Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 57.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193300006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19330000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 47 (18. November 1933)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 57.1933 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1933) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1933) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1933) 29
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1933) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1933) 53
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1933) 67
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1933) 77
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1933) 85
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1933) 97
- AusgabeNr. 10 (4. März 1933) 109
- AusgabeNr. 11 (11. März 1933) 121
- AusgabeNr. 12 (18. März 1933) 135
- AusgabeNr. 13 (25. März 1933) 151
- AusgabeNr. 14 (1. April 1933) 165
- AusgabeNr. 15 (8. April 1933) 179
- AusgabeNr. 16 (15. April 1933) 191
- AusgabeNr. 17 (22. April 1933) 205
- AusgabeNr. 18 (29. April 1933) 219
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1933) 225
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1933) 239
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1933) 253
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1933) 267
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1933) 283
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1933) 297
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1933) 313
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1933) 325
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1933) 337
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1933) 353
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1933) 369
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1933) 381
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1933) 395
- AusgabeNr. 32 (5. August 1933) 407
- AusgabeNr. 33 (12. August 1933) 417
- AusgabeNr. 34 (19. August 1933) 431
- AusgabeNr. 35 (26. August 1933) 443
- AusgabeNr. 36 (2. September 1933) 455
- AusgabeNr. 37 (9. September 1933) 469
- AusgabeNr. 38 (16. September 1933) 483
- AusgabeNr. 39 (23. September 1933) 499
- AusgabeNr. 40 (30. September 1933) 513
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1933) 527
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1933) 537
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1933) 551
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1933) 561
- AusgabeNr. 45 (4. November 1933) 573
- AusgabeNr. 46 (11. November 1933) 583
- AusgabeNr. 47 (18. November 1933) 599
- ArtikelNach dem 12. November - auf zur Arbeit! 599
- ArtikelDie Frau als Käuferin im Schmuckgeschäft 600
- ArtikelDer Gehilfe, der Lehrling und die Optik 601
- ArtikelFachliche Richtlinien für den Einkauf von Kleinuhren (Schluß zu ... 602
- ArtikelDie Werktischarbeit des Uhrmachers in englischer Darstellung 604
- ArtikelAus der Werkstatt 605
- ArtikelSprechsaal 606
- ArtikelVermischtes 607
- ArtikelHandels-Nachrichten 607
- ArtikelMeister-Vereinigungen 609
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 611
- ArtikelVersch. Vereinigungen 611
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 612
- ArtikelBriefkasten 612
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der deutschen Uhrmacher ... 612
- AusgabeNr. 48 (25. November 1933) 613
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1933) 627
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1933) 639
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1933) 651
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1933) 663
