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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 53.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454398Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454398Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454398Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. In Ergänzung zu anderem unvollständigen Exemplar gescannt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (21. September 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Astronomische Standuhr mit Schlagautomaten
- Autor
- Grosz, Alexander
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrenzugaben sind sittenwidrig!
- Autor
- Pelka, Georg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 53.1928 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1928) 57
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1928) 75
- AusgabeNr. 6 99
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1928) 115
- AusgabeNr. 8 141
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1928) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1928) 171
- AusgabeNr. 11 (9. März 1928) 187
- AusgabeNr. 12 (16. März 1928) 205
- AusgabeNr. 13 (23. März 1928) 225
- AusgabeNr. 14 (30. März 1928) 241
- AusgabeNr. 15 (6. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (27. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1928) 337
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1928) 355
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1928) 387
- AusgabeNr. 22 411
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1928) 429
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1928) 449
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1928) 467
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1928) 487
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1928) 507
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1928) 527
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1928) 549
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1928) 567
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1928) 585
- AusgabeNr. 32 (3. August 1928) 603
- AusgabeNr. 33 (10. August 1928) 621
- AusgabeNr. 34 (17. August 1928) 641
- AusgabeNr. 35 (24. August 1928) 671
- AusgabeNr. 36 (31. August 1928) 693
- AusgabeNr. 37 (7. September 1928) 713
- AusgabeNr. 38 (14. September 1928) 733
- AusgabeNr. 39 (21. September 1928) 753
- ArtikelDie Zukunft des Uhreneinzelhandels (Fortsetzung) 753
- ArtikelDie Wirzsche Hemmung mit konstanter Kraft und ihre Variationen ... 756
- ArtikelAstronomische Standuhr mit Schlagautomaten 759
- ArtikelUhrenzugaben sind sittenwidrig! 762
- ArtikelDer Außenhandel der Schweiz mit Uhren im August 1928 763
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 764
- ArtikelSprechsaal 765
- ArtikelVerschiedenes 765
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 767
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 768
- ArtikelGeschäftsnachrichten 770
- ArtikelEdelmetallmarkt 770
- AusgabeNr. 40 (28. September 1928) 771
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1928) 793
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1928) 811
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1928) 833
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1928) 853
- AusgabeNr. 45 (2. November 1928) 881
- AusgabeNr. 46 (9. November 1928) 901
- AusgabeNr. 47 (16. November 1928) 923
- AusgabeNr. 48 (23. November 1928) 947
- AusgabeNr. 49 (30. November 1928) 969
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1928) 989
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1928) 1005
- AusgabeNr. 52 1027
- BandBand 53.1928 1
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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762 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 39 Als Randbegrenzung der rechteckigen Fläche lesen wir die Inschrift: oben: ANO DNI MILE QÜTN 0 SEPTÜA OCTAVO. unten: JOANES PINCIANUS PICTOR ME FECI: links: MENSES SIGNORUM DESCENDENTIUM: rechts: MENSES SIGNORUM ASCENDENTIUM. Oben zwischen der Uhrblätterfläche und der Gallerie gibt uns der Erbauer der Uhr auf bemaltem Karton hand schriftlich eine Erklärung derselben und der einzelnen Blätter an: An diesem astronomischen Instrument ist ein ewig- werender Kalender mit den fiirnemsten unbeweglichen und beweglichen Festen, sambt der Sontaggs Evan- gelia die in der heilig christliche Kirchen beschriben sind und gebraucht werden, sambt der Sonnen und des Mondeslauff, in wellichem Zaichen so am Himel jerlich alle Tag steen, sambt dem Newen und vollen schein. Auch ierer Quarten, wie dan an diesem astronomischen Instrument täglich durch seine bewegung zu sechen und zu erfaren ist.. Durch mich HANNS KIENNING zu Fuessen. Nach Abnahme der Rückwand wird das Uhrwerk sicht bar; es ist fast vollständig aus Eisen, sehr sorgfältig und sauber ausgeführt und sehr gut erhalten. Die Werkplatten, 20x25 cm, sind durchbrochen und ausgeschnitten; zwischen drei Querleisten ist das Räderwerk skelettartig montiert. Der ganze Mechanismus ist, abgesehen von der Berech nung des Ubersefeungswerkes, einfach