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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.21. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragen und Antworten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 257
- ArtikelEin guter Wille und eine böse Tat 258
- ArtikelDer Hammer (Fortsetzung folgt) 259
- ArtikelUntersuchung und Instandhaltung von Objekten 260
- ArtikelSpiralschlüssel und Stifte 263
- ArtikelWas die Käufer gern haben 264
- ArtikelAus dem Leserkreise 264
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 265
- ArtikelAus den Vereinen 265
- ArtikelAus den Fachschulen 266
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 266
- ArtikelRundschau 266
- ArtikelFragen und Antworten 267
- ArtikelBüchertisch 268
- ArtikelPatente 268
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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zu haben. Er sei überzeugt gewesen, nicht gegen das Geseß zu verstoßen und habe deshalb gar keine Veranlassung gehabt, auf das Schreiben der Firma Eckardt einzugehen, die noch vorhandenen Uhrgehäuse zu verkaufen. Die Wiedergabe des Kaulbachschen Bildes auf dem Uhrgehäuse sei auch ganz abweichend vom Original, denn anders sei die Beinstellung des Knaben; er stüße sich auch nicht mit der Hand auf die Mauer, wie bei Kaulbach, sondern mit dem Ellenbogen und habe Äpfel in der Hand. Der Kaulbachsche Knabe sei nur mit Rock und Hemd bekleidet, während auf seinem Bilde der Knabe eine Weste anhabe. Endlich sei auch die Wiedergabe der Mauer eine andere. Die Kunst müsse frei sein und es dürften der schaffenden Tätigkeit des Künstlers nicht zu enge Schranken ge zogen werden. Das Gemälde Kaulbachs sei von ihm lediglich als Anregung aber nicht als Vorlage benüßt worden. Die Strafkammer ist jedoch der Ansicht, daß in der Wiedergabe des Angeklagten kein neuer selbständiger Gedanke enthalten sei, sondern lediglich gering fügige Abweichungen vom Original; dazu komme noch, daß das Kaulbachsche Modell ausdrücklich dem Techniker in Auftrag gegeben wurde. Es habe auch gar keine besondere Veranlassung Vorgelegen, eine selbständige, eigentümliche Schöpfung herzustellen. Es war lediglich auf handwerksmäßige Übertragung des Bildes abgesehen. Das Gemälde Kaulbachs ist vorsäßlich verwendet worden. Wenn der Angeklagte die gewerbsmäßige Nachbildung nicht als solche erkannte, so befand er sich in einem Rechtsirrtum. Als ihm die Firma Eckardt Mitteilung von ihrem Urheberrecht machte, durfte er den Weiterverkauf nicht weiter betreiben; er mußte nunmehr damit rechnen in das Urheberrecht der Firma einzugreifen; verkaufte er troßdem noch den Rest der Uhrgehäuse, so handelte er vorsätzlich und absichtlich gegen § 10 des Kunstschußgeseßes. Die Strafkammer verurteilte ihn zu 50 Mark Geldstrafe evtl. für je 10 Mark zu 1 Tag Haft. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision beim Reichsgericht ein und verlangte Freisprechung auf Grund des § 59 des St. G. B., weil er sich in dem Tatsachenirrtum befunden habe, daß er glaubte, die Kaulbachschen Werke genössen keinen Schutz mehr. Der Reichsanwalt beantragte Verwerfung der Revision. Das fragliche Gemälde habe das Malerzeichen Kaulbachs vom Jahre 1907 getragen. Warum es keinen Schuß mehr genießen solle sei unver ständlich, da das Schußrecht doch 30 Jahre betrage. Strafbar habe er sich mit dem Moment gemacht, als ihm die Firma Eckardt Kennt nis von ihrem Schußrechte gab. Der Senat trat dem Antrage des Reichsanwaltes bei und erkannte auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision. Wir können hier nur die interessantesten der bei uns zahlreich eingehenden An fragen veröffentlichen, bitten aber unsere Leser, sich stets in vorkommenden Fällen an uns zu wenden. Wir erteilen gern jede Auskunft in Fragen des Faches, des Rechts, der Buchhaltung, der Reklame usw. Neue Fragen: Frage 3477. Wo kauft man silberne und versilberte Reitsporen zum Anschnallen? H. B. in H. Frage 3478. Von einem Kunden wurde mir ein alter Bernstein schmuck, aus Kette und Brosche bestehend, zum Kauf angeboten. Alter etwa 25 Jahre. Hat der Schmuck einen Wert und wie hoch? Und wie kann man ihn verwerten, oder wer ist Abnehmer? W. J. in E. Frage 3479. Welchen Wert besißt ein Taler aus dem Jahre 1690? Er trägt auf der Vorderseite die Inschrift LVD • XIIII • DG* FR • ET • NAV • REX 1690. Auf der Rückseite befindet sich ein Doppelkreuz mit der Krone und der Inschrift A mitten im Kreuz. Ferner die Worte: Imp. Chrs. Regn. Vinc. An der Kante sind die Worte ein geprägt: Domine Salvum fac Regem. F. B. i. B. Frage 3480. Die Pendelfeder einer Präzisionsuhr