- BandBand 57.1933 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 47 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 607 Vermischtes | 1 Unlauterer Wettbewerb unter dem Deckmantel nationaler Gesinnung. Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin gibt in ihren Mitteilungen vom 10. November 1933 folgendes bekannt: In den letzten Tagen mehren sich die Fälle, in denen einzelne Firmen in öffentlichen Anzeigen usw. durch den Hinweis darauf für ihr Unternehmen Reklame zu machen versuchen, daß sie für das Winterhilfswerk bestimmte Beträge oder einen Teil des von ihnen erzielten Umsatzes zur Verfügung stellen. Das gesetzliche Einigungsamt in Sachen des unlauteren Wettbewerbs bei der Industrie- und Handelskammer für Ost- und Westpreußen in Königsberg i, Pr. steht auf dem Stand punkt, daß ein solches Verhalten den Grundsätzen kaufmännischer Moral und den guten Sitten im Geschäftsleben aufs schärfste widerspricht. Es ist heute für jeden Gewerbetreibenden selbst verständliche Ehrenpflicht, daß er bemüht ist, für das VGnterhilfs- werk der nationalen Regierung beizusteuern, soweit es in seinen Kräften steht. Unzulässig ist es daher, wenn eine einzelne Firma auf die von ihr geleisteten Spenden noch ausdrücklich aufmerk sam macht und hierdurch Kunden anzulocken versucht. Gegen derartige schwerwiegende Verstöße gegen den kaufmännischen Anstand, die dem Grundsatz „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" aufs schärfste zuwiderlaufen, wird das gesetzliche Einigungsamt unverzüglich und mit allen Mitteln rücksichtslos Vorgehen. Keine Gnadenerweise bei Nichtabiührung von Sozialversiche rungsbeiträgen durch die Arbeitgeber. Ein großer Teil der Arbeit geber ist noch immer mit der Abführung der von den Arbeit nehmern einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge im Rückstand. Seitens des Reichsverbandes der Innungskrankenkassen war nun in einer Eingabe vom 15. August 1933 an den Reichsarbeits minister die Befürchtung ausgesprochen worden, daß auch die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen unter die Ver fügung des preußischen Justizministers vom 2. August 1933 bezw. den Erlaß des preußischen Ministerpräsidenten vom 28. Juli 1933 fallen könnte, und hierdurch die säumigen Arbeitgeber ihrer Strafe entzogen würden. In den fraglichen Verfügungen wird nämlich gesagt, daß Strafsachen wegen Straftaten, die in der Zeit vom 1. Dezember 1932 bis zum 15. Juli 1933 begangen worden sind, niedergeschlagen werden können, wenn eine wirtschaftliche Not des Täters oder seiner Angehörigen Vorgelegen hat, und wenn der Täter eines Gnadenerweises würdig erscheint. In einem Schreiben vom 11. Oktober 1933 nimmt der preußische Justizminister zu dieser Frage Stellung und gibt seiner Ansicht Ausdruck, daß unter die vorgenannte Gruppe von Straftaten Fälle unbefugter Einbehal tung von Beitragsteilen durch Arbeitgeber nicht fallen. „Derartige Straftaten dürften“, so schreibt er u. a. wörtlich, „regelmäßig aus selbstsüchtigen Motiven begangen sein und einen Gnadenerweis infolgedessen nicht rechtfertigen.“ Arbeitgeber, die die Sozial versicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer widerrechtlich nicht zur Abführung bringen, haben demzufolge weder für die vergangene noch für die kommende Zeit auf Milde zu rechnen. R. A. Der gesetzlichen Änderung der Handwerks-Organisationen nicht vorgreiienl. In einem Schreiben an den Reichsstand des deutschen Handwerks vom 3. November d. J. ersucht der Reichswirtschafts minister darum, von allen Maßnahmen abzusehen, die der in Aus sicht stehenden gesetzlichen Änderung des handwerklichen Orga nisationswesens vorgreifen könnten. Der Minister verweist dabei auf das von der Reichsregierung am 17. Oktober d. J. beschlossene Gesetz über den vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, über das einige Mitteilungen in der Notiz „Gesetz über den vor läufigen Aufbau des deutschen Handwerks“ in Nr. 43 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung d. J. gemacht wurden. Die Lohnsätze des Berliner Tarifvertrages für Uhrmacher gehilfen. Durch den Treuhänder der Arbeit sind die Lohnsätze des Berliner