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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.12.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-12-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18941221019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894122101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894122101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-12
- Tag1894-12-21
- Monat1894-12
- Jahr1894
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vepi^-v»«» U t« Haupterpedllton oder d»» ft» Pftids- tzqtrt m«L d»n Vorort»» »nicht»«», >,«. cabeuellen »bgtholt: viertel>Lhrt ich ^4.60, bei zwrimaligtt täglicher ZnftrUva, tv« Ho,» 6.60. Diäch dt» Post bezogen für Dentschland und vrstrrnich: oteriel,ihrlich X S.—. Direct» täglich« Krrnzbandiendnng ftv» Ausland: monallich -^l 7.60. Die Morgen-Ausgabe erscheint täglich '/,7Uhr, di» Abend-AnSgab« Wochentag« 6 Uhr. LrLackio» »n- Lrpeditio«: J«tza,»rS,asse 8. DieEttedittva geissart Filiale»: vtt« Me»«'« G«rii». (Alfred Hah»1d Universität« kratze 1, L««ls Lsftde. Katdartnenstr. 14. part und KSnigSplatz 7i Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Legan fiir Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. AnzeigeN'Prel- die 6 gespaltene Pelitzeile 20 Psg. Reklamen unter dem RedacilonSsttich (4av» spalten- 60^4, vor den Famlliennachrichte» lögeipalten) 40/4- Größere Schriften laut unserem PraiS- »erzeichniß. Tabellarischer und ZiffernsaD nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefalzt), n»r mit der Morgen - Ausgabe, ohne Poslbcsörderung 60.—, mit Postbesörderung 70.—. Ännahmeschlub für Anzeige«: Abend-AuSgade: vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Sonn« und Festtag» früh '/,9 Uhr. Lei den Filialen und Annahmestelle» je »in» halbe Stund« früher. t»»l»igr«» sind stet- an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Pol» tu Leipzig H K5V. Freitag den 21. December 1894. 88. Jahrgang. » « Im Interesse rechtzeitiger und vollständiger Lieferung des Leipziger Tageblattes wollen die geehrten Leser die Bestellung für das I. Vierteljahr 1895 baldgefälligst veranlassen. Das Leipziger Tageblatt erscheint wöchentlich 13 Mal. Der Bezugspreis beträgt wie bisher vierteljährlich für Leipzig 4 ./kl SV .1, mit Bringerlohn für zweimaliges tägliches Zutragen S SV durch die Post bezogen für das Deutsche Reich und Oesterreich-Ungarn 6 In Leipzig nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hauptexpedition: Johannesgaffe 8, die Filialen: Katharinenstratze 14, Königsplatz 7 und Universitätsstratze 1, sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arrrdtstrahe 3L Herr L. 0. Llttel, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraße 1 Herr 14»evä. keter, Colonialwaarenhandlung, Peterskirchhof L Herr Mx Xlertl», Buchbinderei, Pfaffendorfer Straße 1 Herr 6. Origen, Colonialwaarenhandlung, Nanftsche Äaste v Herr krleckr. k!8elier, Colonialwaarenhandlung, Nanstädter Tteinweg 1 Herr 0. knxelinriiiu, Colonialwaarenhandlung, Schützenstraße 5 Herr önl. 8eli1im1< Iwn, Colonialwaarenhandlung, Westplatz 32 Herr k. vlttrloll, Cigarrenhandlung, Porkstraße 32 (Ecke Berliner Straße) Herr 0. Vebuu, Colonialwaarenhandlung, Brühl 8V (Ecke Goethestraße) Herr Herrn. Llesske, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straße (Tbomasiusstraßen-Ecke) Herr Ottokranr, Colonialwaarenhandlung, Lührstraße IS Herr Liluarü Hetzer, Colonialwaarenhandlung, Marfchnerstraße v Herr krutt 8elu'«4der, Drogengeschäft, Nürnberger Tttaße 45 Herr 21. L. ^.Urreetit, Colonialwaarenhandlung. Zeitzer Sttaße 35 Herr V. Lüster, Ciganenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr kollert Vrelner, Zweinaundorfer Straffe 18, in Neustadt Herr Klemens 8ellelt, Cisenbahnstraße I, - Connewitz Frau klseller, Hermannstraße 23, 1. Etage, » Plagwitz Herr 21. ttrütLiuium, Zschochersche Straße 7», - Cuttitzsch Herr kollert 41lner, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5. , Reudnitz Herr kuxmani», Marschallstraße 1, - Gohlis Herr H». krltrselie ^uellfolxer (kuttlleslus), Mittelstraße 5, - . Herr vernll. H eller, Mützengeschäst, Leipziger Straße 6, -- Lindenau Herr L. Vutllvrlet, Cigarrenhandlung, Markt 22, - Thonberg Herr k. Uüntsell, Reitzenhamer Straße 58, in Volkmarsdorf Herr 6. 4. Xaumann, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Wir baben beschlossen, die an der Veuedix - Straße in Letpjtg-Eohlt- gelegenen, bisher zur Feld-Slratze gezahlten Grundstücke, künftig in der Benedir-Ltratze, und zwar aus der rechten Seite mit den geraden, aus der Unket» Seile mit den ungeraden Zahlen, zu numerireu: «r»kv>r-e,ratze in Leipzig-EohUS: von der Feld-Straße auS: linke Seite: recht« Seite: Nr. in der Feld-Str. Brand- Cat.-Nr. Neue Nr. Sir. in der Feld-Stt. Brand- Cat.-Nr. Neu» Skr. 33 i;1 1 31 11 2 34 13L 3 32 12 4 . . 31d I2S 6 Leipzig, am 14. December 1804. Der Rath der Stadt Leipzig. le. 6831. vr. Georg:. Etz. Nutzhoh-Äuction. Freitag, den 28. December d. Zs., sollen von VormittanS 8 Uhr an die im Forstreviere Connewitz Abth. 33d, 36d und 37kd aufbereiteten Rutzklötzr, alS: ca. 145 Eicheii-Klötze von 20—I2l cm Mittenst. u. 2— 9m Lünge, - 2bWritzduchen- - 21— 38- - -3—6» . 7Ahoi „ Klötze - 24— 37 - - 3'/,— 6 « - 65 Eschen- » » 19— 36 « » » 4— 8 » » 24— 42 - - - 6—11 - - 30— 60 - - 2'/,— ö'/,m - und 25 » » » 14 m sowie 60 Stück Eschen- und Rüftern-Schirrhölzer unter den aus dem Holzschlage anshängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verlaust werden. Zusammenkunft: aus dem Holzschlag« an der Elsterftutürinn« oberhalb de» Lchlrutzigrr Weges und an der Eonnewitzer Linie. Leipzig, am 12. December 1894. DcS Rath» Korstdeputatio«. 88 Küstern» - 6 Linden» » 1 Fichten- » Geschäftsräume. Erimmaischcr Ltrinwrg 2, Seitengeb. rechts, 3. Stock, Helle, 260 qm große Räume für 1600 jährlich sofort zu beziehen: ebendaselbst, Seitengeb. rechts 2. Stock und Quergcb. 2. Stock, 8sens:r. ArbeilSsaal u. U m. Wohnrüumen, 1200 jährl., vom I. April 1885 ab; Poststratzk 4. Hosgebäude links, 2, u. I. Stock. 2 Arbeitsstile (16 u 14 Fenster) für 1000 jahrl., vom I. Januar 1885 ab; rbendaselvft, Hosgebäude links, Niedcrlagsräume im Erdgeschoß, 720 jährl., von: I. Januar 1885 ab. UlotMäume. tzlrimmaischrr Steinwrg ». Seitengeb. rechts, 3 zwetsenstr., 1 elnfenstr. Zimmer, I Kammer, Küche u. s. w., 700 ->t jährl., sasort z» bcziehrn; Poftstratzc 6. 4. Stock. 2 »weifenstr. Zimmer, 2 Kammern u. s. w., 260 Vs jährl., von« 1. Januar 188» ab; Poftstratzc 8. 