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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 36 (31. August 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mietverträge mit Eigentumserwerb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- ArtikelMietverträge mit Eigentumserwerb 661
- ArtikelDie Shortt-Uhren mit freiem Pendel 663
- ArtikelNeue elektrische Uhren 665
- ArtikelSprechsaal 668
- ArtikelVermischtes 669
- ArtikelUnterhaltung 670
- ArtikelHandels-Nachrichten 671
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 672
- ArtikelBriefkasten 674
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 674
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
- BandBand 53.1929 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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662 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 36 V. Für den Vermieter Urschrift mit Eigentumserwerb Vermieter: Name oder Firma, Ort und Straße der gewerblichen Nieder lassung: Mieter: Name: Beruf: Wohnsitz: Straße und Hausnummer: Geburtstag: Wochen — Monaten ab 1. Der Vermieter vermietet an den Mieter für die Dauer von 19 eine 2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Uhr während der Mietzeit zu gewähren. 3. Unbeschadet der dem Mieter für die vermietete Uhr eingeräumten Garantie ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Uhr während der Mietzeit in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustand zu erhalten oder etwaige Mängel zu vertreten. 4. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete in Höhe von RM. wöchentlich — monatlich — im voraus zu entrichten und zwar erstmalig am 19 Die Zahlungen haben in der gewerblichen Niederlassung des Vermieters zu erfolgen. 5. Der Vermieter ist berechtigt, während der Mietzeit die Uhr zu besichtigen. Mit der Vornahme etwaiger Reparaturen darf nur der Vermieter beauftragt werden. 6. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn a) die Aufgabe seiner jetzigen Wohnung bevorsteht, b) die Uhr anderweit untergebracht werden soll, c) die Uhr gepfändet worden oder eine sonstige Beeinträchtigung ihrer Eigentums- oder Besitzverhältnisse eingetreten ist. 7. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter a) für einen Termin mit der Zahlung der Miete länger als zwei Wochen im Rückstände ist, b) in sonstiger Weise die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrage schuldhaft verletzt hat. 8. Im Falle der Beendigung des Mietverhältnisses vor Eintritt des Eigentumserwerbes nach Ziff. 10 hat der Mieter dem Vermieter für die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen sowie für solche Beschädigungen der Uhr Ersatz zu leisten, die durch ein Ver schulden des Mieters oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind. Für die Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung der Uhr ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung der Uhr Rücksicht zu nehmen ist. Soweit die von dem Mieter bereits gezahlte Miete die hiernach begründeten Forderungen des Vermieters übersteigt, ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mehrbetrag dem Mieter zurückzugewähren, und zwar Zug um Zug gegen Herausgabe der Uhr. 9. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. 10. Der Mieter erwirbt das Eigentum an der Uhr, wenn Mieten in Höhe von insgesamt RM. gezahlt worden sind. Das Mietverhältnis endigt, wenn dieser Eigentumserwerb eingetreten ist. 11. Die Wirkung dieses Vertrages tritt erst ein, wenn der Vermieter ihn dem Mieter schriftlich bestätigt. Geht dem Mieter die Be stätigung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu, so gilt der Vertrag als rückgängig gemacht. 12. Als Gesamtgläubiger und -Schuldner tritt neben dem Mieter in diesen Vertrag ein: Name: Beruf: Wohnsitz: Straße und Hausnummer: Geburtstag: 13. D mitunterzeichnete erteilt als — gesetzlicher Vertreter — Ehemann — dem Mieter — seiner Ehefrau — zu den von ih abgegebenen Erklärungen — seine — ihre Einwilligung. 14. Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrage entstehenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Vermieters. 19 (Unterschrift des Mieters* (Unterschrift der in Ziff. 12 genannten Person) (Unterschrift des Vermieters) (Unterschrift der in Ziff. 13 genannten Person) Zur Beachtung. Nichtzutreffendes ist deutlich zu durchstreichen. Falls der Vertrag sofort in Wirkung treten —■———————— soll, ist der Text unter Ziffer 11 zu durchstreichen. Der Text unter Ziffer 12 und 13 ist zu darchstreichen, wenn nicht entsprechende Personen am Vertrag beteiligt sind.
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