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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 14.11.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-11-14
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187411141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18741114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18741114
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-11
- Tag1874-11-14
- Monat1874-11
- Jahr1874
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Uuterh Mnjs- und AnzchMatt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insertionsketräge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. .N irr» Sonnabend, den l4. November L8S4 Ueber die Lebensgefahr durch Kohlendämpfe. In jedem Winter kommen Betäubungsfälle, nicht selten mit tödtlichem Ausgange vor, welche durch gehörige Vorsicht bei der Behandlung der Stuben- und Backöfen hätten verhütet werden können und allein dadurch hcrbeigeführt werden, daß die bei dem Verglimmen der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe sich in die bewohnten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kühlendunst oder Kühlendampf genannt, sind unsichtbar und meistens anch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb nm so gefährlicher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in den Augen bemerkt wird. Der Kohlcndunst oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr verschiedener Lustcutcu und entsteht, wo Brennmaterialien unvollständig verbrennen (glimmen, schmälen), daher hei ungenügendem Luftzüge und bei zu geringer Erhitzung der Brennstoffe. Dies geschieht I> bei Kohlenvecken, weil durch den langsamen Abzug des Rauches und durch die über den glimmenden Kohlen sich bildende Aschendecke der Zutritt von frischer Luft sehr behindert wird; 2) in Stuben- und Backöfen, wenn durch das Schließen der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Ruß das Abziehen der schädlichen Lust verhindert, oder durch festes Schließen der Einfeucrungsthüren und der Thürcu des Aschenfalles der Zutritt kalter Luft während des Brennens abgehalten wird; 5) bei Anwendung von Brennmaterial, welches feucht ist oder zu viel Asche hinterläßt, wie nasses Holz, Abgänge von Flachs, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Sand kohlen, Kohlengruß und dergleichen; B im Anfänge des Einfenerns oder bei neuem Aufschütten der Brennstoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubcnöfen, die eine Klappe im Nanchrohre haben, sind am sorgfältigsten zu überwachen, weil die Kohlendämpse, welche sich nach dem Schließen der Klappe noch erzeugen, nicht abzichen können und so durch die Einfeuerungs- und Aschensallüffnnng m die Stube treten. Aber auch die von MljM geheizten Stubcnöfen bringen Gefahr, wenn alle Oeffnungcn gut geschlossen werden, während noch Kohlen darin glimmen; die eingesperrten Kohlendämpfe treten dann durch die Fugen des OfenS in die Stube, wie namentlich bei den sogenannten Berliner Oesen. Dasselbe findet bei den in bewohnte Räume eingebauten Backöfen Statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man den Abzug ans dem Ofen nach außen so lange nicht hindert, als noch etwas im Ofen glimmt; daher schließe man die Klappe im Rauchrohre gar nicht und verhüte das Zufällen derselben. Die Wärme, die dadurch verloren gehen könnte, ist namentlich bei eisernen Oesen nicht so beträchtlich, als man zu glauben pflegt. Da überdieß ein guter Schluß der Einfeuerungs- und Aschenfallstlmren ebenso die Wärme in der Stube erhält, als die geschlossene Klappe des Rauchrohres, so sorge man für ersteren und lasse letztere, die so gefährliche Klappe, ganz weg. Kohlenbecken sind in geschlossenen Räumen immer schädlich, da sich alle von ihnen aussteigenden Dämpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreiten müssen; man vermeide sie daher gänzlich. Während der Rauch Husten und Angenbrennen erzeugt und den Athem beengt, bringt das Einatbmen einer Lust, welche Kohlendunst oder Kohlendamps enthält, Eingenommenheit des Kopfes. Schwindel, Kopfweh, Umnebelung der Augen, Schlafsucht, ein Gefühl von Beängstigung und allgemeinem Unwohl sein, wohl auch Uebelkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen in solcher Lust tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Besonders gefährlich wird eine solche Luft den Schlafenden. Fühlt