Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 52.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192801004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19280100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19280100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 35 (25. August 1928)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handels-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereins-Nachrichten * Personalien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 52.1928 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1928) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1928) 21
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1928) 37
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1928) 53
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1928) 71
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1928) 89
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1928) 111
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1928) 131
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1928) 149
- AusgabeNr. 10 (3. März 1928) 167
- AusgabeNr. 11 (10. März 1928) 185
- AusgabeNr. 12 (17. März 1928) 203
- AusgabeNr. 13 (24. März 1928) 221
- AusgabeNr. 14 (31. März 1928) 239
- AusgabeNr. 15 (7. April 1928) 259
- AusgabeNr. 16 (14. April 1928) 277
- AusgabeNr. 17 (21. April 1928) 297
- AusgabeNr. 18 (28. April 1928) 315
- AusgabeNr. 19 (5. Mai 1928) 339
- AusgabeNr. 20 (12. Mai 1928) 357
- AusgabeNr. 21 (19. Mai 1928) 377
- AusgabeNr. 22 (26. Mai 1928) 397
- AusgabeNr. 23 (2. Juni 1928) 417
- AusgabeNr. 24 (9. Juni 1928) 435
- AusgabeNr. 25 (16. Juni 1928) 455
- AusgabeNr. 26 (23. Juni 1928) 471
- AusgabeNr. 27 (30. Juni 1928) 489
- AusgabeNr. 28 (7. Juli 1928) 505
- AusgabeNr. 29 (14. Juli 1928) 525
- AusgabeNr. 30 (21. Juli 1928) 543
- AusgabeNr. 31 (28. Juli 1928) 559
- AusgabeNr. 32 (4. August 1928) 579
- AusgabeNr. 33 (11. August 1928) 599
- AusgabeNr. 34 (18. August 1928) 623
- AusgabeNr. 35 (25. August 1928) 643
- ArtikelReichstagung der deutschen Uhrmacher in Magdeburg 643
- ArtikelReichstagung des W. O. G. in Magdeburg 659
- ArtikelJohann Mannhardt 661
- ArtikelFünfundzwanzig Jahre Uhrengroßhandlung Müller & Richter in Berlin 662
- ArtikelVermischtes 663
- ArtikelHandels-Nachrichten 664
- ArtikelVereins-Nachrichten * Personalien 665
- ArtikelBriefkasten 666
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 666
- AusgabeNr. 36 (1. September 1928) 667
- AusgabeNr. 37 (8. September 1928) 683
- AusgabeNr. 38 (15. September 1928) 701
- AusgabeNr. 39 (22. September 1928) 721
- AusgabeNr. 40 (29. September 1928) 741
- AusgabeNr. 41 (6. Oktober 1928) 761
- AusgabeNr. 42 (13. Oktober 1928) 779
- AusgabeNr. 43 (20. Oktober 1928) 801
- AusgabeNr. 44 (27. Oktober 1928) 821
- AusgabeNr. 45 (3. November 1928) 839
- AusgabeNr. 46 (10. November 1928) 859
- AusgabeNr. 47 (17. November 1928) 877
- AusgabeNr. 48 (24. November 1928) 897
- AusgabeNr. 49 (1. Dezember 1928) 919
- AusgabeNr. 50 (8. Dezember 1928) 939
- AusgabeNr. 51 (15. Dezember 1928) 961
- AusgabeNr. 52 (22. Dezember 1928) 979
- BandBand 52.1928 I
