Delete Search...
Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 28.02.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-02-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191902280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-02
- Tag1919-02-28
- Monat1919-02
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 28.02.1919
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Früher Wochen- und Nachrichtsvlatt Lageblatt M WM MIL SniM Mns. StWa, ßaMM Mmim, MW, Mlmsilns, Wsm AMs, A.zM Ei. MtlL Naieüsls, Ana, Wkmßlsa. MAmel M BMem Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein — Älteste Zeitung im MmLsgerichtsbeZirk --------- - -— «s. JKhNgaWF. ——------------— —-— Nr. 49. Freitag, Len 28. Februar ik/LNM 19'9. Lichteuftei«. Ausgabe der Brotmarken erfolgt am Freitag und zwar werden aus gegeben die Nummern; 1—200 9 bis 10 Uhr, 201—400 10 bis 11 Uhr, 401—600 11 bis 12 Uhr, 601—800 2 bis 3 Uhr,801—1000 3 bis 4 Uhr im Lebensmittelamt. Die Ausgabe der Brotmarken von Nummer 1001-Ende erfolgt in der Verkaufsstelle Bürger schule. 1001—1200 9 bis 10 Uhr, 1201—1400 10 bis 11 Uhr, 1401—1600 11 bis 12 Uhr, 1601-1800 2 bis 3 Uhr, 1801—Ende 3 bis 4 Uhr. Um unnötigen Andrang zu vermeiden, wird ge beten, die Nummernfolge streng einzuhalten. Aufseherin gesucht. Alter 30 40 Jahre — ohne Anhang— Bewerberinnen mgssen gesund mnd energisch sein und im Wäschenähen Erfahrung besitzen. T, Ighr Probe- Lienst. Neben völlig freier Station werden zunächst monatlich 30 Mk. Ge halt und 20. Mk. Teuerungszulage gezahlt. Bewerbungsgesuche mit Lebenslauf und ärztlichem Zeugnis sind als- Lald hier einzureichen. Die Direktion der Bezirksanstalten in Lichtenstein. Lebensmittelv-rkauf in Callnberg Harzerkäse bei sämtlichen Händlern, 1 Stck. 45 Psg. Kartoffeln, Sonnabend, den 1. März. 10 Pfund für 1.20 Mk. gegen Wochenkarte — Marke 10, Nr. 1—200 vorm. 8—9 Uhr, Nr. 201 Dis 500 vorm. 9—10 Uhr, Nr. 501—800 vorm. 10—11 Uhr, Nr. 801—1200 Norm. 11—12 Uhr, 1201—1500 nachmitt. 2—3 Uhr, Nr. 1501-1800 nachm. 3—4 Uhr, Nr. 1801—Schluß nachm. 4—5 Uhr. I» Zentral-Dörr«Mischgemüse, (bestehend aus Möhren, Kraut, Müben, Kohlrabi, Suppengrün und Kräutern.) Aus den Kops 100 Gramm für 50 Pfg. bei sämtlichen Händlern. — Lebensmittelkarte B - Marke 28. — Ausgabe der Brotmarken erfolgt Freitag, d. 28. Febr. 1919 Dur vorm. 8 bis 12 Uhr. Der Ortsernährnngsansschntz für Callnberg. Versteiperunq von Brennholz und Reisig Freitag, den 28. Februar von vorm 9 Uhr ab gegen Barzahlung auf Lem städischen Grundstück oberhalb des sogen. Gastwirtteiches. Callnberg, den 26. Februar 1919. Der Bürgermeister, Bezirksverband. K.-L.-Nr.: 251 Le. Nachstehende Verordnung des Wirtschaftsministeriums, Landeslebens- Mlittelamt, vom 10. Februar 1919 über Zuckerkarten Reihe 11 und 12 Mird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Glauchau, den 25. Februar 1919. Amtshauptmann Frhr. v. Welck. Abschrift. Bekanntmachung, die Zuckerkarten der Reihe 11 und 12 betreffend. Die Gültigkeit der Zuckerkarten für den laufenden Versorgungszeit- T«mm (Reihe 11) erlischt mit dem 12. Februar 1919. Nach diesen« Zeitpunkt Lars auf Karten der Reihe 11 Zucker im Kleinoerkaus nicht mehr abgegeben Merden. Die Bezugsausweise der Reihe 11 waren lt. Bekanntmachung vom 19. November 1918 (Sächsische