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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (4. Oktober 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- ArtikelEinschränkung im Papierverbrauch 283
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 283
- ArtikelVon fernen Nebelwelten 285
- ArtikelKriegsbilder 286
- ArtikelÜber den Einfluß der Temperatur auf die Elastizität der Spirale 287
- ArtikelVerzeichnis derjenigen Firmen, die der Sperre beigetreten sind ... 288
- ArtikelVermischtes 288
- ArtikelAnzeige 290
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 291
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 292
- ArtikelBriefkasten 292
- ArtikelPatent-Nachrichten 292
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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284 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG • Nr. 26 Lehrlingsarbeiten - Prüfung des Deutschen Uhrmacher- Bundes. Wir machen auch an dieser Stelle nochmals bekannt, daß die Arbeiten zur nächsten Lehrlingsarbeiten-Prüfung spä testens bis zum 20. Oktober an die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes eingesandt sein müssen. Die Beteiligung ist vollkommen kostenlos. Für die besten Arbeiten werden besondere Auszeichnungen gewährt. Monopolisierung des Uhrenverkaufs in Gefangenenlagern. Im Anschluß an unsere Veröffentlichung in Nr. 24 auf Seite 268 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung teilen wir mit, daß uns in zwischen von der Kommandantur des Kriegsgefangenenlagers zu Wahn die Erklärung abgegeben worden ist, daß „der Gewinn aus den Kantinenbetrieben der Kriegsgefangenen bestimmungs gemäß als Einnahme der Kantine zur Verfügung des Kriegs ministeriums steht.“ Troßdem bleibt aber die Tatsache bestehen, daß die steuerzahlenden ortsansässigen Uhrmacher um den Gewinn gekommen sind, den sie aus dem Uhrenverkauf hätten erzielen können. Übrigens hat sidi jeßt die Kommandantur des Gefangenenlagers bereit erklärt, Angebote in Taschenuhren auch von ortsansässigen Uhrmachern enigegenzunehmen und derartigen Angeboten näher zu treten. Die Versorgung mit Kohlen. Unsere Geschäftsstelle wird von verschiedenen Seiten bestürmt, für die Beschaffung der erforderlichen Kohlen zu Heizungszwecken für die Kollegen Sorge zu tragen, und eine Anzahl von Zuschriften sprechen die Erwartung aus, daß es dem Deutsen Uhrmacher-Bund bestimmt gelingen wird, für die nötigen Kohlen zu sorgen, wenn er in der gleichen zielbewußten Weise vorgeht, in der er bei der Be handlung der Zivildienstfrage, der Zurückstellung und Beur laubung der zum Heere einberufenen Kollegen und der Benzin beschaffung mit so großem Erfolge tätig war. Zu unserem Bedauern müssen wir aber den Kollegen von vornherein erklären, daß sich der Deutsche Uhrmacher-Bund bei der Be lieferung der Kollegenschaft mit Kohlen nur darauf beschränken kann, die Wege zu weisen, bzw. sie erst zu ermitteln, auf denen jeder Uhrmacher die ihm zustehende Menge Kohlen erhält. Auf ein Uberguantum kann auch der Uhrmacher keinen Anspruch erheben. Mit Kohle und Licht muß eben gespart werden, und wenn die Eisenbahnen bereits so weit gehen, daß sie Züge auf kürzeren Strecken ungeheizt laufen lassen, dann muß auch der Uhrmacher in irgend einer Weise ein Opfer bringen, ln welcher Weise gespart werden kann, das haben wir bereits unter der Überschrift „Die geplante Zusammenlegung der Handwerksbetriebe“ auf Seite 277 in Nr. 25 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung zum Ausdruck gebracht. W'ir wollen uns heute darauf beschränken, kurz anzugeben, was wir bis jeßt über die Art der Zuteilung der Kohlen erfahren konnten: Die Verteilung der Kohlen untersteht dem Kriegsamt. Sie zerfällt in zwei Gruppen; in Hausbrandkohle und In dustriekohle. Die Versorgung mit Hausbrandkohle ist von den Kriegsämtern im vollen Umfange den Gemeinde verwaltungen übertragen worden. Für Berlin befindet sich die diesbezügliche Stelle in der Breitestr. 