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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (31. August 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mietverträge mit Eigentumserwerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- ArtikelMietverträge mit Eigentumserwerb 661
- ArtikelDie Shortt-Uhren mit freiem Pendel 663
- ArtikelNeue elektrische Uhren 665
- ArtikelSprechsaal 668
- ArtikelVermischtes 669
- ArtikelUnterhaltung 670
- ArtikelHandels-Nachrichten 671
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 672
- ArtikelBriefkasten 674
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 674
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
- BandBand 53.1929 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Bezugspreis Ar Deutschland bei offener Zustellung monatlich 1,75 RM, unter Streifband 2,10 RM Für das Ausland unter Streifband, soweit keine Portoermähigungen bestehen, Jahres' bczugsprels 25,— RM ln Landeswährung $ U. S. A. $, 30 Schweizer Franken usw.). Die Zeitung erscheint an Jedem Sonnabend, Briefanschrift: Deutsche Uhrmacher- Zeitung, Berlin C 2, Breite Strahe 8-9. yfierttr ^S'msrr VSchü/tz Henltin CiaVilti Huy9«i\j t»TzHarr< rtsrrvson TVi MuAqt F itrtboui 1 kino\& kLlnqutt IlllUIH Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,27 RM, für Stellen - Angebote und -Gesuche 0,17 RM Die ganze Seite wird mit 255,- RM be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sich aus: GrundpreisXMultiplikator 1,7 RM). P o s t s c h e c k - K o n t o Berlin 2 5 81 Telegramm-Adresse: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: El Berolina 5641 U hce a- ( Edelmetall- und Sdimiickiraceu-Mac kt Nr. 36, Jahrgang 53 Verlag: Deutsche Verlagswerke Strauß, Vetter a Co., Berlin C 2 31. August 1929 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten ♦ Nachdruck verboten Mietverträge mit Eigentumserwerb Der Verkauf gegen Barzahlung stellt im Handel das Ideal dar. Nur schade, daß dieses wie jedes andere Ideal auch in unserer unvollkommenen Welt, wenn überhaupt, dann nur äußerst schwer und selten verwirklicht werden kann. Kreditverkäufe lassen sich, wie in vielen -anderen Gewerbezweigen so auch im Uhrmacher- und Juwelier gewerbe, wie die Erfahrung eindringlich genug gezeigt hat, nicht vermeiden, da sie, mit gebührender Vorsicht abge schlossen, jedenfalls noch besser sind als der Verzicht auf alle Umsätze dieser Art und der Leerlauf des Apparates. Kreditverkäufe haben sich in allen Kulturländern gerade in der Nachkriegszeit immer mehr durchgesetzt. Bekannt ist es ja, daß auch auf diesem Gebiete das reiche Amerika an der Spitze steht. Ganz kurzsichtig wäre es, wenn die Uhr macher und Juweliere sich dieser mächtigen Strömung ent gegensetzen wollten. Es ist auch kein Geheimnis, daß die Fachgenossen in ihrer weit überwiegenden Zahl durchaus nicht unter allen Umständen Kreditverkäufe ablehnen, wenigstens nicht in der Praxis, die ja allein entscheidet; Ausnahmen bestätigen hier, wie überall, die Regel. Mit den Kreditverkäufen als solchen ist vom Uhr macher- und Juweliergewerbe in seiner Gesamtheit bis auf absehbare Zeit als mit einer unvermeidlichen Tatsache zu rechnen. Es kommt daher nur noch darauf an, die Kredit verkäufe so vorsichtig und geschickt zu handhaben, daß sie dem Gewerbe Nutzen und nicht Schaden bringen. Daß eine kritik-, system- und hemmungslose Borge rei, wie sie leider, besonders in Kleinbetrieben, allzu oft noch vorkommt, verfehlt und gefährlich ist, versteht sich von selbst. Andererseits darf das System im Uhrmacher und Juweliergewerbe auch nicht soweit getrieben werden, daß sich die Fachgeschäfte zu ausgesprochenen „Abzah lungsgeschäften entwickeln. Derartige Betriebe können auf jeden Fall, wie die Dinge in Deutschland vor läufig noch liegen, nur in seltenen Ausnahmefällen einge richtet werden und ausnahmslos auch nur dann, wenn eine sehr tiefgreifende Umstellung erfolgt, die lediglich einer ganz geringfügigen Zahl von Unternehmungen möglich ist. Grundsätzlich wird das deutsche Uhrmacher- und Juwelier gewerbe nach Möglichkeit weiterhin Barverkäufe anstreben müssen. Daneben aber gilt es, Kreditverkäufe, bei denen das Risiko soweit als möglich ausgeschaltet ist, zu tätigen. Bereits in Nr. 46 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung vom 14. November 1925 wurden ausführliche Ratschläge nach der Richtung hin gegeben, Teilzahlungsverkäufe unter Verwendung eines von uns herausgegebenen und im Jahre darauf von der Reichstagung der deutschen Uhr macher in Köln ausdrücklich gutgeheißenen Formulars ab zuschließen. Diese Teilzahlungsverträge haben in den" Fach kreisen lebhaften Anklang gefunden und sich auch gut be währt. In den letzten Jahren sind ferner Teilzahlungsverkäufe, die unter der Flagge der Vermietung von Uhren segelten, immer stärker in die Erscheinung getreten. Da hierbei das Eigentum an den vermieteten Uhren auf die Mieter übergeht, sobald die einzelnen Mietbeträge eine be stimmte Höhe erreicht haben, so handelt es sich im Grunde um nichts anderes als um Teilzahlungsgeschäfte, bei denen sich ja auch der Verkäufer das Eigentum bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller etwaigen Nebenforde rungen vorbehält und die gelieferten Waren vor voller Be zahlung des Kaufpreises ohne Zustimmung des Verkäufers an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden dürfen. Mietverträge werden bei gewissen Käuferkreisen einen Vor teil bedeuten, indem sie die Kunden leichter zum Abschluß bewegen; der Vorteil ist jedenfalls mehr werbetechnischer als tatsächlicher Natur. Mehrere Uhrmacher-Organisationen hatten bereits vor einiger Zeit für ihre Mitglieder, um sie beim Abschluß der artiger Verträge nach Möglichkeit vor Schädigungen zu be wahren, ein Formular für Mietverträge mit Eigentumserwerb — Verträge ohne Eigentums erwerb sind bekanntlich nur bei elektrischen Uhren üblich und versprechen auch nur bei diesen Erfolg — geschaffen. Der nachdrückliche Hinweis des rührigen Obermeisters der Uhrmacher-Zwangsinnung Bremen, W. Bierhenke, auf der
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