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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 45.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192101007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (9. September 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verhandlungen der Reichstagung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 45.1921 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1921) 17
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1921) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1921) 41
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1921) 55
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1921) 69
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1921) 81
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1921) 93
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1921) 107
- AusgabeNr. 10 (4. März 1921) 119
- AusgabeNr. 11 (11. März 1921) 131
- AusgabeNr. 12 (18. März 1921) 141
- AusgabeNr. 13 (25. März 1921) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1921) 161
- AusgabeNr. 15 (8. April 1921) 173
- AusgabeNr. 16 (15. April 1921) 183
- AusgabeNr. 17 (22. April 1921) 195
- AusgabeNr. 18 (29. April 1921) 205
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1921) 217
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1921) 229
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1921) 245
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1921) 259
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1921) 271
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1921) 281
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1921) 293
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1921) 305
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1921) 321
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1921) 333
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1921) 347
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1921) 359
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1921) 371
- AusgabeNr. 32 (5. August 1921) 383
- AusgabeNr. 33 (12. August 1921) 395
- AusgabeNr. 34 (19. August 1921) 405
- AusgabeNr. 35 (26. August 1921) 435
- AusgabeNr. 36 (2. September 1921) 447
- AusgabeNr. 37 (9. September 1921) 459
- AusgabeSondernummer (Juni 1921) 37
- AusgabeNr. 38 (16. September 1921) 487
- AusgabeNr. 39 (23. September 1921) 501
- AusgabeNr. 40 (30. September 1921) 515
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1921) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1921) 541
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1921) 555
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1921) 571
- AusgabeNr. 45 (4. November 1921) 585
- AusgabeNr. 46 (11. November 1921) 597
- AusgabeNr. 47 (18. November 1921) 609
- AusgabeNr. 48 (25. November 1921) 623
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1921) 633
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1921) 649
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1921) 659
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1921) 673
- BandBand 45.1921 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 37 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNQ 463 gut ist und arbeitet. in einer Weise geregelt und geschlichtet, daß die Angehörigen der betreffenden Gewerbezweige einiger maßen zufrieden seiu können. Die Zweifelsfragen, die für uns zu klären waren, sind Ihnen aus den Veröffentlichungen der letzten Monate bekannt. Es handelte sieh hauptsächlich um die uns sehr drückende Besteue rung der Uhrarmbänder. Tch kann sagen, daß hierin eine Ent scheidung eingetreten ist, die uns Erleichterungen weitgehender Art gebracht hat. Das Reichsfinanzministerium hat am 16. Juni die Besteuerung der goldenen Armbanduhren durch eine Ver fügung eingehend geregelt, die aber nur das wiederholt, was vom Zentralverband und von mir selbst in meinem Ihnen be kannten ..Leitfaden" schon niedergelegt ist. Auch die Frage der luxussteuerpflichtigen Reparaturen ist durch das einfache Schema, das Sie aus dem Merkblatt des Zen tral verbandes kennen, geregelt worden. Der Kreis der luxus- sleuerpflielitigen Reparaturen ist dadurch