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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- ArtikelCentral-Verband 145
- ArtikelPatentrevue des ersten Viertels des Jahres 1909 146
- ArtikelUhrenlieferung an Warenhäuser 147
- ArtikelDie diesjährige Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 147
- ArtikelBericht über die Lehrlingsarbeiten-Ausstellung des ... 147
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 148
- ArtikelNeue Hemmung für Uhren 149
- ArtikelUeber die Erfindung des Fernrohrs 150
- ArtikelAus Münchens Vergangenheit und der Geschichte seines Handwerks ... 153
- ArtikelRechtsauskünfte 154
- ArtikelDer Uhrmacher als Goldarbeiter und als Gehäusemacher (III) 154
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 156
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelKonkursnachrichten 160
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 10. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 159 § 10a bestimmt, dass mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafen bis zu 5000 Mk. bestraft wird, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes dem Angestellten oder Beauftragten eines gesehäftliehen Betriebes Geschenke oder andere Vorteile anbietet, um durch unlauteres Verhalten des Angestellten eine Bevorzugung zu erlangen. Den Angestellten trifft die gleiche Strafe. Nach § 10 b wird, wenn über Waren unrichtige Angaben gemacht sind, der Verbreiter der Angaben schadensersatzpfliehtig gemacht, wenn er die Unrichtigkeit der Angaben kannte, also auch der Redakteur und Verleger von periodischen Druckschriften. Von den übrigen Neuerungen und Abänderungen seien die folgenden erwähnt: 1. Wird in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen grösseren Kreis von Personen bestimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt, die aus einer Konkursmasse herstammen, aber nicht mehr zum Bestände der Konkursmasse gehören, so ist dabei jede Bezug nahme auf die Herkunft der Waren aus einer Konkursmasse verboten. Zu widerhandlungen werden mit 150 Mk. bestraft. 2. Werden unrichtige Angaben über Waren von Angestellten mit Wissen des Chefs gemacht, so ist auch dieser verantwortlich zu machen. 3. Das Vor- oder Naehschieben von Waren bei Ausverkäufen wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 6000 Mk. bestraft. 4. Ueber Zahl, Zeit und Dauer der üblichen Saison- und Inventur ausverkäufe kann die höhere Verwaltungsbehörde Bestimmungen treffen. 5. Wer Firmenbezeichnungen zu Zwecken der beabsichtigten Ver wechselung benutzt, ist schadensersatzpflichtig. Die Kommission, die den Entwurf durch die Annahme verschärfter Bestimmungen über Schwindelausverkäufe, Bestechungen und Schmier gelder bedeutend verbessert hat, stellte sich hierbei auf den Standpunkt, dass Saison- und Inventurausverkäufe wohl nötig wären, ein reelles Geschäft aber mit zwei Ausverkäufen im Jahre auskomme. Den Auswüchsen bei den sogen, billigen Wochen- und Saisonausverkäufen, den übrigen Missständen im kaufmännischen Leben müsse energisch entgegengetreten werden. („Berliner Tageblatt.“) Eine für die Geschäftswelt wichtige und interessante Entscheidung fällte das Schöffengericht in Bad Wildungen. Der Uhrmacher L. war mit einer Polizeistrafe von 2 Mk. bedacht worden, weil er an einem Tage sein Ladenlokal etwa 10 Minuten nach 8 Uhr abends noch nicht abgeschlossen hatte. In dem Laden befand sich eine Kundin, die etwa eine Viertelstunde vor 8 Uhr schon erschienen war und deren Bedienung sich bis zur genannten Zeit ausdehnte. Um nun die Polizeiverordnung, betreffend den 8 Uhr-Laden schluss, nicht zu übertreten, hätte Herr L. nach Ansicht der Polizei punkt 8 Uhr die Tür zu seinem Gesehäftslokal von innen zuschliessen und, um die Kundin hinauszulassen, die Tür dann wieder öffnen müssen. Wie von der Polizei jedoch festgestellt worden ist und L. selbst zugibt, ist die Tür nicht verschlossen gewesen. L. gibt an, dass sich dieses mit Rücksicht auf die Kundschaft nicht durchführen lässt, da dieselbe das oft sehr übelnimmt, sogar derart, dass sie das Geschäft verlässt, ohne etwas zu kaufen, wie es ihm schon vorgekommen ist. Er sei in dem guten Glauben, dass er die Geschäfts tür nach dem gesetzlichen Ladenschluss unverschlossen halten könne, nur dürfe er dann etwa noch hinzukommenden Personen nichts mehr verkaufen. L. hatte deshalb richterliche