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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.4. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt, für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus dem Leserkreise
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus den Vereinen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung ... 45
- ArtikelBeamte als Schuldner 46
- ArtikelDie Pendeluhren (Schluß) 47
- ArtikelDie Sonntagsruhe im Reichstag 49
- ArtikelNoch einmal "Stack-freed" 49
- ArtikelHandwerker-Mittelschulen 50
- ArtikelKünstliche Throne und Thronhimmel 51
- ArtikelDie Behandlung von Schrauben 52
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 52
- ArtikelAus dem Leserkreise 53
- ArtikelAus den Vereinen 53
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 54
- ArtikelAus Industrie und Handel 54
- ArtikelRundschau 55
- ArtikelFragen und Antworten 55
- ArtikelBüchertisch 56
- ArtikelPatente 56
- AusgabeNr.5. 1914 57
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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mit den Rädern 1, 2, 3 aus den Sperrad 5 in das gegenüber befindliche mit der Zeigerwelle i organisch verbundene Steil rad 6 gedrückt und solange durch Hebel f festgehalten, bis das Zeigerstellen erfolgt und die Welle d in ihre Stellung gedrückt wird; dann wird Hebel a wieder frei und mittels Blattfeder 1 in das Sperrad 5 befördert. Beim Aufziehen und Stellen wird Hebel a mittels des Ansaßes k begrenzt, der sich an die Stirnseiten der Brücke c legt, wodurch die größte Sicherheit verbürgt ist. Der Ursprungsbau der Uhr, der äußerste Raummangel und die Sicherheit bedingten die Lagerung der Welle d und des Rädchens 4 in ein besonders gearbeitetes Stahlstück m, das mittels Schrauben an die äußere Stirnseite der Brücke c be festigt ist. Durch die in Brücke c befindliche Öffnung n kann der Sperkugel o bequem zurückgedrückt und damit die Zug feder abgespannt werden. Die Lagerschraube des Rädchens 3 ist vorstehend, um beim Zusammenseßen den Hebel a zurück zudrücken, damit es sich im Eingriffe mit dem Sperrad 5 mittels Feder 1 stellt. Die Welle d mit der Krone r ist durch zwei Ansäße, in welche die Hebel f und Bügelkopfschraube p greifen, doppelt gesichert. Brücke c und die Uhrplatine sind in ent sprechender Weise ausgedreht; desgleichen ist die Minuten brücke etwas geschmälert, sonst wird das alte Zeigerwerk usw. in der ursprünglichen Weise belassen. G. Heise, Chemnitz. Kettenringe lassen sich leicht verengern oder erweitern. Zum Verengern drückt man, nachdem man den Ring lose auf den Ringstock gesteckt hat, mit einer spißen Rundzange die einzelnen Glieder zusammen. Das Erweitern geschieht wie bekannt durch Weiterschlagen auf dem Ringriegel mittels des Holzhammers. Es ist ein leichtes, so ein Verändern der Ringe um 5 bis 6 Nummern zu erreichen. C. Zeutzius. Aus dem Leserkreise Mehr Offenheit. Zu diesem Artikel in Nummer 2 unseres Blattes erhalten wir folgende Zuschrift: Herr Kollege C. L. vermutet richtig, wenn er meint, daß die Resultate der Notiz in Nr. 22 v.J. aus den Gesamteinnahmen der Werkstatt und des Ladenver kaufs zur Ermittelung des gewerblichen Einkommens gedient haben. In den meisten Geschäften ist es unmöglich, Reparatur und Verkauf gesondert zu betreiben und gesondert zu buchen; denn die mitunter erhebliche Ladentätigkeit der Gehülfen und, Lehrlinge (Bedienen der Kundschaft, Auffrischen von Waren Fortbringen, Abziehen der neuen Uhren, usw.) läßt sich schlecht bewerten und buchen, und ist auch zur Berechnung des Ein kommens nicht nötig. Allerdings zu einer präzisen Kalkulation der Selbstkosten wäre eine derartige Buchführung und auch Bewertung der eigenen Ladenarbeit usw. unerläßlich. Es genügt aber vollständig, wenn man am Schlüsse des Jahres feststellen kann, was verdient ist. Ist der Verdienst zu gering, dann ist es Sache des Geschäftsmannes nachzudenken, ob die Unkosten zu hoch waren, ob der Verkauf der neuen Waren mit einem zu geringen Prozentsaß stattgefunden hat, ob die Reparaturpreise den erhöhten Lebensbedingungen des leßten Jahrzehntes gefolgt sind usw. Es kam bei der Anfrage der Innung Kamen (wenn ich nicht irre) nicht auf die Einzelheiten an, wie das Buchführungs ergebnis entstanden, wohl aber hat Kollege C. L. recht, wenn er auf Klarstellung der Wertverminderung des Warenlagers dringt. Eine Abschreibung des Warenlagers ist in den Unkosten der Notiz der Nr. 22 v. J. nicht enthalten. Die unverkäuflichen Waren sind bei der Aufnahme des Lagers berücksichtigt. Es dürfte nicht möglich