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Weißeritz-Zeitung : 15.09.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-09-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-189209151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18920915
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18920915
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1892
- Monat1892-09
- Tag1892-09-15
- Monat1892-09
- Jahr1892
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 15.09.1892
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MkWH-MilW Nr. 109 Donnerstag, den 15. September 1892. 58. Jahrgang Verantwortlicher Redaeteur: Paul Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Jllustrirten UntevhaltungSblatt." Mit land« und hanSwirthschastlicher Monatsbeilage. Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein Inserate, welche bei v« bedeutenden Auflage de» Blattes eine sehr wirk« same Verbreitung findet^ werden mit 10 Pfg. di» Spaltenzeile oder deren 3!auiii berechnet. — Ta« bellarische und complicirte Inserate mit entsprechen« dem Ausschlag. — Eilige« sankt, im redaktionellen Lheile, die Spaltenzeilr M Pfg. Die „Weißeritz-Zeitung" erscheint wöchentlich drei mal: DienStag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. 25 Pfg-, zweimonatlich 84 Pfg., «inmonatlich 42 Psq. Einzelne Nummern 1V Pfg. — Alle Postan stalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Die Sonutagsruhe in Industrie und Handwerk. Seitdem die Bestimmungen des sogenannten Arbeiter schutzgesetzes, betreffend die Sonntagsruhe im Handels gewerbe, am I. Juli d. I. in Kraft getreten sind, ist wiederholt die Frage ausgeworfen worden, zu welchem Zeitpunkte denn auch die nicht minder wichtigen Be stimmungen über die sonntägliche Ruhe in Industrie und Handwerk gesetzliche Gültigkeit erlangen würden. Gewiß bedarf eS nun keiner besonderen Versicherung, daß die Millionen von Angestellten und Arbeitern der weitverzweigten, industrieellen und handgewerblichen Betriebe Deutschlands ein entschiedenes Anrecht darauf besitzen, endlich auch der Wohlthat der sonntäglichen Ruhe theilhastig zu werden, deren sich die Arbeitnehmer im Handelsgewerbe nunmehr erfreuen. Aber ander seits ist es wohl eben so klar, daß hierbei gewichtige Interessen der betheiligten Arbeitsgeber wie des „kon- sumirenden" Publikums gewahrt werden müssen. Hat doch bereits das „Sonntagsruhegesetz" vom 1. Juli zu den lebhaftesten Klagen aus weiten Kreisen der Be völkerung Anlaß gegeben und es steht sehr zu befürchten, daß die gleichen Klägen auch bei der weiteren Aus dehnung der Sonntagsruhe auf Industrie und Hand werk erschallen werden, wenn nicht bei Ausführung der betreffenden Bestimmungen den Anforderungen des Praktischen Lebens möglichst Rechnung getragen wird. Lor Allem kommt es nun hierbei wiederum auf die Feststellung der „Ausnahmen" an, denn dieselben werden in der sonntäglichen Ruhe für die industrieellen und handwerksmäßigen Betriebe ebenfalls eine hervor ragende Rolle spielen, wie das bereits bei der Sonntags ruhe der Fall ist. Den Bestimmungen über die Sonntags ruhe in Industrie und Handwerk werden zu unterliegen haben vor Allem die Fabriken und Werkstätten, dann die Bergwerke, Salinen, Ausbereitungsanstalten, Brüche Und Gruben, die Zimmerplätze und andere Bauhöfe, ferne: die Hüttenwerke, Werften, Ziegeleien und Bauten aller Art, endlich die Bratereien, Brennereien, Glas hütten, Gasanstalten, Mühlen rc. Die Sonn- und Festtagsarbeit in allen diesen Betrieben ist demnach künftig auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des „Arbeiterschutzgesetzes" im Prinzip zu verbieten und gelten hierbei bezüglich der cinzuhaltenden Ruhezeiten im Allgemeinen dieselben Normen, wie sie schon im Handels gewerbe eingesührt sind. Da aber nun ein großer Theil der genannten Betriebe aus's Engste mit den täglichen Bedürfnissen des gewöhnlichen Lebens verbunden ist und denselben geradezu dient, so erhellt ohne Weiteres, daß bei dem künftigen Sonntagsruhegesetz für Industrie und Handwerk gleicher Weise wie im Handelsgewerbe sehr große Ausnahmen gestattet werden müssen, soll «S für weite Kreise nicht zur Plage werden. Dies hat bereits der Gesetzgeber anerkannt, indem