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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.3. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Steuerfrage
- Autor
- Gelnhausen, Eberhard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 33
- ArtikelZur Steuerfrage 34
- ArtikelAnzeigen 35
- ArtikelErhöhung der Gehaltspfändungsgrenze für Angestellte im ... 36
- ArtikelDie Pendeluhren (Fortsetzung) 37
- ArtikelSchutz der Schiffe durch Untersee-Signale 38
- ArtikelWehrbeitragsfragen 39
- ArtikelWie man ein Verkäufer wird 40
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 41
- ArtikelAus den Vereinen 41
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 41
- ArtikelRundschau 42
- ArtikelFragen und Antworten 42
- ArtikelPatente 44
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Zur Steuerfrage So will ich meinen heutigen Artikel benennen; erscheinen doch fast in jeder Nummer unseres Organs Anfragen, Beant wortungen, Aufklärungen usw. hierzu. Auch aus einem der legten Sitzungsberichte der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung ersah man, wie der Bericht lautete, welch großes Interesse die Zuschrift der Kollegen aus Kamen betreffs Feststellung der Höhe des Reingewinns zur Steuereinschäßung fand. Ich nehme zunächst Veranlassung, meine eigene, praktisch erprobte Einrichtung zur Feststellung des Reingewinnes aus Handel und Gewerbe den Kollegen zu unterbreiten. Außer den für jeden Artikel getrennt geführten Lagerbüchern, die ja jedes Geschäft sowieso haben muß, habe ich mir ein eigenes System der Kassenführung (amerikanisches System) mit untenstehendem Schema angelegt. Zu dieser Kassenführung sind nun allerdings noch einige kleine Hilfsbücher erforderlich; zunächst hat jeder Gehilfe sein eigenes Arbeitsbuch notwendig, in welches derselbe ausführlich einzutragen hat, was alles an der Reparatur gemacht wurde und dann, wie lange derselbe an der Uhr gearbeitet hat. Ferner «ist ein kleines Hilfsbuch notwendig, in das ich den Preis der einzelnen Furnituren eintrage, auch was mich der einzelne Ar beiter die Stunde einschließlich aller Kassen kostet, nehmen wir z. B. die in nachstehendem Schema angeführte Reparatur: Mein Gehilfe hat rn sein Arbeitsbuch eingetragen: Nr. 25298, Schulz, silberner Zylinderremontoir repariert, gereinigt; Zapfen poliert, 2 Decksteine und 2 Schrauben, angefangen um 8 Uhr, beendet um 12 Uhr. Mein Hilfsbuch sagt mir nun, daß mein Gehilfe mich die Stunde 0,40 Mark kostet, für 4 Stunden 1,60 Mk„ 2 Decksteine und 2 Schrauben kosten mich 0,15 Mk. = 1,60 + 0,15 = 1,75 Mk. Auslage. Es ist gleichzeitig eine gewisse Kontrolle der einzelnen Arbeiter. Die Übertragung erfolgt in mein Repa- ratufbuch in gleicher Weise und sobald die Reparatur abgeholt und bezahlt wird, ist es mir ein leichtes, die Eintragung in das Kassenbuch so vorzunehmen, wie das Schema es zeigt. Genau so ist es bei neuen Uhren; da sind der Einkaufspreis und die Repassageunkosten in meinem Kassenbuch wieder vermerkt, (siehe unter 25301) und so halte ich es mit Bijouterie, Alfenide und Optik. Jeden Tag wird die Kasse abgeschlossen und ebenso am Ende des Monats. Ist das Jahr zu Ende, so habe ich weiter nichts zu tun, als die Endsummen der einzelnen Monate zusammenzuziehen, ziehe von der Summe des Rein verdienstes noch die leicht festzustellenden Ausgaben für Heizung, Licht, Miete oder wenn eigenes Gebäude, den Nußwert der Ge schäftsräume, Beiträge zur Handelskammer, Handwerkskammer usw. ab, ebenso auch die Zinsen des Betriebskapitals, einerlei ob eigenes oder fremdes Kapital als Betriebskapital verwandt ist. Das Endresultat ist nun unzweifelhaft mein reiner Verdienst aus Handel und Gewerbe und er kann besser wohl auf keine Art so leicht und sicher festgestellt werden. Soll nun aber dieses Resultat zur Steuerveranlagung verwendet werden, so sind davon abermals alle Verluste, die aus Handel und Gewerbe entstanden