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Deutsche allgemeine Zeitung : 02.06.1845
- Erscheinungsdatum
- 1845-06-02
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184506026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18450602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18450602
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1845
- Monat1845-06
- Tag1845-06-02
- Monat1845-06
- Jahr1845
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 02.06.1845
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Montag Nr Rs. —— 2. Junius 184S. WM Deutsche Allgemeine Zeitung. UM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» Uebe-blick. tVvvSsetzlaab. -----München- Die Kronprinzessin. Die Bußandachten. Die kudwta-kirche. Der Kirchenstaat. — v. Jtzstein und Hecker. -Mainz. Da« Moralität-patent der Juden. * tzom Main. Deutsch-Katholiken in Darmstadt, s von der Unstrut- Georg Fein. * Ebersdorf. Die Landwehr. -Frankfurt a- M- Die deutsch-katholische Gemeinde.— Deutsch-Katholiken in Hachenburg. Preutzen. Cabinek-ordr« m Betreff der Deutsch-Katholiken, x Liertin. Die Deutsch-Katholiken- -Königsberg- Die Deutsch-Katholiken, vr. Rupp. Die protestantischen Freunde. Der Gustav-Adolf-Verein. Hr. Pfeiffer. Da- Duell. Todesfälle. — Deutsch-Katholiken in Görlitz, Lieg nitz, Bunzlau, Creuznach. — Mündlichkeit im Eivilprocesse- Lefterreich. - Prag. Beförderungen. * pesth- Erzherzog Stephan. Der Palatin. Die Jazygen und Kumanen. Die Bürgermiliz. Colonisation. Die Eomitate. Spanien. Die VermählungSfrage- Die Nachrichten auS Rom. fpratzpritaaniea. Der Vertrag über den Sklavenhandel. Da» Ncpeal- meeting auf dem Tarahügel. Die irischen Prälaten. Irische Hochkirchen männer. Frankreich. Die «Presse» über Marokko und Otaheiti, General Delarue. Niederlande. Die Generalstaaten. Schweiz. -/-Zürich. Prof. Snell. — Versammlung in Langenthal. Aargau. Htalien. Palermo. Der König. Schweden und Norwegen. Der Reichstag StNDtand und Nolen. -Warschau. Ernennungen. Die Großfürstin Helene. Der Fürst-Statthalter. Die Weichsel. Schulwesen. DaSFrohn- leichnamSfest. Griechenland, Athen. Kolettis über die Quarantainen. -Haiti. Der Präsident Guerrier- Nerfonalnachrichten. Wissenschaft und KunE. -Altenburg. Die wissenschaftlichen Vereine. -Weimar. Theater. — Die Galerie Fesch. — Prof. Kugler. Handel und Änduftrie. -Frankfurt a. M. Börsenbericht. Eisen bahn. -Kassel. Eisenbahn, -teipsig. Altona-Kieler Eisenbahn, — Berlin. Ankündigungen. Deutfchkand. — München, 28. Mai. Gestern ist nun auch unsere Kronprin zessin nach Hohenschwangau abgercist, und zwar über Possenhofen, daS bekannte Lustschloß der Herzogin Maximilian am Starnbergersee, um dort Vieser Hohen Verwandten einen Besuch abzustatten. Wahrscheinlich wird der Kronprinz noch vor seiner Gemahlin oder doch gleichzeitig mit derselben auf Hohenschwangau eingetroffen sein. Hier denkt man bereits an die Feste, welche stattfinden dürften, wenn die Kronprinzessin dem König einen Enkel schenken sollte. Vorläufig find bereits die üblichen Kirchengebete für deren glückliche Entbindung angeordnet worden. — Die Bußandachten, welche täglich von den noch immer hier anwesenden beiden Missionaren aus dem Rcdemptoristcnkloster zu Altötting veranstal let «erden, ziehen nach wie vor an jedem Abend eine solche Masse von An dächtigen nach der LudwigSkirche, daß dieser herrliche Tempel meist zum Er drücken angefüllt ist. Doch will man bemerkt haben, daß die beiden Mönche, je anziehender ihre Bußpredigten für daS gemeine Volk sind, um so weniger im Stande gewesen, auch ihr anfängliches Publicum aus den gebildeter» Ständen