2. Stock, 1 zwei- und I dreisenstr. Zimmer, Kammer n. s. w., 300 Vl jährl., sofort zu beziehen. Näheres in der AuskunstSstrllc de» Postamt« t am AugnfttlSPlatze (Eingang «m Poslhofe). Lekanntmachnng. Ti« Stelle de« Leiter« der hiesigen städtischen «aäanftalt ist möglichst bald, spätestens zum l. April 1895, neu zu besetzen. Mit derselben ist neben freier Wohnung, Heizung und Beleuchtung «in JahreSgehalt von 3000 Vl verbunden. Die Annahme erfolgt zunächst auf eine einjährige Probedienstzeit, bei definitiver Anstellung w rd obiges JahreSgehalt pcnsionlsähia. Geeignelc Bewerber, welche aus diesseitiges Verlangen ohne weitere Entschädigung auch die Verwaltung des städtischen Wasserwerkes übernehmen müssen, willen ihre Gesuche unter Beifügung eine- selbstgeichriebenen LebenslauirS, ihrer Zeugnisse und Empfehlungen dis zum 15. Zannar 1885 bei uns etnreichen Zeitz, den 19. Deren,der 1894. 1er Magistrat. Sekanntmachung. Im Herzoglichen Marslall hierielbsl sind drei überzählige Reib Pferde auS freier Hand z»m Verkauf gestellt und- können daselbst täglich nach Anmeldung heim Herzoglichen Sattrlmeifter Ha>e» dorn besichrigt werden Dessau, den 18. December 1894 Herzogliches Hof-Marftall-Amt WtlhiiiMs-Vlukellierkkhr. Bei den Postanstalten in Leipzig sind Sonntag, den 23 December, sämmtliche Parket-Annahme- und Ausgabestellen zu denselben Zeiten wie an Werktagen geöffnet. Bei dem Postamt 10 (Packet-Postamt, Hospital straße) und den, Postamt 4 (Mnhlgaffc) in Leipzig, sowie bei sämmtlichen Postämtern in den einverleibten früheren Bororten von Leipzig erfolgt die Packet ausgabe am ersten Weihnachtsfeiertag wie an den Werktagen, am zweiten Weihnachtsfeiertag wie an Sonntagen. Bei dem Postamt 1 (Augnstusplatz), wo nur als postlagernd bezeichnet- Packete znr Aushändigung gelangen, ist der Packet-AuSgabeschalter an beiden Weihnachts-Feiertagen wie an Sonntagen — von 8 bis 9 Uhr Bormittags und von 5 bis 7 Uhr Nachmittags — geöffnet. Leipzig, 20. December 1894. Ter Kaiserliche Ober Postdireetor, Geheime Ober - Postrath. Walter. Die städtische Lparcaste beleiht Wcrthpapirre unter günstigen Bedingungen. Leipzig, den 10. Januar 1894. - Die Sparcassen-Deputation. Lerathung des Vorstandes des National- liberalen Vereins f. d. Königreich Sachsen über die sog. Umsturz-Vorlage. In seiner Sitzung vom 18. November balle der Vorstand deS National-liberalen Bereins siir das Kömgreick Sachsen beschlossen, die zu erwartende Regierungö-Borlage zur Be- kämpjung der Umsturz-Bestrebungen alsbald nach ihrem Er scheinen zum Gegenstand einer Beraibung zu machen. Zu diesem Zwecke fand hier Sonntag den 16. December eine längere Sitzung statt. Von den auswärtigen Mitgliedern hatte wegen der ungünstigen Zeit vor Weihnachten die Mehr zahl leider nicht erscheinen können, einige halten wenigstens schriftlich ihre Ansichten kundgegeben. Die Berathung wurde durch einen ausführlichen Bericht dcS altbewährten FübrerS Prof. Biedermann eingeleitet. Im Nachstebenden ist dieser Bericht mit den Aenderunaen und Ergänzungen abgedruckt, wie sie sich au- der Be sprechung darüber ergeben baben. Nach einstimmigem Be schlüsse soll er der NeichStagS-Fraction als Material für die Beratbungen milgethe:lt werden. „In der TageSpreffe sind gegen die sogenannte Um sturzvorlage von zwei Seiten her Bedenken angeregt worden. Einmal hat man gesagt, da- Gesetz, auch wenn eS zu Stande komme, werde wenig oder nicht- helfen; von der andern Seite wird die Befürchtung geäußert, da- Gesetz, so wie