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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gestohlen wurden - - -
- Autor
- Reimann, J.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Singende und musizierende Uhren im Rundfunk
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- ArtikelDie kurzfristige Erfolgsrechnung 95
- ArtikelDie Lehre an der Deutschen Uhrmacherschule (Fortsetzung zu Seite ... 96
- ArtikelGestohlen wurden - - - 98
- ArtikelSingende und musizierende Uhren im Rundfunk 99
- ArtikelSprechsaal 102
- ArtikelVermischtes 103
- ArtikelUnterhaltung 104
- ArtikelHandels-Nachrichten 105
- ArtikelMeister-Vereinigungen 106
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 108
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 108
- ArtikelBriefkasten 109
- ArtikelPatent-Nachrichten 109
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 110
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 6 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 99 es gibt Firmen, die ein recht reges Ankaufsgeschäft haben) so abspielen, daß jeder angebotene Trauring in den Ver zeichnissen der gestohlenen Gegenstände des letzten halben Jahres daraufhin kontrolliert wird, ob er dort vorkommt. Das würde aber eine solche Belastung und einen der artigen Zeitaufwand bedingen, daß der bescheidene Ankaufnutzen vollständig illusorisch werden müßte. Die Folge der praktischen Undurchführbarkeit dieses einzig und allein als korrekt anzusehenden Weges ist nun die bedauerliche Tatsache, daß die polizeilichen Bekannt machungen in Wirklichkeit überhaupt nicht zu Rate gezogen werden. Handelt es sich aber um größere, auffallende oder nur einmal existierende Stücke, die sich dem Gedächtnis auch bei nur flüchtiger Lektüre der Verlustlisten einprägen, so kann man tausend gegen eins wetten, daß die Herren Ganoven solche Sachen be stimmt nicht anbieten werden! So schlau sind die doch auch. Wenigstens in bezug auf Juwelenstücke. Bei Teppichen usw. mag das anders sein. Nein, bei derartigen Objekten wird das Steinmaterial ausgebrochen, die Fassun gen (und seien sie noch.so wertvoll) werden eingeschmolzen, und alles ist auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Das ausgebrochene Material geht durch fünf bis zehn Hände, landet auf dem Markt in Holland, und wir kaufen die ge stohlenen Steinchen womöglich dann selbst. Und von einem durchaus seriösen Händler! Also, auf die Weise hat meines Wissens die Polizei wohl fast kein Stück wieder dem rechtmäßigen Eigentümer zurückbringen können, es sei denn, daß es sich um „An fänger" der edlen Einbrecherzunft gehandelt hat, die schrecklich unvorsichtig waren. Die jetzige Institution hat außerdem für uns Juweliere und Uhrmacher einen sehr häßlichen Haken. Kaufen wir nämlich mal etwas, das uns wirklich durch die polizei lichen Zusendungen als gestohlen gemeldet worden ist, dann kommt man uns gleich mit dem Hehlerei-Para graphen, noch dazu, wenn wir für derartiges, nur für den Schmelztigel geeignetes Zeug lediglich den Metallwert ge zahlt haben, die Geschichte längst eingeschmolzen ist und dann der Eigentümer Stein und Bein schwört, daß der herr liche Gegenstand weit mehr wert gewesen ist, wir ihn also weit unter seinem wirklichen Preise erstanden hätten. Daraus ist oft schwer herauszufinden. Natürlich ist es uns allen bekannt, daß, um ein „Ein schreiten“ zu ermöglichen, jede Sache zuerst einmal amtlich zur Kenntnis des Betreffenden gebracht sein muß. Das ge schieht scheinbar durch Zusendung der Verlustlisten. Aber eine solche Liste kann doch auch verlorengehen, und was dann? Man kauft womöglich einen behördlich als gestohlen publizierten Gegenstand. Es müßten also diese Verzeich nisse mit Rückschein oder als ,,E inschreiben versandt werden. — Hier führt sich schon das heute herr schende System von selbst ad absurdum. Mein Vorschlag geht nun dahin, mit der praktisch völlig nutzlosen Verteilung der jetzigen Mitteilungen zu brechen und, wenn Verluste schon amtlich bekanntgemacht werden müssen, dies in