Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (3. Mai 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Zurückbehalten lebenswichtiger Waren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- ArtikelDie Schweizer Mustermesse 1941 141
- ArtikelZeitgemäße Schaufenster 142
- ArtikelEine neue Vorrichtung zur schnellen Prüfung des Ganges einer Uhr 142
- ArtikelDas Zurückbehalten lebenswichtiger Waren 144
- ArtikelVermischtes 144
- ArtikelWirtschaftsteil 145
- ArtikelUnterhaltung 145
- ArtikelFachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren der ... 146
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 146
- ArtikelPersönliches 146
- ArtikelBriefkasten 146
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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144 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 18 Dae Zurüchhalten lebensrotchtiger Waren I n Nummer 10 unserer Zeitschrift brachten wir auf Seite 82 die Stellungnahme des Reichsgerichts zu den Fragen des Verkaufs lebenswichtiger Erzeugnisse. Als Ergänzung hierzu entnehmen wir längeren Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Hellmuth Jaeger folgende Feststellungen: Neu und sehr beachtlich ist, daß auch die Anweisung einer zuständigen Stelle die Rechtswidrigkeit ausschließt, und offenbar auch dann, wenn diese Stelle eine nach der Kriegswirtschaftsverordnung nicht zulässige Anordnung ge troffen haben sollte. Denn es genügt nach dem klaren Wort laut des Urteils, daß die Anordnung durch die sachliche Zuständigkeit der Stelle gedeckt ist. Zuständig für solche Anordnungen sind die öffentlich-rechtlichen Organisationen des Handels und Gewerbes, vertreten durch ihre nach dem Statut oder Gesetz vertretungsberechtigten Organe. Es ist daher stets außer der Zuständigkeit der Stelle an sich auch zu prüfen, ob die Anordnung von einem vertretungs berechtigten Organ ausgegangen ist. Aber auch hier kann immer noch bei vorhandener mangelnder Vertretungsbefug nis ein Irrtum nach § 59 StGB die Schuld ausschließen, so daß eine Bestrafung entfällt. Wenn beispielsweise in einer Zeitschrift Richtlinien mit dem Anschein von ordnungs mäßigen Anordnungen einer Fachgruppe erscheinen, wird sich der Gutgläubige auf seinen Irrtum berufen können. Die in Frage kommenden „zuständigen Stellen" sind die Fach gruppen und Reichsinnungsverbände einschließlich ihrer über geordneten Dienststellen sowie die Handels- und Handwerks kammern. Von besonderem Interesse ist ein weiterer Begriff des Reichsgerichts, der einen außerordentlich weit und elastisch formulierten Unrechtsausschließungsgrund aufführt. Er liegt vor, wenn das Verhalten des Kaufmanns sonst den Anforde rungen einer geordneten Wirtschaftsführung entspricht. Das Reichsgericht führt hierfür drei Beispiele an: 1. Der Kauf interessent braucht die Ware nicht, 2. der Interessent täuscht die Absicht nur zu dem Zwecke vor, den Kaufmann herein- Vermtfchtes Die Betreuung der werktätigen Frau. In dem gegenwärtigen Existenzkampf Deutschlands wird jede Arbeitskraft dringend ge braucht. Es geht daher nicht an, daß immer noch manche Frauen beiseite stehen. Auch in unserem Handwerk gibt es noch Frauen, die sich einem Betrieb zur Verfügung stellen können, wenn z. B. das Geschäft des Gatten oder Vaters infolge seiner Einberufung geschlossen wurde. Diese Frauen werden sich gern einem anderen Uhrmacherbetrieb eingliedern wollen, der notig Kräfte braucht, die schon etwas von Uhren verstehen. Sollte diese Möglichkeit aber nicht bestehen, so werden sie mit offenen Armen von den Industrie betrieben empfangen. Die Vorurteile gegen die Arbeit in der In dustrie sind nicht begründet. Heute ist überall für hygienisch ein wandfreie und schön gestaltete Arbeitsräume gesorgt, in denen das Arbeiten Freude macht. Der Betriebsarzt überwacht ständig die Gesundheit der Gefolgschaft, Von keiner Frau wird etwas ver langt, das über ihre Kräfte geht. Die Frauenwalterin und die so ziale Betriebsarbeiterin sorgen mit dem Betriebsführer für günstige Arbeitsbedingungen und kümmern sich um die persönlichen Nöte jeder einzelnen. Sie regeln die Unterbringung der Kinder, die heute keinerlei Schwierigkeiten mehr macht, und lassen ihre Fürsorge besonders den werdenden und stillenden Müttern zuteil werden, die auf Grund des erweiterten Mutterschutzes vor wirtschaftlicher und körperlicher Not weitgehend geschützt sind. Selbst Haushalts- fragen kann die Frau mit ihnen besprechen und findet bei ihnen Rat, Es braucht also keine Frau Angst zu haben, daß sie unter der Last ihrer Pflichten zusammenbricht. Sie findet im Betrieb ver ständnisvolle Helferinnen für alle Sorgen. Die Ato-Uhr als Normaluhr des Sternfreundes. — Selbstbau einer Vorrichtung