Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.06.1890
- Erscheinungsdatum
- 1890-06-18
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189006187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18900618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18900618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1890
- Monat1890-06
- Tag1890-06-18
- Monat1890-06
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- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 18.06.1890
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Woche«- uud Kochrichtsblott zugleich 8tsWs-AWM str Sshndors, Rsdlih, Knus-orf, Riisdttf, 8t. WM, heimPttt, Marieilail m!> Msen. Amtsblatt für de« Stadtrat z« Lichtenstein. ——— — 4«. Jahrgang. — Nr. 138. Mittwoch, den 18. Juni 1890. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekanntmachung, den Schluß der öffentliche« Impfungen in Callnberg betreffend. Nächsten Freitag, den 20 dieses Monats, nachmittags von S bis 4 Uhr findet im laufenden Jahre hier die letzte unentgeltliche Impfung in dem bekannt gemachten Lokale statt, womit die öffentlichen Impfungen geschloffen werden und haben alsdann alle diejenigen Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren impfpflichtige Kinder bis dahin der Impfung entzogen geblieben sind, solche auf eigene Kosten impfen zu lassen. Callnberg, den 16. Juni 1890. Der Bürgermeister. Schmidt. Holzauktion. Im Lichtensteiner Revier sollen Donnerstag, de» IS. Juni I8S0, von Vorm, halb S Uhr au, Versammlung in der „Schwarze» Allee", 30 Rm. Laub- und Nadelh.-Br.-Scheite und Rollen, > im 60 „ grünes fichtnes Schneidelreisig und f Stadtwalde und 50 Whdrt. Laub- und Nadelholz-Reisig l auf der Rümpf, bei günstiger Witterung an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung und unter den sonstigen vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meist bietend verkauft werden. Die Fürstliche Forstverwaltung. Reise-Abouuemeuts. Für die Sommerfrische und den Bade-Aufent- halt werden wir unser Blatt auch unter Streif band versenden. Ein solches Abonnement kann jeder Zeit auf beliebige Dauer abgeschlossen werden und kostet mit Porto wöchentlich 30Pfg. innerhalb Deutschlands und Oesterreichs. Expedition des „Lichtenstein-Callnberqer Tageblattes". Carl Matthes. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 16. Juni, 1'^ Uhr. Am Bundesratstische: v. Boetticher, v. Marschall. An Stelle des aus seinem Amte als Schriftführer ausgeschiedenen Abg. Holtzmann (nat.-lib.) wird der Aba. Bürklin (nat.-lib.) per Akklamation znm Schriftführer gewählt. Der Niederlassungs-Vertrag zwischen Deutschland nnd der Schweiz wird in dritter Lesung definitiv angenommen. Zu einer Debatte kommt es nicht mehr. — Sodann wird in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ein führung von gewerblichen Schiedsgerichten, fortgefabren. Es wird zunächst über den Antrag Harmening (freis.) zu 8 1 abgcstimmt. Der Antrag, welcher die Ablehnung eines Orts statuts für Gewerbegerichte durch die höheren Behörden nur dann für zulässig erklärt, wenn das Statut gegen dies Gesetz verstößt, wird mit knapper Mehrheit angenommen und mit dieser Aenderung Z 1. Z 2 definiert den ^Begriff „Arbeiter" im Sinne dieser Vorlage. Es sollen darnach als Arbeiter gelten: Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche Teil 7 der Gewerbeordnung Anwendung findet. Abg. Auer (Soz.) beantragt, statt dessen zu setzen: Als Arbeiter im Sinne dieses Gesetzes gilt das gesamte ge werbliche und kaufmännische Hilfspersonal, einschließlich der Lehrlinge. Abg. Heine (Soz.) befürwortet den Antrag. Abg. Ackermann (kons.) bekämpft den Antrag Aner, welcher die Ausführung dieses Gesetzes unnötig erschweren nnd es vielen Gemeinden unmöglich machen würde, überhaupt geeignete Gewerbegerichte zu gründen. Der Antrag Auer wird darauf abgelehnt, 8 2 dagegen unverändert angenommen. 8 3 bestimmt die Zuständigkeit der Gewerbegcrichtc. Ein Antrag v. Cuny (nat.