Staatszeitung Nr. 273 vom 23. November 1918) von den Kleinhändlern bis spätestens 25. November 1918 an ihre Lieferanten einzusenden. Sollten trotz dieser Verordnung irrtümlicherweise Bezugsausweise der Reihe 11 sich noch in den Händen der Händler be finden, so sind diese nunmehr unverzüglich aus dem üblichen Wege der Zuckeroerteilungsstelle für Sachsen zuzusühren. Die noch bei den Händlern befindlichen Bezugskarten und Ergänzungs- zuckerkarten der Reihe 11 sind spätestens bis zu den nachstehend angege benen Terminen abzuliefern und zwar seitens der Kleinhändler an die Zwischengrotzhändler bis zuin 28. Februar 1919, seitens der Zwischengroßhändler an die der Zuckeroerteilungsstelle ange hörenden Großhändler bis zum 5. März 1919, seitens der Großhändler an die Zuckerverteilungsstelle bis zum 10. März 1919. Zu den gleichen Terminen sind die von den Zuckerknrten der Reihe 12 «bgetrennten Bezugausweise an die genannten Stellen abzuliesern. Da im Laufe des Versorgungszeitraumes von den Kommunalvcrbänden Normal- zuckerkarten nicht mehr ausgegeben werden, ist eine restlose Rücklieferung der betr- Bezugsausweise sofort möglich und aus Gründen einer schärferen Kontrolle dringend erforderlich Die im Laufe des Versorgungszeltraumes ausgegebenen Zuckerbezugs- kaKen (für gewerbliche Zivecke) und Ergänzungszuckerkarten der Reihe 12 sind fortlaufend nach Eingang mit tunlichster Beschleunigung abzuliefern. Das Ministerium behält sich vor, gegen säumige Ablieferer mit geeigneten Maßnahmen vorzugehen. Fede Einsendung von Karten hat unter Einschreiben oder mittels Wertpakets zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Es wird ferner wiederholt darauf hingewiesen, daß durchlochte Karten als entwertet gelten und daher nicht mehr beliefert werde«« dürfen. Dresden, deir 10. Februar 1919. Wirtschafts-Ministerium. Landeslebensmittelamt. Bei der Staatsuniwälzung, dem Rückmarsch der Heere und ihrer Aus lösung sind dem Bolksvermögen unermeßliche Werte entzogen worden. Un befugte haben Kriegsgerät der verschiedensten Art an sich gebracht, ver äußert oder sonstwie darüber verfügt. So sind insbesondere den Beständen der Heeresverwaltung entzogen worden: Kraftfahrzeuge aller Art, Personen kraftwagen, Lastkraftwagen, Krafträder, Dampfstraßenzugmaschinen. Dampf- lastkrastwagen, Dampfseilzugmaschinen, Dampfwalzen, Motorboote, Anhänger, Beleuchtungswagen sowie Zubehörteile und Betriebsmittel zu Nesen Fahr zeugen, z. B. Gummibereifungen, Motoren und Teile dazu, Oe!, Benzol. Der Rat der Volksbeaustragten hat bereits mit Verordnung vom 14. Dezember 1918 die Zurückführung des genannten Heeresgcräts in den Besitz des Reichs angeordnet. Dem Verbleib dieses Heeresgutes nachzu gehen, um es möglichst für das Volksvermögen zu retten, ist eine der Auf gaben des Reichsverwertungsamts. Es bedarf zur Erreichung dieses Zieles weitestgehender Unterstützung der Behörden und tafkräftiger Mitarbeit aller Kreise der Bevölkerung. Letztere wird unter besonderem Hinweis auf die ausgesetzte Belohnung gebeten, Wahrnehmungen über plötzliches Auf tauchen solchen Gerätes den Behörden mitzuteilen; und die Behörden werden an Hand ihrer aktenmäßigen Unterlagen, z. B. betr. Zulassung von Kraft sahrzeugen, und auf Grund ihrer Kenntnis der örtlichen Verhältnisse in der