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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 85
- ArtikelTagesfragen 85
- ArtikelOeffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen ... 87
- ArtikelReiseschilderung eines alten Uhrmachers 88
- ArtikelEinige ausgewählte Kapitel über Hemmungen (Schluss aus Nr. 6) 89
- ArtikelTurmuhrhemmung mit rollendem Rückfall und teils rollender, teils ... 90
- ArtikelKollektiv-Ausstellung des Vereins Leipzig 91
- ArtikelDie Einkaufsgenossenschaft der Berliner Uhrmacher 91
- ArtikelVereinsnachrichten 91
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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86 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr 9. der Preis ist. nur, wenn von jeder ! ! g Nummer 1 Dutzend ge nommen würden. Darüber könnten sämtliche Uhrmacher noch so manches andere erzählen. — Zu jeder Auskunft bin gern bereit Achtungsvoll mit kollegialischem Gruss Louis Kretzschmer. Soeben erzählt mir ein hiesiger Kollege, dass in seiner Gegen wart ein Herr in das betr. Geschäft kam, um sich ein Savonnette- glas aufsetzen zu lassen. Nachdem der betr. Herr drei Stück zerbrochen hatte, stellte er das naive Ansinnen an den Kollegen, ob er vielleicht versuchen wollte, ein Glas einzusetzen, worauf der Kollege erwiderte: Wenn der Herr, welcher das Glas haben wolle, ührmachor sei, so könne derselbe sich das Glas selbst aufsetzen. — Bereits vor 9 Monaten geschehen. Zu weiterer Orientierung bringen wir nachstehende Anzeige: Vom Fabr.-Lager zurückgebliebene ein zelne gold. u. silb. Herren- u. Damen- Uhren u. Ketten sowie ff, Tafel-, Stutz- u. Eeglt.-Uhren etc. gebe billigst ab. A. Jasser, Uhren-, Uhrenfournit.- u. Werkzeughdlg. en gros. Unterm 21. Febr. 1895 teilten wir dem Vorsitzenden dort mit, dass wir infolge des Verhaltens obiger Firma nicht weiter kaufen werden, was unsererseits bis dato getreu gehalten worden ist, und baten, das Verhalten von Zeit zu Zeit in unserm Ver bands-Organ veröffentlichen zu wollen; leider ist aber bis jetzt nichts geschehen, ja wir haben nicht einmal eine Antwort von den Vereinen erhalten. Bei solcher Lauheit werden wir natürlich nach und nach am Hungertuche ankommen. Aber auch andere Engros-Firmen haben sonderbare Prin zipien, die wir unmöglich billigen können: So liegt uns z. B. eine Postkarte von der Firma H. L. E. Leipzig vor und lautet wörtlich: Leipzig, den 6. Januar 1897. Hierdurch benachrichtige ich Sie ergebenst, dass heute in meinem Geschäft von einem Messfremden aus F. eine goldene Damenuhr gekauft worden ist, und habe ich Ihnen Mk. 10 an Provision gutgeschrieben. Mit freundlichem Gruss Achtungsvoll H. L. E. Nun was heisst das? Soll unser Geschäft dadurch unter stützt und gehoben werden? Nein und tausendmal nein! Es ist dies eine feine Spekulation, die Firma denkt nur „liebes Kind“ zu spielen und den betreffenden Kollegen als festen Kunden zu „kapern“, was auch beweist, dass die Firma die 10 Mk. bis heute nicht gezahlt hat, sondern der Kollege soll Waren entnehmen, und wird ihm dann die Provision vielleicht noch in Prozenten erhöht, so dass dieser die 10 Mk. doppelt bezahlt und die werte Firma einen sichern Kunden hat, aber sie hatte sich diesmal verrechnet, denn der betr. Kollege hat kurzerhand erklärt, dass er mit solcher Firma nichts zu thun haben will. Alle diese Sachen werden aber auch von anderen grossen Firmen verschiedenen Kollegen schon passiert sein, ja täglich noch Vorkommen. Es wäre deshalb wohl erwünscht, wenn sämt liche Kollegen solchem Verhalten entschieden entgegen treten, es nicht begünstigen und gar grossziehen. Oder soll auf diese Art und Weise die Grossistenfrage gelöst werden ? Doch nun vorläufig Schluss, wir werden bemüht bleiben, noch weitere Eröffnungen für später mitzuteilen, hoffen aber auch, dass recht viele Kollegen an diesen Ausführungen sich für oder gegen beteiligen möchten. Es wäre uns recht erwünscht, wenn Kollegen, welche anderer Ansicht sind als wir, auch ihre Meinung niederschreiben würden, damit in diesen Angelegen heiten ein recht lebhafter Austausch stattfinden könnte. Auch ist erwünscht, dass alle Kollegen, welche einer Verbindung noch nicht angehören, sich entschliessen