man sich ohne sonstige Krankheit in einem geheizten Zimmer unwohl, so verlasse man es sogleich oder öffne die Fenster, untersuche den Ofen, ob die Klappe geschlossen ist, ob noch glimmende Kohlen unter der Asche sind n. s. w. Erkrankte oder Scheintodte bringe man sogleich in die freie Lust oder wenigstens in ein anderes Zimmer, oder öffne, wenn dies nicht schnell genug geschehen kann, Fenster und Thüren, um einen Luftzug zu erzeugen; lüfte Halsbinden, Gürtel, Mieder und alle fest anliegenden Kleidungsstücke, bringe den Körper wo möglich in eine sitzende «Llellung mit herabhängenden Beinen, spritze kaltes Wasser auf Gesicht und Brust, bürste oder reibe Füße und Hande und rufe scblennigst einen Arzt herbei. Bis dieser ankommt, trinke der Erkrankte etwas starken schwarzen Kaffee; dem Ohnmächtigen oder Scheintodten lasse man den Dunst oder Brodcm von heißem starken Kaffecausgnß emathmcn. Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt sür das Königreich Sachsen ist das I>. und >9. Stück er schienen. Dieselben enthalten: Nr. Illi). Landtagsabschicd sür die Standcversammlung der Jahre >878 und 187). Nr. >27. Deeret wegen Bestätigung der Gcnossenschaftsordnung der Genoffenschaft für Berichtigung der Göscl bei Göltzschen; vom 25. September 1874. Nr. >88. Verordnung, die Erpropriation von Gruudeigentbum zu Herstellung eines drittelt Gleises zwischen Leipzig und Borsdorf mit einem Rangirbahnlwfc in der Flur Engelsdorf und zweier neuen Gleise von Trachau bis Radebeul betreffend; vom 28. September 1874. Nr. 159. Bekanntmachung, die Aufhebung der mit den Regierungen des Großherzoglbums Sachfen- Weimar, der Hcrzogthümcr Sachsen-Altenburg und Sachsen-Colmrg- Gotha und der Fürstcntbümer Reuß älterer und jüngerer Linie im Jahre 1850 wegen kostenfreier Erledigung von Requisitionen in Eriminnl- und Polizei-Untersuchungen abgeschlossenen Conventionen betreffend; vom l. Oktober >874. Nr. >40. Bekanntmachung, die Abänderung einiger Bestimmungen des Lotterieplancs sür die Landes- lottcrie betreffend; vom 5. October 1874. Nr. I4l. Verordnung, die Ausführung von tz l88 der Militär-Ersatz-Instruction vom 20. März 1808 betreffend; vom >2. October >874. Nr. 142. Verordnung, die Bezirksthierärzte betreffend; vom 0. October >874. Nr. l4R Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen be treffend; vom 8. October 1874. Nr. 144. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Südlausitzer Staatsbahn von Sohland über Neustadt nach Pirna betreffend; vom 9. October l874. Nr. 145. Verordnung, daS Ausschreiben der katholischen Kirchcnanlage betr.; vom in Tctober >874. Nr. >40. Verordnung, die Uebernabmestationen für polizeiliche Schublransporte aus Nachbarländern betreffend; vom 14. Octobcr 1874. Nr. 147. Landtagsordnung; vom 12. October 1874. Nr. 148. Gesetz, einige Abänderungen der Versassungsurkunde vom 4. September l^8l betreffend; vom 12. Octobcr 1874. Nr. 149. Bekanntmachung, die Richtungslinie dcr Freiberg-Brürer Eisenbahn betr.; vom >7. Octo ber 1874. Nr. I5N. Verordnung, die Besorgung der in K 9 des Gesetzes vom 21. April 1875 gedachten Vcr- waltungsangelegenhcitcn in Dresden, Leipzig und Ehemnitz betreffend; vom >5. October 1874. Nr. 151. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf den Staatseisenbahnstrcckcn von Plauen nach Oelsnitz und von Ebersbach nach Seifhennersdorf betreffend; vom 22. Octobcr >874. Nr. 152. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung über die Aushebung von Pferden sür den Bedarf der Armee vom >8. April 1808 und der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung betreffend; vom 20. October 1874. Ein Ezemplar liegt "zu Jedermanns Einsicht in der Rathserpedition aus. Großenhain, am ll. November l874. Der Nath. Ludwig-Wolf, Brgrmstr. Gt. Bekanntmachung. Der unterzeichnete, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain ernannte Wahlcounuissar macht andurch bekannt, daß die Wahl eines Abgeordneten zur Bezirks- Versammlung in dem ihm zugewiesenen, aus den Ortschaften: Streunten, Mark Siedlitz, Colmnitz, Noda, Peritz, Banda, Wildenhain, Walda, Kleinthiemig, Nudewitz und «rageritz und den selbstständigen Gütern streunten, Noda und Wulda bestehenden Wahlbezirke den 23. November 1874 vorgenommen werden soll. Es werden daher die Vorstände obengedachter Gemeinden, sowie der von Wildenhain noch zugewählte Wahlmanu andurch eingeladen, obigen Tages in der Zeit von 1—2 Uhr Nachmittags in dem Gasthofe zu Bauda zu erscheinen und die Wahl vorzunehmen. Banda, am 13. November 1874. Gltschig, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sotten den 17. November 1874, von Vormittags 9 Uhr an folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 281 Raumcnbikmeter weiche Scheite, 1 1915 „ „ Rollen, > Nr. 1452 — 2335, 205 „ „ Aeste, 1181 „ „ Stöcke, Nr. 780—1204, 5034 „ weiches Reißig, dir. 425—1309, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Rcvierverwaltcr zn Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Reviervcrwaltung Gohrisch, am 7. November 1874. Cras. Roch. Holz Auction. Mittwoch, den 18. November 1874, von Vormittags 9 Uhr an, sollen ans dem Königlichen Forstrevier Gohrisch, und zwar in der Träubel, die Brand hölzer aus dem Stocke in circa 50 Kabeln unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen gegen sofortige Bezahlung an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Königl. Forstrcntamt Moritzburg und Königl. Reviervcrwaltung zu Gohrisch, am 7. November 1874. Gras. Roch^ Bekanntmachung. Der unterzeichnete, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain ernannte Wahlcounuissar macht andurch bekannt, daß die Wahl eines Abgeordneten zur Be zirks-Versammlung in dem ihm zugewiesenen, aus den Orlschaften: Naundorf, Fvlbern, Nostig, Weßnitz, Mülbitz, Zschiesche», Scassa, Kleinraschütz, Groß raschütz und Weißig bei Scassa und den Rittergütern Naundorf, Scassa unv Zschiesche» bestehenden Wahlbezirke Montag, den 23. November d. I., vorgenommen werden soll. Es werden daher die Vorstände obgedachler Gemeinden, sowie der von Naundorf noch zugewählte Wahlmann und der Besitzer des Rittergutes Zschiejchen andurch eingeladen, obigen Lags in der Zeit von Vormittags V—LO Uhr in dem Ningpfeil'schen Gasthofe zu Naundorf zu erscheinen und die Wahl vorzuuehmen. Naundorf bei Großenhain, am 13. Novbr. 1874. Rostberg, Gemeinde - Vorstand. ! Bekanntmachung. Der unterzeichnete, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain ernannte ! Wahlcommissar macht andnrch bekannt, daß die Wahl eines Abgeordneten zur Bezirks- - Versammlung in dem ihm zugewiesenen, aus den Ortschaften: Naundorf bei Ortrand, Böhla, Pvnickau, Kraußnitz, Schönborn, Linz, Blochwitz, Lampertswalda, Quersa, Weißig am Raschütz, Brößnitz, Niegervda, Oelsnitz, Brockwitz und den Rittergütern Böhla, Ponickan, Kraußnitz, Linz, Oelsnitz und Blochwitz i bestehenden Wahlbezirke den 28. November d. I. vorgenommen werden soll. Es werden daher die Vorstände obgcdachter Gemeinden, sowie die Besitzer der Ritter güter Ponickau, Kraußnitz, Böhla, Oelsnitz nnd Blochwitz andurch eingeladen, obigen Tages in der Zeit von 1 bis 3 Uhr "Nachmittags in dem Gasthofe ;n Linz zu erscheinen und die Wahl vorzuuehmen. Linz, am 12. November 1874. Schneider, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Der unterzeichnete, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain ernannte Wahlcommissar macht andurch bekannt, daß die Wahl eines Abgeordneten zur Be zirksversammlung in dem ihm zugewiesenen, aus den Ortschaften: Adelsdorf, Scaup, Skäßgen, Strauch, Uebigau, Nasseböhla, Zabeltitz mit Stroga, Treugeböbla, Frauenhain mit Lautendorf, Raden, Görzig, Krau- schütz und den Ritter- bez. selbstständigen Gütern: Adelsdorf, Strauch, Zabeltitz, Stroga und Frauenhain bestehenden Wahlbezirke den 23. November d. I. vorgenommen werden soll. Es werden daher die Vorstände obgedachter Gemeinden, sowie der von Franenhain und Zabeltitz noch zuzuwähleude Wahlmann andnrck eingeladen, obigen Tags in der Zeit ' von 2—3 Uhr Nachmittags in dem Ientzsch'schen Gasthofe zu Zabeltitz zu erscheinen ° nnd die Wahl vorznuchmen. Zabeltitz, am 11. November 1874. N. Büttner, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. > Der unterzeichnete, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain ernannte Wahlcommissar macht andnrch bekannt, daß die Wahl eines Abgeordneten zur Bezirks- verfammlung in dem ihm zugewiesenen, aus deu Ortschafteu: Altleis, Dallwitz, Hohn dorf, Nauleis, Reinersdorf, Lenz, Döbritzgen, Göhra, Zschauitz, Kalkreuth, Bieberach, > Geißlitz, Mühlbach, Böhla bei Lenz, Baßlitz bei Geißlitz, Piskowitz, Wantewitz, im Schradenwald (Artillerie- schietzplatz),
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