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Deutsche allgemeine Zeitung : 05.05.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-05-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-185705052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18570505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18570505
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1857
- Monat1857-05
- Tag1857-05-05
- Monat1857-05
- Jahr1857
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 05.05.1857
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>857. Nr 103 Dienstag. Äeipzig. Die Zeitung erscheint nut Ausnahme des Sonntags täglich Nachmit tags für den folgenden Tag. Deutsche Mgemiit Zeitung. Preis für das Bierteljahr t >/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. »Wahrheit lind Recht, Freiheit und Gesetz!» Zu beziehen durch alle Postämter des In- und Auslandes, sowie durch die Erpedition in Leipzig (Querstraße Rr. 8). Insertionsgebühr für ten Raum einer Zeile 2 Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 2. Mai. In der Bundestagssitzung vom 30. April kam die erfolgte Publikation des Bundesbeschlusses vom 12. März l. I. in Betreff des Schutzes dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung in einem Bundesstaate zur Anzeige. Der Gesandte von Hannover theilte mit, daß zwischen seiner höchsten Negie rung und der allgemeinen Ständcversammlung eine Vereinbarung über das Finanzcapitcl der Landesverfassung erzielt worden, und hierdurch der Bun desbeschluß vom 19. April 1855 zur vollständigen Erledigung gekommen sei, was die Versammlung zur befriedigenden Kenntniß nahm. Auf Vor trag des für den Vollzug des Art. 14 der Bundcsacte niedergesetzten Aus schusses wurden Beschwerden von Mitgliedern der vormaligen Neichsrittcr- schaft über Beeinträchtigung ihres durch Arl. 14 der Bundcsacte und durch köni liehe Declaration vom 8. Dec. 1821 festgestellten und gewähr leisteten Rechtszustandes der württcmbergischen Negierung zur Aeußcrung milgctheilt. (Frkf. Bi.) Preußen. -^-Berlin, 3. Mai. Wie wir hören, dürfte das Haus der Abgeordneten übermorgen seine letzte Sitzung für die gegenwärtige Session halten. Möglich ist es, daß auch am 6. Mai noch eine Sitzung stattfindct, doch steht das für jetzt noch dahin; keincnfalls aber wird die letzte Sitzung später als am 6. Mai statlfindcn. Der ofsiciellc Schluß der Session erfolgt indessen erst , am 9. Mai, weil das Herrenhaus, dem noch verschiedene Angelegenheiten zur Erledigung vorliegen, schwerlich vor dem 7. oder 8. Mai fertig werden dürfte. Das Schreiben des Ministerpräsi denten, welches gestern in geheimer Sitzung des Herrenhauses verlesen wor den ist, betrifft, wie auch in den Blättern bereits angedcutet worden ist, die Beschlußfähigkeit dieser hohen Körperschaft. Was nun den speciellen Inhalt des fraglichen Schreibens betrifft, so sind wir zwar nicht in der Lage, denselben mit Bestimmtheit wissen zu können, allein mit Rücksicht aus den nahen Schluß des Landtags und die Dringlichkeit, welche die Re- gierung den noch zu erledigenden Gegenständen beilegt, kann wol mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß die Negierung den Wunsch ausdrücken dürfte, daß die Mitglieder des Herrenhauses, welche sonst ge wöhnlich schon vor dem officiellen Schluß der Session die Hauptstadt zu verlassen pflegen, in beschlußfähiger Anzahl versammelt bleiben möchten. Es ist diese Annahme auch deshalb um so wahrscheinlicher, als sich unter den von dem Herrenhause noch zu erledigenden Gegenständen noch ver schiedene Steuervorlagcn befinden, wie z. B. der Gesetzentwurf in Be treff der Besteuerung der Aktien- und ähnlichen Gesellschaften, und fer ner der Gesetzentwurf in Betreff der Revision der Actien- und ähnlichen Gesellschaften im Stempclinteresse. Wir werden darum, obgleich die Session zu Ende geht, noch eine sehr interessante parlamentarische Woche zu er warten haben. Man blickt nicht ohne Hoffnung auf das Herrenhaus. Wie man in parlamentarischen Kreisen hört, soll die Stimmung des Herren hauses für das Gesetz in Betreff der Besteuerung der Actien- rc. Gesell schaften durchaus keine günstige und nach den bisherigen Aspcctcn die Ver werfung dieses Gesetzes nicht mit Unwahrscheinlichkeit zu erwarten sein. Sollte dieser Fall wirklich cintreten, so würde das Herrenhaus die allge meine Aufmerksamkeit in noch weit höherm Grade aus sich lenken als durch die Verwerfung der Salzstsuer. Ueberhaupl liegt in der ganzen Stellung des Herrenhauses zur Steuerfrage eine höchst auffällige Wahrnehmung. Im Abgcordnetenhause-ist die äußerste Rechte mit der Linken in der Steuer- .frage verbunden. Die beiden verbundenen Theile können der compacten ministeriellen Majorität zwar nicht die Spitze bieten, sie blicken aber dafür vertrauend auf das Herrenhaus, und das Herrenhaus seinerseits hat diesem Vertrauen bisjctzt noch so ziemlich überall entsprochen. Wir erblicken also die Quintessenz der konservativen Partei — denn als solche dürfen wir das Herrenhaus und die äußerste Rechte des Abgeordnetenhauses doch wol be zeichnen— in der Steuerfrage auf der Seite der sogenannten „Opposition" stehen. ES darf diese Erscheinung mit wahrer Genugthuung begrüßt werden. — Die Preußische Correspondenz vom 3. Mai schreibt: „Von mehren Seiten ist schon früher der Gedanke angeregt worden, eine Ergänzung der allgemeinen Münzconvention vom 30. Juli 1848 durch ein, unter den Zoll vereinsstaaten abzuschließendes Uebereinkommen über die Ausgabe von Gcldsurrogaten herbcizuführen. Die preußische Negierung hat in den gegenwärtigen Verhältnissen das Bedürfniß einer solchen Vereinbarung na- mentlich in Bezug auf das in der Form von Banknoten ausgegcbene Pa piergeld erkannt und den betreffenden Regierungen ihre Bereitwilligkeit er klärt, in Verhandlungen über diesen Gegenstand einzugchen." — Die Berliner Bank- und Handcls-Zeitung sagt über die im Hcrrenhause bevorstehende Bcrathung der Gewerbe- und Actiensteuer: „Die finan zielle Bedeutung dieses Projecls ist gering; mit desto tieferm Ernste wird seine staatSwirthschaftliche Seite zu prüfen sein. Will daS Herrenhaus den > Gewerbebetrieb der Staatsregierung einschränkcn, will cs nützliche Anlagen der Privatthätigkeil überlassen, so darf cs dieser Thätigkcit ihre möglichen Erfolge nicht schmälern. Welche find die wichtigern Jndustriezwccke, denen die Vereinigung kleiner Beträge zu großen Kapitalien nützlich wird? Ne ben der Vermittelung des nolhwendigen Credits für die Kreise, welchen die Bank ihre Hülfe grundsätzlich versagen muß, sind cs säst ausschließlich die Production von Eisen und Anstalten für bessere Communicatiou. Kann der große Grundbesitz verkennen, daß die Erfüllung dieser Zwecke wesent lich ihm zugute kommt? Der Bedarf an Eisen steigt auch für die Lan- descultur in geometrischer Progression. Die inländischen Werke sind noch weit davon entfernt, den Bedarf zu befriedigen; noch gehen jährlich 500 Millionen Pfund Eisen vom Auslande ein, und der enorme Verbrauch Ruß lands für Eisenbahnen und Flotte droht einen Mangel an diesem wichtigen Material, wenn nicht die Association mit großer Kraft der Vermehrung sei ner Production sich zuwendet. Allein die Menge der unterirdischen Schätze ist für jede Anlage eine beschränkte; die Ausbeute muß daher das Capital nicht nur verzinsen, sondern auch allmälig ersetzen; die ohnehin oft getäuschte Hoffnung auf guten Gewinn darf daher nicht auch noch durch exceptio- nelle Besteuerung der Rente geschwächt werden. Aehnlich verhält es sich mit den Anstalten für das Transportwesen, deren Verbesserung und Ver mehrung für