macht hat, und Ich versichere hierauf, dass Ich diese Ge legenheit gern benutzt habe, Ihnen Meine aufrichtige Achtung und besondere Werthschätzung zu bezeigen. In dieser Gesinnung werde Ich stets verbleiben des Herrn Appellations-Rathes Ernst, H. z. S. (Sotha, den 18. Mai 1798. Drei Jahre später erfolgte die Ernennung Lindenaus zum Kammerrath. Das für ihn ausgefertigte Iteeret lautet: Wir von Gottes Gnaden Ernst Herzog zu Sachsen. Nachdem Wir den zeitherigen Kammer-Assessor Bern hard August von Lindenau zur Ilezeigung Unserer Zu friedenheit mit dessen bisher erwiesenem Eleiss und Ge schicklichkeit, zum Kammer-Bath zu ernennen den Ent schluss gefasst haben, so wird demselben zu seiner dies- fallsigen Legitimation gegenwärtiges Iteeret- unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und vorgedrucktem Herzog lichen Insiegel hierüber ausgefertigt. Friedenstein, den 20. Juli 1801. (L. S.) Ernst, Herzog z. S. An die Kammer zu Altenburg. Wir von Gottes Gnaden Ernst Herzog zu Sachsen. Da Wir Uns bewogen gesehen haben, den zeitherigen Kammer-Assessor von Lindenau zum Kammer-Itath zu ernennen und demselben das gewöhnliche Decret hierüber ausfertigen zu lassen; so bleibt Euch solches zu Eurer Nachricht hiermit unverhalten. Friedenstein, den 20. Juli 1801. Ernst. Aus einem Ileskript des Herzogs an den Kammerherrn und Major von Uetterodt, datirt vom 20. Juli 1801 geht hervor, dass der zeitherige Kammer-Assessor, nun zum Kammer-Ilath ernannte B. A. von Lindenau in die 7. (!) Classe der Hof-Rang ordnung einzureihen war. Am 27. Juli desselben Jahres bedankt sich der neu ernannte 21jährige Kammer-Rath beim Herzog durch folgendes Schreiben: Durchlauchtigster Herzog! Gnädigster Fürst und Herr! Durchdrungen vom Gefühl des Dankes für Ew. Herzogl. Durchlaucht höchste Huld und Gnade, mir den Titel eines Kammer-Rathes bei Höchst dero hiesigem Kammer-Collegio zu ertheilen, wage ich es, Höchstdemselben meinen ehr-