möchten, an dem einen ge meinschaftlichen Worke arbeiten zu helfen und sieh an das Ganze anzuschliessen: Es muss dann endlich der Sieg erfolgen und unser «dies Handwerk wieder auf eine Stufe gebracht werden, die es verdient! R. Deutschmann. F. Möbis. Jul. Renner. Eine Klage auf Grund des G-esetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. ieses Gesetz, auf welches grosse Hoffnungen gesetzt wurden, die sieh leider durchaus nicht verwirklicht haben, scheint, wenn wir nachstehenden, objektiv dar gestellten Fall in Augenschein nehmen, noch sehr ver besserungsbedürftig. Jedenfalls kann die Veröffent lichung dieses Falles nur sehr lehrreich, auch für andere Vereine und Innungen sein, die sich einmal mit dieser Frage zu beschäftigen haben. Wir nehmen daher keinen Anstand, dieses zu thun. Zu Weihnachten des letzten Jahres wurde von dem Ham burger Warenhause J. B. ein Reklamebogen mit allen möglichen Anpreisungen, worunter sich neben Damen-Roben etc. auch solche von Regulateuren befanden, nicht nur hier am Platze, sondern an vielen Orten unseres Vaterlandes verbreitet. Die Anpreisungen von Regulateuren lauteten: Feinste 14 Tage Federzug-Regulateure. Prima Schlagwerk. Hoch elegant gearbeitete Nussbaum-Gehäuse, matt und poliert. 15 II k. Genau reguliert. Oa. 100 cm hoch, ca. 40 cm breit. Viele ver schiedene Muster. Mehrjährige Garantie. Diese Inserate waren mit zwei Mustern Nr. 100 und Nr. 101 in Abbildungen begleitet. Um dieser Sache auf den Grund zu gehen, wurde von dem hiesigen Grossisten Herrn W. ein solcher Regulateur erworben und dem Uhrmacher-Verein vorgelegt, wobei sich die Thatsache herausstellte, dass dieses nicht etwa feinstes Fabrikat, sondern ein ganz gewöhnliches Nussbaum-Gehäuse mit billigem amerika nischen Werk war, wovon sich der Verein in einer Versammlung durch Augenschein überzeugte. Weil angenommen wurde, dass es Pflicht des Vereins sei, in dieser Angelegenheit den Schutz des angezogenen Gesetzes anrufen zu müssen, und weil wir glaubten, dass uns derselbe zu teil werden würde, wurde der hiesige „Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe“ ersucht, eine Klage gegen B. anzutragen, die folgendes Ergebnis hatte: Die Anklage, welche durch den Rechtsanwalt des Vereins auf Grund der oben angeführten Reklame eingeloitet wurde, ist uns im Wortlaute unbekannt, derselbe dürfte auch nebensächlich sein. Dagegen hatten wir Gelegenheit, die Erwiderung des Herrn Rechtsanwaltes des Herrn B. zur Kenntnis zu nehmen. Dieselbe stützt sich darauf, dass zu einer Kontravention gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb Angaben thatsächlicher Art gemacht sein müssten; wie die verschiedenen Kommentire zu demselben aber darthun, sind Angaben wie „feinste Ware“, „grösste Auswahl“, „billigste Preise“ nicht als Angaben that sächlicher Art, sondern als Urteile über die Beschaffenheit der Ware anzusehen. Derselbe bittet daher, die Klage abzuweisen, eventuell wird der klägerische Anwalt ersucht, sich zu äussern, ob derselbe auch die Qualität der Regulateure bemängeln will. Es ist hierauf die Abweisung der Klage verfügt und lassen wir den diesbezüglichen Beschluss des Amtsgerichts im Wortlaute hier folgen: In Privatklagesachen des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe etc. gegen J. B., Beschuldigten, beschliesst das Amtsgericht Schöffengericht I: Da die durch die Privatklage angegriffenen Angaben des Beschuldigten über die Beschaffenheit seiner Regulateure nicht thatsächlicher Art sind, da vielmehr, wie der Beschuldigte richtig ausführt, jedenfalls in diesem Falle die Bezeichnungen „prima Schlagwerk“, „feinstes Werk mit Schlag“ „hochelegant gearbeitete Nussbaum-Gehäuse“ sich nach der Art der Anpreisung in dem Reklameblatt lediglich als Urteile über die Beschaffenheit der Waren darstellen, nicht aber in dem Leser die Meinung erwecken können, dass die Lieferung der thatsächlichst besten Qualität solcher Regulateure zugesichert werden soll, da unter solchen Umständen es nicht darauf ankommt, ob dieses Urteil zutreffend ist oder nicht, weil § 4 des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb Angaben thatsächlicher Art verlangt,
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