e- vorgeschlagen, drobe die berichtigte freie Meinung« äußerung in ungebührlicher Weise zu beschränken. Die .Hamturger Nachrichten", daS Organ des Fürsten BiSmarck, haben wiederholt und in sehr entschiedener Weise dir Ansicht vertreten, die Gefahren der Socialdemokratie und de« Anarchismus seien in wirksamer Weise nickt aus dem Boden dcS gemeinen Rechts, sondern nur durch ein Aus nahmegesetz zu bekämpfen, durch ein neues Socialisten- bez. Anarchrstengesetz. Gewiß bat diese Ansicht viel sür sich; allein an eine Wiederaufnahme de« einmal ausgehobencn Socialisten- gesrtze» ist bei dem gegenwärtigen ReicbSlaa schwerlich zu denken. Eben so wenig wohl an eine Verschärfung des hier vorliegenden Gesetzentwurf-. ES wird daher abzuwartea sein, welche Wirkungen dieser Entwurf, wenn er zum Gesetz erhoben ist, äußern wird. Sollten diese Wirkungen sich al- unzureichend zur Abwendung der vorbandenen Gefahr erweisen, so würde eine spätere Verschärfung dcS Gesetzes ja nicht ausgeschlossen sein. Keines wegs aber darf, wofern man da- Vorhandensein und die Dringlichkeit einer solchen Gefabr einmal anerkennt, und daran ist wvbl kein Zweifel, mit dtr Ergreifung von Maß regeln gezögert werden, welche wenigsten« eine Verminderung der Gefahr bezwecken und hoffentlich auch erreichen werden. Sonach ist bei einer Erörterung der Vorlage da- Haupt- absehen zur Zeit darauf gerichtet, ob dieselbe in ihren Be stimmungen eine ungebührliche Beschränkung gesetzlich be stehender Freiheit-rechte enthält. Von diesem Standpunkte aus werden im Folgenden die einzelnen Paragraphen der Vorlage geprüft werden. Art. 1. 8. ltl der Vorlage verschärft den tz. Nt de- ReicbS- strafgesetzduchS*) durch HiuzufUgung eines zweiten Absatzes insofern, als die öffentliche Aufforderung rur Begehung einer strafbaren Handlung auch dann, wenn sie ohne Erfolg geblieben ist, mit Gcfängniß bis zu drei Jabren >n dem Falle bestraft werden soll, wo eS sich um ei» Ver brechen bandelt (kein bloßes Vergehen), wozu aufgefordert wurde. Ter Absatz lautet: Ist die Aufforderung ohne Erfolg geblieben, so tritt Geldstrafe biS zu sech-hunderl Mark oder Gesärigntßstrafe bis zu einem Jahre und, sofern eS sich um die Aufforderung zu einem Verbrechen handelt, Geiängnißslrase bis zu drei Jahren «in. Di» Sttase darf jedoch, der Art ober dem Maße nach, keine schwerer» sein, als die aus die Handlung selbst angedrohte. Da eS sich ersabrungSmäßig bei den Aufreizungen von socialdemokratischer oder anarchistischer Seite meist um die schwersten Verbrechen handelt (Einzelmord oder Ver nichtung einer ganzen Menge von Menschen durch Spreng stoffe, Hochvcrratb u. s. w.), und da außerdem bei dem inter nationalen Charakter dieser Agitation möglicher Weise die Folgen der in dem eine» Lande geschehenen Aufreizung in einem andern Lande zu Tage treten, ohne daß eS gelingt, den Zusammenhang einer solchen Thal mit der ganz wo anders erfolgten „Aufforderung" nachzuweisen, so erscheint dirse Bestimmung als gerechtfertigt. H. lila"*) stellt den Fall, wo Jemand öffentlich (wie in A. NI) ein Verbrechen oder auch nur gewisse hier nambaft gemachte „strafbare Handlungen" (Vergeben) „anpreist oder als erlaubt darstellt", mit der öffentlichen Aufforderung dazu gleich und setzt dafür dieselbe Strafe wie sür letztere fest. Notorisch ist, daß gerade durch eine solche