dauernd an sich zu fesseln. Zwar finden auch in dieser Beziehung zahlreiche Ausnahmen statt, aber die Zuhörer, welche der sogenannten bessern Gesellschaft angehören, verlieren sich gleichwol unter der Masse von Leu ten beiderlei Geschlechts aus den untern Klaffen der Bevölkerung Mün chens und zum Theil auch der nahegelegenen Ortschaften. Viele einzelne Züge auS dem Wirken dieser Missionare, und Erzählungen aller Art von dem Einflüsse der Bußpredigten derselben auf daS Volk werden bespro chen und wiederholt, was denn auch nur dazu beitrage» kann, die Neu gierde, die Hör- und Schaulust und überhaupt die Thcilnahme an diesen Maiandachten immer neu zu erregen und wach zu erhalten. Schreiber dieser Zeilen war selbst Zeuge, wie ein großer Theil der anwesenden An dächtigen vor wenigen Tagen durch die drastischen Mahnungen eines der beiden Mönche an Sünde, Tod und Hölle bis zu förmlichem Schluchzen gerührt wurde!—Bei dieser Gelegenheit möge cs vergönnt sein, mit weni ge» Worten einem abscheulichen Gerüchte zu widersprechen, das entweder auf einem groben MiSverständniffe beruhen, oder aus purer Böswilligkeit und auS Reid gegen zwei unserer ausgezeichnetsten Künstler entsprungen fei» muß. Wir lesen nämlich, daß die nur erst eingeweihte LudwigS- klr ch t bereit» wieder baufällig sei und umfassende Reparaturen erheische, und daß ihr innerer Bilderschmuck, namentlich gerade daS Hauptaltargemäldr, durch «ine Menge von Riffen und andern zunehmenden Mängeln einer frühen Zerstörung entgegengehe. An alle dem Gerede ist kein wahres Wort, und wie hoch Gärtner als Baumeister der LudwigSkirche dasteht, und wie groß Cornelius als der Schöpfer der diesen herrlichen Tempel zierende« Gemälde, so klein und erbärmlich müssen Diejenigen erscheinen, i welche auf armseliges Stadtgcwäsch hin nicht Anstand nehmen, dergleichen Absurditäten durch die Tagespresse zur allgemeiner» Verbreitung zu bringen. Die AnfüUung aller Kerker, die harten Vcrurthcilungen zum Blut gerüst oder zur Galecrenstrafe, kurz alle die strengen Maßregeln, durch welche man seit einer Reihe von Jahren im Kirchenstaate der ewig wiederkehrendcn Emcutcn und Conspirationen Herr zu werden versucht lmt, scheinen das schnurgerade Gcgentheil hcroorgebrachl zu haben. Wenigstens sind hierher Briefe aus verschiedenen Gegenden Italiens gelangt, nach de ren Inhalte man nicht daran zweifeln darf, daß sich die päpstliche Re gierung eben jetzt wieder veranlaßt findet, neue Verhaftungen zu vollzie hen, neue Processe zu instruiren und durch neue Exccutioncn strengster Gattung abermalige Abschreckungsvcrsuche zu machen, aber dies Alle» ohne irgend eine Bürgschaft für bessere Erfolge, da sic cs auch diesmal wieder lediglich mit den gemisbrauchtcn Werkzeugen zu thun zu haben scheint, nicht aber, wie zu wünschen wäre, mit den des Entwischen- so überaus kundigen Häuptern und Anstiftern dieser perennirenden Reoo- lutiönchcn. — Die Mannheimer Abendzeitung berichtet unterm 29. Mai, daß die HH. v. Jtzstein und Hecker am 28. Mai in Karlsruhe waren, um persönlich daS geeignete Einschreiten der Behörden wegen ihrer Auswei sung aus Preußen zu veranlassen. Indem die augsburgcr Allgemeine Zeitung unsern Artikel über diese Ausweisung (Nr. 145) abdruckt, setzt sie hinzu: „Die neuesten berliner Blätter (vom 24. und 25. Mai), die uns vorliegen, schweigen über obige Maßregel der Ausweisung zweier Dc- putirten eines deutschen, dem Zollverein verbündeten StaatS aus einem der Staaten des Bundes und des Zollvereins." * Mains, 28. Mai. Ein Gegenstand von höchster Wichtigkeit für dicJudenRheinhessens wird gegenwärtig vor der hessischen Ständever sammlung verhandelt, die Frage nämlich, ob man auch fernerhin das söge--. nannte „Moralitätspatcnt der rheinhcssischcn Juden", das aus der Kaiser-^ zeit datirt, bcibehalten, oder ob man dieses Ausnahmegesetz, das selbst Napoleon nur für die Dauer von zehn Jahren gab, als unzeitgemäß, un nütz und entehrend abschaffcn soll. Dieses Ausnahmegesetz, ursprünglich gegen den Wucher der elsaffcr Juden gerichtet, das die deutschen Regie rungen bei der Wiedcrbesctzung der Nyeinprovinzen vorfanden und beste hen ließen, verlangt, daß die Juden jedes Jahr mehre Zeugnisse ihrer Moralität Vorbringen müssen, sollen ihre Handelsgeschäfte vor Gericht von Gültigkeit sein. Der Berichterstatter des zweiten Ausschusses der hessi schen Ständcversammlung hat aus unbedingte Abschaffung dieses Aus nahmegesetzes anactragen, nachweiscnd, daß das Gesetz nicht nur gerade das Gcgentheil Dessen zur Folge habe, was eS bezwecke, sondern daß eS auch bei dem Stande der Bildung der heutigen Juden, die sich meist mit reellen und soliden^Geschäften befaßten, einer solchen Präventivmaßregel gar nicht bedürfe. In Bezug auf das Geschichtliche dieses Ausnahme gesetzes theilt der Ausschußbericht einiges sehr Äcmerkenswerthe mit: „In Frankreich (sagt der gedruckte Bericht) erlosch dieses Moralitätspatent vom 17. März 1808 mit Ablauf seiner zehnjährigen Dauer, Lie ihm der Ge setzgeber selbst nur gestellt hatte. Daß cs in Frankreich nicht erneuert, daß ihm nicht einmal ein Acquivalcnt substituirt wurde, spricht für seine dort früher erkannte gänzliche Wcrthlosigkeit. Seitdem aber, also in einem Zeiträume yon beinahe drei Dccennien, hat sich der Rutzen des Gesches nicht bewährt, desto greller aber sind seine Nachtheile hervorgetreten. Da her haben auch die rheinprcußischen Provinzialstände bereits im Jahr 1843 und erst kürzlich wieder an ihren König das Gesuch um Aufhebung dieses Gesetzes gerichtet; daher ist auch auf mehren hessischen Landtagen der Wunsch nach dessen Beseitigung mehrfach ausgesprochen worden. Diesen Wunsch unterstützt die Erfahrung in Rheinhessen ganz und gar. ES ist Thatfache, daß hier in dem Zeitabschnitte von 1815 —3Ü verhältniß- mäßig nur wenige Israeliten mit diesem MoralitätSpatente sich versahen, daß gleichwol der aus dem Nichtbcfitz abzuleitendc Einwand gegen ihre Klagen nicht erhoben, überhaupt die Vorschrift dcS Gesetzes kaum beach tet wurde. Und seit 1830 bis hierher sind nur in sehr wenigen Fällen die begehrten Moralitätszeugnissc von den Behörden verweigert worden. Haben sich in dieser langen Periode nur wenige Verwcigerunasfälle ereig-, net, so berechtigt diese Thalsache zu der alternativen Schlußfolge: entwe der die Juden in Rheinhessen sind, mit sehr wenigen Ausnahmen, lauter ehrliche und brave, dem Wucher abholde Leute, öder die Behörde«, sind bei der Ausstellung der Moralitätszcugnisse sehr mild und nachsichtig ver fahren. Wir kommen somit immer zu dem Resultate, das ganz« Aus nahmegesetz entspricht nicht seinem Zwecke, gewährt keinen Schutz Kegen Wucher und Betrug, scheidet den schlechten von dem ehrenhaften Juden nicht aus und erzeugt für den bessern Theil der jüdischen Bevölkerung nur Nachthcil, sowie eine zwecklose und dcmüthigendc Harte. Ein Gesetz aber, welches, gleich dem in Frage begriffenen, seiner Aufgabe, die Staatsan gehörigen gegen den Wucher und die Uebervortheilungcn der Juden in Schutz zu nehmen, so ganz und gar nicht entspricht» das im Gcgentheil zum Wucher eher de» Impuls gibt, mindestens aber das Ehrgefühl deS bessern TheileS der Israeliten aufs tiefste verletzt, dir Moralität zerstört
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