hat folgende Maße: Stärke 0,06, Breite 6, Länge 10 mm. Ist dieses ausreichend für 5 kg schweres Pendel? Wie berechnet man die Tragfähigkeit einer Pendelfeder? G. H. in C. Frage 3481. Meine Ladentür schlägt beim geringsten Luftzug, wenn sie beim Öffnen nicht festgehalten wird, so stark zu, daß alles zittert. Ich möchte mir nun einen Patent-Türschließer mit Luft- Die Uhrmacher-Woche druck anbringen. Die Tür soll beim Öffnen jedoch leicht gehen, so daß man fast nicht merkt, daß ein Türschließer angebracht ist, ferner soll sie langsam schließen, so daß ein Zuschlägen ausgeschlossen ist. Da nun viele Arten im Handel sind, so bitte ich die Kollegen, mir ihre Erfahrungen mitzuteilen. A. S. in N. Frage 3482. Welche Erfahrungen haben Kollegen mit verstell baren Schaufenster-Einrichtungen, „Tipp-Topp“ oder ähnlichen, ge macht? O. E. in L. Frage 3483. Wie reinigt oder pQliert man bei einem Piano die unansehnlich gewordene Galalith-Klaviatur. W. in M. Frage 3484. Wer kann mir noch einige Stahlnotenscheiben, 18 cm Durchmesser, für Troubadour-Musikwerk ablassen? O. P. in C. Frage 3485. Ich habe eine silberne Münze, sehr gut erhalten, Talergröße. Auf der einen Seite ist ein großes, springendes Pferd, darüber steht: In Recto Decus, und darunter: Fein 2 /s Silber. Auf der anderen Seite ebenso ein kleines Pferd und 6 Löwen sowie noch einige kleine Figuren; außen herum steht: Georg Lud. D. G. D. Br. n. L. S. K. I. E. L, Jahreszahl 1699 und H. B. Ist diese Münze gesucht, welchen Wert hat sie. K. G. in B. Frage 3486. An die Kollegen, welche sich mit dem Verkauf von Schallplatten beschäftigen, möchte ich folgende Frage richten: Zum 1. Juli treten neue Preise in Kraft, und man kann die 12 Haupt plattenmarken nur gegen Unterzeichnung eines Reverses erhalten. Die Verkaufsbedingungen sind sehr streng, und ich halte es, wenn man die Kundschaft nicht abstoßen will, für unmöglich, sie durch zuführen. Im Laufe des Jahres sammelt sich auch ein Teil minder gangbare Platten an, und, um damit zu räumen, muß man diese billiger verkaufen. Kann man nun im Verkaufe mit den übrigen Plattenmarken auskommen, oder muß man sich den Bestimmungen dieses Trustes unterziehen? A. M. in R. Wiederholte Fragen: Frage 3470. Wer liefert billige Armbanduhren, 6- und 8-eckig, für Chauffeure? Es handelt sich um große Posten. K. in S. Frage 3472. Wo erhält man tragbare Sonnenuhren in Gestalt eines Ringes? p • Frage 3474. Im Schwarzwald sah ich ganz einfache Holzrahmen mit Einschnitten zum Zusammenseßen von Werken. Wo kann ich diese beziehen? M. O. in G. Frage 3476. Ist der glühende Draht in den elektrischen Birnen Platin? Lohnt es sich dieses zu sammeln und wer kauft es? Antworten: Zu Frage 3467. Wir empfehlen Ihnen das Buch von Richard Schlegel, Uhrenumschriften, Preis 80 Pfg. (Siehe auch Büchertisch in dieser Nummer.) B. in L. Zu Frage 3471. Die von Ihnen erwähnten Zahlen und Zeiger einer Turmuhr mit Feuervergoldung zu versehen, halte ich für nicht praktisch und auch schwer ausführbar, die mit Blattgold auf An- legeöl ausgeführte Arbeit ist dauerhaft und billiger, jeder einiger maßen intelligente Stubenmaler führt diese Vergoldung aus. Ich habe vor ca. 22 Jahren unsere Turmuhrzifferblattzahlen und Zeiger auf angedeutete Art renovieren lassen und dieselben sind heute noch gut in Ordnung. Gust. Manske, Strausberg. Zu Frage 3473. Sollte der alte Zapfen zu tief im Loch sißen, so daß er nicht durch Auftupfen mit Wachs herausgezogen werden kann, so werden Sie wohl ein neues Trieb eindrehen müssen, denn der alte Zapfenstummel läßt sich wegen seiner drehbaren Beweg lichkeit nicht wegbohren und auch wegen zwischengeklemmter Bohr- späne nicht herausziehen. Gust. Manske, Strausberg. Zu Frage 3475. Am vorteilhaftesten ist es den Anker über 6 V 2 Zähne greifen zu lassen, ferner den Bewegungsmittelpunkt (Ankerzapfen) in der Entfernung anbringen, daß die Gangradzähne V 2 Grad Ruhe und 1 Grad Hebung erhalten, (das heißt beim lang samen Durchführen des Ganges vom Abfall der einen Pallette auf die andere gerechnet), so werden Sie einen tadellosen Gang er zielen; alles übrige zur Ausführung dieser Arbeit wird Ihnen wohl bekannt sein, die vollständige Beschreibung wäre als Briefkasten- Notiz auch zu lang. Gust. Manske, Strausberg. Sonnenschuß. A. H. in W. Sie haben im Jahre 1912 auf fünf Jahre einen Laden gemietet. Nun stellt sich heraus, daß von früh bis mittags 3 Uhr starker Sonnenbrand ist, so daß das Schaufenster ver hangen werden muß. Sie fragen an, ob Sie den Vermieter zwingen Nr. 21.1914 • Leipziger Uhrmacher-Zeitung 267
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