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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (17. März 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein deutsches Zylinder-Rohwerk
- Autor
- Höfer, Otto
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- ArtikelDeutsche Taschen- und Armbanduhren mit deutschen Werken 139
- ArtikelEine deutsche Präzisionsuhr in deutschem Gehäuse! 145
- ArtikelEin deutsches Zylinder-Rohwerk 146
- ArtikelVermischtes 147
- ArtikelHandels-Nachrichten 148
- ArtikelMeister-Vereinigungen 150
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 151
- ArtikelVersch. Vereinigungen 151
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 151
- ArtikelBriefkasten 152
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 152
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 12 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 147 Das Werk ist im übrigen besonders bei der Hemmung so offen gebaut, daß man freie Sicht bis in den Zylinder hinein hat und eine Streifung des Zylinderrades oder einen anderen Hemmungsfehler mit einem Blick erkennen könnte. Also auch in dieser Hinsicht ist das Werk ganz wesentlich zugunsten des Uhrenreparateurs konstruiert worden. Gerade an diesem Rohwerk zeigt sich, wie sehr der Kon strukteur dieses zu den billigsten Uhren zählenden Werkes dazu beigetragen hat, das Vertrauen des Publikums zur Uhr im allgemeinen zu fördern, denn auch die billigste Uhr darf nicht schlecht sein. W'enn auch manche Geschäfte diese Uhren sorte nicht führen, so geht es doch alle an, auf welchem Stande der technischen Vervollkommnung unsere billigsten Uhren stehen, und wer billige Uhren führen muß, der soll darauf bedacht sein, nur das beste Werk zu wählen. Wir wollen immer darüber wachen, daß auch die bil ligste Sorte von Uhrwerken, die nun einmal ge braucht werden, wenigstens zuverlässig sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit. Ihre Lebensdauer ist und soll nur kurz sein. Hoffen wir, daß die Bemühungen der Firma Maurer & Reiling von allen Remonteuren, die diese Rohwerke ver arbeiten, gewürdigt werden, damit das günstige Vorzeichen, das diesem Werk auf den Weg gegeben ist, auch bis zum Ver braucher erhalten bleibt! Vermischtes Das Fachzeichen Badischer Uhrmacher Der Landesverband Badischer Uhrmacher, Sitz Mannheim, hat vor kurzem ein für die badischen Uhrengeschäfte bestimmtes Fachzeichen geschaffen, ein Rundbild, das in der Mitte eine ins Land hinausblickende weibliche Gestalt mit einem lorbeer umrahmten Ankerrad, einer Sanduhr und einem Zifferblatt ausschnitt enthält und von einem breiten Reifen mit den Worten ,,Das Fachzeichen Badischer Uhrmacher“ umrahmt ist. Unsere Das Schaufenster von M. Fleig, Mannheim, mit dem Fachzeichen Badischer Uhrmacher und der „Weltuhr Fleig“ Abbildung, die das Schaufenster des Vorsitzenden des Landes verbandes Badischer Uhrmacher, M. Fleig, wiedergibt, läßt erkennen, wie die Verwendung des Fachzeichens im Schaufenster gedacht ist. Dieses Schaufenster ist auch recht bemerkenswert wegen der großen in der Mitte angebrachten „Weltuhr Fleig" und der Sonderwerbung für Orden und Ehrenzeichen, Plaketten, Sportpreise u. a. m. Unter Verwendung des Fachzeichens sollen die badischen Uhrmacher-Innungen in ihren Bezirken für die Uhren- und Gold warengeschäfte werben. Die erste Zeitungsanzeige, für die eine Mater des Zeichens zur Verfügung gestellt wird, bezahlt der Ver band. Durch die Gemeinschaftswerbung sollen die Käufer von Uhren, Geschenkartikeln usw. auf diejenigen Geschäfte, in denen das Zeichen aushängt, hingewiesen werden. Das Fachzeichen wird nur den Uhrmachern und Juwelieren ausgehändigt, die sich ver pflichten, die Anordnungen des Landesverbands zu befolgen und werbend für seine Ziele einzutreten; wer für ein Warenhaus, einen Basar usw. tätig ist, erhält es nicht. Anzufordern ist es beim Landesverband nur durch die Innungen, Die Leihgebühr beträgt für das Stück 2,50 RM. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen Beschlüsse des Verbandes oder der Innung hat der Inhaber des Fachzeichens 50 RM zu zahlen, die der Unterstützungskasse zu fließen. In Streitfällen entscheidet das Verbands- oder Innungs schiedsgericht; andere Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Der Landesverband Badischer Uhrmacher fordert die ihm angeschlossenen Innungen ferner dazu auf, in den Tageszeitungen ihrer Bezirke über die Uhren und die Schwierigkeiten, welche die Wiederherstellung nicht mehr gangfähiger Uhren bieten, auf klärende Artikel zu veröffentlichen. Ein vortrefflicher Aufsatz dieser Art ist auf Veranlassung des Verbandes im ,,Hakenkreuz banner' 1 vom 11. März veröffentlicht worden. Alle diese Bemühun gen gelten den Zielen, die am Schlüsse des erwähnten Aufsatzes aufgestellt sind; „Zurück zur Qualitätsarbeit! Die Uhr dem Fachgeschäft!" Anordnungen des Reichshandwerksführers Gegeben auf der Besprechung mit den Handwerkskammer präsidenten am 2. und 3. März in Kassel 1. Bei allen Schriftsätzen an Reichs- und Länderbehörden ist der Dienstweg auf alle Fälle einzuhalten, d. h. alle Eingaben an Reichs- und preußische Behörden sowie alle Reichsdiensstellen der N. S. D. A. P. usw. sind über den Reichsstand des deutschen Handwerks zu leiten. 2. Die Kammerpräsidenten haben zu ihrer Unterstützung und sachverständigen Beratung in allen Personalkonflikten und -fragen, die mit der Führung von Handwerksorganisationen in ihrem Bezirk Zusammenhängen, einen Disziplinarausschuß zu bilden, der gleichzeitig die Aufgaben des vorläufigen Ehren gerichtes zu erfüllen hat. 3. Die Kammerpräsidenten haben persönlich für die Sicher stellung des Vermögens der Handwerksorganisationen zu garan tieren, die infolge der Neuorganisation aufgelöst werden. Sie haben darüber zu wachen, daß über jegliches Vermögen hand werklicher Organisationen nur eine Verwendung im Gesamt interesse des Handwerks stattfindet; entgegenstehende Satzungs bestimmungen sind vor Auflösung der Organisationen ent sprechend zu ändern, 4. Die Kammerpräsidenten haben dafür zu sorgen, daß bis zur Durchführung des Pflichtinnungsgesetzes in ihrem Bezirk keine neuen Zeitungen im Handwerk ins Leben gerufen werden, die Handwerksorganisationen auch keine neuen Verträge mit Verlegern usw. abschließen. 5. Sobald das Pflichtinnungsgesetz vorliegt, wird eine große Tagung des gesamten deutschen Handwerks stattfinden, in der das Gesetz und die Durchführung desselben entsprechend erläutert werden. Im Anschluß daran sollen in allen Kammer bezirken Obermeistertagungen abgehalten werden, die ebenfalls das Pflichtinnungsgesetz behandeln, 6. Sämtliche Handwerkskorporationen im Bereich einer Kam mer, welche Ehrenmeister oder Ehrenobermeister ernennen wollen, bedürfen hierzu der Zustimmung des zuständigen Kammerpräsi denten. Beabsichtigen die Kammerpräsidenten, Landes- oder Reichsfachverbandsvorsitzende zu ehren, so benötigen sie hierzu — mit Ausnahme der Ehrung von Altmeistern über fünfundsechzig Jahren — der Zustimmung des Reichshandwerksführers. 7. Die Lossprechung der Lehrlinge aus Anlaß der bestandenen Gesellenprüfung und der Gesellen aus Anlaß der bestandenen Meisterprüfung darf ab 1. Oktober 1934 nur noch nach einheit-
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