Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (30. März 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ein Funkbericht über antike und moderne Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neugliederung der Reichsgruppe Handwerk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- ArtikelUnsinnige und schiefe Veröffentlichungen über Uhren 167
- ArtikelBraune Messen und Uhrmacher - Ein Erfahrungs-Bericht 168
- ArtikelEinige kleine Anregungen für die Osterwerbung 169
- ArtikelAus der Werkstatt 170
- ArtikelEin Funkbericht über antike und moderne Uhren 171
- ArtikelNeugliederung der Reichsgruppe Handwerk 172
- ArtikelUhren und Edelmetallwaren auf der Ausstellung "Das Wunder des ... 173
- ArtikelWie ich den Reichsberufswettkampf 1935 erlebte 174
- ArtikelSprechsaal 174
- ArtikelVermischtes 175
- ArtikelUnterhaltung 176
- ArtikelHandels-Nachrichten 177
- ArtikelMeister-Vereinigungen 178
- ArtikelVersch. Vereinigungen 178
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 179
- ArtikelBriefkasten 180
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 180
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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I I I 172 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 14 uhr kann kaum vor der Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden sein. Prof. A. Kistner gibt in seinem Buche „Die Schwarzwälder Uhr" (Karlsruhe i. B., 1927) sogar an, daß die erste Musikuhr, „zunächst noch mit abgestimmten Glasglöckchen ausgestattet", zuerst 1768 von Johann Wehrle aus Neukirch erdacht worden sei. Zum Schluß des Funkberichtes, der eine Viertelstunde dauerte, machte Kollege Dierich einige Angaben über die deutsche Uhrenerzeugung in der heutigen Zeit und führte als Beispiel dafür, daß auch jetzt noch wohlklingende Uhren in Deutschland geschaffen werden, die bekannte Uhr mit dem Potsdamer Gong vor. Als kleine Merkwürdigkeit sei erwähnt, daß Kollege Steggemann, dessen Vorfahren schon seit dem 17. Jahrhundert Uhrmacher und Organisten waren, seinen Onkel, der im Staate Ohio (U.S.A.) ein bedeutendes Uhren geschäft betreibt, gelegentlich des Funkvortrages Grüße über- sandte, Ks ist recht erfreulich, daß durch Vorträge dieser Art zur Hebung des Ansehens der deutschen Uhrenindustrie bei getragen wird. Wie man uns versichert, hat die Nachfrage nach Schlagwerkuhren infolge der in Deutschland wiederholt gegebenen Funkberichte über Uhren mit Spiel- und Schlag werken in bemerkenswerter Weise zugenommen. Wenn dem so ist, so können wir nur um so mehr hoffen, daß nach dem in einiger Zeit zu erwartenden Wegfall der Einzelwerbung im Rundfunk eine Gemeinschaftswerbung für Uhren im Rund funk entfaltet und dabei den Schlagwerkuhren eine ange messene Zeit eingeräumt wird. ^^C<><5<>0<><>5<><><><><500<><><x><>0<>00<>0<>0 < b < 5<>c>0<><><><><><><><><>000<><>0<><><><>c , 00<><><><><><><>o00<><><><>^00<c><><><500<>50<><5<> Neugliederung der Reichsgruppe Handwerk Pflichtzugehörigkeit: i. der Reichsinnungsverbände zu der Reichsgruppe Handwerk, 2. der Innungen zu den Reichsinnungs- verbänden — Schaffung von Wirtschaftsgruppen, Fachuntergruppen und Bezirksstellen (Landesverbänden) nach Bedarf Der Neuaufbau des Handwerks macht schnelle Fort schritte. Der Zweiten und Dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks vom 18. Januar 1935 ist schon jetzt, am 23. März 1935, die Anordnung des Reichswirtschaftsministers über die bezirkliche und fachliche Gliederung der Reichsgruppe Handwerk innerhalb des orga nischen Aufbaues der gewerblichen Wirtschaft gefolgt. Die wichtigsten Bestimmungen dieser Anordnung, die sich auf die Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirt schaft vom 27. November 1934 (s. Nr. 50 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung v. J., S. '642 f.) stützt, sind folgende: Gliederung der Reichsgruppe Handwerk Die Reichsgruppe