sind, abzuziehen. Es dürfte nun nach rechtlichem Denken von der Steuerbehörde aus daran nichts mehr auszusetzen sein, so sollte man doch sicher meinen. Es ist aber ein Haken vorhanden, und zwar hat unsere Gesetzgebung bei der Festlegung des Ein- kommengeseßes vom 24. Juni 1861 unter § 14, Absaß 1, eine Bestimmung festgelegt, die zu beseitigen, alle Handel- und Gewerbetreibende keine Mühe sparen dürfen. Ich lasse diesen §14 folgen und fordere alle Kollegen und insbesondere alle unsere Vereinigungen und Verbände auf, nicht nur die Handelskammern zu interpellieren, sondern auch durch eine direkte gemeinschaftliche Eingabe an den Reichstag zur Prüfung und Abänderung des Absaß 1 des § 14 des Einkommen- steuergeseßes vom 24. Juni 1861 vorstellig zu werden. Der § 14 lautet: Das Einkommen aus Handel und Gewerbe einschließlich aus dem Bergbaue besteht in dem in Gemäßheit der allgemeinen Grundsäße (§ 6—11) ermittelten Geschäftsgewinne. Mit dieser Maßgabe ist der Reingewinn aus dem Handel und Gewerbebetrieb nach den Grundsäßen zu berechnen, wie solche die Inventur und Bilanz durch das allgemeine Deutsche Handels- geseßbuch vorgeschrieben sind und sonst dem Gebrauche eines ordentlichen Kaufmannes entsprechen. Insbesondere gilt dies einerseits von dem Zuwachs des Anlagekapitals und ander seits von den regelmäßigen jährlichen Abschreibungen, welche einer angemessenen Berücksichtigung der Wertverminderung entsprechen. Im übrigen gilt für die Berechnung und Schäßung des Ein kommens aus Handel und Gewerbe folgendes: 1. Die Zinsen des im Handel- oder Gewerbebetriebe an gelegten eigenen Kapitals des Steuerpflichtigen sind als Teile des Geschäftsgewinnes zu betrachten usw. Ist es nun nicht als ein Unding zu betrachten, wenn man erstens die Zinsen von dem Betriebskapital als Einkommen veranlagen soll, die doch in Wirklichkeit gar nicht als Ein kommen existieren. Ohne Betriebskapital kann doch kein Geschäft geführt werden. Das ist wohl ebenso notwendig wie das Geschäftslokal selbst und dafür dürfen doch die Mietwerte in Abzug gebracht werden. Wohl rechnete in früheren Zeiten ein Kaufmann die Renta bilität seines Betriebskapitals nur dann als richtig vorhanden, wenn ihm mindestens ein dreimaliger Umsaß glückte; da konnte man allenfalls dem Geseßgeber diese Bestimmung noch gut heißen. Das ist aber heute ganz anders geworden. Heute ist man froh, wenn man ein Drittel des Betriebskapitals glücklich einmal umgeseßt hat. Nicht daß etwa ein geringerer Umsaß zu verzeichnen ist; o nein, das nicht; aber die Ansprüche des kaufenden Publikums an das Lager sind heute ganz anders geworden, so daß ein Kaufmann mit seinem „Lager von früher“ heute überhaupt kein Geschäft mehr machen könnte. Noch schlimmer ist es in kleineren Städten, die dazu noch in der Nähe der Großstadt liegen; wenn dort der Geschäftsmann nicht mit gut sortiertem Lager aufwarten und dadurch die Kunden an den Plaß fesseln kann, der mache lieber seinen Laden zu. Nun soll aber der arme geplagte Geschäftsmann von seinem Betriebskapital die ihm doch verloren gegangenen Zinsen nicht nur als Einkommen betrachten und versteuern, sondern er muß das Betriebskapital noch durch die Ergänzungs oder Vermögenssteuer versteuern und neuerdings nun auch Datum 1914 Namen Nr. Neue Uhren Mk. | Pf. Uhrenre paratur Mk. | Pf. Bijou terie Mk. | Pf. Alfen und Si war Mk. ide Iber en Pf. Opt Mk. ik Pf. Kett Gläs Kaps us\ Mk. en, er, ein v. Pf Ai Eir ka Mk. rsl 1- if Pf. agon Un kosten Mk. |Pf Ver dienst Mk. | Pf. Einna pro Mk. 1 hme Tag Pf. Unko dies Einna Mk. sten er hme Pf. Verdienst dieser Ein nahme Mk. | Pf. Jan. n n n tt 1. 1 . 1. 1 . 1 . 1 . 2. Georg Apel Fruchtscliale 1 Brosche Uhrglas Schulz 1 goldene Brille usw. 25301 605 1401 25298 425 30 3 — — 45 — = — 60 16 30 20 2 1 75 12 15 1 11 40 25 115 60 91. 75 43 65 34 Leipziger Uhrmacher-Zeitung - Nr. 3. 1914 Die Uhrmacher-Woche
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