Entscheidung beantragt. Der Amtsanwalt vertrat die Ansicht der Polizei und wies auf die Postanstalten hin, deren Schalterraum pünktlich 8 Uhr abgeschlossen wird, während die noch anwesenden Personen bekanntlich abgefertigt werden. So bann und muss auch im Geschäftsleben gehandelt werden. Er beantrage deshalb, es bei der festgesetzten Polizeistrafe von 2 Mk. zu belassen. Das Gericht war jedoch anderer Ansicht und sprach L. frei. Wie der Vorsitzende in der Begründung hervorhob, darf jeder Laden- iuhaber nach dem gesetzlichen Ladenschluss seinen Laden auf haben, nur muss dieser für den geschäftlichen Verkehr geschlossen werden, d. h. der betreffende Inhaber darf nach Geschäftsschluss nichts mehr verkaufen. Wie wir erfahren, wird seitens des Amtsanwalts Berufung gegen dieses Urteil eingelegt werden. Auf einen Antrag um Zulassung weiblicher Uhrmacherlehrlinge zu den Handwerkerschulen beschloss die Deputation für das städtische Fach- und Fortbildungsschulwesen in Berlin, welche dem Gesuche mit Wohl wollen gegenübersteht, erst genauere Erhebungen über die weiblichen Uhr macherlehrlinge aufzustellen, bevor ein Beschluss gefasst wird. Aus Schweden. Originalbericht. Ursprungsangabe auf nach Schweden eingeführte Waren. In Stockholm wurden kürzlich 105 Stück Uhrketten, für Sveriges Urmaberi-Aktiebolag, dort, Drottninggatan 38, aus dem Auslande importiert, von der Generalzollbehörde unter Anspruch auf Beschlag nahme zurückgehalten. Sie waren mit den Stempeln „S. U. A. B.“, „Viking“ und „Tio ars garanti“ (10 Jahre Garantie) versehen, welche Bezeichnungen das Zollamt als gegen die Verordnung über unrichtige Ursprungsangabe ver- stossend ansah. Dieser gemäss dürfen Importwaren nicht den Anschein erwecken, als ob sie schwedisches Fabrikat sind. Wenn daher die Waren vom ausländischen Lieferanten mit dem Firmenstempel des schwedischen Be stellers oder sonstigem schwedischen Aufdruck versehen werden, so ist es unbedingt erforderlich, das Wort „Importerad“ oder „Importerad af . . .“ (importiert von . . .) hinzuzufügen. Da nach Konfiskation und Auktion der Ware der Zollbeamte, der den Fehler entdeckte, vom Erlös die Hälfte bekommt (die andere fällt dem Fiskus zu), so achten die Schwedischen Zollbeamten besonders scharf auf die Befolgung der Vorschrift einer deutlichen, unzwei deutigen Herkunftsbezeiehnung. „24 Uhr.“ In Uebereinstimmung mit einem Gutachten des internationalen Telegraphenkongresses in Lissabon hat die schwedische Telegraphenoberbehörde den Vorschlag gestellt, man solle in ganz Schwedens Verkehrswesen künftig die Stunden des astronomischen Tages mit den Zahlen 1 bis 24 bezeichnen. Aus dem Schwarzwald. Stiftungen zum Andenken des ver storbenen Kommerzienrat Mauthe in Schwenningen wurden von dessen Erben zu verschiedenen Zwecken errichtet. Der Arbeiterunterstützungsfonds der Firma Friedrich Mauthe, G. m. b. H., erhielt 20000 Mk.; für die Be amten dieser Firma wurde ein Lehrlingsfonds eingerichtet mit einem Grund stock von 10000 Mk. Ausserdem wurden noch mehrere grössere Beträge zu anderen Zwecken gestiftet. — Der sozialdemokratische Metallarbeiter verband hat in den letzten Jahren in der Schwarzwälder Uhrenindustrie einen bedeutenden Rückgang gehabt. In dem Zeitraum von 1906 bis 1908 sank seine Mitgliederzahl in Schwenningen, wo er eine besondere Geschäftsstelle hat, von 847 auf 430, also auf die Hälfte; in Schramberg von 266 auf 183, in Villingen von 125 auf 91, in St. Georgen von 110 auf 51, in Triberg von 251 auf 89, in Furtwangen von 189 auf 156, in Lenzkirch von 44 auf 0. Abgesehen von dem Stoss, den Streik und Aussperrung schon 1907 dem Verbände versetzten, trug natürlich auch der schlechte Geschäftsgang in der Uhrenindustrie zu einer Verminderung der Mitgliederzahl bei, weil viele dem Verbände ungehörige Arbeiter anderwärts Arbeit suchen mussten, andere wegen des hohen, nicht mehr erschwinglichen Beitrags ihm überhaupt den Rücken kehrten. R- Altona. Einbruch bei einem Uhrmacher. Einbrecher haben an einem Sonntag nachmittag dem Laden des Uhrmachers Laarsen, Grund 10, einen Besuch abgestattet und dabei für etwa 10000 Mk. Waren erbeutet. Der Uhrmacher war mit seiner Familie spazieren gegangen. Die vom Treppen haus nach der Wohnung führende Tür hatte er von innen abgeschlossen und war durch den Laden auf die Strasse getreten. Die Diebe, es müssen zwei Personen gewesen sein, haben