23 | Otto Baer Betrachtungen zum Städtebau 5in Dresden in den fünfziger Jahren Die Jahre nach Kriegsende bis 1950 sind angesichts der völligen Zerstörung der Stadt Dresden beispielhaft geworden ftir den Lebenswillen der Bevölkerung. In diese Jahre fällt die Wiederherstellung der zerstörten Verkehrsanlagen, Bahnen, Brük- ken, Versorgungseinrichtungen, die Unterbringung der Verwaltung und die meist behelfs mäßige Reparatur massenhaft zerstörter Wohnungen. Angesichts der Tatsache, daß im Verlaufe des Krieges alle leistungsfähigen Baubetriebe für die Kriegswirtschaft und Verteidigungsanlagen abgezogen worden waren und auch die im Heimatbereich verbliebene technische Ausrüstung durch die Besatzungsmacht beschlag nahmt wurde, war es notwendig, neue Betriebe aufzubauen. Nichts ging ohne Improvisa tion. Die zunächst auf demokratischer Basis aufgebaute Stadtverwaltung hatte unter Leitung des leider schon 1946 verstorbenen Städtischen Baurates Dr. Conert neben dem Aufbau des Rathauses und der o.g. lebenswichtigen Objekte auch beschlossen, die Johannstadt durch Ausbau der Ruinen und Lückenschließung wieder verwendungsfähig zu machen. Die dort vorhandenen Wohnbauten waren meist erst nach der Jahrhundertwende entstan den. Die Bevölkemng konnte Gutscheine im Werte von je 1 500 Mark kaufen, um damit den Aufbau zu finanzieren und Wohnrechte zu erwerben. Leider sind diese Bestrebungen nicht weitergeführt worden, die Rückzahlung der eingezahlten Beträge erfolgte unter Auf wertung nach der Währungsreform. Die bedeutendsten historischen Bauten: Zwinger, Katholische Hofkirche, Schloß u.a. wur den nach einer kurzen Zeit konzeptioneller Unklarheit systematisch beräumt und ftir den Wiederaufbau vorgesehen. Die neuen Grundlagen für Städtebau Seit der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 wurden städtebauliche Belange zentral entschieden. Nach dem III. Parteitag der SED beschloß der Ministerrat am 27. Juli 1950 den verbindlichen Einsatz der 16 Grundsätze des Städtebaues. In dem am 6. September 1950 folgenden »Aufbaugesetz« wurden die rechtlichen Grundlagen ftir den Aufbau der Städte, Planungs- und Bestätigungsverfahren, Inanspruchnahme von Grundstücken u.a. festgelegt. In dieser Zeit begann Dr. Linkhorst in Berlin mit der Entwicklung eines staats bezogenen neuen Baurechtes. Dieses entstand parallel zu neuen Eigentumsformen und der Umwandlung der Bauindustrie.