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Hohensteiner Tageblatt : 13.12.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-12-13
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188912138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18891213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18891213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-12
- Tag1889-12-13
- Monat1889-12
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 13.12.1889
- Autor
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HohMeiner Tageblatt. Erscheint jeden Wochemag abends für den folgenden Tag nnd kostet dnrch die Ansträger vro Quartal Mk. 1.40; dnrch die Poft Mk. 1.50 frei ins Haus. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Vorm. 10 UhL, sowie für Auswärts alle Austräger, deszl- alle Annoncen-Expeditionen zu Original Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wttstenbrand, Grüna, AMeLbach, Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. Nr. 290 Freitag, den 13. Deeember 1889. 39. Jahrgang. Bekanntmachung, die Kirchenvorstandswahl in der Stadt Hohenstein betr. Die Kirchenvorstandswahl in der Stadt Hohenstein findet am 3. Adventssonntag — 15. Deeember a. e. — in d»r hiesigen Kirche in der Zeit von Mittag 11—1 Uhr statt. Um 1 Uhr wird die Wahlhandlung geschlossen. Den durch Eintrag in die Wählerlisten berechtigten Wählern werden die erforderlichen, von ihnen selbst auszufüllenden, Stimmzettel zugesendet werden. Der Coupon, auf welchem die Nummer steht, ist beim Wahlakt abzureißen/ An Stelle der ausscheidenden Herren Kaufmann H. Krumbiegel, Buchdruckerei besitzer I. Ruhr ««»., Tischlermeister A. Neumann ««». und Fabrikant A. Schön herr, welche nach Z 17, Abs. 2 der Kirchenvorstandsordnung sämmtlich wieder wählbar sind, sind 4 Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen. Wählbar sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Das Augenmerk ist auf Männer von gutem Ruf, bewährtem christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. Wir richten die Aufforderung an die Wähler, zu Nutz und Frommen des kirchlichen Lebens von ihrem Wahlrechte Gebrauch zu machen. Hohenstein, 10. Deeember 1889. Der Kirchenvorstand. Zimmermann, Pf, Vors. Nutzholz-Versteigerung. MMU kn 1!. Zannar 1W sollen im Gasthause zum Deutschen Kaiser in Zwickau, Ende der Bahnhofsstratze, von Vormittag 9^ Uhr ab die pro 1890 auf nachgenannten Fürstlich Schönburgischen Revieren zum Verschlag kommenden Radelholzstämme und Klötzer, an ca. 8700 Festmeter, größtentheils noch anstehend und zwar: ca. 900 Festmeter auf Oelsnitzer Revier, 800 „ Streitwalder 900 Pfauneustieler // 1000 Steiner 1300 Lichtensteiner 1300 Oberwaldenburger 800 Niederwaldenbnrger // 1700 Remser unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen und gegen Anzahlung von 3 M. —- pro Festmcter meistbietend versteigert werden. Die vorstehende Reihenfolge der Reviere wird bei der Auction beibehalten. Sämmtlichc zum Ausgebot gelangenden Hölzer können an Ort und Stelle besichtigt werden und wollen sich die Herren Kaufliebhaber deshalb an die Verwaltungen der genannten Reviere wenden. Waldenburg, den 28. November 1889. Fürstlich Schönburgische Forstinspection. von Hopffgarten. von 11—19 em Mittenstärke, 2—7 1im 0 Heber. Seifert. aufbereitet im ungen 2, 7, 8, kieferne Nutzknüppel, birkene Brennknüppel, weiche harte Aeste, im Gasthofe zu Oberrabenstein 38 weiche Stämme 1 birkenes Klotz l2, l3, 16, 26, 36 und 43 und Freitag, den 20. Deeember 1889, von vormittags 10 Uhr an ebendaselbst 1 3 21 6 1914 fichtene Derbstangen 23340 „ Reisslängen „ Rabensteiner Wald: in den Durchforstungen der Abtheil- 30 Gebund hartes Durchforstungsreisig, 2160 „ kiefernes „ 15 Haufen Birkenreisig, 36 liiu kieferne Stöcke, Holzversteigernng auf Rabensteiner Staats-Forstrevier Es sollen Donnerstag, den 19. Deeember 1889, von vormittags 10 Uhr an 14 „ Oberstärke, 8—15 „ Unterstärke, 60 weiche „ aufbereitet im Rabensteiner Wald: in den Abtheilungen 2, 7, 8, 12, 13, 16, 19, 20, 26, 28, 36, 39, 42 und 43 nnd im Stockschlag in Abtheil. 35 einzeln und parthieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilt die unterzeichnete Revicrvcrwaltung. Bchl. WiMMMallllU zu Am M Rch!. Wmlmt AWWurg, den 9. Decembcr 1889. Sächsisches. Hohenstein, 12. Deeember. Während der Reichstag jedenfalls bereits um kommenden Sonnabend in die Ferien geht, wird der sächsische Landtag bis zum 21. d. M. tagen. Die Landtagsferien weiden bis zum 8. Januar währen. Es sollen die noch lebenden Veteranen aus den Feld zügen von 1813—15 resp. deren Wittwen ermittelt werden. Da cs sich um irgend eine denselben zu gewährende Unter stützung handelt, so werden die Betreffenden gut thun, sich schleunigst bei ihren Ortsbehörden unter Vorzeigung der Mi litärpapiere oder eines anderen entsprechenden Ausweises zu melden. Das Reichsgericht hat ein für Zeitungsredactionen wich tiges Erkenmniß veröffentlicht. Es wurde nämlich der gericht liche Zeugnißzwang in Disciplinarsachen für gesetzlich unzulässig erklärt. In einer Zeitung erschienen Artikel über Eisenbahn fragen. Eine (kgl. preußische) Eisenbahndirection glaubte durch diese Veröffentlichungen das dienstliche Interesse geschädigt, ver- muthete als den Schreiber der Artikel einen Eisenbahnbeamtcn und ersuchte, um den Beamten eventuell disciplinircn zu können, das zuständige Amtsgericht, den Redacteur der Zeitung zeugen schaftlich zu vernehmen, wer der Artikelschreiber sei. Der be fragte Reoacteur lehnte die Auskunft ab und schließlich, nach Durchführung des Jnstanzenzugcs, entschied das Reichsgericht wie oben bemerkt, indem cs auch (im Gegensätze zu anderen Gerichten, z. B. auch dem königlich preußischen Kammergerichte) aussprach, daß diese Rechtshilfe (der Zeugnißzwang) der Gerichte iu bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen den Dis- ciplinarbehörden, welche darum bei dem kgl. Amtsgerichte an- uchcn, nicht zustehe. Unter den Passagieren der Wiener Züge befand sich dieser Tage auch eine größere Anzahl österreichischer Auswanderer, welche jenseits des Oceans nicht das erträumte Glück gefunden hatten und es deshalb Vorzügen, die verlassene Hcimalh wieder aufzusuchen. An die Stelle' der Ersparnisse, mit denen man einerzcit die amerikanische Reise antrat, sind jetzt herbe Ent- Nach de» allgemeinen Rekruten-Einstellungen macht sich gewöhnlich ein Wiederentlassen diestuntauglich befundener Re kruten nothwendig. Für diese innerhalb der Zeit bis 1. Februar des nächsten Jahres eintretenden Abgänge wird auf Verlangen der Truppen Nachersatz gestellt und zwar dergestalt, daß zunächst auf die überzähligen Rekruten des laufenden Jahr ganges zurückgegriffen wird. Langt diese Kategorie an Mann schaften jedoch zur Deckung des entstehenden Bedarfes nicht aus, so können den bestehenden Vorschriften gemäß auch die Ueberzähligen vom vorigen Jahre, und sind auch diese auf gegriffen, diejenigen des dritten Jahrganges noch nachträglich zum Dienst herangezogen werden. Es verdient dies besondere Erwähnung, weil vielfach die Meinung verbreitet ist, daß