den Schlüssel zur Wohnungstür herausgestossen und die Tür mit einem Nachschlüssel geöffnet. Einen Hund, der in der Wohnstube eingesperrt war, haben die Diebe in das Schlafzimmer gebracht. Dann haben sie die eiserne Jalousie, die den Laden von der Wohnstube trennt, emporgehoben und einen Kasten dazwischen geschoben, so dass die Jalousie nicht zurückfallen konnte. Aus dem Laden sind gestohlen: 14 goldene Herrenuhren, elf Herren-Brillantringe, 20 goldene Damenuhren, elf goldene Glieder- und Kettenarmbänder, zehn Brillantbrosehen, fünf Paar Brillantohr ringe, sieben Damenuhrketten, vier goldene Herrenketten, 25 Trauringe, zehn silberne Herrenuhren, eine silberne Damenuhr, ein Armband aus silbernen Uhrspindeln und ein Paar Ohrringe mit Perlen. Der bestohlene Uhrmacher ist nicht gegen Diebstahl versichert. Dr. Th. Wieland, Scheideanstalt in Pforzheim, versendet jetzt eine neue, sehr reich ausgestattete Preisliste über Edelmetalle, Ohemikalien, Metalle, Lote, Legierungen, Werkzeuge zum Schmelzen und Glühen, Utensilien für Strichproben, Sandstrahlgebläse, Apparate, Einrichtungen und Bäder für Galvanotechnik usw. Wir empfehlen unseren Lesern, die Interesse daran haben, sich diese reichhaltige Liste kommen zu lassen. Die Firma Oskar Böttcher, Gebirge in Sa. — Berlin W. 57., die in den wenigen Jahren seit Eröffnung ihres Versandhauses in Berlin durch ihre ausserordentliche Rührigkeit ihren Kundenkreis immer mehr und mehr vergrössert hat, gibt jetzt einen neuen Hauptkatalog VIII für Schwachstrom- Installationsmaterialien heraus. Derselbe bringt alle Bedarfsartikel, soweit sie für diese Abteilung in Frage kommen. Der Katalog umfasst 104 Seiten Quartformat und dürfte es sich bei der Leistungsfähigkeit genannter Firma gewiss für jeden Interessenten empfehlen, sich dieses Preisbuch — das gratis abgegeben wird — kommen zu lassen. Das Offizielle Leipziger Mess-Adressbuch, herausgegeben von dem Messausschuss der Handelskammer Leipzig, dessen letzte Auflage rund 3500 Aussteller von keramischen, Glas-, Metall-, Holz-, Papier-, Gummi-, Korb-, Leder-, Kurz-, Galanterie- und Spielwaren, Instrumenten, Apparaten und den verschiedensten anderen Artikeln verzeichnet, wird vor jeder Messe, auf Grund eines jährlich versandten Fragebogens, an alle angemeldeten Mess einkäufer kostenfrei verbreitet. Interessenten, die den jetzt ausgesandten Fragebogen für die Michaelismesse 1909 und die Ostervormesse 1910 nicht erhalten haben sollten, wird empfohlen, sich beim Messausschuss der Handels kammer Leipzig baldigst zu melden und durch rechtzeitige Ausfertigung des Formulars sich ein Buch im voraus zu sichern. Die Michaelismesse dieses Jahres beginnt Sonntag, den 29. August. Kleine Gleschitttsiiacli richten. Breslau. Konkurs Wittenberg, Uhren-Engrnshandlung. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Oskar Wittenberg, Uhren- Engroshandlung, hier, Inhaber Paul Marcuse und Ernst Süssmann, fand vor dem Amtsgericht die erste Gläubigerversammlung statt, worin der Kaufmann Michalock als Konkursverwalter berichtete, dass der Kaufmann Paul Marcuse 1891 unter der Firma Paul Marcuse hier ein Uhren- und Goldwarenversand geschäft gründete, das er 1907 für 60000 Mb. mit Aktiven und Passiven an den Kaufmann Max Ernst verkaufte. Unter dem 29. Mai desselben Jahres erwarb dann Paul Marcuse zusammen mit dem Kaufmann Ernst Süssmann das Oskar Wittenbergsche Uhren - Engrosgeschäft für 60000 Mk. Der jährliche Umsatz belief sich auf 180000 Mk. Wegen ungünstigen Geschäftsganges mussten die Inhaber grosse Darlehen aufnehmen und dafür hohe Zinsen zahlen. Dazu kam die Kündigung des Bankkredits, so dass am 25. März d. J. der Konkurs eröffnet wurde. Nach den vorläufigen Feststellungen betragen die Aktiven einschliesslich Aussenständen 103526 Mk.; die Warenbestände repräsentieren einen Wert von 95181 Mk. Die Teilungsmasse wird auf 85491 Mk. und die Dividende einstweilen auf 44 Proz. geschätzt. Dem Gemeinschuldner Paul Marcuse wurde von der Gläubigerversammlung in An betracht seiner Kränklichkeit eine Unterstützung von 500 Mk. gewährt. Der Konkursverwalter wurde beibehalten und der Gläubigerausschuss von drei auf fünf Mitglieder erhöht. * Essen. Die Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst. Herr Hans Werdermann, ein Sohn des Vorstehers des hiesigen evangelischen
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