Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 48 (29. November 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Recht und Steuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- ArtikelVerselbständigungskredit für den Einzelhandel 337
- ArtikelLohnt sich das Nachschleifen der Körnerspitzen von Unruhwellen? 338
- ArtikelMozart komponiert für einen Uhrmacher 340
- ArtikelSprechsaal 341
- ArtikelVermischtes 341
- ArtikelBüchertisch 342
- ArtikelRecht und Steuer 342
- ArtikelWirtschaftsteil 343
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 343
- ArtikelUhrmacher-Innungen 343
- ArtikelPersönliches 343
- ArtikelBriefkasten 344
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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342 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG / Nr. 48 volle Schmuckstücke wie auch nach Möglichkeit Uhren mit hoch wertigen Edelmetallgehäusen bei einer Reise nach Italien nicht mitzunehmen. Einbruchdiebstahl. Bei dem Kollegen Willy Pfeiffer, Friedland i. M., wurde ein Schaufenstereinbruch verübt, bei dem eine Anzahl hochwertige Schmuckstücke entwendet worden sind. Bei Kaufangeboten wird Vorsicht empfohlen und gegebenenfalls Benachrichtigung der nächsten Polizeistelle. — Trotz der außer ordentlich hohen Strafen, die durch die Kriegsgesetzgebung für solche Verbrechen angedroht sind, mehren sich wieder die Ein bruchsdiebstähle. Es ist deshalb auch jetzt wieder unbedingte Durchführung aller Sicherheitsmaßnahmen geboten. Fachmer a tur s “ffi ““3 “"t u ‘ 5 " erl 8 en angesehenen und wertvollen rachhteratur für das Lehrlingswesen im Uhrmacherhandwerk bllden ' Fr. A. K a m e s. Recht urtO Steuer Verjährung von Forderungen lJ* r ZW H ii | hr , iäer v F ri f‘ ver jähren die Ansprüche der Kau leute, Handwerker Fabrikanten usw. für Lieferungen und Leistungen, die sie für die persönlichen Bedürfnisse der Schuld ner bewirkt haben; dabei wird das Jahr, in dem die Forderung entstanden ist, n 1 c h t mitgerechnet. Hat jemand z. B. am 2. Dezember 1938 für seinen Privatbedarf mit einem Ziel von ?äio m f"ir 0nat Waren bez °gen, so ist die Forderung am 2. Januar 1939 fällig gewesen. Das Jahr 1939 zählt also bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht mit. Daher verjährt die Forderung wenn die Rechnung bisher nicht bezahlt wurde, mit dem 31. Dezember 1941. Die Verjährungsfrist beträgt dagegen bei Lieferungen für den Gewerbebetrieb, ferner bei Zinsen, Haus- miete, Landpacht, Amortisationsquoten usw. vier Jahre. Hier verjähren also am 31. Dezember 1941 die Ansprüche aus 1937. Q dr , el jP 1 Ö J , a , llren aber verjähren rechtskräftige ochuldtitel und die Darlehen; es empfiehlt sich daher, Forde rungen der genannten Art rechtzeitig in Darlehensforderungen umzuwandeln. Läßt der Schuldner sich nicht darauf ein, so hilft nur die Unterbrechung der Verjährung. Sie setzt die Frist erneut in Lauf. Entgegen weitverbreiteter Meinung genügt dazu niemals eine Rechnung, ein Kontoauszug, eine Postnachnahme oder eine Mahnung, auch nicht unter „Einschreiben" oder durch den Rechtsanwalt, wohl aber eine Abschlags-, Zins- oder Sicherheits- J^tung, eine Stundungsbitte oder ein ausdrückliches, sei es schriftliches oder vor Zeugen gegebenes mündliches Anerkenntnis. Am sichersten aber ist eine Klage, ein Güteantrag und — als bequemstes und billigstes Mittel — der Zahlungsbefehl. Für ihn ist das Amtsgericht unbegrenzt zuständig. Rechtzeitiger Eingang genügt. Wird kein Widerspruch erhoben, so ist die Unter- brechung dann rechtsgültig, wenn der Gläubiger binnen sechs Monaten den Vollstreckungsbefehl