ein so geringer ge worden, daß wir nur mit einem Bruchteil der Luxussleuer- pflicht in dieser Beziehung zu rechnen haben. Bei der Besteuerung der luxussteuerpflichtigen Reparaturen liest and für Sie immer noch die Schwierigkeit, daß eine Unter scheidung einzutreten hatte nach dem Wortlaut des Gesetzes, ob die Reparatur an einem Gegenstand des § 15 oder § 21 aus geführt wurde; manche Umsatzsteuerämter haben daraufhin eine getrennte Steuer-Erklärung für die Reparaturen verlangt. Man muß zugestehen, daß sie nach dem Gesetz dazu berechtigt waren; da es aber offenbar eine Härte darstellt, aus rein bürokratischen und statistischen Erwägungen heraus für ein und denselben Steuerbetrag zwei Steuer-Erklärungen zu fordern, so habe ich mich an das Reichsfinanzministerium gewandt mit der Bitte, diese Bestimmung zu vereinfachen dadurch, daß uns gestattet wird, die luxussteuerpflichtigen Reparaturen in der einen Lnxussteuer-Erklärung, die wir alle Vierteljahre abgeben müssen, auszuführen. Das Reichsfinanzministerium hat durch Verfügung vom 16. Juni diesem Wunsche in dem von mir vor geschlagenen Wortlaut Rechnung getragen. Sie sind also jetzt nicht mehr verpflichtet, zwei Steuer-Erklärungen abzugeben für Ihre erhöht steuerpflichtigen Reparaturen, sondern können an die vierteljährliche Luxussteuer-Erklärung Ihrer Kleinhandels verkäufe anfügen; „Ich habe für M luxussteuerpflichtige Reparaturen ausgeführt," Sie ersehen daraus, daß man beim Reichsfinanzministerium überall dort Erfolg hat. wo die Möglichkeit gegeben ist. nach dem Wortlaut des Gesetzes und sogar darüber hinaus Erleichte rungen eintreten zu lassen, daß diese Behörde berechtigte V iinschc erfüllt, wenn man in entsprechender Form, namentlich durch persönliche Fühlungnahme und unter entsprechender Be gründung an sie herantritt. Es ist aber unnütz, unerfüllbare V iinsche aufzustellen. Es hat keinen Zweck zu sagen: Das können wir nicht nach dem Wortlaut des Buchstabens tun. wir sind dazu nicht in der Lage, weil uns die Fähigkeit oder die Möglichkeit dazu fehlt. Das hat keinen Zweck; man kann nur. das. was der Buchstabe des Gesetzes verlangt, in eine mög lichst einfache und akzeptable Form zu bringen versuchen. •Solchen Wünschen wird nach meiner Erfahrung ausnahmslos Rechnung getragen. Einige andere Zweifelsfragen will ich nur kurz streifen, die inzwischen sämtlich zu unseren Gunsten und nach unseren Wünschen geregelt sind. So ist die Erteilung der Weiterver- äußerungs - Bescheinigungen eine sehr wichtige Frage für uns. Wie Sie wissen, wird diese immer nur für ein Kalenderjahr er leilt. Das ist scheinbar eine ziemlich große Härte, indem jedes Jahr ein neuer Antrag zu stellen ist; aber es bedeutet auch für unser Gewerbe eine Wohltat. Es ist auf diese V r eise möglich, unlautere Elemente jedes Jahr einer erneuten Prüfung zu unter ziehen. Da dadurch jeder Händler alljähflich verpflichtet ist, die sogenannte Luxussteuernummer neu zu beantragen, so haben die Fachverbände. — das ist in diesem Falle unser Zentralverband das Recht, gutachtlich gehört zu werden. "Wir wollen noch im Laufe dieses Herbstes an das Reichsfinanzministerium er neut den Antrag stellen, in allen Fällen der Neuerteilung von Lnxussteuer-Anerkennungen für das nächste Jahr die Fachver bände zu hören. Dies wird uns erleichtert durch den Ausbau unserer Aus kunftsstellen. Sie wissen alle, daß das Reichsfinanzministerium großen Wert darauf gelegt hat, daß für jedes Gewerbe bei jeder Handwerkskammer und jedem Umsatzsteueramt eine Aus kunft sstelle für Umsatzsteuerfragen vorhanden ist. Unser Zen- tralverband hat diese Auskunftsstellen in der Ihnen durch die Fachzeitschriften bekannten Weise ausgebaut. An jedem Olle einer Handwerkskammer, an jedem Orte eines Umsatzsteuer amtes ist ein sachverständiger Kollege benannt. Dieser muß i"n allen Zweifelsfällen gefragt werden; er hat die Interessen der Kollegen zu vertreten. Dadurch, daß dieses Netz eng gefaßt isl. haben wir den größten Vorteil erreicht, den ein Gewerbe über haupt in der Umsatzsteugrfage erlangen konnte. Es ist mir nicht bekannt, daß ein anderes Fach die gleiche Organisation hat; das Reichsfinanzministerium hat schriftlich und mündlich (hui Aufbau