Delete Search...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 01.03.1851
- Erscheinungsdatum
- 1851-03-01
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-185103010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18510301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18510301
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1851
- Monat1851-03
- Tag1851-03-01
- Monat1851-03
- Jahr1851
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Großenhainer Unterhaltung,)- und Anzcigeblatt Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. 18. Sonnabend, den I. März OertlicheS. Die Furcht, das Bezirksgericht zu verlieren, verwirrt die Leute so vollständig, daß sogar Diejenigen, denen man eine richtige Einsicht in die Sache zuzutraucn berechtigt ist, den Kopf verlieren und sich von Menschen, die wohl ein ganz anderes als das Gcmcindeinteresse im Auge haben, Dinge weiß machen lassen, welche in der Wirk lichkeit nie existiren werden. Der Aufsatz im letzten Wochen blatte ist besonders geeignet, die in der angegebenen Be- ziebung herrschende Besorgniß zu vermebren, und gleich wohl ist seine ganze Unterlage eitel Uebertreibung und Unwahrheit, so daß man annehmen muß, der Verfasser habe das Gesetz vom LZ. November 1848 gar nicht ge lesen. Den Inhalt jenes Aufsatzes einer spcciellcn Wider legung zu würdigen, ist nicht der Zweck des Gegenwärtigen, sondern der: durch eine Darstellung der wahren Sachlage jeden unserer Mitbürger, welcher der bezüglichen Bürger ausschußsitzung nicht beigcwohnt hat, in den Stand zu setzen, sich ein unbefangenes Urthcil über die Bezirksgerichts frage zu bilden. Vorausschicken muß ich, daß wir, was nicht bekannt zu sein scheint, ein Vcrwaltungsamt in keinem Falle bekom men. Der Regierungscommissar, dem dafür hauptsächlich 8000 Thaler offerirt worden waren, hat dieß rund ab geschlagen, mit der Eröffnung, daß nach dem Plane der Staatsregierung nach Hain nur ein einzelner Verwaltungs- beamtcr mit dem benöthigten Subalterncnpersonale kommen solle. Es handelt sich also lediglich um das Bezirksgericht. Dieses erhalten wir aber nach den mündlichen und schrift lichen Zusicherungen der Staatsregierung ganz gewiß, nur so viel ist in Frage geblieben, ob wir dasselbe sofort bei Eintritt der neuen Gerichtsverfassung erhalten, oder uns bis dahin, wo der Staat die für das Bezirksgericht erforderlichen baulichen Einrichtungen treffen kann, mit einem Einzclrichter nebst dazu gehörigem Beamtenpersonal begnügen müssen, mit einem Worte: es handelt sich um ein Jnterimisticum. Untersuchen wir, ob dieses die jetzigen gewerblichen Zu stände unserer Stadt verschlimmern, das gewünschte De- sinitivum aber selbige wesentlich verbessern werde. Nach §. 11 des Gesetzes von 1848 gehören vor den Einzelrichter: a) alle Civilsachen bis zu dem Betrage von 50 Thalern (nicht SO Thaler, wie Herr —r irrthümlicher Weise annimmt); k) die Untersuchung und Bestrafung geringerer Vergehen; c) alle Zweige der freiwilligen Ge richtsbarkeit, d. h. die Errichtung und Annahme von Testamenten, Erbschafts- und Nachlaßsachen, Kauf- und Hypothekenangelegenheiten und Versteigerungen; <I) die Eriminalpolizei und e) die Geschäfte der Polizeistrafgewalt. Zur Besorgung der vorstebends beschriebenen Angelegen heiten gehört ein Personal, das nicht geringer sein kann als das dermalige Justizamtspersonal. Die Patrimonial- gerichtsorte im Umkreise von zwei Stunden und weiter