Verherrlichung begangener Verbrechen und ihrer Tbäter (beispielsweise des Mörders des Präsidenten Earnol) eine nur allzu wirksame An reirung zur Begebung äbnlicher Verbrechen gegeben wird. AuS diesem Grunde haben fremde Gesetzgebungen, z. B. die sran zösische, jede solche Verherrlichung von Verbrechen und Ver dreckern unter strenge Strase gestellt. Ob die gleiche Bestimmung aus alle die in 8- Nl» auf gezählten — allerdings meist „gemeingefährlichen" — straf baren Handlungen zu erstrecken sei, wie da- hier geschickt, wird ja wobl in den Beratbungen der Commission de« Reichs tag- dcS Nähern erörtert werden. Man hat nun die Besorgniß ausgesprochen, daß unter der Bestimmung des ß. lll» Wissenschaft und Kunst leiden, daß die geschichtliche oder dramatische Verherr lichung z. B. eines Brutus oder eine- Tell von den Gerichten unter diesen Paragraphen subsumirt werden könnte. Die GesetzeSmolive weisen eine solche Anwendung, al ter Absicht des Gesetzgeber- gänzlich fernliegend, weit von sich. Da indessen für den Richter nicht die Motive bindend sind, sondern nur da- Gesetz selbst, so wäre wohl eine präcisere Fassung diese- Paragraphen wünschenSwerth, etwa in folgender Weise: „Gegen Denjenigen, der ein Verbrechen oder eine der in 8.111» bezeichnen» Handlungen in einer solchen Weise anpreist oder alt *) Derselbe lautet: 8. 111. Wer aus die im 8. 110 bezeichnen Weise (vor einer Volksmenge oder durch Schrift oder Bild) zur Begehung einer sirasbaren Handlung aussordert, ist gleich dem Anstifter zu bestrafen, wenn die Aufforderung dir strafbare Hand lung oder eins» sirasbaren Versuch derselben zur Folge gehabt ha». ") §. 111». Gegen Denjenigen, welcher aus die im 8 110 be zeichnen Weise rin Verbrechen oder eine« der in den 88. 113 bis 116, 124, 126. 240. 242. 253, 306. SI7, 321 vorgesehenen «er- gehen anpreist oder al- erlaubt Larsnllt, finden die StrafvorschrisNn Anwendung, die nach 8- IN Absatz 2 sür den Fall der Aufforderung zur Begehung einer solchen strafbaren Handlung gelten berechtigt und löblichdarstellt, daß daraus die Absicht hervor-i geht, zur Begehung ähnlicher Verbrechen oder Ver gehen anzureizen, finden die Strasvorschriften von 8. IN, Absatz 2, slatt." Gegen 8-N2, der sich auf die Verleitung von Angehörigen de- Heereö bezieht, dürste nichts zu crimicrn sein. 8- >26*) bat offenbar de» Fall im Auge, wo mittelst Androhung eines Verbrechen- (z. B. der Auwentung von Sprengstoffen) eine ganze Bevölkerung dermaßen ein- aeschüchtert werden soll, daß dieselbe, vielleicht sogar ein schließlich der öffentlichen Organe, Polizei, Richter, Ge- chworene (wie letzteres in Frankreich thatsäcklich voraekomuien ist) nicht mit der »öthigcn Energie gegen die Umsturz- bcslrebungeii vorzugeben wage. Deutlicher wäre vielleicht dieser Gedanke in folgender oder einer ähnlichen Fassung anSzudrücken: „Wer durch Androhung eine« Verorechens (cS könnte wohl auch vecialisirl werden: „Brandslistung, Mord, Benutzung von Spreng- losten") den öffentlichen Frieden stört, wird mit Äesüngniß biS zn ciiiein Jahre bestraft. Geschah dies in der Absicht, durch Einichüchterung der Bevölkerung und bez. auch der slaaUichc» Organe solche an der kraftvollen Be- känipsung von Uuislurzbeslrebungen zu verhindern, so tritt Zucht- hauSsiraie bis zu (uns Jahren ein." 8 l29 a. **) Die Bedrohung auch solcher hochverräthcrischer Verjchwönliigen mit Strase, welche noch nicht in Tbaien übergcgangen sind, erscheint nach den neuerdings damit gemachten Erfahrungen woblbezrüncet. Nur müßte, um reu- müthigen Theilnehmern an derartigen Verschwörungen den Rücktritt davon zu erleichtern, in analoger Anwendung von 8- 46 deS Strafgesetzes für solche Fälle entweder Straf losigkeit oder doch eine Milderung des CtrasmaßeS in Aus sicht gestellt werden. 