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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (10. Mai 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Solidarische Gemeinschaftsarbeit zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- ArtikelSolidarische Gemeinschaftsarbeit zwischen Unternehmern und ... 271
- ArtikelGold und Goldbearbeitung im Altertum 273
- ArtikelZum Preisabbau für Uhren 274
- ArtikelDie Wichtigkeit der Buchführung im Jahre 1924 276
- ArtikelAus der Werkstatt 276
- ArtikelVermischtes 277
- ArtikelHandelsnachrichten 278
- ArtikelKurse und Preise 279
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 279
- ArtikelBriefkasten 281
- ArtikelPatent-Nachrichten 282
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 282
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis für Deutschland bei Bestellung bei der Ge schäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 15,— Goldmark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres bezugspreis 25.— Goldmark in Landes währung (6 U.S A.S 35 Schweizer Franken usw.' Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig ar jedem Sonnabend. MUDGE P.LERO't sctm&T' AD.IWGt \/ ^\©uuv.^\ I. ^ \ Öl»» iiiiiiiiilfl Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmarl:, für StelleD-Angebote u.-Gesuche 0,15Goldmarji. Die ganze Seite wird mit 225.— Goldmark be rechnet (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 GolamarkL Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: U h r z ei t B e rl in Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. Uhren*Edelmeiall» und SchmuckwaieivMärkt XLVIII. Jahrgang Berlin, 10. Mai 1924 Nummer 19 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Solidarische Gemeinschaftsarbeit zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern*) Es handelt sich nicht nur um eine formale Lösung in dem Sinne, daß die Form für eine Mitarbeit der Arbeitnehmervertretungen an den fachlichen Berufsvertre tungen der selbständigen Gewerbetreibenden und an den Handwerks- und Getverbekammern durch formale Kompro misse gelöst wird. Hier geht es vielmehr um eine Welt anschauung. Hier handelt es sich um die Probe auf das ■ Exempel, ob der Gedanke der berufsständischen Selbstver waltungsgemeinschaft sich wirklich lebendig durchsetzen soll, oder ob einmal wieder, um mit Möllendorff zu reden, „nur so getan werden soll als ob“. Darüber kann nach mei ner Meinung gar kein Zweifel bestehen, daß zu einer berufs= ständischen Selbstverwaltungsgemeinschaft sowohl der selb ständige Gewerbetreibende wie der Arbeitnehmer gehört. Wenn es die Idee berufsständischer Selbstverwaltung ist, den einzelnen Volksgenossen an der Verwaltung der Volksge meinschaft lebendig zu beteiligen, so kann man diesen Grundsatz nicht auf diejenigen anwenden, die in der glück lichen Lage sind, in mehr oder weniger großem Umfange die Produktionsmittel in freier Selbstbestimmung im eigenen gewerblichen Betriebe zu verwalten. Vielmehr muß das Verlangen nach aktiver Beteiligung aus ganz verständlichen Gründen erst recht vorhanden sein bei denen, die im Laufe der gewerblichen Entwicklung von der Stufe des Hand werks zur Stufe der Industrie immer mehr Objekte der Unternehmung geworden sind. Die Mechanisierung des Wirtschaftsprozesses mußte notwendigerweise einmal die Wirkung auslösen, daß die als Arbeitnehmer in den Betrie ben beteiligten Kreise auch für sich einmal wieder die Mög *) Aus dem von Dr. Mensch, dem Generalsekretär des Reichsverbandes des Deutschen Handwerks, Hannover, auf dem 12. Rheinisch-Westfälischen Tischlertage in Solingen ge haltenen Vortrage „Gedanken zur berufsständischen Gliederung unserer Wirtschaft und der Gesetzentwurf für die neue Berufs organisation des Handwerks“ mit freundlicher Genehmigung des Vortragenden wiedergegeber.. lichkeit einer gewissen Selbstbestimmung innerhalb der Wirtschaft verlangen. So kommt aus dem Gedanken der be ruflichen Selbstverwaltung naturgemäß das Verlangen, daß an dieser Neugestaltung Unternehmer wie Arbeitnehmer gleichzeitig zu beteiligen sind. Nicht weil der Artikel 165 der Verfassung eine Mitarbeit der Arbeitnehmer bei der Rege lung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte grund sätzlich festlegt, muß eine Beteiligung der Arbeitnehmer stattfinden, vielmehr trägt diese Bestimmung der Verfassung lediglich dem sittlichen Grundsatz wirklicher Berufsstands gemeinschaft Rechnung. Die Spitzenvertretungen des Handwerks haben den Grundgedanken der Gemeinschaftsarbeit mit den Arbeit: nehmern bejaht. Sowohl in Jena wie in Bayreuth ist dieser Grundgedanke als einer der wichtigsten Grundsätze des neuen Berufsgesetzes anerkannt werden. Heute, wo es sich darum handelt, diese grundsätzliche Anerkennung in ge setzliche Form zu bringen, sehe ich mit tiefem Bedauern, daß weite Kreise im Handwerk nicht mehr geneigt sind, auf diesem Boden zu bleiben. Ich bin der letzte, der die ge waltigen Schwierigkeiten verkennt, die die formale Lösung der Zusammenarbeit mit sich bringt. Es ist ja ganz begreif lich, daß Volkskreise, dir sich im Laufe vieler Jahrzehnte immer mehr voneinander hinweg entwickelt haben, nicht mit einem Male zu vollster harmonischer Zusammenarbeit ge bracht werden können. Hier rächt sich bitter ein Fehler, den sowohl die Berufsvertretungen des selbständigen Hand werks wie die wirtschaftlichen Vertretungen der Arbeitneh mer bei der Durchführung des Handwmrkergesetzes von 1897 begangen haben. Das Gesetz von 1897 legt in gewisser Form die Notwendigkeit einer Mitarbeit der Gesellenvertretungen bei gewissen Aufgaben der Berufsvertretungen des Hand werks, insbesondere bei der Regelung des Lehrlingswesen, fest. Es wäre töricht zu leugnen, daß die hierfür \om Hand-
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