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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 58.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19340000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (30. Juni 1934)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das neue Handwerkergesetz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 58.1934 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1934) 1
- AusgabeNr. 2 (6. Januar 1934) 15
- AusgabeNr. 3 (13. Januar 1934) 27
- AusgabeNr. 4 (20. Januar 1934) 39
- AusgabeNr. 5 (27. Januar 1934) 51
- AusgabeNr. 6 (3. Februar 1934) 65
- AusgabeNr. 7 (10. Februar 1934) 77
- AusgabeNr. 8 (17. Februar 1934) 85
- AusgabeNr. 9 (24. Februar 1934) 97
- AusgabeNr. 10 (3. März 1934) 113
- AusgabeNr. 11 (10. März 1934) 127
- AusgabeNr. 12 (17. März 1934) 139
- AusgabeNr. 13 (24. März 1934) 153
- AusgabeNr. 14 (31. März 1934) 167
- AusgabeNr. 15 (7. April 1934) 179
- AusgabeNr. 16 (14. April 1934) 191
- AusgabeNr. 17 (21. April 1934) 205
- AusgabeNr. 18 (28. April 1934) 219
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1934) 229
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1934) 243
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1934) 255
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1934) 269
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1934) 283
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1934) 295
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1934) 309
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1934) 321
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1934) 333
- ArtikelDas neue Handwerkergesetz 333
- ArtikelErfahrungen mit Zugfedern 335
- ArtikelDie Fabrikation von Zugfederbandstahl (Schluß zu Seite 315) 336
- ArtikelFabrikation von Zugfedern 337
- ArtikelBerylliumlegierungen für Zugfedern, Spiralfedern und Ankerteile 339
- ArtikelAus der Werkstatt 339
- ArtikelSprechsaal 340
- ArtikelVermischtes 341
- ArtikelHandels-Nachrichten 343
- ArtikelMeister-Vereinigungen 344
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 345
- ArtikelVersch. Vereinigungen 345
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 345
- ArtikelBriefkasten 346
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 346
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1934) 347
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1934) 361
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1934) 373
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1934) 387
- AusgabeNr. 32 (4. August 1934) 399
- AusgabeNr. 33 (11. August 1934) 411
- AusgabeNr. 34 (18. August 1934) 421
- AusgabeNr. 35 (25. August 1934) 433
- AusgabeNr. 36 (1. September 1934) 445
- AusgabeNr. 37 (8. September 1934) 459
- AusgabeNr. 38 (15. September 1934) 473
- AusgabeNr. 39 (22. September 1934) 485
- AusgabeNr. 40 (29. September 1934) 499
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1934) 513
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1934) 521
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1934) 537
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1934) 549
- AusgabeNr. 45 (3. November 1934) 561
- AusgabeNr. 46 (10. November 1934) 575
- AusgabeNr. 47 (17. November 1934) 591
- AusgabeNr. 48 (24. November 1934) 605
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1934) 621
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1934) 633
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1934) 647
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1934) 661
- BandBand 58.1934 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis für Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,60 RM, unter Streifband 1,95 RM, Jahresbezugspreis bei Vorauszahlung 17,50 RM; für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermäßigungen bestehen, Jahresbezugs preis 23,— RM oder in Landeswährung Die Zeitung erscheint an jedem Sonnabend Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin SW68, Neuenburger Str. 1 Ulli »HIHIHI mm Htnltin G.aViti\ Huyqens uT»Kim ii*TT\son Th.MuAqt P-URoy FfcerthouA 1 krt\o\d lltnoatt II1I1UII Preise der Anzeigen Grundpreis */i Seite 200,— RM. */ioo Seit« — 10 mm hoch und 46 mm breit — für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 2,— RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 1,50 RM. (Die vorstehenden Preise, ergeben sich aus: Normalpreis X Multiplikator l‘/a) Postscheck -Konto Berlin 2581 Telegramm - Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: A 7 Dönhoff 2425, 2426, 2427 U hcea- Edelmetall- und Schmucktoacea- Mackt Nr. 