Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 62.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193800001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19380000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (2. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Recht und Steuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 62.1938 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1938) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1938) 29
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1938) 41
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1938) 55
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1938) 69
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1938) 83
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1938) 93
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1938) 105
- AusgabeNr. 10 (5. März 1938) 119
- AusgabeNr. 11 (12. März 1938) 133
- AusgabeNr. 12 (19. März 1938) 145
- AusgabeNr. 13 (26. März 1938) 161
- AusgabeNr. 14 (2. April 1938) 175
- AusgabeNr. 15 (9. April 1938) 189
- AusgabeNr. 16 (16. April 1938) 207
- AusgabeNr. 17 (23. April 1938) 219
- AusgabeNr. 18 (30. April 1938) 233
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1938) 243
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1938) 255
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1938) 269
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1938) 281
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1938) 301
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1938) 313
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1938) 327
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1938) 339
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1938) 351
- ArtikelNeue Werkstoffe für Uhrwerke 351
- ArtikelSommerwerbung für das Reparaturgeschäft 353
- ArtikelSprechsaal 354
- ArtikelMessung langer Zeiträume nach dem Uran-Blei-Verfahren ... 355
- ArtikelKeine Lieferungen von Zeitschriften durch Organisationen Keine ... 356
- ArtikelAus der Werkstatt 357
- ArtikelVermischtes 357
- ArtikelRecht und Steuer 358
- ArtikelWerbung 359
- ArtikelUnterhaltung 359
- ArtikelWirtschaftsteil 360
- ArtikelFachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren der ... 360
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 361
- ArtikelAndere Vereinigungen 361
- ArtikelPersönliches 362
- ArtikelBriefkasten 362
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1938) 363
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1938) 375
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1938) 393
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1938) 405
- AusgabeNr. 32 (6. August 1938) 419
- AusgabeNr. 33 (13. August 1938) 435
- AusgabeNr. 34 (20. August 1938) 447
- AusgabeNr. 35 (27. August 1938) 457
- AusgabeNr. 36 (3. September 1938) 471
- AusgabeNr. 37 (10. September 1938) 483
- AusgabeNr. 38 (17. September 1938) 495
- AusgabeNr. 39 (24. September 1938) 509
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1938) 521
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1938) 535
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1938) 547
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1938) 561
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1938) 571
- AusgabeNr. 45 (5. November 1938) 585
- AusgabeNr. 46 (12. November 1938) 599
- AusgabeNr. 47 (19. November 1938) 613
- AusgabeNr. 48 (26. November 1938) 627
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1938) 645
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1938) 657
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1938) 671
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1938) 683
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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358 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG I Nr. 27 Die Kartufchcn für Schmuchfachen tperöen pcreinheitlicht Im „Sprechsaal” der Deutschen Uhrmacher-Zeitung ist vor einigen Monaten mehrmals der dringende Wunsch geäußert wor den, die Kartuschen, vor allem die der Schmucksachen, zu ver einheitlichen, Wie notwendig die Vereinheitlichung der Kar tuschen ist, zumal jetzt unter der Herrschaft des Vierjahres planes, ergibt sich daraus, daß es in der deutschen Edelmetall industrie und im deutschen Edelmetallwarengroßhandel viele tausend nach Größe, Form und Ausstattung verschiedene Kar tuschen gibt. Zwar haben viele Großhandlungen die mit ihnen in Geschäftsverbindung stehenden Fabrikanten zur Lieferung ihrer Waren auf einheitlichen Kartuschen verpflichtet, doch ist immer noch eine Unzahl von Kartuschen vorhanden, da es ja etwa 300 Edelmetallwaren-Großhandlungen in Deutschland gibt, die ihre eigenen Wege gehen. Erfreulicherweise ist jetzt nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Fabrikanten und Großhandlungen des Edelmetall gewerbes eine Einigung in der Kartuschenfrage erzielt worden. In Zukunft soll es nur noch 39 Größen in je zwei Ausführungen geben, und zwar in Seidensamt für gestempelte Goldwaren und in Velvet für andere Waren. Man hat sich auf eine Cremefarbe geeinigt, die der bisher schon von den bedeutendsten Groß handlungen unseres Faches benutzten Farbe der Kartuschen nahezu entspricht, so daß die in dieser Farbe gehaltenen Bestände an Kartuschen auch nach Durchführung der Normung noch ver wandt werden können, ohne sich mit der neuen Farbe zu „beißen". Der Großhandel wird die Normung vom