8- l30ff). Dieser Paragraph lautete in dem RcgierungS- entwurf zum Strafgesetzbuch: „Wer verschiedene Eiaffen der Gesellschaft zu Feindselig keiten gegen einander öffentlich auireizl" re. Der Reichstag setzte statt des Ausdrucks „zu Feind seligkeiten" den: „zu Gewaltthätigkeiten". Bei dieser Fassung des Paragraphen war eS äußerst schwer, zur Vcrurtkcilung von Rednern oder Schriftstellern wegen Aufreizung verschiedener Classen gegeneinander zu ge langen, denn dieselben hüteten sich wobl, direct „zu Gewaltlbätigkeiten" auszufortcrn, während sie die Schu- runcz dcS ClassenbasseS, diese- häßlichste» und gefähr lichsten Mittels der sociaiveniokratischen Agitation, auch ohne eine solche Aufforderung aus das Wirksamste zu betreiben wußten. Tic Regierung hat gleichwohl — aus einer gewissen Schüchternheit, wie cs scheint, als ob sie sich nicht weiter zu gehen getraut bätte — den Paragraphen un verändert wieder ausgenonimen, indem sic nur in den Motiven der Hoffnung Ausdruck gicbt, die Gerichte würden künftig schon daS alS eine Aufreizung „zu Gewaltthätigkeiten" de trachten, wenn durch eine Rede ober Schrift auch nur „eine zu Gewaltlbätigkeiten geneigt machende Stimmung" erzeugt worden wäre. Besser scheint cS, entweder die Worte „zu Feint scligkeiten" wieder herzustelle» oder schlechthin zu sagen: „Wer in einer öffentlichen Weise verschiedene Elassen der Be völkerung gegen einander ausreizt", also ganz im Allgemeinen die Verhetzung zum Classenhaß unter Strafe zu stellen. *) 8- 126. Wer durch Androhung eines Verbrechens den öffent lichen Frieden stört, wird mit Geföngniß bis zu einem Jahre bestrast. Hat der Thäler in der Absicht gehandelt, aus den gewaltsamen Umsturz der bestehenden StaalSordnung hinznwirken, oder daraus gerichteie Bestrebungen zu sördern, so tritt Zuchthausstrafe dis zu Miss Jahren eia; auch kann aus Zulässigkeit von Polizeiaussichl erkannt werden. **) K. 129». Haben Mehrere in der Absicht, aus den gewaltsamen Umslitti der bestehenden Staatsordnung hiazuwirken, die Ausführung eines Verbrechen« verabredet oder sich zur fortgesetzten Begehung mehrerer, wenn auch im Einzelnen noch nicht bestimmter Verbrechen verbunden, so werden sie, auch ohne Laß der Entschluß der Verübung des Verbrechens Lurch Handlungen, welche »inen Anfang der Aus- sührung enthalten, belhätigt worden ist, mit Zuchthaus bestraft. s> 8- 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden geiährdenden Weise verschiedene Elassen der Bevölkerung zu Äewalltbätigkeitcn gegen einander öffentlich anreizl, wird mit Geldstrafe bis zu sechs hundert Mark oder mit Geiängnitz bis zu zwei Jahren bestraft. Dieselbe Strase trifft denjenigen, welcher in einer den öffeni- lichen Frieden gefährdenden Weise di« Religion, die Monarchie, die Ehe, die Familie oder da« Eigenthum durch beschimpfend« Lenie rungen öffentlich aagreisl.
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