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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 60.1936
- Erscheinungsdatum
- 1936
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193600009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19360000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19360000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (4. April 1936)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 60.1936 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1936) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1936) 17
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1936) 29
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1936) 41
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1936) 55
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1936) 67
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1936) 79
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1936) 89
- AusgabeNr. 9 (29. Februar 1936) 101
- AusgabeNr. 10 (7. März 1936) 115
- AusgabeNr. 11 (14. März 1936) 127
- AusgabeNr. 12 (21. März 1936) 141
- AusgabeNr. 13 (28. März 1936) 155
- AusgabeNr. 14 (4. April 1936) 169
- ArtikelDie Uhrenherstellung in Japan 169
- ArtikelEdelstein-Untersuchungen mit dem Dichroskop (Schluß zu Seite 162) 172
- Artikel"Deß Romischen Reichs Grosse Welt Uhr" 173
- ArtikelWerbt planmäßig! 174
- ArtikelSprechsaal 174
- ArtikelVermischtes 175
- ArtikelHandels-Nachrichten 177
- ArtikelMeister-Vereinigungen 178
- ArtikelVersch. Vereinigungen 178
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 179
- ArtikelBriefkasten 180
- ArtikelMitteilungen des Reichsinnungsverbandes für das Uhrmacherhandwerk 180
- AusgabeNr. 15 (11. April 1936) 181
- AusgabeNr. 16 (18. April 1936) 193
- AusgabeNr. 17 (25. April 1936) 207
- AusgabeNr. 18 (2. Mai 1936) 215
- AusgabeNr. 19 (9. Mai 1936) 227
- AusgabeNr. 20 (16. Mai 1936) 239
- AusgabeNr. 21 (23. Mai 1936) 253
- AusgabeNr. 22 (30. Mai 1936) 265
- AusgabeNr. 23 (6. Juni 1936) 277
- AusgabeNr. 24 (13. Juni 1936) 289
- AusgabeNr. 25 (20. Juni 1936) 305
- AusgabeNr. 26 (27. Juni 1936) 317
- AusgabeNr. 27 (4. Juli 1936) 329
- AusgabeNr. 28 (11. Juli 1936) 341
- AusgabeNr. 29 (18. Juli 1936) 355
- AusgabeNr. 30 (25. Juli 1936) 369
- AusgabeNr. 31 (1. August 1936) 383
- AusgabeNr. 32 (8. August 1936) 395
- AusgabeNr. 33 (15. August 1936) 407
- AusgabeNr. 34 (22. August 1936) 417
- AusgabeNr. 35 (29. August 1936) 431
- AusgabeNr. 36 (5. September 1936) 445
- AusgabeNr. 37 (12. September 1936) 459
- AusgabeNr. 38 (19. September 1936) 471
- AusgabeNr. 39 (26. September 1936) 485
- AusgabeNr. 40 (3. Oktober 1936) 499
- AusgabeNr. 41 (10. Oktober 1936) 513
- AusgabeNr. 42 (17. Oktober 1936) 523
- AusgabeNr. 43 (24. Oktober 1936) 537
- AusgabeNr. 44 (31. Oktober 1936) 551
- AusgabeNr. 45 (7. November 1936) 565
- AusgabeNr. 46 (14. November 1936) 579
- AusgabeNr. 47 (21. November 1936) 593
- AusgabeNr. 48 (28. November 1936) 607
- AusgabeNr. 49 (5. Dezember 1936) 633
- AusgabeNr. 50 (12. Dezember 1936) 645
- AusgabeNr. 51 (19. Dezember 1936) 661
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1936) 675
- BandBand 60.1936 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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176 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 14 Ein Rundfunkbericht über Uhren Am 6. April, vormittags 934 Uhr, wird aus der Uhrenausstellung „Genaue Zeit schafft Pünktlichkeit“ im „Hause des Deutschen Handwerks“ zu Berlin durch den Berliner Sender ein Rundfunk bericht über Uhren gegeben werden. Da dieser Bericht, der etwa zehn Minuten dauern wird, recht interessant und lehrreich sein dürfte, so empfehlen wir allen unseren Lesern, den Bericht mit anzuhören und nach Möglichkeit auch ihre Kunden darauf auf merksam zu machen. Die Uhrenausstellung selbst, die bis zum 20. April verlängert wird, ist bislang so gut besucht worden wie keine andere im „Hause des Deutschen Handwerks“ abgehaltene Ausstellung. Da auch viele Tageszeitungen und allgemeine Zeitschriften in allen Teilen Deutschlands ausführlich und in sehr anerkennender Weise über die Ausstellung berichtet haben, so ist anzunehmen, daß die Auswirkungen dieser vorbildlichen Veranstaltung sich nicht nur in Berlin und dessen Umgebung bemerkbar machen werden. Die zweite Prüfung öffentlicher Uhren in Berlin Bekanntlich hat der Reichsinnungsverband des Uhrmacher handwerks schon Ende August 1935 eine Rundfahrt