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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 29 (17. Juli 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 6. Weltkonkreß des Edelmetallgewerbes (BIBOA) in Paris
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerrundschau für Juli 1937
- Autor
- Wuth, K.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- Artikel6. Weltkonkreß des Edelmetallgewerbes (BIBOA) in Paris 347
- ArtikelSteuerrundschau für Juli 1937 349
- ArtikelFachliches aus aller Welt 350
- ArtikelPrüfung von Lehrlings-Sonderarbeiten 353
- ArtikelNützen Sie Ihre kostenlosen Werbeflächen aus! 353
- ArtikelVerschiedenes 354
- ArtikelBüchertisch 355
- ArtikelMarktberichte 355
- ArtikelPersonalien 355
- ArtikelHandels-Nachrichten 356
- ArtikelFragen und Antworten 356
- ArtikelInnungs-Nachrichten 356
- BeilageFrauenzeitung der Uhrmacher-Woche, Nr. 6 357
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
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den Beitrag an die BIBOA zahlen, die dafür die Leitung der Reklame und die entsprechenden Schritte unter nehmen würde. Vorgeschlagen wurde zunächst die Umwandlung der Mitteilungen der BIBOA in eine Monatszeitschrift für die Öffentlichkeit, die sich bei so großer und umfassen der Verbreitung wie z. B. „Harpers Bazar“ in Amerika der Propagierung des Schmucks für die Mode in Zusam menarbeit mit den großen Schneiderfirmen widmen müßte. Diese Werbung soll vervollständigt werden durch eine „Welt - Schmuckwoche“. Dabei soll durch Anschläge, durch den Film, durch Artikel in der Tagespresse und in Zeitschriften das Tragen von Schmuck angeregt wer den. Eine solche „Welt-Schmuckwoche“ würde bedeutend mehr wirken, als wenn sie nur in einem Lande unter nommen würde. Frau Ebner, Zürich, führte aus, daß sie mit ihrem Gatten an einigen Veröffentlichungen arbeite, welche die Kleidung und den Schmuck der Frau in der zu jedem Frauentyp geeigneten Art behandeln. Je nach Alter, Typ in Haar-, Augen- und Teintfarbe wäre auch Kleidung und Schmuck aus Metall und Steinen verschieden zu wählen. Die heutige Frau, über die Nachkriegs- und Sportperiode, hat oft die richtige Einstellung verloren. Hier muß die Aufklärung einsetzen. Die Natur weise den Weg. Zum Beispiel wird eine südliche Frau viel besser die südlichen Steine usw. tragen können als eine nordische Frau, weil sie selbst an dem Ursprungsort lebt. Im Alter der Frau ließe sich die passende Farbenfolge nach den Blumen festlegen. Die Frühlingsblumen passen am besten zum Mädchen. Die Sommerblumenfarben zur jungen bis reifen Frau, die Herbstblumenfarben zur alternden Frau (auch auf die Steinfarben übertragen). Der 6. Juli war den Kommissions-Sitzungen gewidmet. Am Nachmittag wurden die Kongreßteilnehmer von der Stadtverwaltung in den schönen Räumen des Pariser Rat hauses empfangen. Der Abend vereinigte wiederum alle zu einer wunderbaren Bootfahrt auf der Seine längs der Ausstellungspavillons. Später wurden sie dann noch im Ehrenpalast durch den üeneralkommissar zu einem Vor führungsabend auf Einladung der französischen Fachver bände empfangen. Der 7. Juli war ganz dem Besuch der einzelnen Pavillons der Ausstellung Vorbehalten, wo sich Empfänge und Be sichtigung der Meisterwerke unserer Zeit in bunter Reihe abwechselten. Dann folgte ein Festessen im Salle Hoche mit Ansprachen des Präsidenten der BIBOA, Herrn Begeer, und des Präsidenten des französischen Organi sations-Ausschusses, Mr. Fouquet-Lapar. Am S. Juli morgens fand eine Präsidialsitzung statt und am Nachmittag die Schlußvollsitzung mit der Vorlesung der Beschlüsse. Herr Wächtler, Deutsch land, sprach ein herzliches Dankwort an Präsident Begeer. 5tcucrruni>fchau für Juli 1937 Von Dr. jur. et rer. pol. K. Wuth, Steuersachverständiger Die gegenwärtigen Schätzungen der Finanzämter S tellt sich bei der im Gange befindlichen Einkom mensteuerveranlagung heraus, daß die Buch führung nicht als ordnungsmäßig anerkannt werden kann, so wird vom Finanzamt unter Umständen ohne weiteres eine Schätzung des Reingewinns nach Durchschnittssätzen vorgenommen. Gegen ein derartiges Verfahren wendet sich der Reichs finanzhof in einer Entscheidung vom 14.4.1937. Falls die vorhandenen buchmäßigen Unterlagen insoweit brauch bar sind, hat das Finanzamt grundsätzlich den Roh gewinn zu schätzen und hiervon die tatsächlich entstan denen Unkosten entsprechend der Buchführung abzu setzen. Kundenspesen oder Lebenshaltungsaufwand Von den gewerblichen Einkünften sind sämtliche durch den Betrieb veranlaßte Ausgaben, nicht aber der Lebens haltungsaufwand abzugsfähig. Ausdrücklich für nicht ab setzbar erklärt sind auch die Aufwendungen für die Lebenshaltung, die die wirtschaftliche oder gesellschaft liche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen (EinkStG. §12 Z. 1). Eine besondere Rolle spielen hier Kunden spesen und Repräsentationsaufwendungen, die nur noch dann zum Abzug zugelassen werden sollen, wenn sie ausschließlich zu der gewerblichen Tätig keit gehören und nichts mit dem Privatleben zu tun haben. Wirken bei Repräsentationsaufwendungen private und berufliche Gründe zusammen, so wird Abzugsfähigkeit nur anerkannt, wenn eine Trennung möglich ist. Die hierzu ergangene Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, -die verhältnismäßig günstig ist, wird von den Finanz behörden in der Praxis häufig nicht anerkannt. So wer den Kosten der Aufnahme und Bewirtung von Geschäftsfreunden auch im eigenen Haus vom Reichsfinanzhof als Betriebsausgaben angesehen, wenn die Geschäftsfreunde einseitig (ohne Gegenseitigkeit) bewirtet werden (RFH. vom 22.4.36 VI A 251/36 StuW. Nr. 287). Die Finanzbehörden lehnen diese Auffassung vielfach ab. Bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden außerhalb des Hauses erkennt der Reichsfinanz hof an, daß auch für den Verzehr des Steuerpflichtigen persönlich hierbei unter Umständen Betriebsausgaben vorliegen können, wenn er (z. B. bei Gastwirten als Kun den) keine Annehmlichkeit darin sieht. Nach Auffassung von Veranlagungsbehörden kommt es darauf an, ob sich der Wirtshausbesuch im Rahmen des normalen Ver zehrs hält; in diesen Fällen werden Privatausgaben an genommen. Während in letzterer Hinsicht der Ansicht der Finanzbehörde zuzustimmen sein wird, wird die Frage, ob die Bewirtung von Geschäftsfreunden im eigenen Haus mangels Gegenseitigkeit nicht zu einer abzugs fähigen Betriebsausgabe führen kann, erforderlichenfalls im Rechtsmittelverfahren geklärt werden müssen. In allen Fällen von gemischten Ausgaben kommt es, wie erwähnt, vor allem darauf an, ob sich der private von dem ge schäftlichen Aufwand trennen läßt, so daß reine Betriebs ausgaben geltend gemacht werden können. Instandsetzungsausgaben bei der Einkommensteuer Inwieweit bei Instandsetzung und Erneuerung von Ge bäuden die entstandenen Aufwendungen ohne weiteres als Betriebsausgaben abgebucht werden können, richtet sich danach, ob sie nach ihrer ganzen Art und dem Umfang des Betriebes laufenden Erhaltungs aufwand darstellen. Herstellungsaufwand, der dem Ge bäudewert hinzuzurechnen ist, liegt nicht bereits vor, wenn eine Werterhöhung des Gebäudes eingetreten ist, sondern nur dann, wenn das Gebäude durch die Instand setzung in seinem Wesen verändert ist. Auch erhebliche Instandsetzungen, wie Erneuerung des Verputzes oder des Daches können (im Gegensatz zu Um bauten) als laufender Erhaltungsaufwand sofort absetzbar sein. In manchen Fällen kommt es darauf an, ob der Ge sichtspunkt der Erhaltung oder der Herstellung über wiegt; auch eine Teilung der Ausgaben ist möglich (RFH. Bd. 21, 207). Aufwendungen auf ein neu erworbenes, ver wahrlostes Gebäude sind nach einem Urteil vom 13. April dieses Jahres kein Erhaltungsaufwand, sondern Anschaf- fungs- oder Herstellungsaufwand, der mit dem Gebäude wert abzuschreiben ist. Dagegen ist es für die Absetzung in jedem Falle belanglos, wie sich der Hausbesitzer das Geld beschafft hat (RFH. Bd. 41, S.50). Betreiben zwei Ehegatten nebeneinander oder nachein ander zwei verschiedene Gewerbebetriebe, so sind die Verluste in einem Betrieb gegen die Gewinne des ande ren grundsätzlich aufzurechnen. Bekanntlich werden ja beide Ehegatten zusammen zur Steuer veranlagt. Nr. 2g. 1937 ' Die Uhrmacher-Woche 349
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