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Nr. 35 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 665 Unstreitig hat die Beklagte einen Ausverkauf in Uhren ver anstaltet, ohne wesentliche Vorschriften der §§ 7 und 9 U. W. G. und der hiermit in Zusammenhang stehenden Polizeiverordnung vom 7. 6. 1909 betr. die Regelung der Ausverkäufe (Bl. 4—6) er füllt zu haben. Sie wäre nach § 9 Abs. 2 U. W. G. hierzu nicht verpflichtet, wenn Inventurausverkäufe im Uhrengewerbe, und zwar im ordentlichen Geschäftsverkehr, üblich sind. Bezüglich der örtlichen Begrenzung der Üblichkeit hat das Reichsgericht in der von der Klägerin beigebrachten Entscheidung (Bl. 115) ausgeführt, daß es zur Annahme der Üblichkeit nicht genüge, wenn in irgendeinem Teile Deutschlands derartige In venturausverkäufe üblich seien; es müßten solche Orte, bei denen wegen ihrer weiteren Entfernung ein Wettbewerb überhaupt nicht stattfinde, außer Betracht bleiben. Im vorliegenden Falle kommt es darauf an, ob Inventurausverkäufe in Berlin üblich sind. Diese Frage hat das Gericht verneint. Rosenthal führt in seinem Kom mentar zum U. W. G. (Note 9 zu § 9 U. W. G.) zutreffend auf, daß es zur Annahme der Üblichkeit genüge, daß einige Jahre hindurch Inventurausverkäufe seitens einer Reihe von Geschäften unbean standet vorgenommen worden sind. Die von der Beklagten in dieser Beziehung angetretenen Beweise haben versagt; lediglich die Zeugin Bleyart (Bl. 141 r) hat bekundet, daß sie als Allein inhaberin der Firma Gebr. Eppner, Uhrenhandlung, im Jahre 1925 oder 1926 ein einziges Mal einen Inventurausverkauf veranstaltet hat. Die Zeuginnen Dworack und Bodis, die tür die Üblichkeit von Uhreninventurausverkäufen in Berliner Warenhäusern benannt waren, haben die Behauptung der Beklagten nicht bestätigen können, wobei zu beachten ist, daß Rosenthal a. a. O. Note 10 die zutreffende Ansicht vertritt, daß Warenhäuser bei der Beantwor tung der hier zu entscheidenden Frage überhaupt ausscheiden müssen. Dieser mißlungenen Beweisführung gegenüber ist die von der Beklagten angeführte Meinungsäußerung des bei der Industrie- und Handelskammer Berlin bestehenden Fachausschusses für Uhren, dem außer zwei weiteren Mitgliedern der Inhaber der Be klagten als Vorsitzender angehört, ohne ausschlaggebende Bedeu tung. Wenn dieser Ausschuß sich in einem die Üblichkeit der Uhreninventurausverkäufe bejahenden Sinne geäußert hat, kann es sich eigentlich nur um eine persönliche Ansicht der drei Mit glieder gehandelt haben, die in den tatsächlichen Verhältnissen keine Stütze findet. Denn würde diese Ansicht sich auf tatsäch liches Material gründen, wäre die Klägerin, deren Inhaberin ja diesem Fachausschuß angehört, imstande gewesen, im vorliegenden Rechtsstreit dieses Material dem Gericht zu unterbreiten. Demnach kann keine Rede davon sein, daß in Berlin von einer Anzahl von Firmen einige Jahre hindurch Inventurausverkäufe in Uhren unbeanstandet vorgenommen worden sind; ja, man kann in Anbetracht des völlig negativen Ergebnisses der Beweisaufnahme nicht einmal davon sprechen, daß eine Üblichkeit sich zu bilden im Begriff ist, also eine gewisse Übergangszeit besteht. Der Voll ständigkeit halber sei darauf hingewiesen, daß die zahlreichen Aus künfte der Handelskammern anderer Städte die Frage nach Üblich keit übereinstimmend verneint haben. Nach alledem war dem Klageanträge