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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-05-25
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190705254
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-05
- Tag1907-05-25
- Monat1907-05
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1907
- Autor
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DaS Mesa« Tageblatt erscheint jeden Lag abend» mit Ausnahme d« Sonn- und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mart SO Psg., durch unser« Träg« srei inS Hau» 1 Mark 65 Psg^ bei Abholung am Schalt« d« taiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen, Anzeigen-Anaahme für die Nummer de» Ausgabetages bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 59. — Für die Redaktion »«antwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. — " - i - bis 6 Uhr bi« 1 Uhr an an Schr. ' «all. d. Bl. ist geöffnet Werktag norm. 7—tS, nach«. st—7 Uhr, Für das Vaden in der Elve sind folgende Anordnungen zu beachten: 1. DaS Baden in der Elbe darf nur an besonders abgesteckten Orten stattfinden. Die Badenden haben ausnahmslos Badehosen zu tragen. 2. Niemand darf ohne Begleitung einer Eondel über den Elbström oder größer« Strecken als vom oberen Ende der am rechten Elbufer bet Meißen und bei Promnitz aufgestellten Schwimm- und Badeanstalten bis an die am unteren Ende der letzteren angebrachten Leitern schwimmen. Dem Zurufe des Schwimmlehrers oder AufstchtSführen- den ist Setten der Badenden sofort Folge zu leisten. 3. DaS Abschwimmen der Badenden von den Schwimmanstalten nach der Schiff. fahrtSstraße ist nur bis zu einer Entfernung von höchstens 20 in von den Schwimm- anstalten ab gestattet. 4. DaS Betreten des UfergeländeS, soweit eS nicht den Badeplatz unmittelbar begrenzt, nach Ablegen der Kleider ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder entsprechende Haft geahndet. Die OrtSpolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften der hiesigen Elb. stromamtSbezirkeS haben nicht nur die Befolgung obiger Anordnungen durch die von ihnen mit der AufstchtSführung zu beauftragenden Personen überwachen zu lasten, sondern auch an den ihrer Aufsicht unterstehenden Elbbadeplätzen diese Anordnungen mittelst Tafel- anschlageS (Plakat) noch besonders bekannt zu machen. Etwaige Anträge von Gemeinden oder Privaten auf Absteckung von Badeplätzen find bei der Königlichen Straßen« und Wafser-Vauinspektion Meißen I zu stellen. Meißen, am 17. Mat 1907. Die Königliche Auttshauptmauuschaft als Elbftromamt. Die Srasirittzrrrts der Seitengrabens und der Böschungen der BezirkSstratze Riesa—Rüdera» ist im Auftrage der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain an den Meistbietenden zu verpachten. Erstehungslustige wollen sich Dienstag, den 88. dsS. Mts., vormittags 8 Uhr auf der Riesaer Elbbrücke bet Beginn der Straße einfinden. Riesa, am 25. Mai 1907. Henning, AmtSstraßenmeister. Oeffentttche Sitzung des Gemeinderates z« Gröde, Dienstag, de« 28. Mai 1907, abends 8 Uhr im Gemeindeamte. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Wahl eines Armenpflegers. 3. Bor. schlüge für einen zweiten Gerichtsschöppen. 4. Gesuch deS ZtegeletbesttzerS Herrn Hensel um Ermäßigung de« WegebaubeihtlfebetragS. 5. Wegebefferung in der Oschatzerstraße. 6. Einziehung de» Fußwege» hinter der Allerstraße. — Nichtöffentliche Sitzung. Sröba, am 23. Mat 1907. Der Gemei»devorstand. GDggSAtMAg» für das „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten« Atz MH S TA vormittag« 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die GefchSstSsteKe. jedem Schteßtage so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn der Schießen durchgeführt ist. Der Wülknitzer Weg uud die Mühlberger Straße find nur während der Schießen auf dem Feldarttllerie-Gchteßplatze gesperrt. Die Wege deS Platze« sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 30. März d. I. Nr. 302 V., abgedruckt in Nr. 75 deS Riesaer Amtsblattes, wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 366" bez. 368» heS Reichs- strafgesetzbuchS bestraft werden. Die OrtSpolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vor. geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 22. Mat 1907. 821k v. Königliche Amtshauptmauuschast. In der Woche vom 27. Mat bi« 1. Juni d. I. werden Scharfschießen abgehalten «. auf de« Jvfauterie-Schietzplatze bet HaidehSuser: an allen Werktagen täglich ungefähr von 7 Uhr vormittag« nachmittag«, b. auf dem Aeldarttllerte,Schießplätze -ei Zetthai« auch südlich de- Wülknitzer WegeS: an allen Werktagen täglich ungefähr von 7 Uhr vormittags nachmittag». Die Sperrung dieser Schießplätze und seiner Gefahrenbereiche wird §onnt«gr 1112 Ukr. Die Bewerber können persönlich oder durch legitimierte volljährige Vertreter der Eröffnung der Angebote beiwohnen. Die Auswahl unter den Bewerbern, die Verteilung der Arbeitsleistung an mehrere Unternehmer und die Ablehnung sämtlicher Angebote bleibt vorbehalten. Riesa, am 24. Mai 1907. Der Rat der Stadt Riesa. Bekanntmachung, die Berufs- uud Betriebszählung betreffend. Am 12. Juni 1907 hat nach dem Reichsgesetz« vom 25. März dieser Jahre« uud nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 4. April dieses JahreS im Deutsche» Reiche eine Berufs- uud BetriebSzähluvg und in Verbindung damit eine Zählung der Personen stattzufiuden: 1. für die zur reichSgesetzltchen Invalidenversicherung Beiträge entrichtet werden, 2. die auf Grund der ReichSgesetze Unfall- oder Invalidenrente beziehen, 3. der Witwen und Waisen. Ueber die Ausführung dieser Zählung im Königreiche Sachsen bestimmt eine von dem Königlichen Ministerium de« Innern unter dem 30. April 1907 erlassene Verord nung dar Nähere. Wie bet früheren Zählungen, so ist auch bei der bevorstehenden Beruf»- und Betriebszählung die Mitwirkung der Ortskiuwohuer — allgemein zur Ausfüllung der Listen, teilweise auch als Zähler — in Aussicht genommen worden. In Anbetracht der großen Wichtigkeit, die die Berufs- und Betriebszählung nicht nur für da« Reich, son^ dern auch für jede Gemeinde und deren Einwohnerschaft hat, wird erwartet, daß alle Einwohner die Ausführung der angeordnetev Zählung nach Kräften unterstützen und' die erforderlichen Angaben vollständig und gewissenhaft, insbesondere auch den mit der unmittelbaren Leitung der Zählgeschäfte beauftragten Personen gegenüber machen werdens . Hierbei wird auf § 5 deS genannten ReichSgesetzeS besonders hin gewiesen, wonach derjenige, der die auf Grund dieses Gesetze« an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahr-' hettSwtdrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, die ihm nach' diesem Gesetze und den zu besten Ausführung erlassenen und bekannt gemachten Bor- schristen (§ 4 deS Gesetzes) obliegen, mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestraft wird. Die Verordnung des Königlichen Ministeriums de« Innern vom 80. April diese» JahreS bestimmt u. a., daß die Berufs- und BetriebSzichlung nach dem Stande vom' 12. Juni 1907 in abgegrenzten Bezirke« (Zählbeztrkeu) durch die Gemeindebehörden mit Beihilfe von freiwillige« Zählern vorgenommeu werden soll. Die Erhebung umfaßt: a) die ortSanwesenden, sowie die vorübergehend aus ihrer Wohnung abwesenden Personen, d) die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebe, o) die gewerblichen Betriebe. DaS Amt einer Zähler« ist ein Ehrenamt. Die Angaben sind für die einzelnen Haushaltungen durch Eintragung in die Zählungsformulare zu machen. Die Pflicht der Angabe und der Eintragung liegt für die Haushaltungslisten den HauShaltungSoorständen, für die Land- und Forstwirtschafts karten, Sewerbekarten und Gewerbebogen den BetriebSinhabern oder deren Vertretern ob. Die auSgesüllten Zählpapiere sind vom 12. J««i 1997 mittags zur Abholung bereit zu halten. Die näheren Vorschriften sind den Zühlpapteren aufgedruckt. Riesa, am 24. Mai 1907. Der Rat der Stadt Riesa. Ueber den Nachlaß der am 21. Mai 1907 verstorbenen Kleiderhändlers Karl Wilhelm Thürmer in Strehla wird heute, am 25. Mat 1907, vormittags »/.12 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Herr Lokalrichter Pietschmau« in Riesa wird zum Konkursverwalter-ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 13. Juni 1907 bet dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf -e« 1L. Ja»t 1907, vormittag- 11 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de» 27. Jaui 1907, vormittags 11 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Be friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. Juni 1907 Anzeige zu machen. Königliche» Amtsgericht z« Riesa. Die Maler» »ad Aaftreicherarbeite» in der Kaserne der I. Abteilung de« Artillerieregiments Nr. 68, bestehend in Kalk- und Oelfarbenanstrtch der Räume in allen Gebäuden, sollen in der Zett vom 17. Juni bi« 6. Juli 1SS7 zur Ausführung gelangen. Formulare zu Angeboten werden gegen Erstattung der Herstellungskosten im hiesigen Stadtbauamte abgegeben. Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift .Anstretcherarbetten tu Kaserne IV" verschen bt« So««abe»d de« 1. J««t 1907, vormittag» 10 Ahr im Rathaus, Stadtbauamt, etnzuretchen. Riesaer W Tageblatt und Anzeiger lElbeblatt und Anzeiger). TAegramm-Adwfl« ßU I Fernsprechstelle .Tageblatt», Riesa. Nr. 20. kür di« König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, dar König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie dm Gemeinderat Gröba. Sonnabend, 2S Mai 1SV7, abends 60. Zahrg IIS
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