sein, eine Norm hierfür anzugeben, da es mehr oder minder Gefühlssache ist, wie diese oder jene Stücke verkäuflich sind. Auch die Gewandtheit des Verkäufers spielt eine Rolle dabei. Die Steuerbehörde mischt sich in den seltensten Fällen in die Abschreibungen eines Warenlagers. Man soll diese nach Möglichkeit hoch vornehmen, damit man sich in seinem Vermögensbestand nicht täuscht. Die Uhrmacher-Woche Bei einer ordnungsmäßigen Buchführung sind auch die zweifelhaften Forderungen abgeschrieben. In der Unkosten berechnung der hier in Frage kommenden Notiz treten sie nicht auf, da ausstehende Forderungen wie auch das Waren lager, einen Vermögensbestand bilden, darin die zweifelhaften Forderungen jährlich ausscheiden. Diesen. Posten auch nur annähernd prozentual in der Uhrenbranche festzustellen, wird wohl schwer sein. Über die Abschreibungen ist genau dasselbe zu sagen. Es ist aber sehr zu empfehlen, die Schaufenstereinrichtung mit einer möglichst kleinen Summe, sagen wir eine Mark, zu buchen. Dann hört natürlich jede Abschreibung auf. Sämmtliche Neuanschaffungeu sind dann aber als Geschäftsunkosten ein zutragen. Wird also eine neue Schaufenstereinrichtung an geschafft, die 1000 M. kostet, so müssen in diesem Falle 1000 M. unter Geschäftsunkosten steuerlich abzugsfähig gebucht werden, Die besprochenen Unkosten in Nr. 22 v. J. sind in diesem Sinne berechnet. Aus den Vereinen Uhrmacher- und Goldschmiede-Innung, Bodium. Die im Hotel Bristol abgehaltene Innungsversammlung war von einigen 20 Mi - gliedern besucht und verlief so anregend, daß die Besprechungen bis gegen Mitternacht fortgeseßt werden mußten. Herr Schräder erstattete zunächst den Jahresbericht. An Arbeit hat es im ersten Jahre seit der Gründung natürlich nicht gefehlt, aber auch der Er folg hat Dank der regen Tätigkeit aller Beteiligten die Erwartung übertroffen. Vor allem ist das Gefühl der Zusammengehörigkeit und das gemeinsame Standesbewußtsein in erfreulicher Weise ge wachsen. Die Mitgliederzahl stieg auf 40. Versammlungen fanden 15, Vorstandssißungen 6 statt. In den Vorstand wurden die Herren Totenhagen und Hartwig gewählt. Zur Bekämpfung der Schleuder preise bei Reparaturen ist eine Mindestpreistafel an die Mitglieder versandt worden. An reellen Preisen hat das Publikum Interesse, denn der Sch ein trügt nirgends mehr als bei Uhren und Geschmeide. Strahlendes läßt sich billig hersteilen, Gediegenes aus Edel metall muß gewisse Preisgrenzen beachten. Wo man die Ware kauft, die oft auf Lebenszeit als ein dauerndes Andenken an die nächsten mitunter längst verstorbenen Angehörigen getragen werden, da bedarf es eines wahren Vertrauens zwischen Kundschaft und Meister. Wer möchte einen gefälschten Trauring tragen! — Das Taxieren von neuen Sachen ist einstimmig verboten worden. Für Erbschaftssachen und behördliche Taxen sollen feste Säße in Anrechnung kommen. An die Krankenkassen ist die Innung wegen der Lieferung von Brillen und Kneifern herangetreten, bisher leider ohne Erfolg. Dem einheitlichen Verkauf von Taschen- und Weck uhren widmet der Vorstand seine besondere Aufmerksamkeit. Die Dauer der Lehrzeit beträgt 4 Jahre. Unter Vorsiß des Herrn Krancher wurden 3 Prüflinge zu Gehilfen geschrieben. 7 Mitglieder legten die Meisterprüfung in Dorimund ab. Der vom Kollegen Le Claire geleitete Ausflug mit Damen in den Hattinger Stadtwald blieb allen in angenehmster Erinnerung. Das Interesse der Frauen welt am Innungswesen ist sicher nicht zu unterschäßen. Syndikus Höfling sprach hiernach eingehend über die Organi sationsform und Bedeutung der Innung. An der Hand einer gra phischen Darstellung, die nächstens veröffentlicht werden soll, ver glich er die Innungsgesellschaft mit der politischen Gemeinde, der sie in jeder Hinsicht und zwar auch rechtlich entspricht. Zum Schluß sprach noch der Leiter des neuen Einigungsamtes, Dr. Bartsch von Sigsfeld, über das Einziehungsamt — billigste Beitreibung von Außenständen — und das Einigungsamt — unverbindlicher Versuch, zwecklose Prozesse durch beiderseitige Aussprache zu vermeiden. Die in ihrer ganzen Größe noch zu wenig bekannten Unterschiede zwischen Zahlungsbefehl ohne Anwalt und ordentliche Klage und Anwalt wurde an nachstehender Tabelle veranschaulicht: „ , , , , , , ordentliche Klage und Kostenfestse&ung Zahlungsbefehl j n den Versäumnissachen Objekt 10 M. 0,60 M. Gerichtskosten 1,80 M. Anwaltsgebühren 4,— M. „ (Schreibpauschale) 4,— M. evtl. Anwaltseinziehungsgeb tthr 1,— M. 10,80 M. Nr. 4.1914 ■ Leipziger Uhrmacher-Zeitung 53
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