die gelegentlich des Ober-Ersatz-Gcschäftcs zum Nachersatz bestimmten Rekruten, vor Allem aber die Ueberzähligen früherer Jahrgänge, nicht zum Dienst herangezogen werden. Im Publikum findet sich vielfach die irrige Meinung ver breitet, daß man, so lange nicht gerade Hundesperre angeordnet ist, seinen Hund frei und ohne specielle Aussicht umherlaufen lassen kann. Dem gegenüber wollen wir darauf Hinweisen, daß das Mandat wegen Einschränkung des HundehaltenS und der wider das freie Umherlaufen der Hunde rc. zu treffenden Vor kehrungen vom 2. April 1796 noch jetzt in Kraft besteht. Das selbe bestimmt: daß Niemand seinen Hund, außerhalb seines Gehöftes oder seiner Behausung, frei herumlaufen lassen soll, und wenn der Hund auf die Straße gelassen wird, dies nur unter Aufsicht geschehen darf. Diejenigen, welche dieser Auf sicht überhoben sein wollen, haben den Hund an einer Leine i zu führen, oder diesen mit einem Maulkorbe zu versehen. Wer diesem zuwiderhandell, wird mit einer Geldbuße von 8 Groschen j ( — 1 Mk.) belegt. , täuschungen getreten. Der am 18. Januar 1857 in Oberlungwitz geborene, dcr- . malen in Gersdorf wohnhafte Strumpfwirker Louis Robert Degenhardt wurde vom Landgericht Zwickau wegen Betrugs lund versuchter Nöthigung zu einer Gesängnißstrafe von 18 j Tagen verurtheilt. Was den Betrug anlangt, so hat Degen hardt am 11. Juni d. I. — 3. Pfingstfciertag — zu sechs verschiedenen Malen von dem Materialwaarenhändler Carl Wilhelm Müller in Gersdorf Schnaps, Wurst und Cigarren im Gesammtwerth von 3 Mark 65 Pfg. unter dem erlogenen Anführen käuflich aus Kredit entnommen, er solle diese Waaren für den Strumpfwirker Gottlob Friedrich Tippner dortsclbst holen, welcher seinen Geburtstag feiere, dies zum Besten geben und dann später bezahlen wolle. Was die versuchte Nöthigung betrifft, so ist Degenhardt am 29. September d. I. auf der von Oberlungwitz nach Eckbach führenden Chaussee mit dem Strumpfwirker Carl Otto Hofmann aus Erlbach zusammenge- kommen, hat denselben an Zahlung von angeblich rückständigen Lohn in Höhe von 50 Pfg. gemahnt und, nachdem nun Hof mann Zahlung verweigerte, ibm eine Ohrfeige gegeben und ihm zugerufen: „Ich schlag Dich todt, wenn Du mich nicht bezahlst!» Ein kleines aber interessantes Schauspiel hatte man vor einigen Tagen in Mülsen St. Niclas zu beobachten Gelegen heit. In der Nähe des H. Langc'schcn Wohnhauses gewahrte man einen zu jetziger Jahreszeit gewiß seltenen Vertreter der Vogelwelt, einen Staar. Derselbe suchte, scheinbar ganz ent kräftet, in einen der dort befindlichen Nistkästen zu gelangen, wurde aber von den anwesenden Spatzen daran verhindert; selbst auf einer Dachrinne wurde ihm nicht vergönnt zu ruhen, indem zwei Sperlinge so ungestüm auf das arme Thier ein drangen , daß es auf das Dach eines niedrigen Schuppens hcrabfiel, wo es von mitleidigen Vogelliebhabern aufgehoben und in die Wohnung getragen wurde; dort hat es sich nach erhaltenem Futter wieder erholt und zeigt sich nun durch Zu traulichkeit und zahmes Wesen für die erhaltenen Wohltharen dankbar. Hoffentlich gelingt es, das Thicrchen seinen im war men Süden weilenden Genossen zu erhalten. Das siebenjährige Mädchen in Planen, welches wie neu lich mitgetheilt wurde, an Trichinosis erkrankte, ist, nachdem noch Lungenentzündung hinzugctreten, gestern Nachmittag ge storben. Der Stadtrath zu Plauen hat auf eine an ihn ergangene Anfrage beschlossen, die Allgemeine deutsche Lehrcrversamm- lung im Jahre 1891 aufzunchmen.
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