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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 21.1914, 26 (Juni)
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318572982-191401008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318572982-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318572982-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr.5. 1914
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie heize ich meinen Laden?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gesetzliche Bestimmungen für funkentelegraphische Anlagen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Urbild der Armbanduhr
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- AusgabeNr.1. 1914 1
- AusgabeNr.2. 1914 21
- AusgabeNr.3. 1914 33
- AusgabeNr.4. 1914 45
- AusgabeNr.5. 1914 57
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung GarantiegemeinschaftDeutscher ... 57
- ArtikelEin Waterloo des Verbandes der Pfandleiher Deutschlands 58
- ArtikelDie Uhrmacherkunst am Hofe zu Kassel um 1570 (Schluß folgt) 59
- ArtikelWie heize ich meinen Laden? 62
- ArtikelGesetzliche Bestimmungen für funkentelegraphische Anlagen 63
- ArtikelDas Urbild der Armbanduhr 63
- ArtikelEine wunderliche Taschenuhr 64
- ArtikelWer hat die Taschenuhr erfunden? 64
- ArtikelAus den Vereinen 65
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 66
- ArtikelAus Industrie und Handel 66
- ArtikelRundschau 67
- ArtikelFragen und Antworten 67
- ArtikelBüchertisch 68
- ArtikelPatente 68
- AusgabeNr.6. 1914 69
- AusgabeNr.7. 1914 81
- AusgabeNr.8. 1914 93
- AusgabeNr.9. 1914 105
- AusgabeNr.10. 1914 117
- AusgabeNr.11. 1914 129
- AusgabeNr.12. 1914 149
- AusgabeNr.13. 1914 161
- AusgabeNr.14. 1914 173
- AusgabeNr.15. 1914 185
- AusgabeNr.16. 1914 197
- AusgabeNr.17. 1914 209
- AusgabeNr.18. 1914 221
- AusgabeNr.19. 1914 233
- AusgabeNr.20. 1914 245
- AusgabeNr.21. 1914 257
- AusgabeNr.22, 1914 269
- AusgabeNr.23, 1914 281
- AusgabeNr.24, 1914 293
- AusgabeNr.25, 1914 305
- AusgabeNr.26, 1914 317
- BandBand 21.1914, 26 (Juni) 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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ihn der längeren Zugführung wegen, mit einem kräftigziehenden Schornstein vermittelst eines gußeisernen Rohres verbinden. Ist damit nun eine wesentliche Verbesserung erreicht, sei gleichzeitig noch eine weitere sehr wertvolle Neuerung in Anwendung gebracht. Unsere gewöhnlichen Öfen haben ja den Vorzug, daß sie bei verhältnismäßig wenig Feuerungs verbrauch eine lange Wärmewirkung besißen. Es dauert nur in der Regel ziemlich lange, bis sich nach dem Anheizen eine Erwärmung bemerkbar macht, was ja bei der massiven Bauart unserer Öfen begreiflich ist; denn bevor von einer Heizwirkung die Rede sein kann, muß die gesamte Steinmasse erst Wärme aufgesogen haben. Um nun eine sofortige Wärmeströmung zu erzeugen, baut man in die Züge des Ofens, und zwar in die jenigen, die sich direkt an die Feuerung anschließen (siehe seit licher Querschnitt d) Heizrohre aus Ton (Querschnitt e). Diese müssen an den Einführungen dicht vermauert sein. Sie haben den Zweck, sobald die Hiße des Feuers an sie heranströmt, durch Erwärmung der in den Röhren befindlichen Luft diese zu einer Strömung nach oben zu veranlassen. — Da außerdem durch die Gitteröffnung f die am Fußboden lagernde kalte Luft den Röhren wieder zugeführt wird, geht die Strömung immer inten siver vor sich, je mehr die Wärme in dem Zugkanal d zunimmt. Wo kein Keller vorhanden ist, kann die Feuerungszufuhr auch vom Flur aus geschehen. Was nun die Herstellungskosten betrifft, so erfordert diese wesentlich verbesserte, im Gebrauch vorzüglich bewährte Konstruktion nur eine verhältnismäßig ge ringe Mehrausgabe. Gesetzliche Bestimmungen für funken telegraphische Anlagen In jüngster Zeit sind immer mehr unserer Fachgenossen da zu übergegangen, funkentelegraphische Empfangsapparate in Betrieb zu nehmen, welche den Zweck haben, das Norddeicher Zeitsignal aufzunehmen. Es wird nun unsere Leser interessieren, zu erfahren, welche Bedingungen die Reichstelegraphen-Ver- waltung den Interessenten auferlegt. In der Zeitschrift „Die Antenne“ lesen wir darüber: 1. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betriebe einer funkentelegraphischen Empfangsanlage erfolgt unter dem Vor behalte des jederzeitigen Widerrufs. Wenn der Widerruf statt findet, müssen die Betriebseinrichtungen (Apparate und An tennen) sofort entfernt werden. 2. Die Anlage darf nur zum Empfang der von der Station Norddeich z. Zt. mit einer Wellenlänge von 1650 m gegebenen Zeitsignale benußt werden. Eine Änderung dieser Wellen länge bleibt Vorbehalten. 3. Die Anlage muß folgenden technischen Anforderungen entsprechen: a) Die Empfangsapparate sind so einzurichten, daß der Inhaber die Abstimmung nur in unmittelbarer Nähe der zugewiesenen einen Wellenlänge ändern kann. Die einstellbaren Wellen längen dürfen nicht mehr als 5% nach oben oder unten von der vorgeschriebenen Wellenlänge abweichen. b) Die Antenne darf nicht größer, die Kopplung zwischen An tenne und Detektorkreis nicht fester sein, als für den beab sichtigten Empfang ausreicht. c) Die Einzelteile der Schwingungskreise — auch des Antenne kreises — müssen durch Lötung dauernd fest verbunden sein; nur an den Anschaltestellen der Detektoren und Fern hörer sind Ausnahmen zulässig. d) Die Lötstellen müssen sich innerhalb eines Gehäuses befinden, das alle Apparatteile enthält und durch Plomben so zu ver schließen ist, daß dem Inhaber der Anlage nur der Griff der Abstimmvorrichtung und die Anschaltestellen von Detektor und Fernhörer zugänglich bleiben. Für die Antennenzuführung außerhalb dieses verschlossenen Teils ist Draht mit einer festen zusammenhängenden Isolierhülle zu verwenden. Die Uhrmacher-Woche e) Die nachträgliche Anschaltung von Leitungen oder von Ab stimmitteln ist untersagt. Zur Kontrolle ist den Beauftragten der Reichs-Telegraphen verwaltung, der Reichs-Marineverwaltung und der Heeresver waltung zu gestatten, die Räume, in denen die Apparate be trieben werden, zu betreten und von allen zur Anlage gehörigen Einrichtungen Kenntnis zu nehmen. 4. Der Inhaber der Genehmigung ist unter voller Verantwort lichkeit verpflichtet, unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß in der Anlage etwa aufgefangene Nachrichten anderer Stationen unter allen Umständen geheim gehalten werden. Bei Zuwider handlungen wird die Genehmigung zurückgezogen. 5. Der Aufforderung der Reichs-Telegraphen-Verwaltung, der Militär- oder Marinebehörden sowie der Beauftragten dieser Behörden, den Betrieb zeitweilig einzustellen und auf Verlangen während dieser Zeit die Betriebseinrichtungen (Apparate und Antennen) zu beseitigen, ist ohne Verzug zu entsprechen. Das Urbild der Armbanduhr Wenn man in Fachkreisen danach fragen würde, in welchem Zeitalter die Armbanduhr zuerst in Erscheinung getreten ist, so würde die Antwort unfehlbar immer dahingehend lauten, daß sie ein Kind der jüngsten Zeit sei. Das ist indessen einlrrtum, wie dieEntdeckung eines Schweizer Fabrikanten beweist, welcher gelegentlich einer Reise nachltalien einer Armbanduhr begegnete, die in allen Grundzügen denen von heute gleicht, deren Her stellung aber unbestreitbar einige achtzig Jahre zurück liegt. Es handelt sich dabei ohne Zweifel um ein kurren tes Stück jener Zeit, und nicht etwa nur um ein Schmuck stück, dem man gelegentlich nur diese Form und Bestim mung gegeben hatte. Bei stehende Abbildung, die wir der Revue Internationale de l’Horlogerie entnehmen, gibt dieses Stück in ge ireuer Nach bildung wieder. Das Arm band ist aus massivem Golde, künstlerisch gearbeitet, blau und weiß emailliert, und mit drei feinen Perlen verziert. Die Uhr ist durch einen im Scharnier beweglichen Deckel geschüßt und kann ohne Schwierigkeit aus dem Armband genommen werden. Auf der Küvette der kleinen offepen Schlüsseluhr befindet sich derName „Doehmer äGenfeve“. Der Boden ist durch Gravierung und Emaillierung dekoriert. Man kann annehmen, daß dieses sehr hübsche Stück in den Jahren von 1820 bis 1840 gemacht worden ist, und sehr wahr scheinlich für den königlichen Hof von Neapel und beider Sizilien. Das Uhrarmband, resp. die Idee, die Uhr im Armband zu tragen, ist demnach keine neuzeitliche; im Gegenteil bestehen dafür, wie für so viele andere Dinge, die wir ähnlich betrachten, alte Vorbilder. Seit damals hat, mit langer Pause allerdings, das Uhrarmband seinen Weg gemacht. Jüngst hat die große Zeitschrift Femina ihre Leserinnen gefragt, welches Schmuck stück sie bevorzugen. Von 4350 Antworten entschieden sich 3437 für das Uhrarmband, während auf den Anhänger am Hals kettchen an zweiter Stelle 433 Stimmen entfielen, und Ringe, Medaillons usw. es nur auf kaum hundert Anhängerinnen brachten. Damit scheint ihm noch eine weitere große Zukunft gesichert, denn gegenüber dem so deutlich ausgesprochenen Wunsche des kaufenden Publikums haben fachmännische Ein wände zu schweigen. Nr. 5 .1914 • Leipziger Uhrmacher-Zeitung ^3
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