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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-05-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186205112
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18620511
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18620511
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-05
- Tag1862-05-11
- Monat1862-05
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.05.1862
- Autor
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.t ^ Anzeiger. Amtsblatt des Königs. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 131. Sonntag den 11. Mai. 18«2. Bekanntmachung. Da- Aufbauen und Abttagen der sog. Leder- und Lederwaagenbuden, so wie die Aufbewahrung derselben, soll auf die Dauer von 1v Jahren auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei zu beth<-1ligkn ge sonnen sind, können die Bedingungen auf dem Raths-Bauamte einsehen und haben ihre Forderungen bis zum Dienstag den LL. Mai d. I. daselbst versiegelt mit der Aufschrift „Lederbuden" schriftlich abzugeben. Leipzig, den 7, Mai I8V2. De- Raths Deputation zum Budenwefen. , , t» . u » Bekanntmachung. DaS Aufbauen und Abträgen so wie die Aufbewahrung der der Stadtgemeinde gehörigen Buden, und zwar: I) die sogen. Leinewandbuden, 2» die sogen. Judenbuden und Meßstände, und 3) andere Meßbuden re., welche bisher von den Arbeitern de- RatkSbauhofeS aufgebaut wurden, sollen, wie oben bemerkt, in 3 Theilen an den Mindestfordernden auf die Dauer von IV Jahren vergeben werden. Diejenigen, welche sich hierbei betheiligen wollen, werden hierdurch aufgefordert, die Bedingungen auf dem RathS-Bauamte einzusehen und ihre Forderungen bi- zum LS. d. M. daselbst versiegelt mit obigen Bezeichnungen einzureichen. ü 1862. ^ — Leipzig, den IV. Mai Verhandlungen der Stadtverordneten am 7. Mai 1862. (Ans Grund deS Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) In der heutigen außerordentlichen Sitzung wurde beim Bor ttage au- der Registrande über den Erfolg mehrerer Wiesenpachr- licitationen Mittheilung gemacht, zwei Zuschriften, die Umgestaltung des oberen TheilS der Thalstraße und den Ankauf einer Wiesen- parcelle von Herrn Jahn in Lindenau betreffend, an den Bau- Ausschuß. verwiesen und eine Anzeige de- RatheS, wonach die Königl. Kreisdirection da- EntlaffungSgesuch des Herrn Stadtrath Götze genehmigt hat, vorgetraaen. Eie Vorwahl zu Besetzung der Vacanz soll in einer der nächsten Sitzungen stattfinden. Bezüglich der schon früher angeregten Ueoerwölbung oder Be seitigung des Angermühlgrabens machte der Rath folgende Mit- theilung: „Die Frage, ob mit dem Eintritte der projectirten Waffer- regulirung eine Verschmälerung und Ueberwölbung de- Elftermühl grabens vorgenommen werden könne, veranlaßt un- auf die seit einiger Zeit hin und wieder aufgeworfene Frage, ob der Elster mühlgraben gänzlich beseitigt werden könne, in den Bereich unserer Erörterung zu ziehen. Indem wir den Herren Stadtverordneten ein darüber von Herrn Wasserbau-Inspector Georgi erstattetes Gutachten mittheilen, sprechen wir in Uebereinstimmung mit letz terem unsere Ansicht dachin au-, daß die Verwirklichung de- ge dachten Prvjkte- nur mit Ausführung der eingeleiteten Waffer- regulirung möglich ist, daß aq- diesem Grunde die genauere Ver anschlagung der Kosten mw die zuverlässigere Berechnung per Lor- und Nachcheile zur Zeit weder angemessen, noch Hunlich erscheint, daß künftig bei Entscheidung einzelner Fragen me Ausführung der künftigen Wasserleitung so wre de- projectirten allgemeinen Schleußen- system- von