11. Für die anderen Orte ist die Anschrift durch die Kriegsämter zu erfahren. Die Versorgung mit Industriekohle unterliegt, soweit der Einzelverbraucher monatlich über zehn Tonnen verbraucht, den Kriegsamtstellen selbst, und soweit dieser Bedarf nicht erreicht wird, ebenfalls den Gemeinden. Für Berlin trägt die zuständige Stelle den Namen „Kohlenabteilung des Kriegs amtes in den Marken"; sie befindet sich Link st r. 25. Für die anderen Bezirke ist die zuständige Stelle ebenfalls durch die Kriegsämter zu erfahren. Die Verteilung der Industriekohle ist in der Weise geplant, daß sich die einzelnen Gewerbetreibenden (auch wenn sie keiner Innung angehören) ihren Bedarf von den Innungs obermeistern bescheinigen lassen und auf Grund dieser Bescheinigungen von der Verteilungsstelle Bezugsscheine erhalten, mit deren Hilfe sie die Kohle von ihren Händ lern entnehmen können. Sind die Händler nicht in der Lage, auf Grund der Bescheinigungen die zugewiesenen Mengen zu liefern, dann ist die Beschwerde an die Kriegsamt stellen direkt zulässig. Leider verweisen die Verteilungsstellen für Industriekohle Anfrager bereits an deren Innungen, ohne jedoch selbst schon mit den Innungen Fühlung genommen und ihnen die Grundsäße, unter denen die Zuweisung erfolgen darf, bekannt gegeben zu haben. — über den Begriff Industriekohle und Hausbrandkohle sind die Meinungen noch geteilt. Wir begegneten in Handwerkskammer kreisen der Ansicht, daß Kohle, die zur Heizung der Werk stätten nötig ist, zur Industriekohle gehört, und daß auch Kohle zur Heizung solcher Ladengeschäfte, in denen gleich zeitig gearbeitet wird, ebenfalls zu einem Teil als Industrie kohle bezeichnet werden kann. Von der Kohlenausgleichstelle des Kriegsamtes ist uns jedoch klipp und klar erklärt worden, daß Kohle zur Beheizung von Werkstätten nicht unter die Industrie kohle fällt, und daß die diesbezüglichen Mengen nur durch die eingangs erwähnten Verteilungsstellen für Hausbrandkohle zu beziehen sind.. Die Industriekohle, so wurde uns erklärt, darf nicht zur Heizung industrieller Betriebe, sondern lediglich zur Krafterzeugung, zum Schmelzen, Glühen und Schweißen und zu ähn lichen tedmischen Zwecken verwendet werden. Unter diesen Umständen halten wir es für dringend nötig, daß sich die Herren Kollegen zur Beschaffung von Kohlen für ihre Werkstätten und Ladengeschäfte unverzüglich an die oben angegebenen’ Kohlenabteilungen für die Ver teilung von Hausbrandkohle wenden. Wir werden die Entscheidung der noch strittigen Frage anstreben und, so bald eine Klärung vorliegt, der Kollegenschaft hiervon Mit teilung machen. Für den Anfang wird sich eine verschieden artige Auslegung der Bestimmungen bei den verschiedenen Kriegsamtstellen leider nicht vermeiden lassen. Warnung vor Nachnahmesendungen aus der Schweiz. Troßdem es durch die Veröffentlichungen des Deutschen Uhren handelsverbandes ganz allgemein bekannt ist, daß Taschen uhren aus der Schweiz nur mit Einfuhrgenehmigung nach Deutschland zugelassen werden, und daß diese Einfuhrgeneh migung erst erteilt wird, wenn ein vom Deutschen Uhren handelsverband ausgestellter Quotierungsschein vorgelegt wird, gibt es dennoch viele Kollegen, die Bestellungen direkt in der Schweiz aufgeben. Gewissenhafte Schweizer Fabrikanten klären ihre Kundschaft über die tatsächliche Lage auf. Andere hingegen schicken die bestellten Uhren troßdem gegen Nach nahme ab. Die Post übernimmt auch die Beförderung, zieht den Nachnahmebetrag ein und überläßt es dem Empfänger, sich die Ware beim Zollamte abzuholen. Das Zollamt darf aber, wenn die Einfuhrerlaubnis nicht vorgelegt wird, die Ware nicht aushändigen. Die Besteller versuchen dann, die Einfuhr erlaubnis nachträglich zu erhalten, und in der Zwischenzeit geht der Nachnahmebetrag nach der Schweiz und wird dem Versender ausgehändigt. In Deutschland aber kann die nach trägliche Einfuhrgenehmigung unter keinen Umständen erteilt werden, und auf diese Weise sind die Kollegen ihr Geld los, ohne Uhren dafür herein bekommen zu haben. Die vielen Fragen, die fortgeseßt wegen der Einfuhr bei uns eingehen, beweisen, daß troß der mehrfachen Veröffent lichungen die Kollegenschaft noch nicht vollkommen mit der Einfuhrfrage vertraut isf. Wir geben deshalb hier in Kürze nochmals Aufklärung darüber. Zurzeit werden neue Einfuhrgenehmigungen überhaupt nicht erteilt. Ob und wann wieder Einfuhrgenehmigungen ge geben werden, steht heute noch nicht fest. Einfuhrberechtigt sind nur diejenigen, die ihre Quote, die ihnen aus dem ersten Handelsabkommen mit der Schweiz zustand, infolge ver schiedener Widerstände noch nicht erhalten konnten. Ein
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