Handwerk gliedert sich iachlich in Reichsinnungsverbände, die selbstän dige Fachgruppen im Sinne der obenerwähnten Verordnung sind. Sie können nach Bedarf Fachuntergruppen bilden, die sich über das ganze Reich erstrecken. Durch besondere Anordnung des Reichswirtschaftsministers können nach Bedarf mehrere Reichsinnungsverbände zu einer Wirtschaftsgruppe zusammen geschlossen werden, Bezirksgruppen der Reiohsgruppe Handwerk werden nicht gebildet; dagegen können die Reichsinnungsverbände und deren Fachuntergruppen B e z i r k s s t e 11 e n, die einen bestimmten Handwerkszweig für einen Wirtschaftsbezirk zu sammenfassen, einrichten, wenn ein zwingendes wirtschaft liches Bedürfnis dafür besteht. Diese Bezirksstellen würden etwa den bisherigen Landes- oder Unterverbänden des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher entsprechen. Die Reichsgruppe Handwerk, die Wirtschaftsgruppen und die Reichsinnungsverbände haben die Stellung von rechts fähigen Vereinen. Die Fachuntergruppen und Bezirks- Stellen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und sind lediglich Verwaltungsstellen des Reichs- lnnungsverbandes. Handwerkerinnungen dürfen zu Innungsverbänden nicht mehr zusammentreten. Anderen Wirtschafts verbanden als einem Reichsinnungsverband dürfen sie nur mit Zustimmung der Innungsaufsichtsbehörde angehören. Der Reichswirtschaftsminister bestimmt durch allgemeine Anordnungen dii 'nnungsverbände und grenzt ab. Durch die Anordnung werden du,, verbände die Handwerkerinnung! zugehörigen Handwerkszweiges angeschlos- • ln der Satzung des Reichsinnungsverbandes kann be le Reichs- ihr Fachgebiet lern Reichsinnung s- en des ihm stimmt werden, daß bei Handwerkerinnungen, die mehreren Reichsinnungsverbänden angehören, die Beitrags pflicht besonders geregelt wird. Streitigkeiten über die Zugehörigkeit einer Innung zu einem Reichsverbande ent scheidet der Reichshandwerksmeister endgiltig. Bestellung und Abberufung der Verbandsleiter Bestellt und abberufen werden: die Leiter der W irtschafts gruppen, der Reichsinnung s- verbände und der Fachuntergruppen sowie ihre Stellvertreter von dem Reichshandwerksmeister, die Leiter der Bezirksstellen eines Reichsinnungs verbandes und ihre Stellvertreter von dem Leiter des Reichsinnungsverbandes im Einvernehmen mit dem zustän digen Landeshandwerksmeister, die Leiter der Bezirks stellen von Fach Untergruppen und ihre Stell vertreter von dem Leiter der Fachuntergruppe im Einver nehmen mit dem zuständigen Landeshandwerksmeister. Satzungen und Beiräte der Verbände Die Satzung der Reichsgruppe Handwerk wird vom Reichswirtschaftsminister erlassen und abgeändert. Die Satzung der Wirtschafts gruppen und Reichsinnungsverbände wird erstmalig vom Reichshandwerksmeister unter Zugrundelegung einer von ihm mit Zustimmung des Reichs wirtschaftsministers aufgestellten Mustersatzung er lassen. Änderungen der Satzung einer Wirtschafts gruppe oder eines Reichsinnungsverbandes trifft der Leiter mit Zustimmung des Reichshandwerks meisters. Den Beirat der Reichsgruppe Handwerk bilden die Leiter der Wirtschaftsgruppen und der Reichs- innungsverbände, den der Wirtschaftsgruppe die Leiter der ihr angeschlossenen Reichsinnungsverbände, den des Reichsinnungsverbandes die Leiter der Fach- üntergruppen und der Bezirksstellen, den der Fach untergruppe die Leiter der Bezirksstellen dieser Fach untergruppe, den der Bezirksstelle die Obermeister oder die Fachgruppenleiter der zugehörigen Innungen des Wirtschaftsbezirks. Der Leiter jeder Gruppe kann weitere Personen in den Beirat berufen sowie einen engeren Beirat und Sonderausschüsse bilden. Bei der Auflösung und Zusammenlegung von Reichsinnungsverbänden, die dem Reichs- wirtschaftsminister Vorbehalten ist, regelt der Reichs handwerksmeister die Geschäftsführung, die Verwaltung und Verwendung des Vermögens.
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