zur Sekunden-Registrierung. Über die hervor ragenden Gangleistungen der Ato-Halbsekundenpendel-Uhren mit großem Trockenelement ist in dieser Zeitschrift wiederholt be richtet worden; dabei ist auch darauf hingewiesen, daß diese Uhr von manchen Kollegen als wohlfeile Normaluhr verwendet wird. Aus einer Veröffentlichung von Dr. Schönewald in der ,,Him melswelt ist zu entnehmen, daß auch Liebhaber-Astronomen da zulegen, wenn er den Verkauf verweigert, 3. der Verkäufer braucht die Ware notwendig als Muster für weitere Be stellungen. Das sind natürlich nur wenige Beispiele. Eins aber ist klarzustellen: Der Verkäufer kann nun nicht gegen über einer Beschuldigung einfach erklären, er habe ange nommen der Interessent habe die Ware gar nicht benötigt oder habe ihm nur eine Falle stellen wollen. Wenn sich viel mehr ein Kaufmann auf diesen allgemeinen Rechtfertigungs begriff berufen will, so ist er in vollem Umfange darlegungs- und beweispflichtig, daß er sich bemüht hat, sich die hin reichende Gewißheit darüber zu verschaffen, ob er es wirk lich mit einem Hamsterer oder einem Hereinleger zu tun hat. In der Frage der Berücksichtigung der Stammkundschaft ei klärt das Reichsgericht, daß ein Recht auf Zurückhaltung \on lebenswichtiger Ware zugunsten der Stammkundschaft nicht anerkannt werden kann. Dann könnten Volksgenossen, die erst neu in einem Ort zugezogen sind, oder die bisher in einem nunmehr geschlossenen Laden Stammkunden waren, nichts kaufen. Dieser Zustand aber würde eine schwere Störung des ordnungsgemäßen Wirtschaftsablaufs bedeuten. Daher gilt auch hier nur der oben behandelte Grundsatz, daß der Kaufmann den Verkauf verweigern darf, wenn er fest stellt, daß der Käufer keinen Bedarf hat. Hierzu spricht das Reichsgericht nunmehr den sehr wichtigen Grundsatz aus, daß er den Verkauf ablehnen darf, wenn ihm der Käufer die Auskunft auf die Fragen verweigert. Zu der Feststellung des Bedarfs ist der Kaufmann nach dem Gesetz nicht verpflichtet, und er wird zu einer solchen Prüfung auch oft nicht in der Lage sein. Will er aber eine Ware nicht abgeben, dann wird er, wenn er nicht sonst ausreichende Gründe zur Verkaufs ablehnung hat, der Prüfung der Bedarfsfrage nicht ausweichen können, weil er sich sonst dem Vorwurf des Zurückhaltens aussetzt. Wie er sie prüfen will, muß ihm überlassen bleiben. Verweigert der Kaufliebhaber den Nachweis grundlos, dann hat er keinen Anspruch auf Lieferung, wenn ausreichende Ware nicht vorhanden ist. von Gebrauch machen, vor allem von einer zur genauen Be obachtung besonders geeigneten Type mit großer Sekunde aus der Mitte. Der Verfasser hat sich an diese Uhr auch eine Vor richtung zur Sekunden-Registrierung angebaut. Da der normalerweise durch die Spule des Pendelmagneten, in jeder Sekunde etwa Ve Sekunde lang, fließende Strom von nur etwa 1 Milliampere zu klein ist, um ein Relais zu betätigen, eine dauernde Erhöhung der Betriebsspannung aber wegen der Kontakt gefährdung und der Beeinflussung der Pendelschwingung und damit des Ganges unzweckmäßig ist, so ist folgende Anordnung getroffen. Parallel zur Spule ist ein Widerstand von 4000 Ohm geschaltet worden, während das Relais im Hauptstromkreis hinter der Parallel schaltung eingeschaltet ist. Dadurch wird ohne wesentliche Ver änderung des Spulenstromes der das Relais durchfließende Haupt strom ausreichend vergrößert, insbesondere, wenn während der eigentlichen Registrierungszeit durch eine Umschaltevorrichtung die Betriebsspannung vorübergehend durch Zuschaltung von Elementen oder Akkumulatoren erhöht wird. Das Relais betätigt in bekannter Weise den Chronographen, Wir sind freilich der Ansicht, daß, wenn sowieso eine Umschalt vorrichtung vorgesehen wird, es besser wäre, auch den parallel geschalteten Widerstand nur während der Registrierung einzu schalten, um eine vorzeitige Erschöpfung des Elementes infolge des erhöhten Stromes zu vermeiden. Dr. B a 11 z e r. Bei Ausländsbriefen Anlagen kennzeichnen! Bei der devisen amtlichen Kontrolle, der alle Postsendungen ins Ausland unter liegen, sind wiederholt Anlagen vertauscht worden. Es empfiehlt sich daher, alle Anlagen mit den Anschriften des Absenders und des Empfängers zu versehen. Ständige Handwerksausstellung in Madrid. Eine ständige Hand werksausstellung wurde in Madrid eröffnet. Sie hat den Zweck, das Handwerk, besonders das in Spanien oft hervortretende Kunst handwerk, zu fördern. Gleiche Ausstellungen in anderen spanischen Städten sind geplant. Der Film „Das unsterbliche Herz“ läuft in Spanien. Ein Berufs- kamerad in San Sebastian schickt uns die Nachricht, daß der Film „Das unsterbliche Herz" dort in einem Kino läuft. Die Presse be-
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