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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 23.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id32376152Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id32376152Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-32376152Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Die Seiten 61 und 62 sind im Original vertauscht. Die Seiten 93 und 94 fehlen im Original
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1898)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fürst Bismarck †
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 23.1898 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1898 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1898) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1898) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1898) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1898) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1898) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1898) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1898) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1898) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1898) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1898) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1898) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageElektrische Pendeluhr mit Zeigerwerk in der Pendelscheibe, ... -
- ArtikelFürst Bismarck † 157
- ArtikelCentral-Verband 157
- ArtikelTagesfragen 158
- ArtikelLebensschicksale eines Züricher Uhrmachers im 17. Jahrhundert 159
- ArtikelElektrische Pendeluhr mit Zeigerwerk in der Pendelscheibe 162
- ArtikelNickelstahlkompensation an Uhrwerkhemmungen mit Unruh 162
- ArtikelDrehwerk für Schaufenster 163
- ArtikelUhren, welche, ohne aufgezogen zu werden, fortwährend gehen ... 163
- ArtikelSchwere Gabeln an Pendeluhren 164
- ArtikelQuittung 164
- ArtikelVereinsnachrichten 165
- ArtikelVom Büchertisch 165
- ArtikelVerschiedenes 165
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 166
- ArtikelAnzeigen 166
- AusgabeNr. 17 (1. September 1898) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1898) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1898) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1898) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1898) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1898) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1898) -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1897 -
- BandBand 23.1898 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 16. Halle, den 15. August 1898. 23. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- nnd Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellangen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Fürst Bismarck f. — Central-Verband — Tagesfragen. — Lebensschieksale eines Züricher Uhrmachers im 17. Jahrhundert. — Elektrische Pendel uhr mit Zeigerwerk in der Pendelseheibe. — Nickelstahlkompensation an Uhrwerkhemmungen mit Unruh. — Drehwerk für Schaufenster. — Uhren, welche, ohne aufgezogen zu werden, fortwährend gehen sollen. — Schwere Gabeln an Pendeluhren. — Quittung. — Vereinsnachriehten. — Vom Büchertisch — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Fürst Bismarck f. Am 30. Juli ist der erste Kanzler des Deutschen Reiches, der grösste Staatsmann des zu Ende gehenden Jahr hunderts, Fürst Bismarck, aus dem Leben geschieden. Es könnte scheinen, dass es nicht Aufgabe unseres Central-Verbandes sei, politischen Personen ein Gedenken zu weihen, und in der That wollen wir auch keine Politik treiben. Aber wir halten es doch für Pflicht, in unserem Organ das Hinscheiden des grossen deutschen Mannes, der in allererster Linie der Schöpfer des geeinigten Deutschlands gerannt werden darf, und der als der letzte der Paladine des ersten deutschen Kaisers Wilhelm I. nun zu seinen Vätern versammelt ist, zu verzeichnen. Ist es doch Fürst Bismarck gewesen, der vor 27 Jahren Deutschlands Uhr richtig stellte, indem er durch die Streichung der Mainlinie Nord und Süd in Uebereinstimmung brachte. Nun wusste das deutsche Volk, was die Uhr geschlagen hatte, und unser Central-Verband konnte, auf die Einigkeit der deutschen Stämme fussend, die Kollegen Alldeutschlands zu gemeinsamer Arbeit zusammenrufen. So ist auch unser Verband als solcher dem grossen Kanzler zum Danke verpflichtet, und wir sind dessen gewiss, dass jeder Kollege ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf seine politische Parteistellung mit uns darin einig ist: Ehre dem Andenken des verewigten Fürsten Bismarck! Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. Central- Verband. An Beiträgen wurden eingesandt: Von den Vereinen Osnabrück Mk. 20, Halle a. S. Mk. 18, Schwerin Mk. 7, Goldene Aue Mk. 10. Der Bericht über den VIII. Verbandstag in Hamburg befindet sich nunmehr in den Händen der Vereinsvorsitzenden und bitten wir diese, die Verteilung desselben an ihre Mitglieder ungesäumt zu bewerkstelligen. In Nr. 10 unseres Organs haben wir die Stellung des Verbands-Vorstandes zu dem Gesetz über die Handwerker-Organisation klargelegt. Wir sind wegen dieser Stellungnahme von einigen Fachblättern einer Kritik gewürdigt worden, die ebenso ungerecht als auch von Unkenntnis des Wesens unseres Central-Verbandes zeugend, ist. Auch die Anhänger des Innungswesens, wie die Gegner desselben, finden Veranlassung, auf die Leitung des Verbandes einwirken zu wollen, je nach ihrem Standpunkte, den sie in dieser Frage einnehmen. Das ist sehr erklärlich, denn diese Frage, ob Innung oder freie Vereine, bewegt nicht nur die Kreise der Uhrmacher, sondern alle Angehörigen des Handwerkes, seien sie, welche sie wollen. Es liegt, wie wir schon betonten, in der Natur des Gesetzes, dass eine Einheitlichkeit in der Organisation nicht aufkommen kann, selbst die Zwangsinnungen sind freiwillige, denn es ist in das Belieben einer Mehrheit von gleichen Handwerkern gelegt, eine solche zu beantragen, der Zwang existiert dann nur für die Minderheit, aber auch nur so lange, als es eine Mehrheit giebt, ist das nicht mehr der Fall, so fällt eben auch die Zwangsinnung. Wir können es, wie wir bei der Entstehung des Gesetzes schon ausgesprochen, nur freiwillige Zwangs innungen nennen. In dieser Bezeichnung, die gewiss unanfechtbar ist, liegt die Halbheit des ganzen Gesetzes. Der innere Widerspruch ist in die Augen springend. Den Vorwurf, dass der Verbandstag in Hamburg sich nicht, wie er hatte sollen, auf die Besprechung des Gesetzes ein gelassen habe, entkräftet Kollege Rosenbrock-Hamburg in einem Artikel, welcher in Nr. 17 zum Abdruck gelangt; derselbe beleuchtet das Gesetz nach allen Richtungen von seinem Standpunkt aus, und der Antragsteller, diese Besprechung von der Tages-
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