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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 38.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19140000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19140000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Selbstkostenpreis plus 10 Prozent (Fortsetzung und Schluß zu Seite 20)
- Autor
- Frank, Max
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 38.1914 -
- TitelblattTitelblatt -
- ArtikelInserate -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) 33
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 33
- ArtikelDer Zug der Sterne (Fortsetzung zu Seite 19) 35
- ArtikelEinladung zur Beteiligung an der achtundzwanzigsten ... 36
- ArtikelZeichnungen für die Werkstatt (Fortsetzung zu Seite 190 vorigen ... 36
- ArtikelNeuer elektrischer Pendelantrieb 38
- ArtikelSelbstkostenpreis plus 10 Prozent (Fortsetzung und Schluß zu ... 40
- ArtikelVerbesserte Savonnette-Uhren 42
- ArtikelAus der Werkstatt 43
- ArtikelAus der Werkstatt 44
- ArtikelVermischtes 45
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 45
- ArtikelBriefkasten 47
- ArtikelPatent-Nachrichten 48
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 48
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) 69
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 247
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 265
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 273
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 285
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 297
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 309
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 321
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 335
- BandBand 38.1914 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 3 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Dann aber kommen die Gehälter. Neben den üblichen Ge schäftsangestellten usw. muß doch die G. m. b. H. einen Geschäfts führer haben, und als solcher wird doch wohl einer der Inhaber angestellt sein. Dieser wird natürlich für die G. m. b. H., auch wenn er deren Mitglied ist, nicht umsonst arbeiten, sondern er wird, wie dies an sich ganz richtig und auch bei anderen Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht üblich ist, ein Gehalt von der G.m.b.H. bekommen; er muß ja doch, im Gegensatz zu den untätigen Teilhabern, die nur ihr Geld geben, etwas Be sonderes für die Arbeitsleistung haben. Ein zweiter Mitinhaber wird vielleicht als Prokurist, ein dritter als Kassierer von der G. m. b. H. angestellt sein; und daß dabei die als Angestellten tätigen Mitinhaber der G. m. b. H. an diese hohe Gehaltsansprüche stellen, ist klar. Wer von den vielen Geschäftsleuten wird aber von selbst auf eine solche Möglichkeit kommen? Und wer erst aus dem nichtkaufmännischen Publikum? Dieses nimmt ohne weiteres an, daß die in der G. m. b. H. tätigen Mitinhaber umsonst arbeiten, wie in einem einfachen Handelsgeschäft der Inhaber. Weiter rechnet man allgemein unter die Betriebsunkosten die Zinsen (4 bis 5 Prozent) des Anlagekapitals. Und die Ver triebsgesellschaften mit ihrem »Selbstkostenpreis -j- 10 Prozent« , werden darin keine Ausnahme machen. Wenn nun zwei Leute mit je 50000 Mark Kapital eine Vertriebsgesellschaft der be- zeichneten Art gründen, so wird es dem Laien nicht in den Sinn kommen, daß jeder der Inhaber außer der zehnprozentigen Umsatzgebühr noch 2000 bis 2500 Mark jährliche Zinsen be kommen kann, und daß sie außerdem, wenn sie in der G. m. b. H. als Geschäftsführer, Prokurist usw. tätig sind, noch hierfür ein anständiges Gehalt sich werden auszahlen lassen, ganz ab gesehen von der Möglichkeit eines Nebenverdienstes der anderen Art. Nun soll mit diesen schwer wiegenden Andeutungen nicht ohne weiteres gesagt sein, daß bei jeder Vertriebsgesellschaft, die mit dem Schlagwort »Selbstkosten -j- 10 Prozent« und mit ihrer angeblichen Menschenfreundlichkeit hausieren geht, auch tatsächlich der Nebenverdienst in jeder der beschriebenen Arten stattfindet, aber es kann dies doch sehr leicht der Fall sein, ohne daß äußerlich gegen die Angaben der Vertriebsart ver stoßen wird. Man sieht also, daß diese Verkaufsweise zum mindesten keine bessere Gewähr dafür bietet, daß der Käufer nidit übers Ohr gehauen wird, als die allgemein übliche Ver- kaufsart. Im Gegenteil! Während bei der letzteren der Ver käufer danach trachtet, möglichst vorteilhaft einzukaufen und die unnötigen Unkosten möglichst einzuschränken, um zu wohl feilen Preisen verkaufen zu können (das muß er, um konkurrenz fähig zu bleiben), hat die Vertriebsart »Selbstkosten + 10 Prozent« an einer Einschränkung der unmittelbaren und mittelbaren Selbst kosten kein