durch Berlin veranstaltet, um an einer größeren Zahl von Außenuhren festzu stellen, inwieweit die oft zu hörenden Klagen über den ungenauen Gang der öffentlichen Uhren, zu denen auch die Straßenuhren der Uhrmacher zählen, berechtigt seien, und dann auf die Beseitigung der bestehenden Mißstände hinzuwirken. Eine zweite Prüfung der öffentlichen Uhren wurde anläßlich der Ausstellung „Genaue Zeit schafft Pünktlichkeit" am 28. März in der Zeit von 834 bis 1134 Uhr vormittags durchgeführt. Daran nahmen teil: Ober meister Gohlke, die Kollegen Jendritzki und Kosel, eine Dame und ein Herr von der Geschäftsstelle des Reichsinnungsverbandes und zehn Pressevertreter. Die zu der Rundfahrt benutzten Autos waren mit „Leibbinden" versehen, welche die Aufschrift trugen: „Öffentliche Uhren im Examen beim Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks." Bei der Fahrt, die durch den Norden und Osten Berlins führte, wurden etwa 150 Uhren geprüft. Das Er gebnis war nicht sehr erfreulich, denn rund die Hälfte aller Uhren wich von der genauen Zeit ab, und zwar bis zu fünf Minuten. Mehrfach wurde auch festgestellt, daß Uhren mit vier Ziffer blättern vier verschiedene Zeiten angaben. Unterwegs wurden die bekannten Werbehefte mit humoristischen Zeichnungen ver- teilt und gern entgegengenommen. Im ganzen erregte die Fahrt aber nicht soviel Aufmerksamkeit wie die frühere, da sie durch den Wahlkampf beeinträchtigt wurde. In den Tageszeitungen wurde jedoch wieder ausgiebig über die eigenartige Prüfung berichtet. Wirklichen Nutzen kann die Veranstaltung freilich nur dann haben, wenn alle Uhrmacher, die eine Außenuhr besitzen, für deren tadellosen Gang sorgen und ihren Einfluß dahin geltend machen, daß auch die übrigen öffentlichen Uhren so gehen, wie man es von ihnen erwartet, nämlich genau. Auf diesen erziehe rischen Zweck der öffentlichen Prüfung eines Teiles der Berliner öffentlichen Uhren wies Obermeister Gohlke in seiner Ansprache an die Pressevertreter vor der Abfahrt ausdrücklich hin. Dabei bemerkte er aber auch, daß die Zeitansage im Rundfunk oft sehr zu wünschen übrig lasse; es empfehle sich daher, die Uhren- benutzer darauf hinzuweisen, da sie nicht ohne weiteres ihrer • Uhr schuld geben dürften, wenn sie Unterschiede zwischen den Zeitangaben feststellten. Verkehr mit Goldmünzen „ Dje Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat, da vielfach Zweifel über die devisenrechtlichen Bestimmungen, die für den Verkehr mit Goldmünzen gelten, aufgetaucht sind, durch die fol genden Ausführungen auf die einschlägigen Bestimmungen hinge wiesen: * ? 16 ^ e ^tsch en Reichsgoldmünzen stehen als gesetzliches Zahlungsmittel außerhalb der Devisenbewirtschaftung. Es besteht auch keine Vorschrift, welche das Einschmelzen oder Verarbeiten von Reichsgoldmünzen verbietet. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß eine solche Verwendung nicht dem Zweck der Ausprägung entspricht, und daß es vom volkswirtschaftlichen und vaterländischen Gesichtspunkt aus erwünscht sei, daß die noch ' m i n- a o be & n dlichen deutschen Goldmünzen zur Reichsbank zuruck fließen. Die Anrechnung der hingegebenen Goldmünzen auf das Kontingent des Verarbeiters (Zahnarzt, Juwelier) kann unter bleiben wenn die Münze restlos verarbeitet oder verbleibende Goldreste zuruckgegeben werden, sie also nicht in das Eigentum des Verarbeiters übergehen. n 0 n 2 'u NaCh f . 6 , deS Gese t zes über die Devisenbewirtschaftung rech- ... , Ur f fähige ausländische Goldmünzen zu den ausländischen Zahlungsmitteln, während außer Kurs ge- Der p m J* n 2 ® n unter den Begriff „Gold" fallen. m.'Tt l j e , 1 , v ° n ausländischen Zahlungs- ,,‘ tt , eln n Und dl . e Verfügung darüber sind genehmigungspflichtig (§ 9 des Devisengesetzes). Die Anbietung seitens eines Inlände» und die Entgegennahme zur gewerblichen Verarbeitung ohne Ge- sZlZT* S K- r S i traftar - ° a die «esetzliche Außerkurs münzen fCnldd m il haidlgsten . anzutreffenden früheren Währungs- munzen (Golddollar, Sovereign, Nordische Goldkrone usw 1 noch nicht erfolgt ist, steht der noch geltende Begriff als Zahkngimittel dustrieflem T 1 el r ! eitU ?l gewerblichem oder in dustriellem Betriebe entgegen. Der Fall einer erlaubten Ver- aibeitung von ausländischen Goldmünzen als Zahlungsmittel kann geführien g" d W T ^ Ausländer. der über seine mit- , GoId munzen frei verfügen darf, diese zur Verwendung als selbst benötigten Zahnersatz oder zur Herstellung von Gold- hand