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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 49.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192501001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19250100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19250100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (21. März 1925)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kündigungsverhältnisse im Uhrmachergewerbe
- Autor
- Schönrock
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 49.1925 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (3. Januar 1925) 1
- AusgabeNr. 2 (10. Januar 1925) 19
- AusgabeNr. 3 (17. Januar 1925) 37
- AusgabeNr. 4 (24. Januar 1925) 57
- AusgabeNr. 5 (31. Januar 1925) 77
- AusgabeNr. 6 (7. Februar 1925) 99
- AusgabeNr. 7 (14. Februar 1925) 117
- AusgabeNr. 8 (21. Februar 1925) 137
- AusgabeNr. 9 (28. Februar 1925) 159
- AusgabeNr. 10 (7. März 1925) 181
- AusgabeNr. 11 (14. März 1925) 199
- AusgabeNr. 12 (21. März 1925) 219
- ArtikelKündigungsverhältnisse im Uhrmachergewerbe 219
- ArtikelGraphisches Rechnen mit Logarithmenpapieren oder ... 221
- ArtikelWelche Zahnform müssen Triebe unter zehn Zähnen erhalten, um ... 223
- ArtikelEiniges über den Bau, die Prüfung, die Eichung und die Reparatur ... 225
- ArtikelAus der Werkstatt 227
- ArtikelÜber den Wert der Gedankenkonzentration bei der ... 227
- ArtikelRichtlinien für die Gesellen- und Meisterprüfung im ... 228
- ArtikelDeutsche Präzisions-Uhrenfabrik, Uhrgläserwerke Deutscher ... 229
- ArtikelVermischtes 234
- ArtikelHandels-Nachrichten 235
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 236
- ArtikelBriefkasten 239
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 239
- AusgabeNr. 13 (28. März 1925) 241
- AusgabeNr. 14 (4. April 1925) 261
- AusgabeNr. 15 (11. April 1925) 281
- AusgabeNr. 16 (18. April 1925) 301
- AusgabeNr. 17 (25. April 1925) 319
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1925) 339
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1925) 359
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1925) 379
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1925) 401
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1925) 423
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1925) 443
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1925) 463
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1925) 485
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1925) 517
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1925) 543
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1925) 563
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1925) 583
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1925) 599
- AusgabeNr. 31 (1. August 1925) 617
- AusgabeNr. 32 (8. August 1925) 635
- AusgabeNr. 33 (15. August 1925) 659
- AusgabeNr. 34 (22. August 1925) 679
- AusgabeNr. 35 (29. August 1925) 695
- AusgabeNr. 36 (5. September 1925) 717
- AusgabeNr. 37 (12. September 1925) 739
- AusgabeNr. 38 (19. September 1925) 759
- AusgabeNr. 39 (26. September 1925) 779
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1925) 795
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1925) 815
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1925) 833
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1925) 855
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1925) 875
- AusgabeNr. 45 (7. November 1925) 897
- AusgabeNr. 46 (14. November 1925) 919
- AusgabeNr. 47 (21. November 1925) 943
- AusgabeNr. 48 (28. November 1925) 965
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1925) 989
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1925) 1011
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1925) 1033
- AusgabeNr. 52 (26. Dezember 1925) 1057
