14 Wir bekannten uns zu der Auffassung Friedrich Schillers, daß Kunst und Kultur, die Sor ge um ihre Pflege und Förderung als Band die gesamte Menschheit verbindet und auch »politisch geteilte Welten« einander näher zu bringen vermag. Wir zitierten Johann Wolfgang von Goethe, daß die Zeugnisse von Kunst und Kultur der gesamten gebildeten Menschheit gehören und stellten fest, daß die Weimarer Verfassung diese Zeugnisse als »Gemeingut« bezeichnet. Diese Gedanken der Erbepflege sind eingegangen in die erste deutsche Kulturverordnung vom 17. März 1950 und, auf die Denkmalpflege übertragen, in die Verordnung zum Schutze und zur Pflege der nationalen Kulturdenkmale vom 26. Juni 1952 und in die nachfolgenden Verordnung von 1961. Sie befinden sich auch im Artikel 18 der Verfas sung der DDR vom Jahr 1968 und im Denkmalpflegegesetz vom 19. Juni 1975. Über den Minister Helmut Holzhauer, der nach der Verwaltungsreform 1952 die Leitung der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten in Berlin, Am Molkenmarkt, über nahm, sind die in Sachsen gewonnenen Erfahrungen auf dem Gebiet des Denkmalschut zes und der Denkmalpflege in die kulturpolitische Konzeption der 50er und 60er Jahre der DDR aufgenommen worden. Diesen Beratungen zur Neuordnung der Denkmalpflege folgte 1950 die Gründung eines Sächsischen Landesamtes für Volkskunde und Denkmalpflege, in denen nach den Vorstel lungen von Minister Helmut Holzhauer alle Institutionen für den Schutz und die Pflege der Denkmale von Natur, Kunst, Kultur und Geschichte in einem Landesamt zusammen- gefiihrt wurden. Das Sächsische Landesamt für Volkskunde und Denkmalpflege umfaßt folgende Aufgabenbereiche: 1. Denkmale der Natur, Historische Gärten und Parkanlagen 2. Denkmale der Ur- und Frühgeschichte 3. Denkmale der Kunst, Kultur und Geschichte 4. Archivpflege 5. Volkskunde 6. Heimatmuseumspflege 7. Bilddokumentation (vorm. Sächsische Landesbildstelle) 8. Veröffentlichungen und Pressearbeit. Mit dieser Einrichtung, die unter Leitung von Joachim Ulitzsch stand, wurde schon in Sachsen »Kulturgut« im Sinne der 1954 verabschiedeten Haager Konvention administrativ betreut. Durch die Gründung des Landesamtes für Volkskunde und Denkmalpflege er fuhr auch die Öffentlichkeitsarbeit eine starke Belebung. Anfang 1950 befaßte sich die Landeskommission der Natur- und Heimatfreunde des Kul turbundes eingehend mit den neuen Aufgaben der Denkmalpflege und den Fragen ihrer gesetzlichen Regelungen. Die erbetene Mitarbeit führte dazu, daß im Rahmen einei durch das Landesamt gut vorbereiteten karteimäßigen Erfassung der Denkmale von Kultur und Geschichte gemäß der neuen Definition des Denkmalbegriffes in Dresden und im Land Sachsen mit freiwilligen Helfern Tausende bisher unbekannte Denkmale neu erfaßc und dabei auch die bekannten Denkmale, die den Krieg überstanden, überprüft wurden. Diese Arbeiten haben sich über viele Jahre erstreckt und das Verantwortungsbewußtsein zur Bewahrung und Pflege der Denkmale entscheidend gefördert.