beantragt. Gegen diesen ist nach einer Woche seit der Zustellung ein Einspruch nicht mehr zulässig. Damit ist die dreißigjährige Frist erreicht, der zuliebe mancher einen zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuld ner verklagt. Man erstrebe also bis zum 31. Dezember 1941 eine wenn auch noch so kleine Abschlagszahlung oder eine schriftliche Anerkennung. Mißlingt das, so beantrage man gegen Privatkunden wegen der Forderungen aus 1939, gegen gewerbliche Schuldner wegen der Forderungen aus 1937 bis zum 31. Dezember 1941 Zahlungsbefehle. Bei Beginn des Krieges wurde eine Hemmung der Verjährung angeordnet, die aber im Dezember 1939 wieder aufgehoben wurde. Sie hat 87 Tage bestanden. Um den gleichen Zeitraum mußten sich die Verjährungsfristen verlängern. Nunmehr hat der Reichsminister der Justiz am 3. November eine Verordnung erlassen, durch welche die Verlängerung der Verjährungsfrist wieder beseitigt wird, so daß die oben genannten Fristen im allgemeinen wieder in Kraft treten. Dagegen besteht für Weh r m a c h t s a n g e h ö r i g e und andere Personen, die durch die Auswirkung des Krieges an der Wahrnehmung ihrer Rechte gehindert sind, eine Sonder regelung. Danach ist für Wehrmachtsangehörige die Verjährung weiterhin gehemmt. Die neue Verordnung bestimmt, daß die Ver jährung bei den Wehrmachtsangehörigen erst sechs Monate nach Beendigung des Wehrverhältnisses endigt. Es wird also den entlassenen Wehrmachtsangehörigen und ihren Gläubigern noch eine Zeit von sechs Monaten gegeben, in denen sie den Eintritt der Verjährung durch Klage verhindern können. Ebenfalls werden zugunsten der Wehrmachtsangehörigen zukünftig auch die Fristen gehemmt, innerhalb deren Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine auf den Inhaber dem Aussteller zur Einlösung vorzulegen sind. Einführung der Gewerbesteuer im Elsaß. Der Chef der Zivil verwaltung im Elsaß hat in der Dreizehnten Verordnung über steuerrechtliche Vorschriften im Elsaß bestimmt, daß im Elsaß vom 1. April 1941 an die Gewerbesteuer auf Grund des Gewerbe steuergesetzes vom 1. Dezember 1936 und den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen erhoben wird. Die Gewerbesteuer wird abweichend von den im Altreich geltenden Bestimmungen nicht zugunsten der Gemeinden, sondern zugunsten des Reiches erhoben. Infolgedessen finden die Bestimmungen keine Anwendung, die die Erhebung der Gewerbesteuer als Gemeindesteuer betreffen. Für das Rechnungsjahr 1941 beträgt die Gewerbesteuer 150 °/o des einheitlichen Steuermeßbetrages. In den Gemeinden, die in folge des Krieges von der Bevölkerung geräumt waren, ermäßigt sich der Hebesatz auf 100 %>. Da eine Einheitsbewertung im Elsaß noch nicht durchgeführt ist, sind für die Berechnung der Gewerbe kapitalsteuer an Stelle der Einheitswerte Hilfswerte zu ermitteln. ßüchertifch*) Karl Berthold. Ein deutscher Goldschmied. Von Adolf Feulner. 92 Seiten mit 91 Abbildungen. Leipzig 1941. Verlag E. A. Seemann. Preis in Leinen gebunden 18 RM. — Das deutsche Goldschmiede handwerk hat von jeher wertvolles Kulturgut geschaffen. Nach den schweren Jahren des Niederganges nach dem Weltkrieg ist das Handwerk heute wieder aufgeblüht, vor allem auch durch die Erteilung öffentlicher Aufträge. Einer der bekanntesten Gold schmiede ist heute Karl Berthold, der Leiter der Kölner Meister schule. Adolf Feulner hat ein schön ausgestattetes Buch über sein Schaffen herausgegeben. Als Sohn eines Goldschmieds in Rosen heim geboren, zeigt sich schon früh bei ihm eine über das rein Handwerkliche weit hinausgehende Begabung. Bereits seine ersten