Tarifvertrages zwischen der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin und dem Verein Berliner Uhrmachergehilfen wieder in Kraft gesetzt. Es gelten danach jetzt folgende Lohnsätze: Lohnstufe A 0,72 RM Lohnstufe C 1,15 RM Lohnstufe B 0,94 RM Lohnstufe D 1,28 RM. Ein schönes Zimmer- und Küchenuhren-Sckaufenster, das an läßlich eines vor mehreren Monaten veranstalteten Wettbewerbs geschaffen wurde und wegen seiner Formen und Farben recht beachtlich ist, geben wir hier im Bilde wieder. Die Grundfarbe der ganzen Dekoration war hellblau. Parallel zu den breiten senkrechten und waagerechten Streifen, die dunkelblau gehalten waren, liefen goldgelbe Seidenbänder. Zur Erhöhung der plasti schen Wirkung waren die dunkelblauen Streifen sowie die Deko rationsklötze mit goldgelber Seidenkordelschnur eingefaßt. Als Blickfang diente ein 1 m großes weißes Zifferblatt mit schwarzen Zahlen und — an Stelle der geraden Stundenzahlen — kleinen Ständern, auf denen abwechselnd kleine Wecker und Stiluhren ausgestellt waren. Die Küchenuhren hingen auf hellblau be zogenen runden Holzplatten, um dadurch die Form dieser Uhren besonders wirksam zur Geltung zu bringen und die Aufmerksam keit der Beschauer zu erregen. Auf dem Boden des Schaufensters standen außer Dekorationsschildchen und frischen Blumen ledig lich drei Tischuhren. Diese Dekoration hat auch beim Publikum Anklang gefunden, weil sie geschmackvoll und gefällig war und Zimmer- und Küchenuhren-Schaulenster des Uhrengeschäftes Gusi. Jordan, Inh. Otto Hofer, Nordhausen die Zimmer- und Küchenuhren in ganz anderer Art als der üblichen zur Schau stellte. Die damit verbundenen Kosten hielten sich in mäßigen Grenzen, zumal wenn man berücksichtigt, daß der Grundaufbau auch für die Ausstellung anderer Waren unseres Gewerbes benutzt werden kann, wie es inzwischen auch für Silberwaren, Wecker und Hausuhren geschehen ist. . Handels-N achrichten Leichte Zunahme der Ausfuhr von Schweizer Uhren . Während der ersten neun Monate des Jahres 1933 betrug die Ausfuhr von Taschen- und Armbanduhren sowie von Gehäusen und Werken solcher Uhren aus der Schweiz 7,52 (i. V. 5,65) Mill. Stück im Werte von 50,25 (45,52) Mill. Fr. Die Zunahme belief sich also mengenmäßig auf 1,87 Mill. Stück oder 33,2 % und wertmäßig auf 4,73 Mill. Fr. oder 10,4 %. Die Aus fuhr von Großuhren und Uhrteilen aller Art hob sich von 938 auf 986 dz oder um 5,1 %, während der Wert von 9,19 auf 9,13 Mill. Fr. oder um 0,7 % zurückging. Insgesamt hatte die Uhrenausfuhr einen Wert von 59,38 Mill. Fr. gegen 54,72 Mill. Fr. im Vorjahre; sie hob sich somit um 4,66 Mill. Fr. oder 8,5 %. Im Vergleich zu den guten Jahren war die Ausfuhr jedoch immer noch außerordentlich niedrig, wie aus der folgenden Aufstellung über die Ergebnisse während der Zeit vom Januar bis September der letzten fünf Jahre hervorgeht. Ausfuhr von Uhren und Uhrteilen aus der Schweiz Zeitraum Tasch.- u W erke Armb.-Uhren, und Gehäuse GroBuhren und Uhrteile aller Art Wert insgesamt Menge Weit Menge Wert Mill Stück I Mill Fr. dz = 100 kg Mill Fr. Mill. Fr. Jan./Sept. 1929 16,32 188,17 1990 I 20,68 208,85 Jan., Sept. 1930 12,90 145,39 1725 17.99 163,38 Jan./Sept. 1931 9,20 86,45 1396 13.19 99,64 Jan./Sept. 1932 5,65 45,52 938 9,19 54,71 Jan./Sept. 1933 7,52 50,25 986 9,13 59,38 Wie sich aus der zweiten Aufstellung ergibt, weisen die zur Ausfuhr gebrachten Mengen der einzelnen Gruppen von Uhren usw. eine Zunahme auf, die sich zwischen 4,1 und 64,9 % bewegt. Bei den Werten war die Entwicklung jedoch, von einer un beachtlichen Ausnahme abgesehen, erheblich schwächer. Die Zu nahme blieb entweder beträchtlich hinter derjenigen der Menge zurück, oder es ergab sich sogar eine Abnahme (bis zu 9,1 %)■ Besonders beachtlich ist es, daß die Armbanduhren im Vergleich zu den Taschenuhren immer stärker hervortreten. Eine beacht liche Zunahme haben jedoch nur die Nickel-Armbanduhren er-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview