Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 53.1929
- Erscheinungsdatum
- 1929
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192901006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19290100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19290100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (30. November 1929)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 53.1929 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1929) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1929) 21
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1929) 37
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1929) 57
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1929) 75
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1929) 93
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1929) 115
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1929) 133
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1929) 155
- AusgabeNr. 10 (2. März 1929) 175
- AusgabeNr. 11 (9. März 1929) 191
- AusgabeNr. 12 (16. März 1929) 209
- AusgabeNr. 13 (23. März 1929) 231
- AusgabeNr. 14 (30. März 1929) 247
- AusgabeNr. 15 (6. April 1929) 265
- AusgabeNr. 16 (13. April 1929) 285
- AusgabeNr. 17 (20. April 1929) 301
- AusgabeNr. 18 (27. April 1929) 321
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1929) 339
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1929) 359
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1929) 375
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1929) 391
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1929) 409
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1929) 425
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1929) 443
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1929) 469
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1929) 489
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1929) 515
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1929) 531
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1929) 549
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1929) 567
- AusgabeNr. 32 (3. August 1929) 585
- AusgabeNr. 33 (10. August 1929) 605
- AusgabeNr. 34 (17. August 1929) 623
- AusgabeNr. 35 (24. August 1929) 643
- AusgabeNr. 36 (31. August 1929) 661
- AusgabeNr. 37 (7. September 1929) 675
- AusgabeNr. 38 (14. September 1929) 693
- AusgabeNr. 39 (21. September 1929) 711
- AusgabeNr. 40 (28. September 1929) 731
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1929) 749
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1929) 771
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1929) 789
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1929) 807
- AusgabeNr. 45 (2. November 1929) 823
- AusgabeNr. 46 (9. November 1929) 841
- AusgabeNr. 47 (16. November 1929) 861
- AusgabeNr. 48 (23. November 1929) 879
- AusgabeNr. 49 (30. November 1929) 897
- ArtikelWeihnachtsgeschäft und Reklame 897
- ArtikelDie Entstehung einer neuzeitlichen städtischen Uhrenanlage 902
- ArtikelAus der Werkstatt 903
- ArtikelWie zieht man sich für den Laden an? (Schluß zu Seite 830) 904
- ArtikelSonne, Mond und Sterne in der Westentasche 906
- ArtikelSprechsaal 907
- ArtikelVermischtes 908
- ArtikelUnterhaltung 910
- ArtikelHandels-Nachrichten 910
- ArtikelMeister-Vereinigungen 912
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 913
- ArtikelVersch. Vereinigungen 914
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 914
- ArtikelBriefkasten 915
- ArtikelPatent-Nachrichten 915
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 916
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1929) 917
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1929) 937
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1929) 959
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908 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 49 ge Gehilfen gibt. Ich selbst kenne die Qualitäten der Gehilfen sehr genau und will ihnen durchaus nichts Gutes nachreden, wo nichts Gutes vorhanden ist, aber es ist doch alleinige Schuld der Meister, wenn so ein Mensch die Bezeichnung „Gehilfe“ bekommt. Es braucht keine Gehilfen für große und kleine, für „feine" und „un feine" Geschäfte zu geben. Ein Gehilfe mit einer klaren Prüfungs zensur muß für alle Geschäfte den gleichen Wert haben. Die Zen sur „genügend" muß dann aber auch für alle Geschäfte „genü gende" Leistungen decken; wenn nicht, so ist eine