irgendeinem polizeilichen Fahn dung s b 1 a 11, oder wie dieses Organ zu nennen wäre, zu tun. Schließlich werden ja Gesetze, die den Staatsbürger weit mehr angehen als der Diebstahl eines silbernen Bechers mit 6 RM Schmelzwert, im Reichsanzeiger und im Reichs gesetzblatt abgedruckt und damit basta. Das Gesetz ist dann eben der Öffentlichkeit „verkündet", und wer dagegen verstößt, wird verknackt. Ob er den Reichsanzeiger oder das Reichsgesetzblatt liest oder nicht, ist dem Gesetzgeber herzlich gleichgiltig. Unkenntnis der Gesetze schützt be kanntlich nicht vor Strafe. Warum kann das nicht auch mit den in Fachkreisen schon oft als „Käsezettel" bezeichneten polizeilichen Diebstahlsverzeichnis geschehen, die vielleicht noch weniger gelesen werden als der Reichsanzeiger? Übrigens, zur Rationalisierung des behördlichen Büro betriebes: Weshalb sind die Umschläge mit den stets gleich bleibenden Adressen handschriftlich geschrieben? Dazu könnten doch Umschläge mit aufgedruckten Adres sen vorrätig gehalten werden, wie es bei den Banken üblich ist. Aber anscheinend muß man als Polizeiassistent erst einen Haufen Prüfungen gemacht haben, um nachher Adres sen schreiben zu dürfen —- oder die Verzeichnisse gar in Person auszutragen! Etwas anderes ist es natürlich, wenn es sich um ge stohlene Edelmetallwaren handelt, die anläßlich eines Ka pitalverbrechens entwendet wurden. Hier ist die - sofortige Mitteilung mit genauer Beschreibung und allen Einzelheiten sowie die Versendung an alle jetzigen Zettel empfänger am Platze. Die Polizei kann überzeugt sein, daß wir in diesen außergewöhnlichen Fällen unsere ganze Auf merksamkeit darauf lenken werden, die gesuchten Objekte unter den angebotenen Stücken ausfindig zu machen und so zur Aufklärung beizutragen. Dazu gehört jedoch, daß die Benachrichtigun gen weit schneller erfolgen als heutzutage, wo oft eine Woche und mehr, vom Tage der Tat an gerechnet, ver geht, ehe uns die Listen erreichen. Im Zeitalter der Technik müßte es doch möglich sein, den Amtsschimmel in dieser Beziehung vielleicht durch ein Amtsauto zu ersetzen. Das wird sicherlich flinker sein . Endlich glaube ich in der Annahme nicht fehlzugehen, daß sich die Kreise des Pfand leihgewerbes der hier geäußerten Meinung anschließen werden, da diese einer weit schärferen Kontrolle als unser Gewerbe unterliegen und daher an der Änderung der Dinge noch mehr interessiert sein werden. — Wie ist denn die Ansicht unserer Kollegen über die ganze Frage? OOOOGOOOOOOOOOOOOOOOOGOOOOCXiXiX^OQOeXI)OG)OOOOOOOOOOOOGGXi)OOOOOGOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOO Singende und musizierende Uhren im Rundfunk In unserer vorigen Nummer kündigten wir bereits einen Rundfunkvortrag der spielenden und singenden Uhren aus der Sammlung des Kollegen W. Triebold, Hannover, an, der am Montag, dem 3, Februar, um 20 Uhr, durch den Norag-Sender übertragen wurde. Die Uhrensammlung Trie- bold, die wiederholt öffentlich ausgestellt worden ist, prä sentierte an diesem Abend nur einen kleinen Teil ihrer wertvollsten Stücke. Diese etwa zwanzig musikalischen Uhren und Singvogeldosen erlebten hier eine gutgelungene Uraufführung im Rundfunk. Leider war es bisher auf den Verschiedenen Ausstellungen dem Beschauer nicht möglich, das Innere dieser Uhren kennenzulernen, und es war daher sehr zu begrüßen, daß das bisher der Öffentlichkeit ver schlossene Innere der Kunstwerke in einer gutgewählten Reihenfolge vorgeführt wurde. Die Uhren haben, nach Größe und Alter geordnet, durch ihr Glocken-, Harfen- oder Flötenspiel ein einzigartiges Konzert gegeben. Von einem Konzert im Sinne heutiger Kunstauffassung darf man zwar nicht sprechen, weil die meisten Uhren schon über hundert Jahre alt und mit Mängeln behaftet sind, die sich beim besten Willen nicht abstellen ließen. Man konnte aber die etwas eigensinnige Weise einiger Musikstücke, die von über hundertjährigen Uhren gespielt wurden, wohl mit den Worten entschuldigen, daß ein so alter Musiker ebenso
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