- BandBand 49.1925 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland bei Bestellung bei der Ge schäftsstelle m onatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 15,— Goldmark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres bezugspreis 25,— Goldmark in Landes währung (6 U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.) Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. MUDGE RLE ROY AD.LMNGE iiiiuiiiiifl Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Hohe und 47 mm Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmark, für Stellen-Angebote u. -Gesuche 0,15 Goldmark. Die ganze Seite wird mit 225,— Goldmark be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 Goldmark). Postscheck-Konto 2581 Berlin Tel e g r a m m-A d r e s s e: U hrz e it Berlin Femspr.: Merkur 4660, 4661, 7681,7638, 739, 2504 LlhrerhEdelmetall» und SchmuckwarervMarkl XLIX. Jahrgang Berlin. 21. März 1925 Nummer 12 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten KündigungsVerhältnisse im Uhrmachergewerbe Von Rechtsanwalt Schönrock Die Art der im Uhrengewerbe beschäftigten Angestell ten zerfällt in drei Kategorien: 1. gewerbliche Ge hilfen, 2. Betriebsleiter (Meister in größeren Werkstätten), 3. kaufmännische Angestellte (Verkäu fer). Von besonderem Interesse für die Leser der Deutschen Uhrmacher-Zeitung dürften die Kündigungsverhältnisse der gewerblichen Gehilfen in kleineren Betrieben sein. Die Kündigungsvorschriften für Gewerbegehilfen be stimmen sich nach der Gewerbeordnung. Die regel mäßige Kündigungsfrist beträgt vierzehn Tage. Sie ist die gesetzliche, die also dann gilt, wenn keine be sonderen Vereinbarungen getroffen sind. Sie ist nicht etwa nur zum Schlüsse oder zur Mitte eines Kalendermonats zu lässig, es kann vielmehr nach den gesetzlichen Bestimmungen z. B. am 6. auf den 20. eines Monats gekündigt werden. Diese gesetzliche Kündigungsfrist kann durch Verein barung zwischen Meister und Gehilfen abgeändert wer den. Das Gesetz schreibt jedoch vor, daß die Kündigungs frist für beide Teile gleich sein muß. Der Meister kann also für sich nicht etwa tägliche Kündigungen ausbedingen, wäh rend der Gehilfe nur vierzehntägig kündigen kann. Wenn vereinbart ist, daß das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung jederzeit beiderseits beendigt werden kann, so bedeutet das, daß Kündigung zum Schlüsse eines jeden Arbeitstages er folgen kann. Die Kündigungsfristen können auch durch Vereinbarung verlängert werden, es kann also monatliche Kündigungsfrist ausgemacht werden; es kann auch bestimmt werden, daß eine vierzehntägige Kündigung nur zum 1. oder 15. eines Monats zulässig sein soll. Die Vorschriften über die Kündigungsverhältnisse kön nen durch Tarif v'e rtrag geändert werden. Solchen Tarifverträgen sind auch die kleinsten Betriebe unterworfen, wenn die Organisationen, denen sie angehören, Tarifverträge abgeschlossen haben. Darüber hinaus gelten be kanntlich Tarifverträge für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also auch die keiner Organisation An gehörenden, wenn der Tarifvertrag vom Arbeitsmini ster für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Ein derartiger allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht im Uhrmachergewerbe nicht. Von besonderem Interesse ist die Frage, wann innerhalb der Vertragszeit Gehilfen ohne Kündigung entlas sen werden können. Die Bedeutung einer solchen Entlas sung liegt vor allem darin, daß der Gehilfe nur Anspruch auf Gehalt bis zum Entlassungstage und nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist hat. Die Fälle, in denen der Meister zur sofortigen Entlassung eines Gehilfen berech tigt ist, sind in § 123 der Gewerbeordnung geregelt. Hier seien nur die wichtigsten hervorgehoben. Entlassungsgründe sind z. B.: 1. Diebstahl, Un terschlagung und Betrug. Auch der Versuch eines solchen Vergehens, bei dem der Gehilfe etwa von dem Meister ertappt wird, genügt als Entlassungsgrund. 2. L i e - der bi eher Lebenswandel. Hierzu gehört z. B. Trunksucht. Einmalige Trunkenheit ist dagegen kein Ent lassungsgrund. 3. Unbefugtes Verlassen der Ar beit und beharrliche Pflichtverweigerung. Das unbefugte Verlassen der Arbeit muß eine beharrliche Pflicht Verweigerung enthalten. Daher haben die Gerichte entschieden, daß unbefugtes Fernbleiben am dritten Weih- nachtsteiertag nicht als genügender Entlassungsgrund anzu sehen ist. Dagegen ist ‘wiederholtes Zuspätkommen trotz Verwarnung für eine sofortige Entlassung hinreichend. Als
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