Ausbildung „un genügend", also schlecht, und, was noch schlimmer ist, seine Prü fung war auch „ungenügend", also schlecht. Hier hilft nur eines: Jeder Meister, der einen Gehilfen mit ungenügender Leistung, also nicht dem Lehrbrief und der Prüfungszensur entsprechend, be kommt, sollte unbedingt den Lehrmeister und die hohe Prüfungs kommission auf Schadensersatz und Bestrafung verklagen, nicht aber dem Gehilfen die alleinige Schuld zuschieben, denn er ist doch nur das Opfer dieser Männer, die über seine Ausbildung zu wachen hatten. Sie haben ihm die Jahre seiner Lehrzeit genom men, denn wenn er wirklich für den Beruf nicht geeignet war, so mußten sie ihn daraus entfernen, damit er seine paar Lebensjahre in einer anderen, seinen Fähigkeiten entsprechenden Beschäftigung verbringen konnte, denn kein Mensch kann ergebnislos Lehrjahre, wichtigste Lebensjahre verpulvern. Es ist leider Tatsache, daß die Meister, welche die höchsten Ansprüche an Gehilfen stellen, sich um die Lehrlingsausbildung fast gar nicht kümmern, vielmehr diese Arbeit den kleinen Uhr machern überlassen. Das geht nicht! Gerade sie sollten sich sehr ernsthaft um dieses Problem bekümmern. Die Lehrlingshaltung liegt zum größten Teile in den Händen der kleinen und auch der eben selbständig gewordenen Meister, und meistens werden auch die Prüfungsämter von den gleichen Personen verwaltet. Der An trieb zur Lehrlingshaltung liegt — Ausnahmen bestätigen die Re gel! — nicht in der Sorge um das Ansehen unseres Berufes und um die Erzielung der höchsten Leistungsfähigkeit unseres Nach wuchses, sondern im Geldverdienen, um ein billiges Schusterpferd zu haben. Oder ist es etwa ideal, einen Menschen für einen Be ruf auszubilden und mit dem Tage der Beendigung der Lehre diesen Menschen, der keine Stellung finden konnte, einfach auf die Straße zu setzen, statt ihn noch weiter zu beschäftigen und ihm seinen Lohn zu zahlen? Aber nein, das kostet ja Geld, und Geld will man doch nicht ausgeben. Den Beweis für diesen Fall kann ich erbringen. Jetzt läuft der junge Mann schon über ein halbes Jahr stellenlos herum; er wird nun auch wohl keine Stel lung mehr bekommen, und das Proletariat ist um einen Menschen reicher. Würden die Lehrlinge aus Idealismus gehalten, so wäre es auch nicht möglich, daß es Meister ohne Gehilfen gibt, die drei, manchmal auch vier Lehrlinge halten und dabei die meiste Zeit nicht im Geschäfte anwesend sind. Was sollen diese jungen Men schen da lernen? Wem es Ernst ist mit der Ausbildung des Nach wuchses, der hat an einem jungen Menschen vollauf seine Arbeit, womit allein schon bewiesen ist, daß eine gleichzeitige Ausbildung mehrerer Lehrlinge nur selten gute Erfolge hat. Wie ist es nun mit der technischen Ausrüstung der Lehrlinge haltenden Werkstätten bestellt? Nach meinen eigenen Erfahrungen manchmal schlechter als primitiv, weil die zur Erzielung guter Ar beiten erforderlichen Maschinen und Apparate nicht vorhanden sind. Man sehe doch nur einmal den Drehstuhlkasten der Gehilfen durch; dann wird man häufig finden, daß die jungen Leute viele der zu rationeller Arbeit erforderlichen Gegenstände nicht einmal dem Namen nach kennen, geschweige denn besitzen oder mit ihnen arbeiten können. Dazu sind die Arbeitsmethoden noch sehr alt vaterisch, eine weitere Ursache dafür, daß dem jungen Menschen das Fortkommen erschwert wird. Daß man Zeugnisse unter einem halben Jahre, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht gelten lassen will, ist ungerecht. Da durch nimmt man praktisch den Gehilfen doch das Recht der vier zehntägigen Kündigung und liefert sie der Willkür rücksichtsloser Meister (auch solche gibt es, ebenso viele wie leistungsschwache Ge hilfen) aus, denn der Gehilfe darf ja nicht fort, bevor er seine sechs Monate abgesessen hat, während der Meister die Gehilfen schon nach vierzehn Tagen oder noch weniger wieder entläßt, wenn er es so für richtig hält. Daß wir Uhrmacher noch rückständig sind, beweist das Fehlen einer Berufsgenossenschaft, die pflichtgemäß in kurzen Zwischen zeiten die Arbeitsräume und Arbeitsverhältnisse zu prüfen und die Beseitigung aller Mißstände zu veranlassen hat. Dann könnte es wohl nicht Vorkommen, wie es mir ergangen ist (den Beweis dafür kann ich erbringen), daß der Gehilfe oben unter dem Dach im fünften Stock im Erkerzimmer arbeiten muß, in dem es im Winter nicht vor Mittag annehmbar warm wird, was jedoch dem Meister nichts ausmacht, aus seiner warmen Wohnung mit warmen Händen nach oben zu kommen und sich zu wundern, daß man nicht arbeiten kann. In einer anderen Stellung diente als Werk statt ein über dem Laden gelegener, nur mittels einer Leiter er reichbarer Verschlag mit so niedrigen Fenstern, daß drei Viertel der Scheibe unter dem Werktisch und nur ein Viertel über dem Werktische Licht gab. Hier war es auch, wo ein Lehrling vier zehn Tage vor seiner Gehilfenprüfung noch keine Taschenuhr re pariert hatte. In einem anderen Geschäfte hatte die Werkstatt überhaupt kein Fenster und keine Ventilation, sondern nur ein blindes Oberlicht, das nicht einmal wasserdicht war. Ich will je doch nicht verschweigen, daß ich auch sehr gute Arbeitsverhält nisse gefunden habe und zwar immer bei solchen Inhabern, die sich in großzügiger Weise von den vielen rückständigen Uhr macher-Kleinlichkeiten freigemacht hatten. Wenn ich hier mit solchem Nachdruck zu der Gehilfenfrage Stellung genommen habe, so geschah es lediglich aus der Über zeugung heraus, daß wir um keinen Schritt weiterkommen, wenn wir die Schuld an den nicht zu leugnenden Mißständen einseitig den Gehilfen zuschieben, statt das Übel von der Wurzel aus zu kurieren. Nur wenn peinlichste Ordnung im Lehrlings- und Prü fungswesen geschaffen wird, die wir meiner festen Überzeugung nach noch nicht haben, steht zu hoffen, dann aber mit Sicherheit, daß die Verhältnisse sich bessern werden. Erich Koch. Zusammenschluß in der deutschen Großuhrenindustrie Mit dem Zusammenschluß müßte eine wohldurchdachte Ratio nalisierung einhergehen. Würden die jetzigen Großbetriebe fort fahren, die Anfertigung von Drei-Mark-Uhren stufenweise bis hin auf zur Hausuhr fortzusetzen, so wäre dies das Gegenteil einer Rationalisierung, und die erhoffte Auswirkung auf ein günstigeres Ergebnis müßte ausbleiben. Eine fabrikationstechnische Umstellung liegt auch im Interesse der deutschen Grossisten, falls deren Fortbestand im neuen Ge bilde überhaupt noch in Frage kommt, und nicht zuletzt im Inter esse der deutschen Uhrmacherschaft; beide können keinen Wert auf einen nur lavierenden Weiterbestand ihrer Lieferfabriken legen; diese sollen im Gegenteil nach innen und außen kraftvoll ihr Dasein bekunden, was noch nie so nötig war wie heute. Für die deutschen Grossisten kommt es heute darauf an, ob der Wirtschaftsverband nach der Umstellung und nach Erreichung größerer Macht den Stand der deutschen Grossisten ausschalten will; sollte diese Absicht bestehen, so möge der Wirtschaftsver band offen sagen, wo die Reise hingeht, denn die deutschen Uhrengrossisten haben, nachdem sie nicht zum Nachteile der Fabriken jahrzehntelang die Uhrmacherschaft betreuten, ein An recht darauf, zu wissen, was man mit ihnen vor hat, sie haben ihre Daseinsberechtigung selbst in schwierigen Zeiten voll be wiesen. Solange die Fabriken nur mit Grossisten arbeiteten, wur den immer noch reichlich bemessene Ausschüttungen vorgenom men; man konnte die Betriebe vergrößern, denn die bei den Grossisten erlittenen Einbußen waren, wenigstens im Inlande, von keiner Bedeutung. Es kommt jetzt darauf an, welche Einstellung der Wirtschafts verband den Grossisten gegenüber einnimmt, ob er denselben ihre frühere Stellung wieder einräumt, ob er auf ihre fernere Mitarbeit verzichtet, oder ob er versuchen wird, ihr Dasein durch weiteren Ausbau des kostspieligen Filialsystems langsam, aber sicher ab zudrosseln. Es wird um Stellungnahme des Wirtschaftsverbandes gebeten. Ein Grossist. Vermischtes Die Schmuckwerbewoche in Köln Die Vertreter der Kölner Organisation, Kerp, Weithoff und Worringen, haben mit den anderen Kollegen ihrer Vereinigungen für die Vorbereitung der Werbewoche eine große Einzelarbeit ge leistet. Dafür steht die Werbewoche aber jetzt auch geschlossen als einheitliche Aktion des gesamten fachlich organisierten Schmuck gewerbes da. Seit Freitag, dem 22. November, fahren die Straßen bahnen mit dem großen Werbeplakat, alle Litfaßsäulen tragen die Plakate. Die Zeitungen brachten Anzeigen und Hinweise; Artikel und Sammelinserate in Sonderbeilagen folgen in den nächsten Tagen; in den drei größten Kinos laufen Diapositive für die Schmuckwerbewoche; in allen Schaufenstern sieht man die von der Kölner Werkschule entworfenen Plakate der Veranstaltung. Zum Schaufensterwettbewerb haben sich 83 Uhrmacher und 10 Juweliere gemeldet. Das Preisgericht, bestehend aus Prof. Holl-Schwäbisch- Gmünd, Krall-Elberfeld, Zaun-Aachen, von Korff-Gelsenkirchen*
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