U H u den eigenen Bedarf in Lohnverarbeitung gibt. Es handelt sich hierbei um keine genehmigungsbedürftige Herein- erwirbt. \^beiter kein Eigentum an den Goldmünzen Ebenso verhält es sich, wenn Ausländer außer Kurs g e s e tzte ausländische Goldmünzen — diese sind als Gold anzusehen — zur Verarbeitung in Lohn übergeben. Solche en können aber auch von denjenigen Betrieben, die im Besitz einer Weiterveraußerungsbescheinigung in Verbindung mit dem "ebenen Vermerk der Devisenstelle (Runderlaß Nr. 236/35 l ■ ^ elc “ ss tclle für Devisenbewirtschaftung) bzw. einer Ge nehmigung zum Erwerb von Gold nach Abschnitt IV/29,31 der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung sind, innerhalb des monatlichen Hochstkontmgents bzw. des auf Grund der Einzel genehmigung festgesetzten Einzelhöchstbetrages von einem Aus länder käuflich erworben und zu gewerblichen Zwecken verarbeitet werden. Dagegen ist die käufliche Übernahme von einem In land e r nicht möglich, da dieser nach den Devisengesetzen in seinem Besitz befindliches Gold - also auch eine außer Kurs gesetzte Go dmunze — im Veräußerungsfalle der Reichsbank an- zubieten hat. Will er in anderer Weise darüber verfügen, so bedarf er der Genehmigung der zuständigen Devisenstelle." Die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitsamtes ist nichtig. Das Arbeitsgericht Essen hat in seiner Entscheidung Ca. 500/35 ausgeführt, daß der beklagte Gewerbe treibende, der mit der noch nicht fünfundzwanzigjährigen Klä gerin ohne Zustimmung des Arbeitsamtes einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte, nicht verpflichtet gewesen ist, die ver traglich vereinbarte Kündigungszeit einzuhalten. Da nach der Anordnung des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermitt lung und Arbeitslosenversicherung Personen unter fünfundzwanzig Jahren nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes eingestellt werden dürfen, so war der zwischen dem Beklagten und der Klägerin ab geschlossene Vertrag gemäß § 134 BGB. nichtig. Daß Arbeits verträge, die der obenerwähnten Anordnung zuwider abgeschlossen werden, gegen das Gemeinwohl verstoßen, ergibt sich aus dem Zweck der Anordnung, der in der Herbeiführung einer den staatspolitischen Gesichtspunkten entsprechenden altersmäßigen Gliederung der Gefolgschaft der einzelnen Betriebe (bevorzugte Beschäftigung arbeitsloser älterer Arbeiter und Angestellter) be steht. Die Klägerin und der Beklagte wollen bei Vertragsabschluß die Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften nicht ge kannt haben. Beide hätten sie aber kennen müssen. Die schon am 28. August 1934 erlassene Anordnung ist nicht nur in den Fachzeitschriften ), sondern auch in den Tageszeitungen eingehend besprochen worden. Wer von einer Anordnung, die das Interesse aller Volksgenossen so stark wachgerufen hat, keine Kenntnis nimmt, handelt fahrlässig. Auch die Klägerin hätte bei dem Ab schluß des Vertrages wissen müssen, daß ihre Einstellung ohne Zustimmung des Arbeitsamtes gegen ein gesetzliches Verbot ver stieß. Daher ist auch die Ersatzpflicht ausgeschlossen. Ergebnis zweier Versteigerungen alter Uhren. Die von der Firma Matth. Lempertz, Köln, am 25. und 26. März ver steigerten neunzehn Uhren (eine Uhr erhielt keinen Zuschlag), auf die schon in Nr. 11 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung hin gewiesen wurde, erbrachten insgesamt 4985 RM. Das höchste Gebot, nämlich 1550 RM, wurde für eine große VAirzburger Barock-Standuhr mit Glocken- und Zungen-Spielwerk aus der Zeit um 1740 abgegeben. Dann folgten: eine Boulle-Pendule aus der Zeit um 1860 mit 400 RM, eine süddeutsche kleine Tischuhr in geschnittenem Bergkristall aus dem ersten Drittel des 17. Jahrh. mit 380 RM und eine Boulle-Pendule von Leduc aus der Zeit um 1850 mit 320 RM. Die Preise der zehn goldenen sowie Gold- und Silberemail-Taschenuhren lagen zwischen 90 und 260 RM, die der übrigen Uhren (französische Pendulen aus der Zeit von 1800 bis 1870) zwischen 95 und 170 RM. — Von den sechs Uhren, die am 23. und 24. März durch Paul Graupe, Berlin, ausgeboten wurden (s. Deutsche Uhrmacher-Zeitung Nr. 11), erhielten nur vier den Zuschlag. Das höchste Gebot wurde, wie zu erwarten war, ) Vgl. den Aufsatz „Das Uhrmachergewerbe und die Anord nung über die Verteilung von Arbeitskräften" in Nr. 39 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Jahrg. 1934. Die Schriftleitung.
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