Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 34.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454440Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454440Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454440Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Plane der Errichtung einer Kreditgenossenschaft für das Uhrmachergewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentrevue aus dem letzten Vierteljahr des Jahres 1908
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 34.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- ArtikelCentral-Verband 17
- ArtikelLieferungen der Uhrenfabrikanten an Möbelfabrikanten und -Händler 18
- ArtikelZum Plane der Errichtung einer Kreditgenossenschaft für das ... 18
- ArtikelPatentrevue aus dem letzten Vierteljahr des Jahres 1908 20
- ArtikelDie Elektrizität als Antriebskraft für Zeitmessinstrumente ... 21
- ArtikelDie Lehrwerkstätte der Uhrmachergenossenschaft in Prag 23
- ArtikelDie Zeitmessung bei den Alten 23
- ArtikelAus der Werkstatt 25
- ArtikelEinkaufs-Genossenschaft der Berliner Uhrmacher 26
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 27
- ArtikelNeuheiten 27
- ArtikelVerschiedenes 28
- ArtikelKonkursnachrichten 30
- ArtikelVom Büchertisch 30
- ArtikelPatentbericht 30
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 31
- ArtikelInserate 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 265
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 281
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 297
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 329
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 345
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 361
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 377
- BandBand 34.1909 -
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- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. folgt durch Giro. Ausserdem hat A. morgen ein Akzept fällig, welches bei der Zentrale domiziliert ist. Der Wechsel von 200 Mk. wird von der Bank zu Lasten seines Kontos eingelöst; 10 Mk. schreiben wir dem Geschäftsguthaben gut, und 320 Mk. stehen ihm noch zur Verfügung, wofür er Schecks ziehen, weitere Wechsel zahlbar stellen, überweisen oder in bar ab heben kann. Auf diese und ähnliche Weise sind die Mitglieder sehr oft schriftlicher Arbeiten enthoben; die Bank besorgt ihnen das prompt, zuverlässig und ordnungsmässig, sie ist gewisser- massen Buch- und Kassen Verwalter, und die Mitglieder sparen Zeit und Geld. Das Schreiben von Postanweisungen, Frankieren derselben, Warten auf der Post auf die Abnahme, Irrlümer durch falsche Buchungen oder Verwechselungen seitens der Lieferanten, Schreiben um Quittungsbeläge usw. fällt bei regelrechtem Arbeiten im Kontokorrent mit der Bank weg. Die Bank besorgt alle Kassenbeläge, Quittungen usw., und haftet hierfür gesetzlich 10 Jahre. Jedes Kontokorrent hat seine Spezialmappe, in welcher alle auf dieses Mitglied bezüglichen Schriftstücke der Reihenfolge nach verwahrt werden. Ist die Zentrale eingearbeitet und gestärkt, dann wird sie zur Erleichterung des Verkehrs Filialen gründen können. Sagen wir beispielsweise: die Zentrale zäblt heute 500 Mitglieder aus dem Königreich Sachsen, die einen Gesamtkredit von etwa 1000000 Mk. beziehen; man wird dann vielleicht in Leipzig eine Filiale errichten, die mit diesen 500 Mitgliedern arbeitet und den diesen bewilligten Kredit beibehält. In dieser Weise kann man nacheinander und nach Bedürfnis provinzweise je eine Fdiale oder Verbandsbank begründen. Diese ziehen wieder Mitglieder und eigene Gelder heran, die Filialen arbeiten selbständig, geben überflüssige Gelder an die Zentrale ab, die Wechsel bekommen durch die Filiale einen Giranten mehr, und das Ganze baut und festigt sich von selbst. Dies in nur ganz kurzen Worten meine Gedanken über die Einführung der Uhrmacherbank. Es lässt sieh natürlich noch sehr viel darüber sagen, schreiben und beraten, doch soll man mit Theorien der Praxis nicht vorgreifen. Eines halte ich für sicher: die Sache, kann unter verständiger und richtiger Leitung grossartig und mustergültig ausgearbeitet werden. H. E. »-SSSh Patentrevue aus dem letzten Vierteljahr des Jahres 1908. H|S|sp]|ngefähr 400000 Gesuche um Erteilung von Patenten sind bisher beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin seit dessen Errichtung überreicht worden, und weit über — 200000 Patente wurden tatsächlich bewilligt. Und jedes Patent soll eine Neuerung, eine Verbesserung, einen Fort schritt im Gewerbe, in der Technik bedeuten; welche Summe von Erfindertätigkeit, welche Menge von Geist, Verstand, Wissen, Können und Erfahrung drückt sich in diesen Zahlen aus! Alle die gewaltigen Fortschritte der Technik in den letzten Jahr zehnten sind in den Büchern des Kaiserlichen Patentamtes registriert; denn fast einem jeden ist ein Patent, ein Schutz gegen Nachahmung bewilligt worden, und wer daher die Fort schritte in irgendeinem Handwerk, im Technischen, wie im Kunst gewerbe aufmerksam verfolgen will, dem bieten die Register des Patentamtes, die