4:. Das Kammer-Collegium. Dasselbe besorgte die Staats- virthschaft des ganzen Ilerzogthums, hatte die Aufsicht über die Herzoglichen Domainen, berechnete und verwaltete die Einkünfte des Landes, und wachte über die Herzoglichen Ge rechtsame. Unter ihm standen auch die Offizianten der Herg un d Schmelzwerke, der Münze, der Post, des Hauamts, die zum Hauainte gehörigen Hofbefreiten, Künstler und Hand werker, die Flossbedienten und die Thorschreiber. Es bestand aus einem Präsidenten, einem Yicepräsidenten und vier Kammerräthen. 5. Das Kriegs-Collegium. Es besorgte die Angelegenheiten des Herzoglichen Militärs, und endlich (i. Das Steuer- und Obereinnahme-Collegium. Dieses Col legium bestand aus einem Obersteuerdirector, einem Abge ordneten von der Kitterschaft unter dem Titel eines rittcr— schaftlichen Steuerobereinnehmers, dem jedesmaligen ältesten Hürgermeister der Stadt Gotha unter dein Titel des städti schen Steuerohereinnehmers, und einem Assessor, welcher den Vortrag aller eingehenden zu berathschlagenden Sachen hatte. Der Ohersteuerdirector und der Assessor wurden von dem Herzoge angestellt, die beiden Obereinnehmer aber jeder von seinem Stande gewählt, obgleich die Wahl von dem Kitterstande gewöhnlich nach der Keihe den ältesten, bei dem städtischen Stande aber jedesmal den ersten Hürgermeister der Stadt Gotha traf, und diese Wahl wurde auf geschehene Anzeige jederzeit von dem Herzog contirmirt. — An dieser Stelle habe ich es auf das Tiefste zu bedauern, dass es mir ungeachtet aller Anstrengungen nicht gelungen ist, aus der Lebensperiode Lindenaus bis zum Zeitpunkt des vorstehenden Schriftwechsels ausgiebige zuverlässige Nach richten über die .lugend- und Studienzeit, über sein Yer- hältniss zu Eltern und Geschwistern und den Einfluss, den seine Umgebung auf ihn hatte, eingehendere Mittheilungen zu er langen. Soviel scheint indessen testzustehen, dass A ater und Mutter die lebensfrohen Söhne etwas pedantisch einzuschränken suchten und damit das Gegentheil des Heabsichtigten erreichten. Aus dem Hriefe einer geistreichen, verehrungswürdigen Greisin, der Stiftsdame Fräulein von der Gablentz zu Alten burg, der einzig noch Lebenden, welche im persönlichen Verkehr mit den Gliedern der Familie Lindenau gestanden, möchte nachstehende Episode ein interessantes Streiflicht aut jene Zeit Lindenaus im elterlichen Hause werfen. Der Brief lautet im Auszug: „Die Eltern nahmen deii lieben Sohn unter ihre Flügel und bewachten ihn nach Kräften. Die Kinder mussten die Mahlzeiten mit den Eltern theilen und wenn das Abendbrod vorüber war und sie den Eltern die Hand geküsst hatten, führte sie Mama in ihre im Parterre gelegene Woh-