Lage sein, schnellstens nachzuprüfen, ob der jetzige Besitzstand im Hinblick auf die früheren Verhältnisse die Vermutung unrechtmäßigen Erwerbes nahe legt. Anhaltspunkte dafür geben auch äußere Merkmale wie z. B. der Stempel „Heeresgerät" an Kraftwagenbereifung, das Wappen — Preußischer Adler, Ba«)erischer Löwe usiv. — an Kraftwagen, wem« auch mit Farbe über- strichen, ebenso eine möglicherweise noch kenntliche militärische Aufschrift, wie z. B. I. K. D. — Immobiles Kraftwagen-Depot, I K. K. — Immobile Kraftwagen-Kolonne, A. K. K. — Armee-Kraftwagen-Kolonne, M. K. Militär- Kraftwagen. Eile tut not. Es gilt an Werten zu retten, was noch zu retten ist. In jedein Fall, in dem auch nur die Möglichkeit eines Erwerbes an Heeres beständen nicht von der Hand zu weisen ist, mag er rechtmäßig sein oder nicht, wird um unverzügliche Mitteilung an das Reichsverwertungs amt, technische Abteilung für Automobilwesen (Tabil) in Berlin W 8, ge beten. Es hat eine Belohnung bis zu 5 Prozent des durch Abschätzung festzustellenden Wertes des wiedererlangten Gutes unter Ausschluß des Rechts weges anteilig denjenigen (auch beamteten) Persönlichkeiten zugesichert, durch deren Tätigkeit die Wiedererlangung ovn Gegenständen der in Abs. 1 ge nannten Art ermöglicht morden ist. Dresden, am 22. Februar 1919. 135a I. V. Ministerium des Innern. ».«»«MW« Kurze wichtige Nachrichten. * Ter A.- und S.-Rat von Aschaffenburg hat den Belagerungszustand über Stadt-, und Landkreis Aschaffenburg und die Vorzensur über die Taw'szei Fnngcn verhängt. Tie Stadt Windau wurde durch einen gleich - -Zeitigen Angriff von Land- und Aeeseite. an welchem Teichsdeutsche Truppen und deutsch-baltische Laud- Melnsormatjaueu beteiligt waren, nach heftigsten 'Kämpfen wieder eingenommen. * Reuterbureau erfährt, daß die Vorbereitungen für Lie Deportierung aller in China befindlichen Tent - Men, mit Ausnahme einiger Missionare beendigt sind Cs wurden 4 Schiffe gemietet, die zusammen 20 000 Deutsche nacb Rotterdam bringen werden. * Tie englische Regierung hat allen handel zwi schen Deutschland und Tinuland untersagt. Tie fin Nischen Reedereien stellen den Betrieb ein. — Sehr nett! Der Berliner Zentralrat besprach die Fraae der Einberufung eines neuen Rätetvngresses und beschieß -nach eingehender Beratung, ihn für Ende März ein zuberuseu. Es wurde eine Kommission ernannt, die sofort mit den nötigen Vorbereitungen beginnen soll. * Reuere Meldungen deuten darauf hin, daß oie Tschechen doch einen Angriff auf Schlesien planen. Ans Cuteutcbefehl müssen die Tschechen Teschen rän- men. . . - . ^°Ans Mannheim wird gemeldet: 'Ter bei den Tu multen in: Gefängnis und an den« Gerichtsgebäudeu äuge« icktetc Schaden beziffert sich auf 300 000 Mk.- Cs wurden 400 Gefangene befreit, darunter schwere Verbrecher. Infolge der Zerstörung der Alten kön nen die. Gerichtsbehörden ihre Tätigkeit nicht fort- sebeu. » * Di.- Verhandlungen über den Lluschlnß Teutsch- Oesterreichs an Deutschland werden in Berlin weiter geführt, nur die «chwierigteileu ans wirtschaftlichem Gebiet', zu belieben. * Im rheinische» Industriegebiet ist die Lage im- mer noch kritisch, die RegierungstniPPen Pricken wei ter vor, nur die getroffenen .Abmachungen zu er- zwingen. , a
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview