Delete Search...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-03-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189403302
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-03
- Tag1894-03-30
- Monat1894-03
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1894
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Riesaer G Tageblatt Frimlprcchstellr Nr. SO und Anzeiger Meblalt mt> Lyri-n). Amtsblatt der Nönigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 73. Freitag, SS. Miirz 18V4, Abends. 47. Jahr«. - as gnciaci Lagcblart erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bierlcyährlicher Bezugspreis bei Abholung ui den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, >owle am Schalter der tariert. Posransralten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger srei ins HauS 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger sret ins Haus 1 Mark 65 Ps. Auzetgea-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Upr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kaftan lenst raße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden wird nachstehende „Generalverordnung an sämmtliche Polizeiobrigkeiten und die Herren Bezirisärzte des Dresdner Regierungsbezirks, die rechtzeitige Entfernung der Leichen aus dem Sterbehause betreffend. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen Landes-Medicinal-Kolleginm ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich auf dem platten Lande herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zu Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den ans den Todestag nächstfolgenden Sonn- oder Festtagen, überlang in dem Stervehause zurückzuhalten hingewrcseu worden. In dessen Folge Hal das Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Comravemionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulnis; wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (viermal 24 Stunden) von der Stunde des eingelrctencn Todes an im Sterbehause be lassen werden dürfen, sondern aus dein letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zcitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den Tvdtenhallen übergeben zu werden. Die Polizciobrigkeiten — soviel d e Stadt Dresden' betrifft, der Stadtrath — wollen für den Abdruck dieser Generalvcrordnung in ihren Amtsblättern besorgt sein. Dresden, den 8. November 1877/' hierdurch in Erinnerung gebracht. Großenhain und Riesa, den 28. März 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Der Stadtrath. v. Wilucki. Klötzer. Konkursverfahren. lieber das Vermögen der Anna Marie Schuster, alleiniger Inhaberin der Firma I. G Tchuster in Riesa wird heute am 88. März 1884, Nachmittags 5 Uhr das Konkurs verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Or. Mendc in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs forderungcn sind bis zum 5. Mat 1884 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeransschusses und eintretenden Kalles über die in 8 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände — auf de»l 26. April 1894, Vormittags 11 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ans den 7. Juni 1894, Vormittags II Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird anfgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auserlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forde rungen, für welche sie ans der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. April 1884 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa. Ass. Retchclt. Veröffentlicht: Aktuar Gerlach. G.-S. Schuhwaaren-Ausverkauf. Im Konkurse zum Vermögen des Schuhmachers Reinhold Laube in Riesa, Wcttinerstraße 19, findet Montag, den 2. April 1894 l von 8 Uhr vormittags bis und Dienstag, den 3. April 1894 s (> Uhr Abends Ausverkauf vou allen Arten Schuhwerk u. s. w. zu herabgesetzten Preisen gegen Baarzahlung statt. Riesa, den 29. März 1894. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Mischer. * Montag, den 3. April 1884, Vormittags 11 Uhr sollen im Hofe der Kaserne des 3. Keld-Artitlcrie-Negiments Nr. 32 (Kriedrich-August-Slraßc) zwei 6 bezw. 8 Wochen alte Fohlen öffentlich versteigert werden. Königliches 3. Feld-Artillerie-Regiment Nr. 32. Bestellungen auf das mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Abends erscheinende „Kiksacr Ta-edlatt Md Auchgn" für das L. VLertirLjadr 1SS4 werden von sämmtlichen kaiserlichen Postanstalten, den Landbriefträgern, unstrn Geschäftsstellen in Riesa und Strehla, sowie in den Ausgabestellen bei Herren Paul Holz, Ecke Poppitzer- und Schützenstraße, A. B. Hennicke, Hauptstraße, Kaufmann Hermann Müller, Kaiser-Wilhelm-Platz und Paul Koschel, Bahnhofstraße bei Abholung dortselbst zum Preise von 1 Mk. 25 Pfge zahlbar pränumerando, angenommen; durch unsere Austräger, die jeder Zeit Bestellungen annehmen, frei ins Haus geliefert ist der Preis 1 Mk. 50 Pf., durch die Post srei ins Haus 1 Mk. 65 Pf., (MM" bei Abholung am Postschalter 1 Mk. 25 Pfg.) ^§4441*4111*14 finden durch das „Riesaer Tage- blatt undAnzeiger", die im Amts bezirk bei Weitem verbreitetste und gelesenste Zeitung, anerkanntermaßen die beste und zweckent sprechendste Verbreitung. Riesa, Kastanienstraße 59. Die Geschäftsstelle. TageSgeschichtt. Eine „Frage an die so ciald emkra tischen Landtagsabgeordneten" stellt das conservative „Vater land" in Folgendem: In der 71. Sitzung des deutschen Reichstages vom 14. März 1894 wurde über das National denkmal für den Heimgegangenen unvergeßlichen Kaiser Wilhelm I. verhandelt. Abgeordneter Singer nahm dabei Gelegenheit, zu erklären, daß „ein Bedürfniß nach diesem Denkmale" für ihn und seine Partei nicht existire. Das ist natürlich, denn cs kann wohl keinen größeren Gegensatz geben, als die edle, vornehme, liebreiche Heldengestalt des Heimge gangenen Kaisers und — den Abg. Singer. Im weiteren Virlaufe der Verhandlung nahm Abg. Bebel das Wort und sagte nach dem stenographischen Berichte wörtlich: „Wir haben nie über unsere antimonarchischen Gedanken, die gleichbedeutend sind mit republikanischer Gesinnung, ein Hehl gemacht. Wer auch nur das ABC des Socialismus kennt, weiß, daß in letzter Linie der Socialismus ohne den Republikanismus nicht zu verwirklichen ist." Und weiter: „Aber selbst, wenn wir auf dem Boden der Monarchie ständen, wie wir nicht auf demselben stehen u. s. w. ' Bebel sagt also unumwunden, daß er und seine Partei antimonarchisch sei, nicht auf dem Boden der Monarchie stehe. Derselbe Bebel hat, als er seiner Zeit in den sächsischen Landtag eintrat, folgende» Eid geleistet: „Ich schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und All wissenden, die Staatsverfassung treu zu bewahren und in der Ständeversammlung das unzertrennliche Wohl des Königs und Vaterlands, nach meinem besten Wissen und Gewissen, bei meinen Anträgen und Abstimmungen allent- halhen zu beobachten. So wahr mir Gott helfe." Denselben E d haben die anderen Socialdemokraten geleistet, die dem sächsischen Landtage angehörten und angehören. Wir richten nun öffentlich an Herrn Bebel und die jetzigen socialdemo kratischen Landlagsabgeordneten folgende Fragen: „Wie ist der Ausspruch Bebels mit dem Wortlaute und dem Sinne des geleisteten Eides in Uebereinstimmung zu bringen? Hat Bebel am 14. März auch im Namen der jetzigen social demokratischen Abgeordneten gesprochen)" Erfolgt keine oaer keine befriedigende Antwort, so werden wir nicht nur den Eid der socialdemokratischen Landtagsabgeordnetcn mit dem gebührenden Kernworte bezeichnen, sondern auch, wenn irgend möglich, dafür sorgen, daß die Angelegenheit an anderer Stelle behandelt und erledigt wird. Wir können und wollen nicht länger dulden, daß es den Anschein hat, als sei der christliche Eid ein Spiel. Daß übrigens eine monarchische Regierung eine Partei, die offen zugiebt, nicht aus dem Boden der Monarchie zu stehen, mit allen Mitteln bekämpfen nnd anders behandeln muß, als die Parteien, die auf mo narchischem Boden stehen, ist ohne Weiteres einleuchtend. Der Londoner „Standard" behauptet, daß die deutsche Regierung die Initiative zu internationalen Maßregeln gegen die Anarchisten ergriffen habe und daß demnächst eine inter nationale Konferenz in Berlin zusammentreren werde. An hiesigen Stellen, die davon unterrichtet sein müßten, ist aber weder von einer derartigen Initiative der diesseitigen Re gierung, noch von einer bevorstehenden Berliner Konferenz zur Berathung von Maßregeln gegen die anarchistische Gefahr irgend etwas bekannt. Stammle die Meldung aus der Re- daclion des Londoner Blattes, so würde man sie allenfalls für einen Fühler halten können. Da als ihr Ursprungsort aber Berlin angegeben ist, wird man sie einfach als eine ungcschickle Erfindung einsckatzen müssen. Es hat sich schlechter dings nichts ereignet, was die deutsche Regierung gerade ver anlassen könnte, in dieser Frage die Jniiiative zu ergreifen. Frühere Erfahrungen wären auch zu einem solchen Vorgehen nicht eben ermuthigend. Zunächst wäre es Sache derjenigen Staaten, die zumeist und unmittelbar von der anarchistischen Bewegung bedroht erscheinen, also Frankreich, Spanien und Italien, m dieser Hinsicht mit Anregungen und Vorschlägen hervorzutrelen. Deutschland würde sich gewiß von gemein samen Maßnahmen zur Bekämpfung eines gemeinsamen Feindes nicht ausschlieyen. Von England ist dies schon zweifelhafter. Finden doch offenkundig Anarchisten dort noch immer gastliche Zukunftsstätten trotz aller Proteste von französischer Seite. Zweifelhaft erscheint auch, ob sich die Schweiz an einem solchen europäischen Werke betheiligen würde. Ohne Englands und der Schweiz Mitwirkung aber wären alle etwaigen Abwehr maßregeln der anderen Staaten von vornherein ziemlich wirkungslos. Daher müßte eine etwaige Konferenz nicht in Berlin, sondern in London oder Bern tagen. Damit dürfte cs aber noch gute Wege haben. Deutschland hat am wenig sten Ursache, beim ruhigen Zuwarten die Geduld zu verlieren. Deutsches Reich. Die Gerüchte von einer Zusammen kunft des Kaisers und des Zaren wollen nicht verstummen. Der Wiener Berichterstatter der „Daily News" will von der russischen Botschaft in Wien erfahren haben, der Zar wünsche Kaiser Wilhelm auf deutschem Gebiet zu begegnen, um ihm für den Abschluß des Handelsvertrags zu-danken. Die Begegnung werde in den ersten Tagen des September in Stettin oder in Königsberg stattfinden. Auf Wunsch des Zaren werde Graf Caprivi der Begegnung beiwohnen. Der Zar dürfte vom Großfürsten-Thronfolger begleitet sein. Die königliche Eisenbahndireclion Magdeburg macht be kannt: Der Artikel der „Braunschw. Landes-Ztg." vom 28. d. M. über den Vorfall in Vienenburg beim Einstellen des Salonwagens des Regenten Albrecht in den Schnellzug Berlin-Aachen am 27. d. bringt übertriebene Angaben. Eine Wagenbcschädigung ist überhaupt nicht vorgekommen, auch ist der Eisenbahnverwaltung nicht bekannt geworden, vaß Se. Königl. Hoheit durch den Anprall von seinem Lager geschleudert worden rst. Die Verspätung des Schnellzuges in Vienenburg ist nur durch Umsetzen des Salonwagens aus dem Braun schweiger Zuge entstanden. Die Untersuchung über die Ur sache des Vorfalls schwebt noch, eine strafrechtliche Verfolgung
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview