Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 47.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19230000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19230000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (16. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die neuen Zielsetzungen und Zahlungsbedingungen des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes e. V.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die einheitliche Bezeichnung von Brillen- und Klemmerteilen (Schluß zu Seite 288)
- Autor
- Kloth, Gerhard
- Weiß, E.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 47.1923 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (6. Januar 1923) 1
- AusgabeNr. 2 (13. Januar 1923) 15
- AusgabeNr. 3 (20. Januar 1923) 27
- AusgabeNr. 4 (27. Januar 1923) 39
- AusgabeNr. 5 (3. Februar 1923) 51
- AusgabeNr. 6 (10. Februar 1923) 67
- AusgabeNr. 7 (17. Februar 1923) 81
- AusgabeNr. 8 (24. Februar 1923) 93
- AusgabeNr. 9 (3. März 1923) 107
- AusgabeNr. 10 (10. März 1923) 117
- AusgabeNr. 11 (17. März 1923) 133
- AusgabeNr. 12 (24. März 1923) 147
- AusgabeNr. 13 (31. März 1923) 157
- AusgabeNr. 14 (7. April 1923) 173
- AusgabeNr. 15 (14. April 1923) 183
- AusgabeNr. 16 (21. April 1923) 195
- AusgabeNr. 17 (28. April 1923) 207
- AusgabeNr. 18 (5. Mai 1923) 223
- AusgabeNr. 19 (12. Mai 1923) 241
- AusgabeNr. 20 (19. Mai 1923) 251
- AusgabeNr. 21 (26. Mai 1923) 267
- AusgabeNr. 22 (2. Juni 1923) 283
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) 295
- AusgabeNr. 24 (16. Juni 1923) 307
- ArtikelDie neuen Zielsetzungen und Zahlungsbedingungen des Verbandes ... 307
- ArtikelDie einheitliche Bezeichnung von Brillen- und Klemmerteilen ... 308
- ArtikelDer Chronometergang 310
- ArtikelVerbindlichkeitserklärung einer Berliner Lohnvereinbarung 312
- ArtikelVermischtes 313
- ArtikelHandelsnachrichten 314
- ArtikelKurse und Preise 316
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 316
- ArtikelBriefkasten 318
- ArtikelPatent-Nachrichten 318
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 318
- AusgabeNr. 25 (23. Juni 1923) 319
- AusgabeNr. 26 (30. Juni 1923) 335
- AusgabeNr. 27 (7. Juli 1923) 351
- AusgabeNr. 28 (14. Juli 1923) 363
- AusgabeNr. 29 (21. Juli 1923) 375
- AusgabeNr. 30 (28. Juli 1923) 389
- AusgabeNr. 31 (4. August 1923) 401
- AusgabeNr. 32 (11. August 1923) 415
- AusgabeNr. 33 (18. August 1923) 429
- AusgabeNr. 34 (25. August 1923) 443
- AusgabeNr. 35 (1. September 1923) 453
- AusgabeNr. 36 (8. September 1923) 461
- AusgabeNr. 37 (15. September 1923) 469
- AusgabeNr. 38 (22. September 1923) 479
- AusgabeNr. 39 (29. September 1923) 489
- AusgabeNr. 40 (6. Oktober 1923) 501
- AusgabeNr. 41 (13. Oktober 1923) 513
- AusgabeNr. 42 (20. Oktober 1923) 523
- AusgabeNr. 43 (27. Oktober 1923) 535
- AusgabeNr. 44 (3. November 1923) 545
- AusgabeNr. 45 (10. November 1923) 561
- AusgabeNr. 46 (17. November 1923) Notausgabe 573
- AusgabeNr. 47 (24. November 1923) 575
- AusgabeNr. 48 (1. Dezember 1923) 591
- AusgabeNr. 49 (8. Dezember 1923) 605
- AusgabeNr. 50 (15. Dezember 1923) 621
- AusgabeNr. 51 (22. Dezember 1923) 631
- AusgabeNr. 52 (29. Dezember 1923) 645
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 5 (Oktober 1923) 1
- AusgabeWeltausgabe, Nr. 2 (April 1923) 1
- BandBand 47.1923 -