er von vorn herein bestimmte, daß die Sonntagsruhe bei unauf schiebbaren Arbeiten in Nothfällen oder im öffentlichen Interesse, sowie bei einer ganzen Anzahl anderer genau Präzisirter Verrichtungen gar nicht anzuwenden sei. Außerdem ist dem Bundesrathe das Recht eingeräumt, namentlich bei den Betrieben der Campagne- und Saison industrie Ausnahmen vom Verbote der Sonntagsarbeit zu gestatten und von der Art und Weise der Gestaltung dieser Ausnahmen wird wesentlich die erhoffte wohlthätige Wirkung der Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk für alle Interessanten abhängen. Es bedarf wohl keiner näheren Begründung, welch' eine verwickelte Aufgabe hierbei dem Bundesrathe erwächst, denn bei Bemessung und Begrenzung der zu machenden Ausnahmen müssen einerseits eine ganze Reihe schwieriger technischer Punkte, anderseits aber wirthschaftliche Verhältnisse genau er wogen und berücksichtigt werden, will man nicht direkt eine empfindliche Schädigung wichtiger Industriezweige erzielen. Die Prüfung der einschlägigen Fragen seitens des BundesratheS kann daher nur schrittweise erfolgen und erst, wenn alsdann die zu gestattenden Ausnahmen genau festgestellt sind, wird man dem Zeitpunkte für das Inkrafttreten der Sonntagsruhe für Industrie und Handwerk entgegensehen dürfen. Im Interesse aller Betheiligten liegt es jedenfalls, wenn hierbei nichts übereilt wird und schwere Fehler vermieden werden. Sollte dann der Eintritt der sonntäglichen Ruhe für die industrieellen und handgewerblichen Betriebe einige Monate später erfolgen, als ursprünglich vielleicht be- absicht war, so würde sich ein solcher Aufschub angesichts der weitgreifenden Bedeutung der Sache vollkommen rechtfertigen. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. In Verfolg der ministeriellen Verordnung wird seitens des hiesigen Stadlrathes be- bekannt gemacht, daß der auf den 23. und 24. d. M. fallende Jahr- und Viehmarkt nicht abgehalten wird — Die Zeit der Obsternte ist da, aber keine Obstsorte wird eine reiche Ernte ergeben, da selbst die jenigen Bäräne, welche zu Beginn des Sommers einen vielversprechenden Fruchtansatz zeigten, infolge der großen Hitze viele Früchte abgeworfen haben, was namentlich bei den Pflaumen der Fall war. Dazu stellt sich heraus, daß nur wenig Früchte von Schäd lingen verschont geblieben und dieselben zum grüßten Theil madig sind. Bei Pflaumen beträgt die gesunde Frucht stellenweise nicht l Proz. Eine reichliche Ernte ist einzig und allein von den Nußbäumen zu er warten, deren Früchte gut entwickelt und gesund ge blieben sind. 4 SeiferSdorf. Die kirchliche Feier unseres dies jährigen Erntedankfestes am vergangenen Sonntage gestaltete sich zu einer überaus schönen und würdigen. Die Feierlichkeit begann um 2 Uhr Nachm. in unserem Gotteshaus«, welches mit Andächtigen aus allen Orten der Parochie und auch von auswärts dicht gefüllt war. Herr Pastor Köhler hielt die alle Herzen mächtig er greifende erbauliche Festpredigt. Auf Grund des Schriftwortes 3. Mos. 23, 37 — 39 beantwortete der hochgeschätzte Kanzelredncr die Frage: Wohin blicken wir am Erntedankfeste? 1) Hinaus aus's Gewächs und's Land. 2) Hinauf zu Dem, der es gesandt. 3) Hinein in's Herz, ob wir's erkannt. — Zur Er höhung der Feier trug sodann eine gemischtchörige Motette — „Lobet den Herrn" — bei, welche unter der Leitung des Herrn Kantor Neutsch von seinem gutgeschulten Kirchenchore vorzüglich vorgetragen wurde. Schließlich gedenken ivir noch des Schmuckes unseres Gotteshauses. Fleißige Kinderhände aus dem größten Theile der Parochie hatten, wie dies schon seit Jahren üblich, das Gotteshaus wiederum prächtig und sinnig mit Blumen und Kränzen, Feld- und Gartenfrüchten geschmückt. Auch auf die Gräber der Heimgegangenen hatten die Hinterlassenen, nach altem frommem Brauch, Blumen der Liebe und Dankbarkeit gelegt. Frauenstein. Der bei dem hiesigen Braumeister Ryssel seit kurzer Zeit in Arbeit gestandene Braugehilse Hockauf aus Forst in Preußen hat den 8. September gegen Abends den Koffer des ebenfalls dort in Arbeit stehenden Bierschröters Kretzschmar gewaltsam erbrochen, aus demselben 36 Mk. und eine Hose gestohlen und darauf die Flucht ergriffen. Infolge der schleunigsten