Einfluß sein wird und daß außer der finanziellen Frage die in dem Gutachten bei den Nachteilen de- ProjeetS aufgeführten Momente besondere Erwägung erheischen werden. »Wenn wir daher für jetzt pon weiteren Schritten in dieser Sache absehen zu müssen glaube», hoffen »ix, daß auch die Herren Stadtverordneten dieser Ansicht beipflichteu werden." Man faßte daber vorläufig Beruhigung. Eine weitere Zu schrift, in welcher der Rath den Frege'schen ParcellirungSplan der großen Funkenburg gegen die Verwahrung der Stadtverordneten als feststehend bezeichnet, wurde an den Bauausschuß abgegeben, die Einladung zur Eröffnungsfeier der vierten Bürgerschule mit- aecheilt. Die Versammlung ernannte einstimmig auf Vorschlag de- Borfitzenden die Herren Britisch, Häckel, vr. Stepb-ul und Lacktter Müller zu Deputirte» de» Collegium-für diese Feier. Vetter gelangtt ein Raih-schreibeu in Betreff der gegen daß DeS RatbS Deputation zum Budenwefen. Realschulregulativ erhobenen Vorstellung rc. an den SchulauS- schuß. Den Polizeiactuaren Herren vr. Einert und Lauhe wurde eine persönliche Zulage von je 50 Thlr. verwilligt; auch vom Vorsteher angezeigt, daß die zur Schätzung der zwei neuen Meß- budeureihen eruannte Deputation, au- den Herren Hackel, Ma- dack und Zimmermeister Wagner bestehend, sich ihres Auftrag- entledigt habe und demgemäß entsprechende Zuschrift an den Nach erlaffen worden sei. Die Versammlung war damit einverstanden. Herr Häckel Heilte noch mit, daß die Deputation, nachdem mehrere Mängel der fraglichen Buden besonder- in der Bedachung von deren Erbauer abgestellt worden, zur Auszahlung der Ankauf summe Zustimmung erlheilt habe. Die von der Armenanstalt übersendeten Jahresberichte wurden mit Dank vertheilt. Hierauf stellte Herr Adv. Helfer folgenden Antrag: Da jede, auch die ärmste Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, die Straßen ihre- Ort- und die Eomuumicationswege ihres Weichbildes zu unterhalten, ohne Chaussee- oder Wartegeld dafür erheben zu dürfen, die Brücken insbesondere nur als Fortsetzung und Theile der Wege selbst in rechtlicher Hin sicht gelten; da demnach das jetzt in Leipzig unter dem Namen: , Brucken- und Dammgeld" erhobene Wegegeld nur aus dem Gesichtspunkte eines vom Rathe angeführten Privi legium-, in voraus für alle Thore Leipzigs vom Kurfü sten errheilt, rechtlich zulässig und erlaubt erscheint; der Umfang dieses Privilegiums aoer in neuerer Zeit mehrseitig ange- fochten und bezweifelt worden ist, beim Rathe zu beantragen, daß er eine Abschrift dieser kurfürstlichen Privilegiums- Urkunde übersende. Nach Begründung dieses Antrags durch den Antragsteller be antragte weiter Herr vr. Heyner: Die gauze Angelegenheit durch den Bau- und Finanzaus schuß nochmals in Berathung ziehen, namentlich erwägen zu lasten, ob der Stadttach den an die Forrerhebung des Damm- und Brückengeldes geknüpften Bedingungen nachgekommen sei. Der Antragsteller wreS darauf hin, baß der Rath in seinen Regulativen gegen die Bedingungen der Zustimmung der Stadt verordneten gehandelt habe, indem er z. B. an den Stavtein- gänaen, wo Thoxe sich nicht befinden, Behinderungen zu Gunsten der Erhebung des Brücken - und DrmmgeldeS auSzuüben versuche, was direct argen die Bedingungen der Stadtverordneten verstoße und ganz unzulässig sei. Der Antrag wurde zahlreich unterstützt. Herr Adv. Helfer bemerkte bestätigend, daß jene Bedingungen nicht erfüllt worden und ihnen trotz ihrer Bestimmtheit entgegen- «tlMdÄt «orral sä. «id« ArikL-i »md« «mstimmig ai>zt»°mmn>.
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