Patentschriften, eine untrügliche Quelle, aus der er seinen Wissensdurst löschen kann. Jedoch muss er sie mit Vorsicht gebrauchen, denn diese Quelle sprudelt so stark, dass sie den, der ihr unvorbereitet naht, mit ihrem Nass überflutet, anstatt ihn zu laben. Es ist selbstverständlich, dass nicht alle Neuheiten auch von Bedeutung sein können und einen wirklichen Fortschritt bedeuten; dem vielen Weizen ist auch manche Spreu beigemengt, und der Sachkundige,' der damit beschäftigt ist, die Patentschriften zu sichten, wird immer den einen von der anderen sondern müssen. Es erscheint uns nun nicht ohne Wert, wenn ein Gewerbs- mann von den in sein Fach einschlagenden Neuheiten wenigstens annähernd unterrichtet wird, und da es wohl nur wenigen mög lich wäre und für sie angezeigt erschiene, alle Patentschriften zu erwerben, und unter der grossen Menge erteilter Patente die wenigen herauszusuchen, die für ihn von Interesse sind (so dürften auf vielleicht 200 erteilter Patente eines kommen, das auf die Uhrmacherei Bezug hat), so wollen wir versuchen, all vierteljährlich in einer „Patentrevue“ einen grossen Teil der das Uhrmachergewerbe betreffenden Patente und der ihnen zu grunde liegenden Neuheiten hier in möglichster Gedrängtheit zu besprechen. Wir beabsichtigen damit, jedem Einzelnen zu er möglichen, sich, wenn auch nur oberflächlich, zu informieren, was in dem letzten Vierteljahr in seinem Fache neues erdacht und als Neuheit anerkannt und demnach geschützt wurde. Inter essiert er sich in der Folge für das eine oder das andere in grösserem Masse, so ist ihm die weitere Möglichkeit geboten, das betreffende Patentblatt zu erwerben, und sich aus dessen Inhalt nebst beigefügten Zeichnungen des näheren zu informieren 1 ). Nur eines wollen wir noch bemerken: Durch die Beschränkt heit des Raumes wird es uns nicht immer möglich sein, alle Neuheiten und alle Erfindungen, die durch das Patentamt ge gangen sind, hier anzuführen und zu besprechen. Damit soll aber nicht gesagt sein, dass wir damit an dieser Stelle ein Richteramt auszuüben beabsichtigen, und wollen wir damit keines wegs zum Ausdruck bringen, dass die von uns gezwungen über gangenen Erfindungen etwa nicht erwähnenswert seien. Soweit es aber möglich sein wird, werden wir sämtliche neu patentierten Erfindungen, insoweit sie mit der Uhrmaeherei in unmittel barem Zusammenhang stehen, einer kursorischen Besprechung unterziehen, und beginnen demzufolge: Ein Deutsches Reichspatent wurde für eine Taschenuhr mit einem den Sekundenzeiger durch Zwischenräder zwangläufig an treibendem Zeigerwerk erteilt. Die Erfindung betrifft ein Zeiger einstellwerk an Taschenuhren, bei der die Einrichtung so ge troffen ist, dass im Zusammenhang mit der Einstellung des Minuten- und Stundenzeigers auch diejenige des Sekundenzeigers bewerkstelligt wird. Bei der gewöhnlichen Taschenuhrbauart überträgt sich bekanntlich die Zeigerstellung (auf Stunde und Minute) nicht an den Sekundenzeiger. Gemäss vorliegender Er findung wird durch federnde Anordnung des Uebersetzungstriebes ein Zeigerwerk mit genügend zwangläufiger Bewegung des Sekundenzeigers in Zusammenhang mit dem übrigen Zeigerwerk geschaffen, um beim Einstellen den Sekundenzeiger sofort mit zubewegen. Eine andere Erfindung bezweckt die Vorteile des Wippen- und des Federehronometerganges unter Ausschluss ihrer Nachteile zu vereinigen. Während bei dem Federgang gegenüber dem Wippengang der Vorteil vorhanden ist, dass die Zapfenreibung fortfallt, ist es bei den bis jetzt vorhandenen Bauarten schwer möglich, die Feder ins Gleichgewicht zu bringen, oder bei mancher Feder ein Ecken und Schwanken der Wippe zu ver meiden, was besonders bei solchen Uhren in Frage kommt, die in verschiedenen Lagen genau reguliert werden sollen. Das Neue der Erfindung liegt nun darin, dass als Gelenk für die Wippe zwei oder auch mehr sich kreuzende Federn benutzt werden. Der Ohronometergang mit einer solchen Kreuzfeder wippe vereinigt beide Vorteile in sich, indem erstens, wie beim Federgang, die Zapfenreibung fortfällt, da auch die neue Wippe auf Federn ruht, und zweitens der sich drehende Körper, wie beim Wippengang, sich in allen Lagen ins Gleichgewicht bringen lässt. Ein Patent wurde für eine Schutzkapsel für Taschenuhrwerke mit staubdichter Rückerdurchführung erteilt. Die Erfindung be zieht sich auf solche, zum staubdichten Abschlicssen von Taschen uhrwerken benutzten Schutzkapseln, bei welchen def zur Rege lung des Ganges der Uhr vorgesehene Rücker staubdicht durch die eine Stirnwand der Kapsel geführt ist, um die auf die Un ruhfeder ein wirkende Rückergabel verstellen zu können, ohne das in der Schutzkapsel befindliche Werk ganz oder teilweise freilegen zu müssen. Die für diesen Zweck bisher vorgeschlagenen Einrichtungen erweisen sich als viel zu verwickelt und daher zu empfindlich, weshalb sie nicht gern verwendet werden, während die vorliegende Erfindung die Frage dadurch in einfachster Weise 1) Die Namen der Patentinhaber und die Nummern der Patente sind durch uns zu erfahren. D. Red.
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