staltzugeben, der sich auf die Vorschriften der §§ 7, 9 (10), 13 Abs. 1 U. W. G. stützt. Der Edelmetallmarkt. Es fehlte in der Berichtswoche im Aus lande und an den deutschen Plätzen im Edelmetallgeschäft an irgendeiner Anregung. Lediglich bei Gold ist unverändert eine größere Bewegung zu verzeichnen, weil die großen Käufe für währungs- und münztechnische Zwecke anhalten. Die Deutsche Reichsbank hatte wieder ansehnliche Mengen aus dem Markt genommen, doch sollen diese Transaktionen jetzt beendet sein. Das Interesse für Silberspekulationen war in dieser Woche wesentlich geringer als in der Vorwoche; die Preise haben sich infolgedessen etwas abgeschwächt. Der Konsum kauft in Deutsch- and nur sehr wenig. Die Großhandelspreise für Feinmetalle waren an den maßgebenden Plätzen wie folgt zu hören; Berlin; Silber am 10. August 81 bis 82,50 RM, am 17. August 80,50 bis 82,50 RM, Feingold 2,80 bis 2,83 RM, Platin 9,50 bis 11 RM. Hamburg; Silber am 10. August 81 bis 82,50 RM, am 17. August 80,50 bis 82 50 RM bemgold 2,80 bis 2,82X RM, Platin 9,50 bis 11 RM. Pforzheim! i°’. Au ?“ st 80 - 30 bis 84,10 RM, am 17. August 80,10 bis 83,70 RM Feingold 2,80 bis 2,82K RM, Platin 9,30 bis 10,30 RM Aut Grund dieser Großhandelspreise stellt sich der Bezug von beinmeta len und Edelmetallhalbfabrikaten im Durchschnitt für den Verbraucher bei Anodensilber auf 83 bis 83,50 RM, für Granalien- d . 6r 8 ,¥ 0 bis r 83 RM ’ Feingold 2 . 82 bis 2,90 RM, technisch reines llatin 11,50, Juwelierplatin 11 RM ohne Formkosten. Die Ein kaufspreise für Altedelmetalle und sonstige Altmaterialien stellen sich im Verkehr zwischen Aufkäufern, Händlern und Scheide anstalten im Durchschnitt wie folgt; Altplatinmaterial bis 9,30 RM, bemgold bis 2,82 RM, Münzgold bis 2,50 RM, 0,900 Abfallgold bis 2,49 RM, 20 kar. Bruchgold bis 2,20 RM, 18 kar. bis 1,95 RM, iUS? r ’n b,8 u 1 . , m R , M ’ 8kar ' bis °’ 85 RM ' Feinsilber bis 79 RM, 0,900 Bruchsilber bis 60 RM, 0,800 Bruchsilber bis 55 RM, 0,750 Bruchsilber bis 53 RM. Die Ankaufspreise im Verkehr mit Privat personen sind; Platinabfälle bis 6,30 RM, 22 kar. Bruchgold bis 2,22 RM, 20 kar. Abfallgold bis 2 RM, 18 kar. bis 1,80 RM, 14 kar. Bruchgold bis 1,40 RM, 8 kar. bis 0,80 RM, 0,930 Abfallsilber bis 53 RM, 0,800 Abfallsilber bis 47 RM und 0,750 Abfallsilber bis 42 RM. Konventionspreise der Silberwarenfabrikanten. Der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands setzte folgende Inlands- Konventionspreise für Silber für die Woche vom 20. bis 26. August unverändert fest; 800/1000 835/1000 82 RM; 86 RM; 925/1000 ... 94 RM. Der Auslands-Richtpreis beträgt für die gleiche Zeit 82,25 RM für 1 kg Feinsilber. Einheitsfarbkarte. Vom Wirtschaftsverband der Deutschen Uhrenindustrie wird uns mitgeteilt, daß er im Verein mit den angeschlossenen Fabriken eine Einheitsfarbkarte herausgegeben hat, um die Zersplitterung zu beseitigen, die namentlich in der Nuancierung der Farben der Eichenhölzer bestanden hat. Diese Farbkarte soll von den angeschlossenen Fabriken künftighin als allein maßgebend betrachtet werden, und es wird deshalb gebeten, Bestellungen nur noch nach dieser Farbkarte aufzugeben und Sonderwünsche zurückzustellen. In Eiche enthält die Karte fünf Nuancen ohne ganz ,,roh" und „schwarz“, die