unserer Auskunftsstellen als vorbildlich anerkannt. Es ist außerdem eine Organisation seitens des Ministeriums selbst, im Gange, in Steuerfragen Vororte für die einzelnen Ge werbe zu schaffen. Es soll ein bestimmtes Umsatzsteueramt von Amts wegen als maßgebende Entscheidungsstelle in Zweifels fragen gelten. Bei den Verhandlungen haben wir erreicht, daß an Stelle eines aus mir nicht bekannten Gründen in Aussicht genommenen Umsatzsteueramtes Berlin gewählt wird. Außerdem haben wir bei diesen Verhandlungen erreicht, daß in den aller letzten Tagen sämtlichen Landes-Finanzämtern und Umsalz steuerämtern das Merkblatt des Zentralverbandes als offizielle Auslegung der Umsatzbesteuerung für die. Uhrmacher übersandt wurde. Das ist ein ganz kolossaler Erfolg, denn Sie können sich jetzt, auf dieses Merkblatt offiziell beziehen; das Reichsfinanz ministerium hat dieses Merkblatt nunmehr als maßgebend aner kannt. Aus Uhrmacherkreisen sind eine LTumenge Anfragen nach Halle und teilweise an mich selbst gerichtet worden, die alle in eingehender Arbeit, erledigt worden sind. Jeder Kollege, jeder Verein, jeder Verband, der in Halle oder in Berlin angefragt hat. hat eine Antwort erhalten, mit der er auch 'wirklich etwas on- fangen konnte. Es kommt bei solchen Auskünften nicht darauf an. einen Eiertanz mit Worten aufzuführen, sondern es soll wirk licher Rat mit Unterlagen erteilt werden, damit der betreffende Verband oder die betreffende Einzelperson auch tatsächlich einen Erfolg hat. Auch seitens anderer Verbände, namentlich seitens dos Grossistenverbandes sind Anfragen an mich gerichtet worden. In gemeinsamer Arbeit haben wir eine Klärung aller zweifel haften Fragen zu erreichen versucht. Ich buche es als einen ganz besonderen Erfolg, freundschaftliches Einvernehmen zwischen den verschiedenen Verbänden zu pflegen. Es muß ver mieden werden, daß das Reichsfinanzministerium über ein und dieselbe Frage von verschiedenen Verbänden befragt wird und dadurch doppelte Arbeit hat. Man verbittert, und vergrämt die Beamten, wenn sie dieselbe Materie innerhalb weniger Tage doppelt bearbeiten müssen; diese Beamten haben viel zu tun. vielleicht mehr, als mancher unter uns. Ich komme jetzt zu der Frage der Zukunft, die Sie ganz besonders interessieren wird. Sie haben aus Zeitungsnachrichten, aus den Äußerungen in Verbandsversammlungen, aus Zu schriften, die Sie erhalten haben, und aus Gesprächen mit Kollegen schon gehört, daß uns leider etwas bevorsteht, was wir alle sein- schwer tragen werden, nämlich eine Erhöhung der Um satzsteuer. Diese Erhöhung der allgemeinen Umsatzsteuer ist. meines Erachtens leider unvermeidbar. Die. Umsatz- und Luxussteuer zusammen haben dem Staat ganz enorme Summen eingebracht. Die Statistik ist darüber nicht ganz einheitlich, man spricht von 11 und mehr Milliarden. Das ist eine unge heure Summe, auf die der Staat nicht verzichten kann bei den Schulden, die wir an unsere ehemaligen Feinde abzutragen haben. Wir müssen uns daher mit der Tatsache leider abfiiulen. daß wir '•ine Erhöhung der allgemeinen Umsatzsteuer auf 3%. vielleicht auch nur auf 2'A% bekommen. Das wird uns schwer fallen; wir werden die Preise erhöhen müssen, da die Preise für alles er höht werden. Die Lebenshaltung wird sich verteuern, es wird ein allgemeiner Preiszuschlag kommen. Aber was hat es für einen Wert, wenn wir uns liier dagegen erklären, wenn wir eine Resolution fassen, die Umsatzsteuer dürfe nicht erhöht werden. Ich kann dazu nicht raten; wir können nur versuchen, im Ein vernehmen mit. unsern Spitzenverbänden eine möglichst, milde Er höhung zu erreichen. Trn Reichsrat. ist dieser Entwurf der Erhöhung der allge meinen Umsatzsteuer schon eingegangen, und es besteht kein Zweifel, daß er angenommen werden wird. Die Luxussteuer hat ja, in ihrer Ausführung außerordentlich große Schwierigkeiten gebracht, die kaum zu überwinden waren; manche Gewerbe stecken noch tief in den ersten Anfängen darüber, was sie eigent lich an Luxussteuer abzuführen haben. Die .Luxussteuer ist feindlich der Qualitätsarbeit, denn in Wahrheit wird nicht der Luxus besteuert, sondern tatsächlich nur die Qualitätserzeugnisse.
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