werden an den Einzelrichtcr verwiesen und müssen zur Stadt kommen, während jetzt die Gerichtsdircctoren aufs Land zu fahren genöthigt waren, um dort die gerichtlichen Geschäfte zu cxpediren. Eine Verminderung des Verkehrs mit den Landleuten steht daher nicht in Aussicht, aber . bedeutende Bermebrung desselben, wenn auch nicht "st, . bicrher gelegt wird. Es bekommt B^ kL M angegebenen Geschäften blos ern givilrechtsjachen, die Administrativ- j^zsachen un/ die Concurssachen binzu, Sachen, die bei W^tem nicht so Sufist , als oben unter n bis e aufaeführten. Boll Schwurgerichten für größere ^iminalvrg^ soll m sedem Appcllat.onsger.chtssitze nacb dem Blane der Regierung nur eins eingefuhrt werden. Daß^in Bezirksgericht im hiesigen Orte Mit mehr als eimm Vorstande und etwa sechs Gerichtsrathen besetzt werden wird, darf Niemand erwarten, weil der Gerichts bezirk dünn bevölkert ist, und hierbei ist in Anschlag zu bringen, daß das Beamtenpersonal des Stadtgerichts und der Patrimonialrichter unter allen Umständen in Wegfall kommt, was den Zuwachs nicht unbeträchtlich vermindert. Die jetzige Anzahl der Sachwalter wird sich ungefähr auch gleich bleiben, denn ich nehme an, daß, wenn einige im Staatsdienste angcstellt werden, andere an deren Stelle treten. Woher die 40 bis 50 Familien, die ein Bezirksgericht mehr nach Hain bringen soll, kommen, ist unbegreiflich; stellt sich aber diese Prämisse als unrichtig dar, so fallen auch die daran geknüpften Folgerungen von größerem Häuferwerthe und höherem Miethscrlrage von selbst hinweg. Soviel gebe ich zu, daß ein Jnterimisticum (woran ich für meine Person gar nicht glaube, und welches, wenn cs doch einträte, nicht von langer Dauer sein könnte, weil bis zur Einrichtung eines Bezirksgerichts der umfangreichen Gesetze halber, die erst gemacht werden müssen, noch meh rere Jahre vergehen dürften) nicht wünschenswerth ist, und daß man, um ein solches zu vermeiden, wenn es ein mal nicht anders geht, ein Opfer bringen möge; allein cs darf auch die Grenzen der Angemessenheit nicht überschrei ten, und diese werden sich hoffentlich enger ziehen lassen, da man jetzt von Neubauten, die Millionen kosten würden, welche man nicht hat, absieht. Eine Bewilligung ins Blaue hinein könnten die Gemcrndevertreter um so weniger verant worten, als ein nicht unbedeutender Theil der Bürgerschaft von einem Bezirksgerichte gar keinen Nutzen zu erwarten hat. Wenn nun in Zukunft die von einem Bezirksgerichte erwarteten übermäßigen Vortheile außen blieben, wie würde man da gegen die jetzigen Mitglieder des Bürgcrausschusses losziehcn, wenn sie sich ohne Weiteres für die Bewilligung von 5000 Thalern entschieden. Man denke nur an den Pristewitzcr Bahnhofsbau zurück. Ist cs gber unter so bcwandten Umständen billig und redlich, dem Bürgcr- auslchusse darüber Vorwürfe zu machen, daß cr cs ver sucht, mit einem für die Stadtgemcindc so geringen Opfer wie möglich wegzukommen? Der Nothwcndigkeit wird er sich sicher fügen, aber man verdenke es ihm nicht, daß cr sich bestrebt zu erforschen, wie weit man eigentlich die unabweisbaren Forderungen erstreckt. Wie wäre cs denn übrigens, wenn man eine Subskription eröffnete, wobei sich die Stadtgcmeinde mit einer erkleck- lichcn Summe betheiligte? Dieß wäre zugleich die beste Gelegenheit, den Gemeinsinn der Herren —r und Genossen auf die Probe zu stellen. Auch - r.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview