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Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Untertitel
- Landesverfassung und Reformen in Sachsen nach 1831
- Verleger
- Kulturakademie
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1991
- Umfang
- 88 S.
- Sprache
- German
- Signatur
- 2007 8 007577
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id35137583X2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id35137583X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-35137583X
- SLUB-Katalog (PPN)
- 35137583X
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1991,2
- Titel
- Das wissenschaftliche Staatsexamen - ein spätes Kind der Revolution von 1831
- Autor
- Klein, Thomas
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDem Mute aller Sachsen anvertraut -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelDie bürgerliche Revolution von 1830/31 und Sachsens Übergang zum ... 5
- KapitelDie Menschenrechtsproblematik in der sächsischen Verfassung von ... 13
- Kapitel"Wer kommt durch die Stürme der Freude?" Aspekte Dresdner ... 16
- KapitelDer Dante-Kreis des Prinzen Johann 26
- KapitelVerfassungsgebung und Judenfrage 31
- KapitelMoritz August Richter - ein Chemnitzer Advokat als Propagandist ... 36
- KapitelBernhard Moßdorfs radikal-demokratischer Verfassungsentwurf 41
- KapitelZur Staats- und Verwaltungsreform nach 1830 47
- KapitelDresden auf dem Weg zur bürgerlichen Kommunalpolitik 53
- KapitelSächsische Verfassung und bürgerliche Agrarreform 58
- KapitelDie Erneuerung des "Elementar-Volksschulwesens" im Rahmen der ... 64
- KapitelDas wissenschaftliche Staatsexamen - ein spätes Kind der ... 70
- KapitelSächsische Landtagsordnung im 19. Jahrhundert 79
- Titel
- Dem Mute aller Sachsen anvertraut
- Autor
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73 Mangel an Übung ersterben läßt. Gerade aber bey Schulmännern ist diese Selbstthätigkeit eine höchst wichtige Sache. Denn der Besitz einer gewissen Summe brauchbarer Kenntnisse setzte den Schulmann blos in den Stand wiederzugeben, was er gelernt hat. Aber um die Jugend anzuregen, be leben, ins Feuer setzen zu können, wird erfordert, daß der Lehrer selbst für das, was er vorträgt, be geistert sey, und das kann er nicht seyn, wenn er überall in der Wissenschaft zur Miethe wohnt, nir gends aber seine ihm eigen gehörende Heimath hat. Damit hängt zusammen, daß in wissenschaftli chen Dingen am heilsamsten allgemeine Bestimmungen sind, je mehr sie aber ins Einzelne gehen, de sto mehr dem beabsichtigten Erfolge entgegen wirken. Die Wissenschaften sind ihrer Natur nach frey, und je mehr man ihre Behandlung an gewisse Vorschriften bindet, desto mechanischer, engherzi ger, ärgerlicher, mit einem Worte unwissenschaftlicher werden die Studien, und der Geist erstickt un ter den ihn bey jedem Schritte hemmenden Fesseln” - gewiß Worte von einer unerhörten Aktualität in unserer Zeit! Die Akten lassen erkennen, wie das Ministerium bemüht war, auf die geäußerte Kritik einzugehen, die sich ja mit der grundsätzlichen Bereitschaft zur Mitarbeit verband, ja diese geradezu dokumentier te, ohne am Grundsätzlichen aber allzuviel zu verändern, also etwa den wissenschaftlichen Anspruch der Staatsprüfung zu erhöhen. 101 An diesem Punkte schalteten sich kirchlich-konservative Kräfte (vermutlich einschließlich Schulzes selbst) ein, die sich mit ihrem in der Tradition begründeten Anspruch übergangen sahen, die Absol venten des Theologiestudiums als „Kandidaten der Theologie” vor ihrem Eintritt in ein ordentliches Kirchenamt an den Schulen unterzubringen. So forderten sie jetzt, im März 1838 111 daß nicht nur von den künftigen Religionslehrern, sondern auch von allen Rektoren und allen jenen Hauptlehrern an Gymnasien, die Klassenlehrer sein („Klassenordinariate” innehaben) würden, neben dem Philolo gie- ein dreijähriges abgeschlossenes Theologiestudium nachzuweisen sei. Der Entwurf einer entspre chenden Verordnung war im November 1839 schon formuliert und verlangte von der Prüfungskom mission jetzt auch eine charakterliche Würdigung der künftigen Gymnasiallehrer, die „genaue Darle gung der persönlichen Verhältnisse des präsentierten Candidaten” - Charakterkontrolle durch ein wissenschaftliches Gremium! Es war die hier sichtbar werdende Infragestellung der gesamten Konzeption des Staatsexamens wie der ganzen künftigen Struktur der Lehrerschaft an Höheren Schulen, war der hiermit zugleich sicht bar werdende Konflikt mit der liberalen Grundströmung der Zeit, wenn jetzt, für die Staatsreform Sachsens auch sonst nachweisbar, eine Sachinformation von außen eingeholt wurde. Schon der Ent wurf von 1835 hatte sich preußischer Erfahrungen bedient - Preußen lag im Prüfungswesen entwick lungsmäßig voran l2) - und damit, nebenbei bemerkt, den Widerspruch der Leipziger Philosophi schen Fakultät erregt, „daß die in Preußen getroffenen Einrichtungen nicht in aller Hinsicht für nach- ahmenswerth” zu halten seien! Auch aktuell? Jetzt wandte sich der Minister Hans Georg v. Carlowitz an den Kgl. Preußischen Geheimen Lega tionsrath Frhr. v. Bülow mit der Bitte, von kompetenter Seite Auskunft darüber einzuholen, wie man in Preußen moderne, dem Zeitgeist entsprechende Lehrerausbildung und traditionellen kirchli chen Anspruch miteinander versöhne. Bülows Antwort vom 4. 7. 1838” l3) , sorgfältig recherchiert bei keinem Geringeren als dem berühmten Direktor im preußischen Ministerium der Geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten mit Zuständigkeit für das Höhere Schulwesen, Nicolovius, ist auch als Momentaufnahme der Verhältnisse im preußischen Staat von Interesse. Unter dem Einfluß der Philo sophie von Christian Wolff sei das Schulwesen völlig „dem Heidentum” verfallen gewesen, das in gleicher Weise von Theologen und Philologen als Lehrern vertreten worden sei. Mit der Rückbesin nung im frühen 19. Jahrhundert und unter dem Minister v. Altenstein habe sich die Praxis herausge bildet, ebenso „reine Philologen” wie Theologen als Lehrer anzustellen. „Aber man duldet nicht, daß
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