-lib.) will einen neuen Ab satz hinzufügen: „Streitigkeiten über eine Konventionalstrafe, welche für den Fall bedungen ist, daß der Arbeiter nach Be endigung des Arbeitsverhältniffes ein solches bei anderen Arbeitgebern eingeht, oder ein eigenes Geschäft begründet, gehören nicht zur Zuständigkeit der Gerwerbcgerichte." Der Antragsteller führt aus, daß sein Antrag wesentlich nur eine Deklaration der Vorlage sei und den Gesichtspunkt vertrete, welchen auch das Reichsgericht anerkannt habe, indem es die Konventionalstrafe als eine frei vereinbarte Entschädigung erachtete; solche zu beurteilen, gehöre aber nicht zu der Zu ständigkeit der Gewerbegerichte. Geh. Rat l>r. Hoffmann bekämpft den Antrag v. Cuny, der indessen angenommen wird nnd damit 8 3 der Vorlage. 8 4 unterstellt die Hausarbeiter den Gewerbe gerichten, sofern die Beschäftigung auf Be- oder Verarbeitung übergebener Rohstoffe oder Halbfabrikate beschränkt ist. Ein Antrag Aner (Soz.) will diese Einschränknng streichen nnd alle Arbeiter der Hausindustrie den Gcwerbe- gerichten unterstellen. Dasselbe verlangt ein Antrag des Abg. Eberty (freis.), jedoch nur, soweit dies für alle oder gewisse Klassen dieser Gewerbtreibenden durch das Statut oder Anordnung der Landeszentralbehörde bestimmt wird. Abg. Schier (kons.) bekämpft den Antrag Auer, hält aber den Antrag Eberty für annehmbar. Abg. Dreesbach (Soz.) befürwortet den Antrag Auer uud bekämpft den Antrag Eberty, der es z. B. zweifelhaft mache, ob ein solcher Schuhmacher den Gewerbegerichten untersteht, welcher von einigen Arbeitgebern das Leder für die herzustellenden Stiefel geliefert erhält, für andere aber selbst das Leder zur Arbeit giebt. Der Antrag Auer be seitige alle Zweifel, es empfehle sich darum seine Annahme. Abg. Eberty (freis.) wünscht den Schwerpunkt dieser Frage in das Ortsstatut vorgelegt zu sehen; dieses wird das Bedürfnis, je nach den lokalen Verhältnissen, am besten be rücksichtigen können. Geh. Nat Lohmann tritt dem Anträge Eberty bei, welcher dem praktischen Bedürfnis wesentlich entsprechen dürfte. Abg. Porsch (Ztr.) erklärt sich für den Antrag der Kommission. Der Antrag Auer geht zu weit und der An trag Eberty giebt nicht die genügende Sicherheit für die Hans- indnstrie. Soll aber die Hausindustrie prinzipiell den Ge werbegerichten unterstellt werden, dann ist der Antrag Auer dem Anträge Eberty vorzuziehen. Abg. Eberty (freis.) streicht in seinem Anträge die Worte: „oder Anordnung der Landeszentralbehörde." Abg. Dr. Miquel (natlib.): Um die Frage der Zu ständigkeit der Gewerbegerichte zu entscheiden, wird mehr auf die Art der geltend gemachten Forderung, als ans die Art der Beschäftigung zu achten sein. Ich behalte mir vor, bei der dritten Lesung einen Antrag in diesem Sinne zn stellen nnd werde vorläufig für die Kommissionsfassung stimmen. Abg. von Cu n y (natlib.)bekämpft den Antrag Eberty, mit welchem man in den Weingegenden die übelsten Erfahr ungen gemacht habe. Die Anträge Auer uud Eberty werden abqelehnt, der Paragraph wird unverändert angenommen. 88 5 nnd 6 werden dcbattelos angenommen. 8 7 enthält die Bestimmung, daß die Zahl der Beisitzer bei jedem Gewerbegericht vier be tragen soll. Abg. Heine (Soz.)befürwortet den sozialdemokratischen Antrag, statt „vier" „acht" zu sagen. Der Antrag wird abqelehnt, 8 7 unverändert ange nommen. 8 8 bestimmt, daß die Mitglieder des Gerichts dreißig Jahre alt sein müssen, im letzten Jahre keinerlei Armenunterstützung empfangen haben dürfen und im Gerichts bezirk zwei Jahre gewohnt haben müssen. Abg. Eberty (freis.) beantragt, das wahlfähige Alter auf 25 Jahrs herabzusetzeu. Abg. Dreesbach (Soz.) beantragt, 25 Jahre als wahlfähiges Alter zu setzen, den Passus über die Armen unterstützung zn streichen, ebenso die zweijährige Aufenthalts dauer in einjährige umzuwandeln. Abg. Porsch (Ztr.) will nicht über die Grenzen der Kommissionsvorschläge hinausgehen. Die Gewcrbegerichte haben so wichtige Funktionen zu versehen, daß die mangelnde juristische Qualität durch reichere Lebenserfahrung anszu gleichen versucht werden muß. Staatssekretär von Boetticher bekämpft beide An träge. In allen ähnlichen gesetzlichen Bestimmungen, bei den Schöffengerichten, den Handelsgerichten u. s. w., ist die Altersgrenze von 30 Jahren inncgehalten und wir haben keine Ursache, jetzt davon abzngehcn, zumal keine Gründe von Belang geltend gemacht werden. Für die Würde des Gerichts, für die Richtigkeit der Entscheidungen ist das reifere Alter unbedingt vorzuziehen. Ich bitte