Vier Hundert Thaler — 400 Thlr. — jährlich zur Unter stützung und Ausbildung solcher Jünglinge, die sich vor zugsweise der Kunst, Malerei, Sculptur, Architectur widmen wollen, als: ct. 200 Thlr. jährlich an zwei Individuen — jedes 100 Thlr. — die vorzügliches Talent zeigen, um sich auf der Kunst- oder Bauacademie zu Dresden oder Leipzig weiter auszubilden, auf zwei bis drei Jahre nach dem Ermessen der Verwaltungs-Commission; [i. 200 Thlr. jährliches Reise-Stipendium an das eine dieser Individuen, das durch Zeugnisse und Lei stungen zu vorzüglichen Erwartungen berechtigt, auf zwei Jahre. Sieben Hundert Thaler — 700 Thlr. — jährlich zur Unter stützung und Ausbildung solcher Jünglinge, die sich dem Strassen-, Wasser-, Eisenbahn-, Maschinen-Bau oder dem höheren Fabrikbetrieb vorzugsweise widmen wollen, als: ct. 500 Thlr. jährlich an fünf Individuen, jedem 100 Thlr., die sich durch Kenntnisse und Fähigkeiten im Zeichnen und in den exacten Wissenschaften aus zeichnen, zur weiteren Ausbildung in den Königlich Sächsischen technischen Bildungsanstalten, auf zwei bis drei Jahre; jl. 200 Thlr. jährliches Reise-Stipendium, an dasjenige Individuum von den vorgenannten fünf — das über seine Arbeiten und Leistungen in den vorgedachten Anstalten die günstigsten Zeugnisse beibringt, auf zwei Jahre. In wiefern für eine gegebene Persönlichkeit statt einer Reise der Aufenthalt auf einer Academie, einem höheren Gewerbeinstitut, oder einem mechanischen Atelier vor zuziehen sei, bleibt dem Ermessen der Verwaltungs- Commission überlassen. Ohne über die bürgerlichen Verhältnisse der jungen Männer, denen die unter c. und d. ausgesetzten Elf Hundert Thaler alljährlich zuzutheilen sind, bindende Vorschriften ertheilen zu wollen, wünsche ich doch, dass dabei vorzugsweise die armen Volks-Classen und nament lich redliche Handwerker- und Tagelöhner-Familien be rücksichtigt werden mögen. Ein Hundert Thaler — 100 Thlr. —zur jährlichen Besoldung eines im neuen Pohlhofs-Gebäude ohne Miethgeldentrich- tung wohnenden Künstlers (wozu in der rechten Parterre- Abtheilung die erforderliche Räumlichkeit vorhanden ist), der dagegen folgende Verpflichtung zu übernehmen hat: wöchentlich drei Stunden Unterricht im freien Hand zeichnen zu ertheilen;