Verfolgung durch die Polizeiorgane ist es mit Hilfe anderer Personen gelungen, den Dieb noch am selben Abend in Hermsdorf festzunehmen und an das hiesige kgl. Amtsgericht abzuliesern. Lauknstrin. Das für vergangenen Sonntag ge plante Zweckschießen der hiesigen Schützengesell- schaft erlitt dadurch eine empfindliche Störung, daß von der Amtshauptmannschaft das Schießen wegen mangelhafter Schutzvorrichtung an der Schiebmauer verboten worden war. Da das Verbot erst Vormittags eintraf, wollte man die ins Auge gefaßte Festlichkeit nicht verschieben, und so fand, anläßlich des feierlichst verlaufenen Klähn'schen Gedächtnißgottesdienstes, Kir- chenparade, sodann Auszug statt. Der Schützenball wurde Abends ebenfalls abgehalten. Nach eingetretener Verbesserung beabsichtigt man das eigentliche Zweck schießen an einem der nächsten Sonntage abzuhaltsn. -- Kreischa. Vielfach hört man jetzt die Meinung als wahr hinstellen, daß der vorige Woche auS be kanntem Grunde weggefallene Jahrmarkt am 3. Oktbr. nachgehalten werden solle. Diese Ansicht ist eine ganz irrige und entbehrt jeder Wahrheit, was wir hiermit ausdrücklich betonen wollen. — Das diesjährige Erntefest ist diesmal ziemlich ruhig verlaufen. Ein Grund davon mag wohl die Einweihung des „Finkenfang" sein, zu welcher sich ein grober Theil der Einwohnerschaft unseres Orte- eingefunden hatte. Bärenklause. Das hiesige prächtige Rittergut ist für den Kaufpreis von 900,000 Mark in den Besitz des Herrn Baron von Billing-Freuburg Über gegangen. Kleincarsdorf. Wie man hört, ist der Hand arbeiter E. von hier nach Hamburg als Krankenwärter bez. Leichenbestatter gereist. Diese Leute bekommen jetzt pro Tag 1ü Mark, bei Nacht 20 Mark für ihre gefahrvollen Dienste. Dresden. Das Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts läßt jetzt zur Herbeiführung größerer Uebereinstimmung der Schulbücher in den einfachen Volksschulen des Landes von den ersten Lehrern eine Zusammenstellung derjenigen Schulbücher anfertigen, welche in den gedachten Schulen zur Zeit am meisten verbreitet sind. Dresden. An heutiger Mittwoch erfüllt sich ein Zeitraum von 25 Jahren, daß von der Königin Karola, damals noch Kronprinzessin von Sachsen, der A lbert- verein ins Leben gerufen ward. Am 14. September 1867 hielt dieselbe als Präsidentin des von ihr be rufenen und eingesetzten Direktoriums des Vereins in einem Saale des kronprinzlichen Palais die erste kon- stituirende Versammlung ab. — Zwar hat man, dem Ernst der Zeit gebührend Rechnung tragend, von einer gröberen Festlichkeit, wie sie durch die Veranstaltung eines Jubiläums-Albertfestes im königlichen Großen Garten in trefflicher Weise hätte zum Ausdruck kommen können, abgesehen; dagegen wird mit der auf Freitag, den 16. September, Vormittag 11 Uhr im Karolahause stattsindenden Hauptversammlung ein besonderer Fest- aktus verbunden. Beide finden unter dem Vorsitze der Königin Karola und nur im engsten Mitgliederkreise statt. — An alle Zugbeamten der sächsischen StaatS- eisenbahnen, sowie an alle Stationen derselben ist eine kleine Druckschrift über „Verhaltungsmaßregeln für das Eisenbahnpersonal bei choleraverdächtigen Er krankungen auf der Eisenbahnfahrt" von der sächsischen Staatseisenbahnverwaltung vertheilt worden. Alle in Betracht kommenden Beamten haben Anweisung er halten, streng nach diesen Verhaltungsmaßregeln zu verfahren. — Die im vergangenen Jahre in Angriff genom mene Herstellung des zweiten Geleises der Bahn strecke Berlin-Dresden, die Verbreiterung deS Bahnkörpers, die Ausführung von Böschungsmauern und die zu diesem Zweck nöthigen umfänglichen Erwei terungsbauten an der Niederwarthaer Elbbrücke sind im Lause dieses Sommers soweit gefördert worden, daß in nächster Zeit der Betrieb auf der genannten Strecke zweigleisig ausgeführt werden kann. Meißen. Die Rohrlegung für die Wasserl eitung geht ihrem Ende entgegen, es sind nur noch einige Straßen der inneren Stadt und die Hauptleitung vom Plossen herab nach dem Hahnemannsplatze zu vollenden. Die Länge der ganzen Leitung beträgt ungefähr 22 lcm. Der Bau der 5 Brunnen auf der Ziegel-, bez. Sieben eichenwiese ist nunmehr beendet. Dieselben sind 13 m
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