deshalb, die Kom missionsbeschlüsse anzunehmen. Abg. Ackermann (kons.) spricht sich in gleichem Sinne ans. Junge Leute von 25 Jahren hätten noch keine Erfahrungen nnd könnten nicht so schwer wiegende Urteile fällen. Abg. Grillenbcrger (Soz.): Die Kommissionsbe schlüsse erregen in den Arbeiterkreisen vielfach Erbitterung, und diese wird nöch gesteigert, wenn sie an der Altersgrenze von 30 Jahren festhalten. Bei vielen bestehenden Gewerbe gerichten ist heute schon eine geringere Altersgrenze zulässig. Wir haben auch viele Amtsrichter, die noch nicht 3v Jahre alt sind. Warum sollen also für die Beisitzer der Gewerbe gerichte schwerwiegende Beschränkungen ausgestellt werden? Von der Gestaltung dieses Paragraphen werden wir unsere Gesamtabstimmung über das Gesetz mit abhängig machen. Abg. Dr. Miquel (natlib.): Der Vorredner hat ganz ohne Grund die Altersgrenze zu einer großen Prinzipienfrage anfgebanscht. Nach den bisherigen Erfahrungen sind immer nur ältere Leute zu Gerichtsbeisitzern gewählt. Besondere Wichtigkeit ist aber der Bestimmung beizulegen, daß die Ge richtsbeisitzer zwei Jahre am Orte gewohnt haben müssen. Ein so langer Aufenthalt ist zur Gewinnung von Erfahr ungen unbedingt nötig. Abg. Heine (Soz.) bestreitet, daß nur ältere Personen zu Gerichtsbeisitzern gewählt seien uud befürwortet deshalb die Herabsetzung der Altersgrenze auf 25 Jahre. Die Armen unterstützung wird oft in Formen gewährt, z. B. durch Versorg ung eines kranken Kindes in einer Anstalt, die dem Unterstützten nichts von seiner Würdigkeit 'nimmt. In dieser Beziehung ist also eine Aenderung notwendig. Abg. Rösicke (lib.) ist für die Altersgrenze von 25 Jahren und befürwortet den Antrag Eberty. Hierauf wird die Weiterberatung auf Dienstag 1 Uhr vertagt. Tagesgefchichte. *— Lichtenstein, 17. Juni. Der Vorgang der heutigen Sonnenfinsternis konnte bei dem wolken losen Himmel mit dem Auge durch ein geschwärztes Glas gut beobachtet werden. 9 Uhr 15 Minuten be merkte man einen winzig kleinen Teil der Mondscheibe rechts vor dem Sonnenkörper, 10 Uhr 30 Minuten hatte die Mondscheibe die Mitte der Sonne nach der unteren Seite hin erreicht und 11 Uhr 50 Minuten war der Sonnenkörper wieder frei geworden. Von unserm Gesichtskreis aus betrug die Verfinsterung ungefähr */» der Sonnenscheibe. — In frischem Zustande zur Aufgabe gelangende Sendungen von Kirschen und Erdbeeren Werden auf den Sächsischen Staatsbahnen eilgutmäßig zu den einfachen Frachtgulsätzen befördert, wenn die Auf lieferung mit weißem Frachtbriefe erfolgt. Wir machen Interessenten auf diese Bestimmung besonders auf merksam und bemerken hierbei, daß filr Sendungen mit rotem Frachtbriefe die Eilguttaxe erhoben wird. — Nach Falb steht für die nächsten Tage große Hitze in Aussicht. — Die Zeit der Maikäfer ist nun vorüber. Für dieses Jahr waren große Schwärme dieses ge fährlichen Insektes prophezeit worden. Glücklicher weise haben sich diese Prophezeiungen nicht verwirk licht, ja in unserer Gegend sind die Maikäfer nur sehr vereinzelt aufgetreten. — In der Nacht zum 12. Juni hat man an verschiedenen Orten wieder ein interessantes Naturschauspiel in Gestalt eines prächtigen niedergehenden Meteors beobachtet. Gegen Mitter nacht entstieg dem sternenklaren nordöstlichen Himmel, links in der Nähe des Sternbildes Perseus, unter einem Erdenwinkel von ca. 44° das Meteor in Ge stalt einer ziemlich großen Kegelkugel, hell und schön leuchtend im blaugrünlichen Farbenspiel; einen Weg von Südost nach Nordost zurücklegend, zersprang es erst nach mehreren Sekunden, ungefähr nur 10—12° über dem Horizont entfernt in ganz deutlich wahr nehmbare viele kleinere Stücke von halbgelber Farbe. — Nach einem im „Centralblatt für das Deutsche Reich" veröffentlichten Gesamtverzeichnis derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Aus stellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, sind dies in Sachsen folgende: F. Lehranstalten, bei welchen der einjährige erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der Befähigung genügt; die Gym nasien in Bautzen, Chemnitz, Frejchrrg, Plauen, Schneeberg, Wurzen, Zittau, ZMckau, die Kreuz schule, Vitzthum'sches, Weitster ind Dresden-Neu-
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