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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-31
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190112318
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19011231
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19011231
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-31
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1901
- Autor
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Erlaß, die Anmeldung zur Rekrulirungs-Stammrolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden deS hiesigen Aushebungsbezirks dauernd aushält« licheu Mllitärpflichtigen deS deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 188L geboren oder srührr zurückgestellt und daher wieder gestellpflichtig sind, werden hierdurch ausge- sordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachtheile, sich in der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar 1SV2 zur Eintragung in die RekrutirungS-Stammrolle bei dem Stadtrathe oder Gemelndevorstande ihres AusenthalisortrS gehörig anzumeldrn. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitweilig abwesend, (Reisende, Wandernde, Seeleute pp.) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod-, oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. DaS Reisen und Wandern kann somit im Allgemeinen nicht als Entschuldigung wegen unterlassener Anmeldung und Gestellung geltend gemacht, rS muß vielmehr von denjenigen Militärpflichtigen, welche von der gesetzlich zulässigen Zurückstellung Gebrauch machen wollen, darum ausdrücklich nachgrsucht werden. Der Ort, in dem Gestellpflichtige als WirthschastS- oder GewerbSgrhilfen, Schüler oder Dienstboten sich befinden, gilt al« deren dauernder Aufenthaltsort. Fabrikarbeiter, welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, sind als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungs orte — meldepflichtig zu behandeln. Die Stadträthe und Gemrindevorstände wollen die Meldepflkchtigen in der vorgeschriebenen Weise zur Anmeldung noch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich anhalten. Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, ArbritS-, Heil- und Kranken-An- stalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstaltrn uutergebrachten Gestellpflichtigen sind nach 8 25 Nr. 6 Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelde». Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestrllpflichtigrr wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle »ach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträthen und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist Folgendes zu beachten: u. Die Bezirkszugehörigkeit der Geburts- und Aufenthaltsorte ist nach Maß gabe der BezirkSeinthetlung für das Deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehr ordnung, S. 607 der sächs. Gesetzsammlung von 1888) genau anzugebeu. Fehlt auf einem Geburts- oder LoosungSscheine di« Angabe deS betreffenden KreiseS oder Bezirkes (Amtehauptmannschaft oder LandrathamteS pp.) so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dasern auch seine übrigen LegitimationSpapter« Aufschluß darüber nicht geben sollten. d. Hinsichtlich deS Berufs bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361 v, verwiesen und die ge naueste Nachachtung derselben den Stammrollensührern zur Pflicht gemacht. <r. Die Vormünder der Gestellpflichtigen find in Spalte 6 a mit Vor- und Zuname», Stand und Wohnort einzutragen und ist der Stand deS BaterS in Spalte 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt uur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzu geben. ä. Alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in das militärpflichtige Alter erfolgt sein und nicht blos diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen, find in der dazu be stimmten Spalte „Bemerkungen" elnzutragen. Die betreffenden Mittheilungen der Gerichtsbehörden pp. sind von den Gcmeindevorständen mit der Stammrolle anher einzurekcheu. Unterlassungen der Stammrollcnführer in dieser Beziehung werden mit OrdnungSstrasen bis zu 15 M. geahndet werden. v. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lasten oder nur mit Bleistift auszusüllen. k. Seeleute von Beruf, Schiffszimmerleute, Segelwacher, Maschinisten, Maschinisten- gehülfen und Heizer von Flußdampfern, Schiffsköche und Kellner (Stewards), müssen, wenn sie zur seemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer Berussart genau bezeichnet werden. Z. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- pp. Verhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lasten, sind rechtzeitig an daS Anbringen eines bezüg lichen Zurückstellungs-Antrags und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die auLgesüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtslisteu, Geburts« und LoofungSscheinen, Bestrafung- und Todesmittheilnngen pp. find bis 5. Februar 1902 anher eiozurrichen. Die zum einjährig Freiwilligendienst Berechtigten vom Jahrgang« 1882 haben, so- fern sie nicht bereits zum acliven Dienst ringrtreten sind, bei der Ersatz-Commission deS Ge- tellungs- (Aufenthalts-) Ortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheine- hre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf hingewirsen, daß Gestellpflichtige unter Verzicht auf daS LooS im Musterungstermine sich zum freiwilligen Dienstrintritt melden könne», jedoch Dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des TruppentheilS nicht erlange«; wenn möglich, Ävlrd aber feiten der Ersatz-Commission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht Menomme». Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Regiment* pp. de» drutfchen Meiches dienen möchte», erlangen diesen Bortheil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kom- Duando d«S brtreffmden Regiments p. mit dem in 8 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeich- mete» Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre bez. die Zurückgestellten mor der alljährliche» Musterung. klebrigen» »KV zur Handhabung der Eoutrole unter Hinweis auf die Sriegsministrrial- Merordmmg vom Äst. Rovember 1885, dir Mitwirkung der Polizei- «ad Gemeindebehörde» bei Ausübung der militärischen Controls und diese Controle im Allgemeinen betreffend, (Gesetz- und BerordnungS-Blatt 1885 S. 140 flg.) in Verbindung mit de« amtshauptmannschaftlichen Erlösten vom 28. Juli 18S7, v. 2705, und 29. November 1897, v. 3733, ingleichen An lage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 865 deS Gesetz- und Verordnungsblattes 1888) ein geschärft, daß von allen zuziehenden Mannschaften im Alter vom begonnenen 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre unbedingt ein Ausweis über ihre Mllitärverhältnisse und soviel Reservisten, Landwehrlrute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbrhördrn beurlaubte Leut« anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Controlstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher bez. an daS König!. BrzirkS-Commando zu erstatten ist. Großenhain, am 27. D zember 1901. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Großenhain. v. 1597 vr. Uhlemau«, AmtShauptmonn. * Barth. Nachstehend unter (-) wird die für den Bezirk der unterzeichnete» Königlichen AmtS- hauptmannschast auf das Jahr 1902 ausgestellte Liste der Sachverständige«, a»L deren Reihe a. nach 8 8 der Verordnung vom 4. März 1883 die Sachverständigen zu Ermittelung und Feststellung der Entschädigungen für wegen Seuche« getödteter Thier«, sowie d. die Mitglieder zu dem in Fällen von § 9 unter b deS Gesetze-, die staatlich« Schlachtviehverficherung betreffend, vom 2. Juni 1898 zusammentretenden Bezirksschätzungsausschuß zu wählen find, vorschriftsmäßig bekannt gegeben. Großenhain, am_27. Dezember 1901. Königliche AmtShauptmannfchast. 3137/38 L. vr. Uhlemau«. Mk. D Gutsbesitzer Friedrich Sommer in Streume», Rittergutspachter Goedecke in Tiefenau, Gutsbesitzer Ulbricht in Nauwalde, Rittergutsbesitzer Leuthold in OelSuitz, Gutsbesitzer Smetzsch in Ponickau, Gutsbesitzer Klotzsche in Naundorf b. O., Borwerksbefitzer Lieber in Stroga, Rentier Thürigen in Bauda, Rittergutsbesitzer Gerhardt in Naundorf b. Gr., WirthschaftSbesitzer Gebhardt in Zschirsche», Gutsbesitzer Gräfe in Kmehlen, Gemeindrvorstand Häßlich in Lenz, Gutsbesitzer Traugott Richter in Reinersdorf, StadtgutSbefitzer Douat in Riesa, Oeconomierath Schäffer in Jahnishausen, Gutsbesitzer Schlag in Weida, Gutsbesitzer Louis Beuuewitz in Zeithain, Rittergutspachter Naumann juu. in Glanbitz, Gutsbesitzer Robert Greulich in Gröba, Gutsbesitzer Däberitz in Prausitz, Gutsbesitzer Adolph Kaul in Röderau, GutSvorsteher Gottlieb Richter <n Sacka, Stadtgutsbesitzer Karl August Haase in Radeburg, GutSauszügler Obenaus in E.mendors, Privatmann Friedrich Herrmann in Radebnrg, Rittergulspachtrr Zschaschel in Boden, Privatus Karl August Grütze in Ober- und MitteleberSbach, RItterguiLpachter Kühn in Nicderrödern, Gutsbesitzer Karl Gottlob Heinitze in Berbisdorf, Grmcindeoorstu' d Stiehler in CunnertSwalde. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuch« sür Gröba Blatt 13 auf de» Namen deS Tischlermeisters Robert Werner In Gröba eingetragene Grundstück soll am 20. Februar 1902, vormittags 10 Uhr au der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 8,3 Ar groß und auf 4500 M. — Pf. geschätzt. Dazu gehört das Wohngebäude No. 15 des BrandkatasterS, daS Hinter gebäude mit Werkstatt, ein Schuppe« und Nebenanlagrn, sowie ein kleiner Garten und 20 Quadratrutrn Feld. Die Einsicht der Mittheilungen des GrundbuchamtS sowie der übrige» das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Die Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstück« find, soweit sie zur Zett der Eintragung deS am 15. Rovember 1901 verlautbarten BersteigerungSvermeckeS auS dem Grundbuch« nicht er sichtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Gebote« anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu mache«, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheiluug de» Berste?« gerungSerlöseS dem Ansprüche der Gläubigers und deu übrigen Rechte» nachgesetzt werd« würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehend«» Recht haben, «erd« aufgefordert, vor der Ertheilung de» Zuschlags die Aufhebung oder di« einstweilige Einstellung deS Ver fahren» herbeizuführe», widrigenfalls für da» Recht der Versteigerung»««» « die Stell« de» versteigerte» Gegenstand«» trete» würde. Riesa, den 27. Dezember IS01. Königliches »mtsßMicht. ««v Anzeiger Weßlstt m- Aiyngtt). «Gnumu-Ildresstr Rmspwchstcki» .Lag b t « M. «. der König!. SmKhauptmmmschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrath» z« Riesa. SOL. Dienstag, LI. Deeember 1001» Abends. 54 Zahrg. AG «ttarr LapRatt «scheint stdm La, »end» «tt Auwahm« der Sonn- und Festtag, «ertttjähtttcher Swerew btt Abholung in »« «rpedvim Vl «ff» I Matt 5V PK-, durch uns«, LHM Wl W Hau» 1 »ntt « Vtg^ »«i ALH-dm, am Schatt« der lasiert. Postanstalwr 1 «An» SS Pfg., durch de» Sttefträg« frei in, Hau» 2 »ar» 7 Psg. Auch iRmmRabamnumS voweu mgetMNE Uugelgeu Auuahml sür dir Rümmer d«S AuSWchMWiS bl» Boriutttag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Skttag wu Langer ä »lnterltch tu Mesa. — Geschäftsstelle: Kastauleußraß« 5». — Für di» Redaktion wrarMmttttch: -er««»» Schmidt i» Riesa.
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