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308 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 24 die Hälfte von dem wieder anschaffen, was er zu 1700 ver kauft hat; von Gewinnen, die er erzielen müßte, um volkswirt schaftlich nutzbringend zu arbeiten, ist überhaupt keine Rede mehr. Das ist Substanzverlust in krassester Form. Andere Gewerbezweige haben ihre Zahlungsbedingungen wesentlich schärfer gestellt, das nächstliegende Beispiel bietet das Uhrengewerbe, von dem Textil-, Schuh- und sonstigen Ge werbezweigen ganz zu schweigen, bei denen der Bezieher vielfach das Geld abschicken muß, ehe er überhaupt in den Besitz der Ware gelangt. Es ist auch heute noch zu viel, wenn im Edelmetallwaren-Großhandel die Kundschaft ein offenes Ziel von dreißig Tagen genießt, aber der Großhandel will seinen Abnehmern entgegenkommen und ihnen helfen, die schweren Zeiten leichter zu tragen. Ich glaube nicht, daß der Einzelhandel ein Interesse dar an haben kann, den Großhandel leistungsunfähig zu machen. So sehr der Großhandel darauf eingestellt ist, seinen Abneh mern das Höchstmaß an Erleichterungen zu bieten, durch welche das Betriebsvermögen der Abnehmer nach Möglich keit erhalten wird, so hat aber auch der Einzelhandel die Pflicht, dem Großhandel die Möglichkeiten zur Weiterfüh rung seiner Geschäfte an die Hand zu geben. Verluste von wenigstens 50 % an den Außenständen innerhalb eines Mo nats, wie wir sie oben gesehen, erdrücken den Großhandel; hier muß sich das verständnisvolle Zusammenarbeiten von Großhandel und Einzelhandel, das sich bei mancher wirt schaftlichen Frage des Gesamtgewerbes, wie z. B. beim Gold gesetz, so glänzend bewährt hat (? Die Schriftltg.), wiederum beweisen. Auch unter den neuen Zahlungsbedingungen trägt der Großhandel das volle Risiko, da er Nachvalutie rungen, wie sie in anderen Gewerbezweigen üblich sind, für Lieferungen auf feste Bestellung nicht kennt. Über das als Gegenwert für seine Lieferung gezahlte Geld kann er erst in dem Augenblick verfügen, wo es ihm bar oder im Scheck zu geht oder von seiner Bank gutgeschrieben wird. Daher muß der Tag des Eintreffens der Zahlung für die Berechnung von Skonto und Zins maßgebend sein. Die Behandlung von Auswahlen hat ebenfalls eine Ver änderung erfahren. In Zukunft wird die Annahmeerklärung bei Auswahlen auf längstens sieben Tage befristet. Trifft die Entscheidung nach Ablauf dieser Frist ein, so werden bei eingetretenen Preiserhöhungen die Waren zum jeweiligen Tagespreise berechnet. Diese Bestimmung ist aus folgenden Gründen getroffen worden. Oft sind bei steigenden Gold- und Silberpreisen Auswahlen, vielfach von hochwertiger Ware, verlangt worden. Der Abnehmer wartete nun ab, wie die Devisenbewegung sich entwickelte, und gab dann, nach dem Devisensteigerungen von 10, 20 und mehr Prozent ein getreten waren, die Annahmeerklärung ab, so daß tatsäch lich an derartigen Auswahlen Verluste bis zu 30 und 40 % eintraten, da die Preise fest, nicht freibleibend, gestellt waren. Ein derartiges Risiko ist auf die Dauer untragbar, da es zu einer Zermürbung der Betriebe führt. Kommt dazu noch der Verlust aus der langen Zielgewährung, so kann man sich leicht ausrechnen, welch ungeheuerliche Verluste der Groß handel aus seiner Preisstellung an Auswahlen erleidet. Und gerade das Auswahlgeschäft muß heute unbedingt beibehal ten werden, weil dem Einzelhandel nicht immer die Mög lichkeit gegeben ist, so viel Ware am Lager zu haben, daß man einem Kunden Artikel in allen möglichen Mustern vor legen kann. Aber diese Notwendigkeit darf nicht dahin füh ren, daß nun der Einzelhandel, meistens wohl unbewußt, den Großhandel als seinen Bankier benutzt, der die Last der Geld entwertung auf sich nehmen muß. Die Zahlungsbedingungen des