27, Jahrgang 58 ★ Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter & Co., Berlin SW 68 * 30. Juni 1934 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten * Nachdruck verboten Das neue Handwerkergesetz Den wesentlichsten Inhalt der „Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ vom 15. Juni 1934, die landläufig als „Handwerkergesetz“ be zeichnet wird, haben wir schon in der vorigen Nummer wieder gegeben. Einem uns von Dr. Schild, dem Generalsekretär des Reichsstandes des deutsohen Handwerks, zur Verfügung gestellten Aufsatz über das neue Handwerkergesetz entnehmen wir folgendes: „Die Pflichtinnung ist mit dem neuen Handwerker gesetz wieder für die Wirtschafts- und Gesellschaftsgeschichte und für die Kultur des deutschen Handwerks maßgebend, und die ständische Gemeinschaft beginnt wieder ihren Lebens und Kulturkreis auf alle Standesgenossen zu erstrecken. Es wird nun wieder möglich sein, einen ehrbaren Handwerker stand sich frei von liberalistischer und kapitalistischer Profit- und Großmannssucht entwickeln zu lassen. Betont sei aber, daß es grundsätzlich nicht darauf ankommt, das deutsche Handwerk in öffentlich-rechtlichen Organisationen zusammen zuschließen lediglich um der Organisationen willen, sondern daß dieser ganze notwendigerweise gesetzlich fundierte Auf bau der Handwerkerorganisationen nur dann einen Sinn hat, wenn er für die Gesamtheit des Volkes lebens wichtige Aufgaben zu erfüllen hat, und wenn diese Form mit dem richtigen Inhalt und dem national sozialistischen Geist ausgefüllt wird. Es wird erstmalig in der gewerblichen Wirtschaft mit dem Handwerkergesetz vom 15. Juni 1934 die ständische Selbstverwaltung durchgeführt. Die wichtigste Folge rung für die Führung des deutschen Handwerks ist vor allem, die ständische Selbstverwaltung so zu gestalten, daß sie — als Glied der nationalsozialistischen Staats verwaltung, niemals losgelöst von der politischen Organi sation der N.S.D.A.P. — nicht einen zu starken Rhythmus zum eigenwilligen, abgesonder ten Eigenleben entwickelt. Die ständische Selbst verwaltung des Handwerks in Ehren: Der nationalsozialistische Staat und die Parteiorganisation der N.S.D.A.P. kann aber niemals eine Selbstverwaltung zulassen, die sich ihre Gesetze und die Normen ihres Wirkens und Handelns aus eigener Machtvollkommenheit gibt und damit den Zusammenhang mit den übrigen Ständen und vor allem mit der P.O. der N.S.D.A.P. verliert. Die ständische Selbstverwaltung des Handwerks wird zwar ein staatsrechtlicher Begriff und auch eine verwaltungsrechtliche Tatsache sein, die Handwerksfüh rung wird aber in absoluter Klarheit dieses Selbstverwaltungs recht so weit einschränken, daß sie alle mit der Handwerks organisation und der Handwerkswirtschaft zusammenhängen den Probleme immer nur in engster Übereinstimmung mit der P.O. der N.S.D.A.P. und in engster Verbindung mit dem Staat, d. h. mit der Reichsregierung, löst. Das äußerlich sichtbarste Zeichen der Einschränkung des Selbstverwaltungsrechtes und die Unterordnung des Standes unter Staat und Partei kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß kein Führer einer Organisation des Handwerks bestellt werden soll und kann, der nicht mit dem Einverständnis der zustän digen P. O. - Leitung in sein Amt eingesetzt wird. Es wäre für die Entwicklung des nationalsozialistischen Staates undenkbar, wenn die Personalpolitik der ständischen Selbst verwaltung losgelöst von der P.O. betrieben würde, und die Führung des deutschen Handwerks legt entscheidenden Wert darauf, in aller Öffentlichkeit immer wieder zu betonen, daß der Primat der Personalpolitik immer bei der P.O. der N.S.D.A.P. liegen wird. Ursprünglich hatte die Führung des deutschen Handwerks den Wunsch und das Ziel verfolgt, die Gesellen und Arbeitnehmer des Handwerks schon bei dieser ersten Rechtsverordnung in vollem Umfang in die Pflicht innungen einzugliedern und durch eine besondere Gesellen führung die Gesellen und Arbeitnehmer des Handwerks ge samtständisch im Handwerk zu verankern. Mit Rücksicht auf die Entwicklung der Reichsbetriebsgemeinschaften in der Deutschen Arbeitsfront und deren Aufgabengestaltung hat der Führer der Deutschen Arbeitsfront und Stabsleiter der P.O., Staatsrat Dr. L e y, gegen die pflichtmäßige Einbeziehung der Gesellen und Arbeitnehmer des Handwerks in die Innungen Bedenken erhoben, so daß an dem bisherigen Zustand fest- gehalten worden ist, nämlich der Mitwirkung der Gesellen durch einen Gesellenausschuß -— in der Verordnung stehen nunmehr die Bezeichnungen „G esellenbeirat" und
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