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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (24. August 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Irrtum und Arglist im Geschäftsverkehr
- Autor
- Röder, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- "Metallverarbeitende Handwerke" und Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- ArtikelOptimismus oder Pessimismus? 643
- ArtikelZeitrechnung, Zeitmessung, Zeitdienst 644
- ArtikelEtwas von Isolierstoffen 648
- ArtikelIrrtum und Arglist im Geschäftsverkehr 650
- Artikel"Metallverarbeitende Handwerke" und Uhrmacher 651
- ArtikelSprechsaal 652
- ArtikelVermischtes 653
- ArtikelUnterhaltung 655
- ArtikelHandels-Nachrichten 656
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 659
- ArtikelBriefkasten 660
- ArtikelPatent-Nachrichten 660
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 660
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
- BandBand 53.1929 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 35 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 651 kann der Lieferant in dem einfachen Verschweigen der Ver mögenslage des nicht kapitalkräftigen Bestellers beim Ver tragsabschluß eine Täuschungshandlung im Sinne des § 123 B.G.B. (Arglist) nicht erblicken (Bolze, Bd. 13, Nr. 287). Oft kommt es vor, daß der Reisende über die Güte der Waren usw. mehr behauptet, als er verantworten kann. Dies ge schieht in dem Bestreben, unter allen Umständen einen Ab schluß zustande zu bringen. Es handelt sich hier um unver bindliche Redensarten. Eine solche Redensart ist es auch, wenn ein Verkäufer sagt, er verdiene fast gar nichts an der Ware (Reichsgericht in LZ., 1909, 230). Auch die Behaup tung des Reisevertreters, daß eine Konkurrenz bezüglich des empfohlenen Handelsartikels ausgeschlossen sei, ist eine bloße Anpreisung. Das gleiche gilt von der Behauptung, daß gleichartige Artikel anderer Firmen minderwertig, daher nicht konkurrenzfähig seien. Eine solche Äußerung berech tigt den Käufer zur Anfechtung namentlich dann nicht, wenn er als Fachmann die Tragweite der fraglichen Äußerung zu beurteilen in der Lage ist (Oberlandesgericht Colmar im „Recht", 1907, 696). Handelt der Reisevertreter oder ein anderer Bevoll mächtigter arglistig, so ist der Vollmachtgeber in gleicher Weise verantwortlich, als wenn er die Täuschung selbst ver übt hätte (Reichsgericht im „Recht", 1910, Nr. 4). Ist die Bestellung durch Betrug des Reisenden usw. erschlichen, so greift die Anfechtung des Bestellers gegen den Geschäfts herrn sogar dann durch, wenn letzterer von dem Betrüge keine Kenntnis hatte (Oberlandesgericht Stuttgart im „Recht", 1910, Nr. 482). Der Verkäufer haftet auch für die Arglist seines Personals (Entsch. der Oberlandesgerichte, Bd. 16, S. 127). Ungefragt braucht ein Geschäftsmann keine Auskunft zu geben. Wie bereits vom Reichsgericht mehrfach ausge sprochen wurde, braucht der Kredit begehrende Käufer dem Verkäufer keineswegs über alle Verhältnisse, die für die Ent schließung des letzteren maßgebend sein können, ungefragt Auskunft erteilen; er muß aber jedenfalls diejenigen Mit teilungen machen, welche der Gegenkontrahent unter den gegebenen Umständen nach der Verkehrsauffassung erwar ten darf (Reichsgericht im „Recht“, 1911, Nr, 1263). OOOOOOOOOOOOOO0OOOOOOOOOOOOOOOOOOO0OOOOOOOOOOOOOOOOOGOOOOOOOOQOOOOOOOQOOOOGOOOOOOOOOOO „Metallverarbeitende Handwerke" und Uhrmacher Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede, Optiker und Graveure werden von Handwerkskammern, vom Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag und auch von anderen Stellen häufig unter dem Sammelbegriff „metallverarbeiten de Handwerke" aufgeführt. Für den Nichtfachmann liegt der Gedanke natürlich nahe, bei der an solchen Stellen not wendigen Zusammenfassung in große Gruppen eine solche Einteilung vorzunehmen, denn in der Tat wird ja in den ge nannten Gewerben Metall verarbeitet. Und doch wird diese Einteilung dem heutigen Stand der Dinge nicht gerecht, denn es kann hierbei nicht , berücksichtigt werden, daß die Metallverarbeitung nach Quantität der verarbeiteten Materialmengen und nach der Zahl der beschäftigten Ar