Arbeiten zeigen eine ganz selbständige Auffassung. Diese Arbeiten sind in dem für die Vorkriegszeit typischen Jugendstil geschaffen mit seinen bewegten Linien, die uns heute zu unruhig erscheinen. Nach dem Weltkrieg, den er die ganze Zeit an der Front mit machte und in dem er zweimal verwundet wurde, entwickelt sich allmählich der ihm eigentümliche klarere Stil, der sich in den nun folgenden Werken immer mehr ausprägt und ihm mehr und mehr Aufträge der führenden Persönlichkeiten des Reiches verschafft. Die sehr schönen Photos veranschaulichen diese Entwicklung techt deutlich. Die von ihm geschaffenen Ehrenpreise, besonders die Ehrengabe der Stadt Köln in Form einer Stadtkrone, sind vollendete Kunstwerke, ebenso die Schaufassungen mit Er innerungszeichen an Heinrich den Löwen und seine Gemahlin. Sein Wirken an so bedeutsamer Stelle wie der Kölner Meister schule trägt viel dazu bei, auch im Kunsthandwerk dem Stil zum Durchbruch zu verhelfen, der unserem heutigen völkischen und politischen Leben entspricht. Helga Wascher. Lehrbuch für das Uhrmacherhandwerk. Herausgegeben vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks. Bearbeitet von Gewerbeoberlehrer O. Böckle und Gewerbeoberlehrer W. Brauns. Band I. 248 Seiten. Mit 170 Abbildungen. Halle 1941. Verlag Wilhelm Knapp. Preis geb. 6,80 RM. — Es sollte ein neues Lehrbuch geschaffen werden, das sich an die fachlichen Vor schriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Uhrmacherhand werk anlehnt. Der nun vorliegende erste Band enthält als ersten 1 eil eine sehr umfangreiche Werkstoffkunde, die angesichts des außerordentlich umfangreichen theoretischen Wissens, das sich der Uhrmacher vor allen Dingen auf konstruktivem Gebiet an eignen muß, vielleicht etwas weit ausgedehnt ist; sicher ist sie sehr interessant .und bildet eine wichtige Grundlage für das tech nische Allgemeinwissen. Leider fehlt ein enger Zusammenhang zwischen den zahlreichen Abbildungen und dem Text in diesem teil, wie er im zweiten Teil erfreulicherweise gegeben ist. In dem zweiten Teil werden die Grundforderungen, d. h. die eigentliche Arbeitstechnik des Metallarbeiters, hier im Zuschnitt auf die Uhr macherei, systematisch und sehr anschaulich behandelt, für unser rachgebiet m dieser Art zum erstenmal. Hierfür bestand schon langst eine Notwendigkeit, der auch schon früher entsprochen worden wäre, wenn nicht noch andere dringliche Aufgaben zu er füllen gewesen waren. Zu den Grundforderungen ist hier auch das rachzeichnen gerechnet das einmal ganz abweichend zu der bis- w- lg i en j zur Dar , stellun 2 gebracht worden ist. Eine ausführliche Würdigung des soeben erschienenen Buches muß für später Vor behalten bleiben. Die Ausstattung ist im ganzen genommen er freulich, von Druckfehlern und ähnlichen kleinen Mängeln ab gesehen. Bedauerlich finden wir es, daß bei einem solchen Lehr buch für den fachlichen Nachwuchs die Anzeigen absolut in den Vordergrund gestellt sind, und daß auf dem Umschlag dieses Lehr buches für den gelernten Uhrmacher eine Anzeige aus einem ganz anderen Fachgebiet erscheint, während man doch wenigstens bei einem solchen Buche den Umschlag von Anzeigen überhaupt frei- lassen sollte. Selbstverständlich bilden auch Angebote einen äußerst wertvollen Bestandteil eines Fachbuches; ihr Wert wird aber durch straffe Zusammenfassung in einem geschlossenen An hang nicht gemindert, sondern gehoben. Das neue Buch dürfte eine ) Die hier bespiochenen Bücher können auch vom Verlage dei Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden.
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