Dezember 1938 an durch führen; die Uhrmacher und Juweliere werden die neuen Kar tuschen jedoch erst vom Frühjahr 1939 an erhalten. Es steht den Einzelhändlern weiterhin frei, ihr Schaufenster mit Kartuschen auszustatten, die von den normalen in der Größe, der Farbe usw. abweichen. Dadurch wird dann freilich ein höherer Preis bedingt; zu dem üblichen Preise werden nur Schmucksachen mit den Normalkartuschen geliefert. Zu empfehlen ist es, sich wenigstens im Laden nur der normalisierten Kartuschen zu bedienen. Neuartiger Ohrfchtnuch: Der PenöcUKnopf=Ohrring Schon seit Jahren gehören die verschiedenen Arten von Ohr schmuck, vor allem die halblangen Muster mit und ohne Stein, die Creolen und die knopfartigen, oft Boutons genannten Ohr- ringe, zu den guten Verkaufsartikeln der Uhrmacher und Juwe liere, wenn auch die einzelnen Arten nicht überall gleichmäßig verlangt werden. In vielen Fachgeschäften wird augenblicklich der kurze Ohrring besonders viel gekauft. Er ist ja auch ein reizendes Schmuckstück, das zudem durch die heutige Haarmode, die das Ohr fast ganz freiläßt, sehr begünstigt wird. Der kurze \ Order, und Seitenansicht des Pendel-Knopf-Ohrringes (2 Privataufn.) Ohrnng hat nur mitunter ein etwas steifes Aussehen, da er mit dem Uhr fest verbunden ist und nicht „spielen" kann. Die Firma U c , , me hat nun eine bemerkenswerte Neuheit her ausgebracht, den Pendel-Knopf-Ohrring, der dicht am Ohrläppchen anliegt, jedoch so befestigt ist, daß er leicht hin und her pendeln kann und infolgedessen sehr lebendig und kleidsam wirkt. Sicher wird dieser Ohrring, der in verschiedenen hübschen Mustern nerausgebracht wird, und zwar mit und ohne Stein, dazu bei tragen, die Beliebtheit der Ohrringe zu steigern und den Umsatz der r acngeschäfte zu vergrößern. Mehr Einzelhanöclemarhen? h at D r L v ieT u eT Fachgruppe Textileinzelhandel, Tengelmann, *rLu Einzelhandel geraten, mehr eigene Handelsmarken zu kpnnin'" Kaufmann, der sich durch Tüchtigkeit und Sach- VeX a „L e T n ^ r6 - 1S tr0Uer . Kunden erworben habe, könne deren In ein 7 u r c h eine persönliche Handelsmarke noch befestigen. fXn.U „Textil-Zeitung" wird die Anregung be- ftoem GeHrht W1I + darauf hingewiesen, es sei schon einmal in Fachkenntni« ^^TT worden, daß die mit der nötigen manne* TT " Unabhängigkeit getroffene Auswahl des Kauf mannes u. U. eine bessere Garantie für die Güte eines Erzeug nisses sei als die Herkunft aus einer bestimmten Fabrik. Aller dings müsse man bei der Schaffung von Handelsmarken auch die allgemeinen Regeln des Wettbewerbes beachten und besonders den irrigen Eindruck vermeiden, als ob es sich um Hersteller- Zeichen handle. Eine ßlumenuhr in Oftenöe In den Parkanlagen des großen belgischen Seebades Ostende kann man die hier im Bilde wiedergegebene riesige Blumenuhr Die Blumenuhr im Park zu Ostende (Aufn. Atlantic-Photo) bewundern. Sie stellt gleichzeitig ein herrliches Blumenbeet dar, das sich in die Anlagen des Parks vortrefflich einfügt. Recht unb Steuer Regelung öes Verhehrs mit Platin unö Platinbeimetallcn Nach der Anordnung Nr. 14 der Überwachungsstelle für Edel metalle dürfen jetzt Platin und Platinbeimetalle, d. h. Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium und Ruthenium, nur noch von berufs mäßigen Be- oder Verarbeitern oder gewerbsmäßigen Edelmetall händlern erworben werden. Wie uns auf Anfrage von maß gebender Stelle mitgeteilt wird, sind auch die Uhrmacher und Juweliere, die sich bislang schon mit dem Ankauf von Edelmetallen befaßt haben oder in Zukunft damit befassen wollen, als gewerbsmäßige Edelmetallhändler im Sinne dieser Anordnung anzusehen. Eine besondere Genehmigung zum Handel mit Platin und Platinbeimetallen ist nicht erforderlich. Abweichend von der erwähnten Bestimmung dürfen Platin oder Platinbeimetalle von gewerbs- oder berufsmäßigen Verbrauchern entsprechender Fertigerzeugnisse erworben werden, wenn die Verbraucher sie unverzüglich den Herstellern der Fertigerzeug nisse zur Verarbeitung zur Verfügung stellen. Die Vorschriften der Anordnung Nr. 14 gelten nicht für Fertig erzeugnisse, Transitgeschäfte und Auslandsaufträge und auch nicht für das Land Österreich. Keine Arbcitehraft ohne Arbeitsbuch einftellen! Das Amtsgericht Ahlen verurteilte einen Betriebs führer rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 100 RM oder 10 Tagen Haft, weil er Arbeiter, für die kein Arbeitsbuch ausgestellt war, beschäftigt und es auch trotz wiederholter Aufforderungen unterlassen hatte, bei der Einstellung von Arbeitern die vor geschriebenen Anzeigen an das Arbeitsamt bzw. die Kranken kasse zu erstatten. Alle Betriebsführer und Unternehmer werden erneut aufgefordert, sich bei der Einstellung von Arbeitskräften davon zu überzeugen, daß der Einzustellende im Besitze des Arbeitsbuches ist. Gleichzeitig ist bei jeder Einstellung, Ent lassung oder sonstiger Veränderung bei der Krankenkasse bzw. dem Arbeitsamt Anzeige zu erstatten. Künöigung roegen Verheiratung rcirö beftraft Ein Betriebsführer, der, um Mehrausgaben an Lohn zu sparen, das Druckmittel der Kündigung benutzt, um einen jungen gesunden Menschen an der Eingehung der Ehe zu hindern, verstößt damit gegen den von der Regierung immer wieder erklärten Grundsatz, daß jeder junge, gesunde, im heiratsfähigen Alter stehende Mann, der Arbeit und Brot hat, nicht nur berechtigt, sondern auch ver pflichtet ist, zu heiraten und für den Weiterbestand des deutschen
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