Grossistenverbandes, die einheitlich für alle Grossisten festgesetzt sind, sind auch heute noch durchaus erträglich. Sie lassen der Kundschaft einen angemessenen Spielraum zur Disposition über ihre Be triebsmittel und die volle Freiheit, sich billigere Preise durch sofortige Regulierung in bar oder Scheck zu verschaffen. Warnen möchte ich vor der Banküberweisung. Meistens braucht eine Banküberweisung sieben bis zehn Tage, bis sie dem Empfänger gutgeschrieben wird. Dann kann natürlich dem Abnehmer ein Kassaskonto nicht mehr gewährt werden. W’er sich also diesen Vorteil zunutze machen will, wähle die Barbezahlung oder den gleichwertigen Scheck. Für Post schecküberweisung gilt ähnliches wie von der Banküberwei sung, wenn auch dort die Fristen für die Gutschrift kürzer sind. Vielleicht zwingen uns die Verhältnisse zu einer wei teren Verschärfung, wieder ganz gegen unseren Willen, zu schreiten, vielleicht kommen wir auch dort einmal an, wo andere Gewerbezweige bereits stehen. Wir wollen es nicht hoffen. Aber uns zwingt die Notwendigkeit der Erhaltung unserer Betriebsmittel. Der Einzelhandel macht Geschäfte Zug um Zug; der Großhandel ist der Bankier des Einzelhan dels für Wochen und Monate. Während es der Bank einer lei ist, ob der Kunde aus den bei ihr deponierten Geldern einen Verlust erleidet oder ungeheure Zinsen als Ersatz für die Geldentwertung zahlt, kann . es dem Großhandel nicht gleichgiltig sein, da es einmal nicht die Natur seines Unter nehmens ist, bankmäßige Geschäfte zu betreiben, und zum ändern, weil er mit dem Gelde, das er vom Kunden für die Ware bekommt, selbst bei den neuen Bedingungen stets wesentlich weniger kaufen kann, als er geliefert hat, ohne für sich selbst einen Gewinn aus dem Kreditgeschäft zu er zielen. Wir dürfen wohl hoffen, daß unsere Abnehmer diese Gründe gelten lassen werden." Auch wir sind der Ansicht, daß der Einzelhändler in An betracht der gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnisse mit den vom Verbände der Grossisten des Edelmetallgewerbes fest gesetzten Zahlungsbedingungen einverstanden sein kann. Es hat den Anschein, als ob eine ganze Reihe der in der Be gründung des Herrn Myrrhe angegebenen Momente nur aus nahmsweise oder jedenfalls nicht in beträchtlichem Umfange schädigend auf das Betriebsvermögen der Grossisten ein wirken, da andernfalls die verhältnismäßig glimpflichen Zah lungsbedingungen des Grossistenverbandes kaum zu erklä ren wären. Man fragt sich erstaunt, warum das, was hier einem Grossistenverbande tragbar zu sein scheint, von der doch viel kapitalkräftigeren Industrie, insbesondere der Uhrenindustrie, als unmöglich zu gewähren darge stellt wird. Die Schriftleitung. Die einheitliche Bezeichnung von Brillen^ und Klemmerteilen Nach den Beschlüssen des Technischen Ausschusses für Brillenoptik mitgeteilt vom Diplomoptiker Gerhard Kloth und Dr. E Weiß (Schluß zu Seite -88) Klemmer Bei der großen Verschiedenheit der Klemmerformen er scheint es kaum möglich, für jeden Teil eine Bezeichnung anzugeben. Wir haben uns bemüht, die hauptsächlichsten Teile einheitlich zu benennen. Zunächst gilt auch wieder der Unterschied zwischen Klemmern mit und ohne Einfassung. Die Einfassung (1 in Abb. 8, 9, 10 und 14) ist wie bei der Brille: a) eine Einfassung für winkelrandige Gläser, b) eine Einfassung für Nutengläser. Die Einfassung wird geschlossen durch den Schließ block (5 in Abb. 8, 9, 10), dessen Hälften durch die Schließ schraube zusammengeschraubt werden.
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