und auch für den Laien übersichtlich aufgebaut. Das Gehwerk hat Spindel rad und runde, in Fadenaufhängung drehbare Unruh mit den Spindellappen. Rechts befindet sich das Schlagwerk mit Schlo|scheibe; der Windfang ist aus Messing. Vom Hebstiftenrad geht die Ubersefeung durch eine lange Welle nach aufwärts zum Schlagautomaten und durch einen nach links führenden Querhebel zur ebenfalls auf wärtsführenden zweiten Welle für den Doppelschlag- Uhrenzugaben sind sittenwidrig! Ein bemerkenswertes Gerichtsurteil Von Dr. Georg Pelka, Berlin Gegen die mit einem Schuhpubmittel handelnde Firma Furmoto & Solitaire, G. m. b. H., in Berlin hat der Verband Deutscher Schuhpubmittel- und Bohnerwachs fabrikanten e. V., zu Berlin, eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes I zu Berlin erwirkt, die vom Kammer gericht bestätigt worden ist. Es handelt sich hierbei um folgenden Tatbestand: Die beklagte Firma hatte Angestellten von Schuh warengeschäften usw. hinter dem Rücken des Publikums Zugaben in Gestalt von Armbanduhren versprochen, um ihren Absab in ihrem Schuhpubmittel zu erhöhen. Die Gerichte haben dieses Zugablerverfahren auf Grund des § 12 des Wettbewerbsgesebes für unlauter und auf Grund des § 1 des gleichen Gesetzes für allgemein gegen die guten Sitten versto&end verurteilt! Der Einwand der Beklagten, dab die Inhaber der betreffenden Schuhgeschäfte von dem Zugabenangebot an ihre Angestellten Kenntnis haften, wurde von den Gerichten nicht als stichhaltig anerkannt, um eine Anwendung des § 12 des WBG. auszuschalten. Durch dieses Urteil ist zwar auf Grund der be stehenden Gesebe wieder einmal in einem Sonderfall eine Verurteilung eines Zugablers eingetrefen. Und das Urteil ist insofern sehr bemerkenswert, als es eine Handhabe bietet, gegen alle die Geheimzugaben, die aufomaten. Die Uhr schlägt die Stunden von 1 bis 12. Das Uhrwerk hat Gewichtsaufzug und wird von der Zifferblaftseite aus aufgezogen. Vom Walzenrad führt die Gewichtsschnur aufwärts über einen Flaschenzüg und dann in einem Seitengang des Kastens nach abwärts. Das Gehwerkgewicht, links von der Werkseite aus ge sehen, ist schmaler und leichter, etwa 2 kg, als rechts das Schlagwerkgewicht, etwa 3 kg. Beide Gewichte sind aus Blei. Uber das in der Mitte gelagerte Werkgestelle sind die für die verschiedenen Zeiger bestimmten Ubersebungs- räder, die vom Gehwerk aus in Betrieb gesebt werden. Die dicke Miitelradswelle ist durchbohrt und durch sie führen zentrisch die anderen Wellen, auf deren Zapfen die Zeiger zur Angabe für Sonnen- und Mondlauf, Wochen tage und Stunden aufgesebt sind. Ein im Innern des Kastens angebrachter Zettel be sagt, dab die Uhr im Jahre 1880 vom Hofuhrmacher Joh. Eckharf in Wien repariert wurde. Die Uhr enfsfammt der Sammlung des Erzherzogs Ferdinand II. von Tirol auf Schlob Ambras. Sie ist aber auch möglicherweise erst nach seinem 1595 erfolgten Tode dieser einverleibt worden. Die Sammlung wurde 1806 nach Wien überführt und 1814 im Belvedere als Ambrasersammlung aufgestellt. 1891 wurde das kunsfhistorische Museum eröffnet; 1889 bis 1891 wurde die Ambrasersammlung dahin überführt, um den dortigen kunsfhisforisehen Sammlungen einverleibt zu werden. Eine genauere Geschichte der Uhr ist aus den alten, ziemlich vage gehaltenen Inventaraufnahmen nur schwer noch festzustellen. Die Ausführungen des lebten Absabes entnehme ich dem Katalog der kunsihistorischen Sammlungen des Aller höchsten Kaiserhauses, Wien, 1891. Die Möglichkeit und Erlaubnis zur Beschreibung und Besichtigung der Uhr sowie die Abbildung derselben verdanke ich dem lieben würdigen Entgegenkommen der Herren Hofrat Dr. Weixel- gärtner und Dr. Kris vom kunsthistorischen Museum in Wien. (1/545) iitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii iiiiiimiiimiiiiiiiiiiinii von Zugabler-Fabrikanten an Verkäufer, Einzelhändler, gegeben werden, vorzugehen. Die Notwendigkeit eines die Zugabenauswüchse generell verbietenden Zugaben verbotes wird indessen weder durch dieses Urteil er schüttert noch durch ein anderes Hallenser Amtsgerichts- urfeil, das die Zugaben eines Schuhwarengeschäftes auf Grund der §§ 1004 und 823 des Bürgerlichen Geseb- buches verurteilte, weil diese Art von Zugaben gegen die allgemein geltenden kaufmännischen Anschauungen versfobe, sittenwidrig und schädigend für die anderen Handelfreibenden sei, die sich scheuten, sich derselben Mittel zu bedienen und sich daher gegen solche nach teilige Zugabenreklame nicht schüben können. Beide Urteile sind erfreulich, aber eine dauernde Beruhigung des Handels wie der Verbraucher wird doch erst durch ein gesebliches Zugabenverbot erreicht werden, wie es der Einheitsverband der Deutschen Uhrmacher auber vielen anderen Verbänden anderer Branchen fordert und wie es der Reichsverband der Deutschen Funkhändler soeben auf seiner Reichstagung ebenfalls in einer Ent- schliebung an das Reichsjustizministerium verlangt hat. Eine neulich durch die Presse gelaufene Tendenzmeldung, dab das Justizministerium sich jebt in einem negativen Sinne über die Forderungen des Zugabenverbotes ent-
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