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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (27. Mai 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbandstag des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Zentralleitung der Deutschen Uhrmacher-Verbände
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Preisschutzkommission
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- ArtikelReichstagswahl! 189
- ArtikelDas Reichsgesetz über den Ersatz von Aufruhrschäden 190
- ArtikelUhrenhandel und Frankenkurse 191
- ArtikelUnruhwelle mit auswechselbaren Zapfenspunden 193
- ArtikelDie Schluß-Prüfung an der Deutschen Uhrmacherschule zu Glashütte 194
- ArtikelVerbandstag des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten 194
- ArtikelSprechsaal 196
- ArtikelMitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Zentralleitung ... 196
- ArtikelPreisschutzkommission 196
- ArtikelVermischtes 196
- ArtikelKurse und Preise 197
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 198
- ArtikelBriefkasten 198
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 198
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 22 in einer der nächsten Nummern veröffentlichen zu können. Uns sei meinsamen Verhandlungen zusammenzufinden. Dem Verband Deut- die Bemerkung gestattet, daß der oben geschilderte Teil des Ver bandstages den Beweis'erbracht hat, daß die Interessen der Uhr macher und Großhändler tatsächlich im wesentlichen die gleichen sind und sie gut daran tun, sich zu deren Vertretung zu ge- scher Uhrengrossisten gebührt besonderer Dank dafür, daß er das Wagnis unternommen hat, in dieser .wirtschaftlich sq. .schweren und undurchsichtigen Zeit einen Verbandstag zu veranstalten, und wir freuen uns des Ergebnisses, das erreicht wurde. A. K. ooo<><xx>oo<x>c<>ooo<><><x><>o<><x>o<x><x>o<x>ooooo<>ooo<xx>o<><x><xx><>o<xxx><>oo<x><>o<>c>oo<x><><><><><><><><>c>o<>o<x>o Sprechsaal Nochmals Feingehalt von Altgold — Die Herren Einsender haben vollkommen Recht mit ihren Aus führungen. Zu ergänzen wäre nur noch, daß . auch Altgold mit Prüfschein versehen nicht immer zur Verarbeitung geeignet ist, denn die Goldprobe ist auch nicht immer zuverlässig. Jeder Fach mann, der häufig Gold probieren läßt-, wird bei Gegenproben, nicht selten erhebliche Abweichungen im Resultat festgestellt haben. Es ist deshalb am besten, wenn Ringe nur aus Feingold hergestellt werden imd das' eingesandte Altgold zum Ausscheiden gegeben wird. Solche Ringe zeichnen sich durch Gleichmäßigkeit in der Farbe und Dehnbarkeit aus. Sofern die Fabrik der Neuzeit ent sprechend eingerichtet ist, werden auch die Ringe verschiedener Lieferungen hinsichtlich Feingehalt, Farbe und Größe immer gleich ausfallen und den Angaben genau entsprechen. Ringe ohne ein Fabrikzeichen sollte ein gutgeleitetes Geschäft überhaupt nicht kaufen und Einkäufe auch sonstiger Goldwaren nur bei solchen Firmen tätigen, die cflirch ihren guten Namen auch die Garantie für einwandfreie Ware bieten. H. Levy, Berlin. Mitteilungen der Parlamentarischen Kommission der Zentralleitung der Deutschen'Uhrmacher-Verbände Das neue Umsatzsteuergesetz kennt nicht nur eine erhöhte Umsatzsteuer (Luxussteuer), die beim Hersteller oder Kleinhändler zur Erhebung gelangt, sondern auch für Verkäufe, die von Privat leuten getätigt werden. Steuerpflichtig in diesem Sinne sind nach § 23 Abs. 1, Nr. 3 des Gesetzes diejenigen Waren, die nach § 21 Nr. 1 bis 3 im Kleinhandel luxussteuerpflichtig sind und außer dem diejenigen Waren, die nach § 15 I Nr. 1, 2, 3, 5 und II Nr. 1, 6, 8, 10, 22 beim Hersteller luxussteuerpflichtig sind. Werden solche Waren von Privatleuten jedoch an Wiederverkäufer zu deren Weiterveräußerung verkauft, so tritt eine Befreiung von der Steuer -ein. wenn der Erwerber dem -privaten Verkäufer seine Luxussteuernummer vorschriftsmäßig mitteilt. Herr Geheimrat Dr. Popitz erkennt diese Steuerbefreiung in seinem Kommentar nur für die Waren nach § 21 anrf Da der genannte Kommentar als maßgebend zu betrachten ist, wird hierdurch eine große Un sicherheit hervorgerufen, die auch für uns praktische Bedeutung hat, weil in der jetzigen Zeit ungemein viele luxussteuerpflichtige Waren von Privaten verkauft werden. Es 1 könnte sehr leicht der Fall eintreten, daß ein Kollege eine herstellersteuerpflichtige Uhr von einem Privatmanne kauft, ohne daß dieser dafür Luxussteuer entrichtet, und daß er dann selbst für diese Steuer in Anspruch genommen würde. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, haben wir eine diesbezügliche Eingabe an das Reichs-Finanzministerium ge richtet, von deren Erfolg wir seinerzeit Mitteilung machen werden. In der Zwischenzeit dürfte es sich empfehlen, daß die Kollegen bei solchen Ankäufen auf die oben geschilderte Sachlage Rücksicht nehmen und Vorsicht walten lassen. Parlamentarische Kommission. Preisschutzkommission Am 18. Mai fand in den Geschäftsräumen des Deutschen Uhrenhandelsverbandes eine Sitzung der Preisschutzkommission statt, an der die Herren Dr. Felsing, Hansen, Menzel und Ziegler teilnahmen. Als Gäste wurden hinzugezogen die Herren Richter von der I irma Richter & Glück und Karnes vom Deutschen Uhr macher-Bunde. Herr Dr. I 1 eising g'ab über die bisherige Geschäfts führung Erläuterungen. Hiernach wei'den die einfachen Angelegen heiten, bei denen Unklarheiten ausgeschlossen sind, direkt durch den Vorsitzenden der Preisschutzkommission erledigt. Bei Gut achten wichtigerer Natur, namentlich an Behörden, findet eine Nachprüfung oder Bearbeitung durch einen Anwalt statt; nötigen falls wird auch die Kommission zusammenberufen. Angelegenheiten grundsätzlicher, wichtiger Natur, wie z. B. Eingaben an Behörden, müssen durch Zusammentritt der Kommission erledigt werden. Die" Kommission erklärte sich mit einer solchen Erledigung der Ge schäfte einverstanden. Von Herrn Dr. Felsing wurde darauf hin gewiesen, daß der Deutsche Uhrmacher-Bünd sich von der Zentral leitung getrennt habe. Die 'Anwesenden waren sich jedoch darüber einig, daß dies auf den Bestand der Preisschutzkommission ohne' Einfluß sei, weil sie durch die einzelnen Verbände gegründet sei und das Verhältnis der einzelnen Verbände untereinander die Preis'schutzkommission überhaupt nicht berühre. Der Hauptpunkt der Tagesordnung v'ar die Feststellung einer Abgrenzung zwischen Gegenständen des ‘ täglichen Bedarfs und Luxusgegenständen. Unter der Wirkung der augenblicklichen . Gesetzgebung ist eine solche Abgrenzung in verbindlicher Form zurzeit nicht möglich. Dagegen hält es die Kommission für not wendig, unter Mitwirkung aller in Betracht kommenden Verbände für die Uhrmacher und Juweliere eine Aufstellung aller Gegen stände des täglichen Bedarfs für diese Gewerbe auszuarbeiten. Eine solche Aufstellung kann natürlich keine verbindliche Kraft haben, wird aber den Verbandsmitgliedern ausreichende Anhalts punkte geben können. Um diese Arbeit zu erleichtern, soll die bereits vorliegende Privatarbeit des Herrn Dr. Felsing den einzelnen Verbänden zu gesandt werden mit dem Ersuchen, geeignet erscheinende Abände rungsvorschläge der Preisschutzkommission einzureichen. Auf Grund des ihr gewordenen Mandats wird die Preisschutzkommission dann an Hand des eingehenden Materials die Aufstellung vor nehmen und durch die angeschlossenen Verbände veröffent lichen. A. K. VERMISCHTES » Benzin-Verleilung. Handwerkskammer Mannheim, ■ißie Verteilungsstellen Mannheim (Einkaufs 1 - und Lieferungs genossenschaft der Malermeister, J. Salmer, Mannheim J 7, 10), Heidelberg (Otto Göttel, Heidelberg, Hauptstraße' 152) und Mosbach (Fr. StadleT. Mosbach) haben mit der Verteilung des Benzins begonnen. Auf jede Arbeitskraft entfällt 1 kg Benzin. Die jedem Betrieb zugeteilte Menge wird nur gegen Vorzeigen der Ausweise abgegeben. Der Verkaufspreis wird auf 11 Mark das Kilogramm festgesetzt. Der Anspruch auf Verabfolgung erlischt am 30. Mai 1920. Deutsche Privatforderungen an das feindliche Ausland. Alle Forderungen Deutscher an Angehörige bisher feindlicher Mächte dürfen nach dem Friedens vertrage nicht direkt diesen gegenüber geltend gemacht werden, sie müssen vielmehr an besondere Stelle-n gerichtet werden. Es kommen alle solche Forderungen in Frage, die vor oder während des Krieges, also bis zum 10. Januar 1920, fällig geworden sind, und zwar von Angehörigen folgender Länder: Großbritannien einschließlich seiner Kolonien (mit Ausnahme der Südafrikanischen Union und Ägyptens), Frankreich einschließlich Elsaß-Lothringens, Italien, Belgien, Griechenland und Siam. Auch Forderungen aus dem öffentlichen Schuldendienst dieser Länder gehören hierher. Die Ansprüche sind zu richten an die Hauptstelle des Reichsausgleichamts in Berlin, Wilhelmstraße 94, bezw. an die für die einzelnen Bezirke zuständigen Zweigstellen in Königs berg, Breslau, Frankfurt a. M., Köln, Düsseldorf, München, Nürn berg, Leipzig, Stuttgart, Karlsruhe, Weimar, Braunschweig, Lübeck, Bremen uncLHamburg. Die Anmeldungen haben auf vorgedruckten
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