einfach als solche zu bezeichnen sind. Die Nußbaumfarbe ist nicht absolut maß gebend; es werden vielmehr die gewöhnlichen Wanduhren, Tisch uhren, Hausuhren usw. nach wie vor in der bekannten, etwas dunkleren Ausführung geliefert, sofern in den Preislisten nicht ausdrücklich „Nußbaum poliert oder „Nußbaum echt“ angegeben ist. In letzterem Falle entspricht die gelieferte Farbnuance ziem lich genau dem Muster der Farbtafel, Im übrigen wird daran erinnert, daß kleine Abweichungen in der Färbung wie üblich von den Fabriken Vorbehalten werden. Die neuen Farbkarten stehen den Uhrmachern sowie den Großhändlern zur Verfügung. Neuer Katalog. Die Firma Hugo Schepperheyn & Co., Schwen ningen a. N., legt uns ihren neuen Taschenuhren-Katalog vor, der in Kunstdruck die von der Firma hergestellten Muster in natür licher Größe abgebildet zeigt und zwar Zylinder- wie auch Anker uhren in der allgemein üblichen und gängigen, sowie auch in recht geschmackvollen modernen Dekorationsmustern. Zum Schluß ist ein Furniturenverzeichnis mit Abbildungen gegeben. Die Preise sind in einer besonderen Liste zusammengestellt. Der Katalog wird Interessenten auf Wunsch kostenlos zugesandt. Geschäfts-Veränderungen. Münster i. W. Theodor Bra meier verlegte am 10. August sein Uhren- und Goldwarengeschäft von Prinzipalmarkt 44 nach Neubrückenstraße, Ecke Bogenstraße. - Königsberg i. Pr. Juwelier Oskar Muhlke verlegte sein Uhren- und Goldwarengeschäft nach Altstädtische Langgasse 38. H a m bürg. Die Firma J. Kokrhac verlegte ihr Kontor am 25. Juli nach der ABC-Str. 2. — Kahla i. Thür. Erich Walden- burger siedelte am 15, August von Wechselburg i. Sa. nach Kahla i, Thür, über, wo er das Uhren- und Goldwarengeschäft von A. Serfling käuflich erwarb. Kleine Nachrichten. Max Wieland ist nicht mehr Inhaber der J. Mannhardt’schen Turmuhrenfabrik, München- Nunmehriger Inhaber ist Turmuhrenfabrikant Eugen Hörz, Ulm. Forderungen und Verbindlichkeiten sind von dem neuen Inhaber nicht übernommen worden. Anton Hohenbleicher wurde Prokura erteilt. — Die G.-V. der Bayerischen Alpakkawaren- fabrik A. - G., Neu-Ulm, beschloß, eine Dividende von 8 % zur Verteilung zu bringen und das Aktienkapital um 50 000 auf 100 000 RM zu erhöhen. Konkurse und Vergleiche. Konkurs: Die Firma Julius L. Heming G. m. b. H., Uhrengroßhandlung, Münster i. W., Bahnhofstr, 20/22, Verwalter: Auktionator Felix Kösters, JVLun- ster i. W., Paulstr. 12. — Vergleich: Firma Gebrüder Maurer, Goldwaren, Bad Kreuznach. Vertrauensperson: Bank direktor Förster, Bad Kreuznach. Vereins-Nachrichten * Personalien Uhrmacher-Verband Norden Unsere Verbandstagung 1928 findet vom 25. bis 27. August in Al tona, Pabsts Gesellschaftshaus, Königstr. 135, statt. Tageseintei lung: Sonnabend, den 25. August: 6 Uhr Obermeistersitzung (Hochzeitssaal). 8 Uhr Begrüßungsabend (Weißer Saal), Kommers und heitere Vorträge namhafter Künstler. Sonntag, den 26. August : 10 Uhr Tagung des Verbandes; gleichzeitig Autofahrt der Damen nach Hagenbecks Tierpark. Rückfahrt etwa 1 Uhr. 2 Uhr kleines gemeinsames Mittagessen nach der Karte (Weißer Saal). 4 Uhr *) Für eingesandte Vereins-Nachrichten übernimmt die Schrift- leilung nur die preßgesetzliche Verantwortung.
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