rentable Vciuverthung landwirthschaftlichcr Products eine Le bensfrage geworden ist.. Selbst die massenhafte Erzeugung von Gespinn- stcn, welche durch vereinigte Capitalkräfte bedingt wird, erleichtert dem Grund besitzer den Unterhalt seiner Arbeiter. Ueber die Besteuerung der Rente fremder Gesellschaften aus ihren in Preußen betriebenen Geschäften wird die öffentliche Meinung der zu freiem Verkehr vereinten deutschen Staaten ein strenges Urthcil fällen. Und wozu dieser, wenn auch dem Buchstaben nicht widerstreitende, doch schwere Eingriff in internationale Verhältnisse; wozu überhaupt diese Sonderstellung des vereinigten Kapitals? Um hundert und einige Tausend Thaler in die Staatskasse zu bringen aus den Taschen Der jenigen, welche in gutem Glauben an die Stetigkeit preußischer Finanz politik Hoffnungen lheucr erkauft haben, und jetzt einen Theil ihres Kapi tals einer unhaltbaren Ausglcichungtheoric zum Opfer bringen sollen ? Wenn man verzichtete, aus den Inhabern von Großgcwerben, den wahren Mag naten der Industrie, eine Sclecta zu bilden, weil man sich außer Stande glaubte, sie alle oder auch nur zum größern Theile in richtigem Verhält nisse hcranzichcn zu können: ist cs dennoch nicht folgerichtig, auch die Son derbesteuerung einiger Gesellschaften aufzugcben? Ohne Zweifel, und zwar umsomehr, als seit der Vorlage die thatsächlichen Verhältnisse auch auf diesem Gebiete sich wesentlich geändert haben. Schwindelhafte Spekulation hat schwer gebüßt; furchtsames Zurückhalten ist an ihre Stelle getreten; das Geld zieht sich vom Markte zurück; und dies ist nicht mehr der Au genblick, um das Capital durch besondere Belastung noch weiter von pro ductiven Anlagen abzuschreckcn. Das Herrenhaus steht vor einer Frage, unerheblich für die Finanzen, aber wichtig in ihrer staatswirthschaftlichen und politischen Tragweite." t Berlin, 3. Mai. Der Beschluß des dänischen Neichsraths, wonach die 30 Mill. Thlr., welche für die Ablösung des Sundzolls die fremden Mächte zu entrichten haben, nicht zur Auszahlung der Staatsschuld ver wendet, sondern unter dem Titel „Ocrcsundfonds" angesammell werden sol len, um dadurch gleichsam zu bezeichnen, daß an diesen 30 Mill. Thlrn. die deutschen Herzogthümer keinen Theil haben und dieselben für alle Fälle dem Königreich Dänemark allein verbleiben — ist ein für die dänische Auf fassung der Stellung der Herzogthümer so bezeichnender, daß er hier große Aufmerksamkeit erregen mußte und die Aufrechterhaltung der Rechte der Herzogthümer noch um so nothwendiger erscheinen läßt. Bisjetzt haben Sund-, Strom- und Eiderkanalzoll in dem dänischen Einnahmebudget nur Eine Rubrik ausgemacht und sind als „gemeinsame Einnahmen" bezeichnet worden. Die Ablösungssumme soll nunmehr trotzdem ausschließlich däni sches Eigenthum sein. Das Domanialgut der deutschen Herzogthümer, wel ches weit bedeutender als das des dänischen Königreichs ist, wird durch Be schluß des Gesammt-Reichsraths mit überwiegender Majorität als gemein sames Gut des Gesammtstaats erklärt, während die besagten 30 Mill. Thlr., welche nicht blos eine Ablösung der im Sund selbst erhobenen Abgaben sind, dem Königreich Dänemark mit Ausschließung der Herzogthümer allein verbleiben sollen. Das Verfahren Dänemarks den deutschen Herzogthümern gegenüber spiegelt sich darin in so ausgeprägter Weise ab, daß es an eine Naivetät grenzt, die, wie man sagt, wäre sic nicht so verwünscht gescheit, man herzlich dumm nennen könnte. — Die ministerielle «Zeit» deutete kürzlich an, obwol in ziemlich unbe stimmter Weise, daß von preußischer Seile nachträglich noch eine Modifika tion der Confercnzvorschläge in der Neuenburger Frage erstrebt wird und zwar in dem Sinne, daß die Gcldcntschädigung gänzlich fallengelassen,
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