Interesse. Ihre Konkurrenzfähigkeit stützt sich mehr auf die Reklame, und es ist ja leider Tatsache, daß das Publikum gerade denen, die ihre eigene Gewinnsucht mit einem schein heiligen Mäntelchen verdecken, ohne weiteres Zusehen Vertrauen schenkt. Es glaubt, genau zu wissen, wieviel die Vertriebs gesellschaften verdienen, weiß es aber bei diesen noch weit weniger als bei jedem anderen Händler, der nicht seinen Rein verdienst ausposaunt; er wäre bei diesen wohl sehr oft weniger als 10 Prozent. Aber lassen wir einmal den oben beschriebenen Neben verdienst ganz beiseite, und sehen wir uns einmal die 10 Prozent »Umsatzgebühr« gleich Reinverdienst näher an. Da schreibt nun eine Weinvertriebsgesellschaft, sie hätte 30000 Abnehmer, die ihr aber noch zu wenig dünkten angesichts der großen Vorteile. Man kann nun annehmen, daß durchschnittlich ein Kunde eines Weingeschäftes allermindestens für 10 Mark Wein jährlich bezieht, das heißt: wenn er mit dem Wein zufrieden ist, und das sollen ja die Abnehmer der betreffenden Gesellschaft nach deren Angaben sein. Diese 30000 Kunden bestellen somit im Jahr für 300000 Mark Wein; die 10 Prozent »Umsatz gebühr«, die aufgeschlagen werden, machen 30 000 Mark aus. 30 000 Mark Reinverdienst hat also die G. m. b, H. allein durch »Umsatzgebühr«, und da redet sie noch von dem übertriebenen Verdienst der übrigen Händler! 30000 Mark genügen für eine Firma, da brauchen deren Inhaber nicht einmal einen Neben verdienst durch ihre GesellschaftL Also mit der Menschenfreundlichkeit, der Vornehmheit des Geschäftsbetriebes und mit dem bescheidenen Reinverdienst ist es nichts. Es käme nur noch darauf an, daß die von den Ver triebsgesellschaften zum »Selbstkostenpreis + 10 Prozent« ge lieferten Waren wohlfeiler sind als die der anderen Händler. Dazu sei zunächst bemerkt, daß eine geringe Verbilligung schon allein dadurch erzielt werden kann, daß grundsätzlich nur gegen Kasse verkauft wird, während viele der anderen Händler vielfach Kredit einräumen müssen; dadurch haben diese einen Zins verlust, der über einen normalen Zinsfuß weit hinausgeht, und auch Verluste durch Faulwerden von Kunden. Den dadurch bedingten Mehrzins zieht aber das Publikum nicht in Betracht. Ferner läßt sich bei vielen Waren gar kein einwandfreier Vergleich durchführen, und wo dies möglich ist, da wird wohl die neue Verkaufsweise nicht eintreten. So wird z. B. der Wein doch von dem Weinhändler nur in ganzen Fässern verkauft, und jedem, der nur etwas vom Weine weiß — ich verstehe nicht viel davon — ist bekannt, daß selbst verschiedene Fässer Wein der gleichen Lage nicht nur im Einkaufspreis verschieden kommen, besonders bei den Weinversteigerungen, sondern daß sie auch trotz der gleichen Abstammung verschieden an Güte sein können. Aber selbst wenn man ein Faß Wein teilen und jede Hälfte einem anderen Weinhändler zur Pflege geben würde, so würde, wenn die Pflege nicht genau gleich ist, in einem Jahr der vorher gleiche Wein jetzt bei jedem Besitzer anders sein. Die Pflege des Weines ist für seine Güte außerordentlich wichtig, und eine gute Pflege kostet viel Geld und Arbeit. Nicht viel anders ist es mit Zigarren und mit anderen Waren. Ein Vergleich ist also nicht so leicht durchzuführen, kann wenigstens mit Absicht sehr erschwert werden. Übrigens kann es dem Publikum ganz einerlei sein, wieviel der Händler an der Ware verdient, wenn bei gleicher Ware der Verkaufspreis gleich niedrig ist. Einer, der andere leben läßt und nicht voll Neides ist, wird sich im Gegenteil freuen, wenn ein Händler bei einer Ware, die er bei gleicher Güte zu gleichem Preise wie sein Konkurrent verkauft, einen höheren Reinverdienst hat, weil er kaufmännisch tüchtig, fleißig und strebsam ist. Die Früchte dieser Eigenschaften gebühren einzig und allein dem Verkäufer und nicht dem Käufer, der seinerseits auch nicht die Früchte seiner Arbeit freiwillig anderen abgeben wird. Natürlich kommt man auch hier mit der bekannten Ein wendung, daß der Käufer den Verdienst der Zwischenhändler mit bezahlen muß. Wenn der Zwischenhandel nicht gerade ausartet, so verteuert er die Ware nicht. Fabrikanten usw., die »direkt an Private« liefern, sind eben ihre eigenen Zwischen händler; sie haben deren Unkosten mit herauszuschlagen und deren Risiko mit zu tragen; sie können deshalb trotz ihrer »Fabrikpreise« oder »Engrospreise« nicht billiger als der Zwischenhändler liefern. Hiermit glaube ich, genügend Aufklärungen über die neue Vertriebsart »Selbstkostenpreis plus 10 Prozent« gegeben zu haben. Sache der Berufsvereinigungen ist es nun, sich beizeiten zu wappnen und die Kampfmittel bereit zu halten, noch bevor in ihrem eigenen Fache dieser neue Unfug Schule macht.
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