beiter gegenüber den übrigen metallverarbeitenden Gewer ben eine so außerordentlich geringe Rolle spielt, daß eine Berücksichtigung der Interessen dieser Gewerbe in der großen Gruppe niemals erfolgen kann. Was bei einer solchen Einteilung herauskommt, zeigt wieder einmal der Bericht des Kammertages über die wirtschaftliche Lage des Handwerks im Monat Juli 1929 in Heft 16 des Deutschen Handwerks blattes, worin es unter „metallverarbeitendem Handwerk” heißt: „Das Uhrmacher- und Juwelierhandwerk hat auch durch den einsetzenden Fremdenverkehr keine wesentliche Belebung erfahren. Das Uhrmacherhandwerk klagt vielfach über starke Konkurrenz durch Schweizer Uhrenfabriken. Im Gold- und Silberschmiedehandwerk ist von einer saison mäßigen Belebung nichts zu verspüren. Das fremde Publi kum kauft nur billigste Fabrikware. Die wirtschaftliche Lage ist somit weiterhin unverändert schlecht. Auch im Fein mechaniker- und Optikerhandwerk war der Geschäftsgang in diesem Monat recht flau." Wie wenig die Bearbeiter des Berichtes in die Materie eindringen konnten, geht aus dem Satz hervor, „das Uhr macherhandwerk klage vielfach über starke Konkurrenz durch Schweizer Uhrenfabriken". Das ist eine ganz neue Entdeckung, die im Uhrmachergewerbe selbst bisher noch niemand gemacht hat. Vielleicht ist der Satz auf irgendeine Angabe von Remontagewerkstätten zurückzuführen, die bei irgendeiner Handwerkskammer als Handwerksbetrieb lau fen, und die man dann gern aufgegriffen hat, um überhaupt etwas zu sagen. Nun sind Remontagewerkstätten gewiß auch volkswirtschaftlich wichtige Betriebe, aber doch immer noch nicht gleichzusetzen mit dem Uhrmacherhandwerk, denn es kommt ja hier nicht das Uhrmachergewerbe in seiner Gesamtheit, also einschließlich Fabrikation und Groß handel, sondern nur als Einzelhandel und Reparaturbetrieb in Frage. Es ist schade um die Zeit, die auf die Abfassung solcher Berichte wie des erwähnten im Deutschen Hand werksblatt verwendet wird, da praktisch nichts damit anzu fangen ist, und da sie bei solchen Irrtümern noch nicht ein mal dazu dienen können, das Gesamtbild der Lage des Hand werks zu ergänzen. Vielleicht ist es deshalb doch angezeigt, daß die in Frage kommenden Stellen, insbesondere also die Handwerks kammern und der Kammertag, einmal Erwägungen darüber anstellen, ob es nicht doch notwendig ist, für solche Hand werke, wie die hier erwähnten, bei denen neben dem Re paratur- und Anfertigungsbetrieb in erheblichem Maße reiner Handel getrieben wird, dessen Umfang zum Teil viel leicht den Reparaturbetrieb nicht unwesentlich übertrifft, eine besondere Gruppe zu schaffen. Es gibt sicherlich noch weitere Gewerbezweige, bei denen die Verhältnisse ähnlich liegen, und die dann vielleicht ebenfalls dieser Gruppe an geschlossen werden könnten, wenn es der Natur des Ge werbes nach nicht aus anderen Gründen unmöglich sein sollte. Sollte die Schaffung einer solchen Gruppe und ihre entsprechende Bearbeitung aber nicht möglich sein, dann wäre die Einreihung der hier bgzeichneten Gewerbe unter „Sonstige Handwerke" immer noch vorzuziehen. Der Zentralverband der Deutschen Uhrmacher kommt zu dem gleichen Ergebnis in anderem Zusammenhänge und zwar anläßlich der für den Herbst bevorstehenden Hand werkskammerwahlen. Es sind Wahlordnungen vorgesehen, bei denen die genannten Gewerbe auch wieder unter „Me tallverarbeitende Gewerbe" eingereiht sind, und dann kann mit ziemlicher Sicherheit darauf gerechnet werden, daß eine Vertretung in den Handwerkskammern nicht zustande kommt, weil in der Gruppe, wie bereits betont, andere Ge werbe nach Material — Quantität und Personenzahl ganz er heblich überwiegen. Es kann deshalb nur dringend emp fohlen werden, die vom Zentralverband geplanten Schritte wegen einer anderen Gruppeneinteilung zu unterstützen. Die Bedeutung dieser Frage für unser Gewerbe darf nicht unterschätzt werden, denn es gibt außerordentlich viele auch für unser Gewerbe wichtige Fragen, in denen die Handwerkskammern zuständig sind, oder doch einen wesent lichen Einfluß haben. Es ist deshalb nicht gleichgiltig, ob dort eine direkte Vertretung vorhanden ist oder nicht.
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